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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Sitzungstermin:

Dienstag, 11.08.2026

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:31 Uhr

Raum, Ort:

Saal, Adolf-Reichwein-Halle,

Bei den Junkergärten 2, 61191 Rosbach v. d. Höhe

Anwesenheitsliste

Anwesend
Vorsitz

Katharina Hantl - CDU 

Mitglieder

Jörg Egerter - CDU 

Dr. Philipp Gerlach - CDU 

Heiko Müller - CDU 

Harry Paduch - CDU 

Katharina Schäfer - CDU 

Henrik Schnabel - CDU 

Marco See - CDU 

Alexander von Griesheim - CDU 

Christian Habrecht - STIMME 

Walter Horz - STIMME 

Christoph Käding - STIMME 

Andreas Kunkel - STIMME 

Virginia Neisel - STIMME 

Andrea Overhage - STIMME 

Arne Drinkuth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  

Uta Meißner - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  

Beate Karschny - FWG 

Christian Lamping - FWG  

Gerhard Metzger - FWG 

Rainer Schaub - FWG  

Claudia Hetjes - SPD  

Armin Hofmann - SPD 

Tom Jacob - SPD

Peter Kopp - SPD 

Hans-Otto Jacobi - FDP 

Jens Christopher Jacobi - FDP 

Magistrat

Guido Martin - CDU 

Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD 

Norbert Schön - STIMME 

Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Gerald Harff - FWG 

Steffen Maar - parteilos 

Johann Baptist Schneiderbauer - CDU 

Abwesend
Mitglieder

Mathilda Willitsch - STIMME

 entschuldigt

Nicole Jeritslev - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 entschuldigt

Magistrat

Gerd Bourda - STIMME

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

TOP

Betreff

Vorlage

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.06.2026

3

(Nachtrag)

Mitteilungen 11.08.2026

MV/2026/209

3.1

Konzessionsvergabe für die Stromversorgung im Stadtgebiet

Hier: Veröffentlichung des Auslaufens des Stromkonzessionsvertrages mit der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (OVAG) im Bundesanzeiger

MV/2026/179

4

(Nachtrag)

Kleine Anfragen 11.08.2026

AF/2026/211

5

Novelle des Baugesetzbuchs - Bauturbo

Hier: Grundsatzbeschluss zu den Leitlinien der Stadt Rosbach sowie zur Entscheidungsermächtigung des Magistrats

GRV/2026/071

6

Neubau 3-Feld-Sporthalle Eisenkrain - Variantenbetrachtung Erstellung Gastronomie

GRV/2026/163

7

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen im Ortsbezirk Rosbach v.d.Höhe I (Rosbach)

GRV/2026/187

8

Antrag der Fraktion STIMME vom 05.03.2025, Prüfung des Interesses der Unternehmen und zur Unterstützung der Gründung eines Gewerbevereins

AT/2025/314

9

(Nachtrag)

Antrag der Fraktion FDP vom 13.02.2026, Umsetzen des Wärmeplans und Aussetzen des Straßenbauprogramms 3 (SBP 3)

AT/2026/343

10

(Nachtrag)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und FWG vom 03.08.2026, Änderung, Kennzeichnung und Hinterlegung der Defibrillator-Standorte

AT/2026/202

11

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen, Taktverdichtung auf der RB16 Der Tagesordnungspunkt wurde in den Rosbacher Nachrichten nicht veröffentlicht und soll daher zu Beginn der Sitzung gemäß den geltenden Bestimmungen mit Zweidrittelmehrheit nachträglich auf die Tagesordnung aufgenommen werden.

AT/2026/208

12

Anfrage der Fraktion FDP vom 30.07.2026, In städtischem Eigentum befindliche oder von der Stadt gemietete Häuser und Räume

AF/2026/195

13

Anfrage der Fraktion CDU vom 03.08.2026, Grund- und Regenwasser in Rosbach und Rodheim

AF/2026/196

14

Anfrage der Fraktion CDU vom 03.08.2026, Hessisches Infrastrukturförderungsgesetz / Hitzeschutzaktionsplans im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes

AF/2026/198

15

Anfrage der Fraktion SPD vom 03.08.2026, Sanierung Altes Rathaus

AF/2026/201

16

Anfrage der Fraktion SPD vom 03.08.2026, Umgang mit Überwuchs bei Hecken in den öffentlichen Raum

AF/2026/200

17

Anfrage der Fraktion CDU vom 03.08.2026, Windkraftanlage Winterstein

AF/2026/197

Protokoll

Öffentlicher Teil

Zu 1.

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 06. August 2026 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Der Ältestenrat schlägt vor:

TOP 5 und 7 sollen ohne Aussprache erfolgen.

TOP 11 und 18 werden zusätzlich auf die Tagesordnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der so geänderten Tagesordnung zu.

Zu 2.

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.06.2026

Die Niederschrift vom 09.06.2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Zu 3.

Mitteilungen 11.08.2026

MV/2026/209

Windkraft

1.

Abschluss eines Nutzungsvertrages zum Bau von Wegen mit der Winterstein Wegegesellschaft GmbH & Co. KG

2.

Abschluss eines Nutzungsvertrages zum Verlegen von Leitungen und Bau von Wegen mit der Alterric Umspannwerk Karben GmbH & Co. KG

1.

Mit der Winterstein Wegegesellschaft GmbH & Co. KG wurde der in der Anlage beigefügte Nutzungsvertrag zum Bau von Wegen abgeschlossen.

2.

Mit der Alterric Umspannwerk Karben GmbH & Co. KG wurde der in der Anlage beigefügte Nutzungsvertrag zum Verlegen von Leitungen und Bau von Wegen abgeschlossen.

Bauantrag: Außenliegend 2 "Entenpfuhl", Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Errichtung einer Halle

Der Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Außenliegend 2 „Entenpfuhl“ wurde das Einvernehmen erteilt.

Bauantrag: Außenliegend 93, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: 1.Dachausbau, Errichtung von Gauben und eines Wintergartens, 2.Umnutzung einer Scheune in Wohnen, 3.Umnutzung von Wirtschaftsgebäude mit Stallungen auf Pferdehaltung

Den vorliegenden Anhörungen:

1.

zum Dachausbau, zur Errichtung von Gauben und zum Anbau eines Wintergartens,

2.

zur Umnutzung einer Scheune in Wohnen sowie

3.

zur beantragten Nutzungsänderung eines Wirtschaftsgebäudes in eine Stallung zur Pferdehaltung auf dem Grundstück Außenliegend 93 wurde das Einvernehmen vorbehaltlich der Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde erteilt.

Das Grundstück und die Stellplätze sind über die bestehenden Zufahrten über den südlich des Vorhabens gelegenen Weg erschlossen und anzufahren.

Sollte der westlich des Vorhabens gelegene Weg zusätzlich als Zufahrt erforderlich werden, ist dies mit dem Baumanagement I der Stadt Rosbach v. d. Höhe abzustimmen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise anfallende Ausbaukosten von der Bauherrschaft zu tragen sind und die Unterhaltung des Weges von der Bauherrschaft zu übernehmen sowie in einem Vertrag mit der Stadt zu regeln ist.

Bauantrag: Hauptstraße 35, Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Nutzungsänderung und Umbau einer Kindertagesstätte zu zwei Wohnungen

Dem Vorhaben der Nutzungsänderung und des Umbaus einer ehemaligen Kindertagesstätte zu zwei Wohnungen in der Hauptstraße 35 wurde das Einvernehmen nach § 36 BauGB, unter Vorbehalt der Löschung der Baulast, erteilt.

Die Stadt Rosbach v. d. Höhe stimmte der Löschung der bestehenden Baulast für zwei Stellplätze auf dem Grundstück Hauptstraße 27 zu.

Für den bisherigen Bestand wird ein Stellplatz auf dem Grundstück Hauptstraße 35 hergestellt; ein weiterer Stellplatz wird gemäß § 7 der Stellplatzsatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe durch Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 10.000 Euro abgelöst.

Formloser Antrag: Limesstraße 2, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Errichtung einer Einfriedung - isolierte Befreiung -

Dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan OR/10 „Am Schlitterweg“ festgesetzten straßenseitigen Einfriedungshöhe von 1,10 m über Bürgersteigoberkante wurde teilweise entsprochen.

Für einen Teilbereich von maximal 25 % der straßenseitigen Einfriedung wird eine isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. In diesem Bereich ist eine Gesamthöhe der Einfriedung (Stützmauer und Sichtschutzzaun) von höchstens 2,00 m über Bürgersteigoberkante bzw. Rand der öffentlichen Verkehrsfläche zulässig; die bestehende Stützmauer ist dabei anzurechnen.

Im übrigen Verlauf ist die Festsetzung des Bebauungsplanes einzuhalten; dort bleibt die maximal zulässige Höhe der Einfriedung bei 1,10 m über Bürgersteigoberkante.

Die erhöhte Einfriedung im Befreiungsbereich ist als durchlässiger Sichtschutzzaun (z. B. Rhombuszaun) auszuführen; geschlossene, mauerartige Ausbildungen sind unzulässig.

Die Bauherrschaft ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Entscheidung ausschließlich die planungsrechtliche Befreiung betrifft und eine ggf. erforderliche bauordnungsrechtliche Genehmigung nach Hessischer Bauordnung beim Wetteraukreis als Unterer Bauaufsichtsbehörde gesondert einzuholen ist.

Bauantrag: Homburger Straße 16, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Umbau einer bestehenden Scheune und einer bestehenden Garage zu zwei Wohneinheiten sowie Dachausbau des bestehenden Zweifamilienwohnhauses

Dem Vorhaben Umbau einer bestehenden Scheune und einer bestehenden Garage zu zwei Wohneinheiten sowie dem Dachausbau des bestehenden Zweifamilienwohnhauses in der Homburger Straße 16 wurde – vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde – zugestimmt.

Der beantragten Abweichung von der bisher zugrunde gelegten maximalen Zufahrtsbreite von 7,50 m auf 12,23 m wurde in diesem Einzelfall zugestimmt.

Eine Abweichung von der Stellplatzsatzung hinsichtlich der Reduzierung notwendiger Stellplätze wurde nicht als erforderlich angesehen. Für den Bestand liegen keine berechneten und den

Nutzungseinheiten zugeordneten Stellplätze vor; ein etwaiger Stellplatzbedarf des Bestands ist daher lediglich fiktiv zu betrachten.

Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 HBO wird durch den Dachausbau und die Umnutzung rechtmäßig bestehender Gebäude kein Mehrbedarf an Stellplätzen ausgelöst. Die Stadt begrüßt, dass auf dem Grundstück drei Stellplätze freiwillig geschaffen bzw. vorgehalten werden.

Bauantrag: Konrad-Adenauer-Straße 15a, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Errichtung eines beheizten Anbauwintergartens auf bestehender Terrasse (Loggia) im Erdgeschoss

Dem Bauantrag zur Errichtung eines beheizten Wintergartens auf der bestehenden Terrasse (Loggia) im Erdgeschoss des Wohnhauses Konrad-Adenauer-Straße 15a wurde im Zusammenhang mit der hierfür notwendigen Befreiung zur Überschreitung der im Bebauungsplan OR/12 „Alte Gasse“ ausgewiesenen Dauerschallpegelgrenze das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die geplante Überbauung der Terrasse kann nur innerhalb des durch die Dauerschallpegelgrenze festgelegten Teilbereichs (a) erfolgen.

Sanierung Feuerwehr Rosbach – Flachdacharbeiten

Die Aufhebungsvereinbarung zum Auftrag vom 03.07.2024 wurde beschlossen.

Die Ersatzmaßnahmen der Flachdacharbeiten, sowie weitere bislang noch nicht beauftragten Leistungen, in Höhe von gesamt 230.000,00€ brutto gemäß vorliegendem Angebot vom 28.05.2026 wurde beauftragt.

Adolf-Reichwein-Halle - Sanierung Fensterbänder und Dachgebälk

Der Magistrat hat die Sanierung der Fensterbänder und des Dachgebälk der Adolf-Reichwein-Halle beschlossen.

Adolf-Reichwein-Halle - Sanierung Fenster / Dach - Beauftragung Fachplanung

Der Magistrat hat die Beauftragung der Planungsleistung Leistungsphase 5 – 8 gemäß Angebot in Höhe von 30.500,00 € brutto beschlossen.

Jugendplatz - Beauftragung Skateranlage

Der Magistrat hat die Beauftragung mit 220.000,00 € brutto beschlossen.

Jugendplatz - Vergabe Landschaftbauarbeiten

Der Magistrat hat die Beauftragung mit den Landschaftsbauarbeiten für den Jugendplatz mit 235.000,00 € brutto beschlossen.

Neuvermietung einer Wohnung in der Hauptstraße 12

Der Magistrat hat beschlossen, die städtische Wohnung im Wohngebäude Hauptstraße 12 in 61191 Rosbach v.d. Höhe, im 1.OG links, bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Flur und Bad mit einer Wohnfläche von 62,00 m² zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu vermieten.

Die monatliche Nettomiete (Kaltmiete) beträgt 502,20 €, dies entspricht einem Mietpreis in Höhe von 8,10 € / m², zzgl. der Nebenkostenvorauszahlungen. Die zu hinterlegende Kaution beträgt 1.506,60 €.

Vergabe der Leistungen zur Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"

Die Dienstleistungen zur Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Fördergebiet „Verbunden. Zukunftsstark. Gerecht.“ einschließlich eines umfassenden Beteiligungsprozesses werden zu einem Angebotspreis in Höhe von 93.000,00 € brutto vergeben.

Mit dem Auftragnehmer soll eine Aufteilung der Leistungserbringung und Abrechnung auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vereinbart werden.

Vergabe der digitalen Beteiligungs- und Informationsplattform im Rahmen des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

Der Auftrag zur Konzeption, Implementierung, Betrieb und Betreuung einer digitalen Beteiligungs- und Informationsplattform für das Fördergebiet „Verbunden. Zukunftsstark. Gerecht.“ im Rahmen des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wurde für die ausgeschriebene Vertragslaufzeit bis 2036 zu einem Angebotspreis in Höhe von 67.000,00 € brutto vergeben.

Die Option eines separaten Beteiligungsformats für Kinder und Jugendliche zu einem Preis von 1.666,00 Euro brutto pro Jahr wurde als abrufbare Option in den Vertrag aufgenommen. Ein Abruf durch die Verwaltung erfolgt nur bei Bedarf.

Vergabe der Lieferung eines Storage Area Network (SAN) Systems

Die Lieferung eines Storage Area Network (SAN) Systems wurde zum Angebotspreis von 52.000,00 Euro (brutto) vergeben.

Bereitstellung einer städtischen Stellfläche für eine SB-Bankstelle in Rodheim

Mit der Volksbank Mittelhessen eG wurde beschlossen, einen Gestattungsvertrag zu schließen, der die Nutzung einer städtischen Fläche zur Errichtung und zum Betrieb einer SB-Bankstelle regelt.

Anmietung des Trauzimmers Homburger Straße 2

Das Trauzimmer in der Homburger Straße 2 (insgesamt 48 m² Fläche inkl. Nebenflächen) wurde rückwirkend zum 1.5.2026 angemietet.

Die Nettomiete beträgt 480,00 €/Monat (10,00 €/m²) zzgl. Nebenkosten.

Förderung des Landes Hessen zur Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Rodheim; Kenntnisnahme des Förderangebots und Entscheidung über die Teilnahme an der landesweiten Beschaffungsaktion

1. Das Förderangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 5. Juni 2026 über eine Zuwendung in Höhe von 48.400,00 Euro zur Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Rodheim wurde zur Kenntnis genommen.

2. An der 12. Hessischen Landesbeschaffungsaktion für Löschgruppenfahrzeuge LF 10 des Katastrophenschutzes wird nicht teilgenommen. Die Beschaffung des Fahrzeugs erfolgt im Rahmen eines eigenständigen Vergabeverfahrens der Stadt Rosbach v. d. Höhe.

Neuvermietung einer Wohnung in der Liegenschaft Seeweg 3 in 61191 Rosbach v. d. Höhe im 1.OG links

Der Magistrat hat beschlossen, die städtische Wohnung im Wohngebäude Seeweg 3 in 61191 Rosbach v.d. Höhe, im 1.OG links, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Flur und Bad mit einer Wohnfläche von 62,00 m² zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu vermieten.

Die monatliche Nettomiete (Kaltmiete) beträgt 502,20 €, dies entspricht einem Mietpreis in Höhe von 8,10 € / m², zzgl. der Nebenkostenvorauszahlungen. Die zu hinterlegende Kaution beträgt 1.506,60 €.

Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Rosbach KM 6,5 -6,8 Vergabe (Renaturierung Rosbach westl. Kläranlage) Planerleistungen

Die Beauftragung der Planungsleistung der Leistungsphasen 3-9 (Entwurfsplanung bis Dokumentation) gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) des Planungsbüros in Höhe von 78.000,00€ brutto wurde beschlossen.

Unvermutete Prüfung der Stadtkasse Rosbach v. d. Höhe

Am 25.06.2026 fand durch die Revision des Wetteraukreises eine unvermutete Kassenprüfung in den Räumlichkeiten des Rathauses statt. Der Prüfbericht des Wetteraukreises vom 21.07.2026 ging am 27.07.2026 ein. Dieser kommt zu den folgenden Prüfungsergebnissen:

  • die im Tagesabschluss gebuchten Werte stimmen mit den Ist-Werten der Kontoauszüge überein
  • der in der Finanzrechnung ausgewiesene liquide Zahlungsmittelbestand konnte unter Anwendung der direkten Finanzrechnung nachgewiesen werden
  • die Kassenbestände von Zahlstellen in der Stadtverwaltung wurden in Strichproben kontrolliert. Die Kassen-Istbestände haben mit den Kassen-Sollbeständen – bis auf zwei Ausnahmen (Kassenmehrbestand von 1,35 € in der Stadtkasse und Kassenmehrbestand im Bürgerservice von 0,01 €) übereingestimmt. Die festgestellten Überschüsse sind als außerordentlicher Ertrag auszubuchen
  • die Anlage zur Dienstanweisung für die Stadtkasse der Stadt Rosbach v. d. Höhe sowie Kasse der Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe sind aktuell
  • zum Zeitpunkt der Kassenprüfung gilt weiterhin die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2025, da für das Haushaltsjahr 2026 noch keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorliegt

Der Prüfbericht enthält ferner den Hinweis, dass der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2024 und 2025 zur Kassenprüfung noch nicht aufgestellt war.

Veränderte Rahmenbedingungen auf der Einnahmenseite der Stadt

Die Rahmenbedingungen auf der Einnahmenseite der Stadt haben sich für die kommenden beiden Haushaltsjahre spürbar verändert.

Bei der Gewerbesteuer 2026 ist das erste Quartal im Vergleich zu den Vorjahren deutlich schwächer ausgefallen – hier fehlt rund 1 Mio. Euro. Das zweite Quartal verlief mit rund 2,6 Mio. Euro hingegen zufriedenstellend. Wie sich das Gesamtjahr entwickelt, hängt maßgeblich von den Quartalen 3 und 4 ab. Die Gewerbesteuer ist erfahrungsgemäß sehr volatil und letztlich nicht verlässlich vorhersehbar. Eine Erholung im weiteren Jahresverlauf ist möglich, aber keineswegs sicher.

Bei den übrigen Steuerarten 2026 ist laut aktueller Steuerschätzung bei der Einkommensteuer mit rund 160.000 Euro weniger zu rechnen. Demgegenüber stehen Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer (+100.000 Euro) sowie beim Familienleistungsausgleich (+50.000 Euro). In der Summe verbleibt hier ein verschmerzbares Minus von rund 10.000 Euro.

Für das Jahr 2027 stellt sich die Lage anspruchsvoller dar: Durch die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage ist mit rund 1,0 Mio. Euro Mehraufwand zu rechnen. Erfreulicherweise kann auf Basis der Ist-Steuereinnahmen (2/2025 und 1/2026) mit einer um 715.000 Euro höheren Schlüsselzuweisung kalkuliert werden. Bei der Einkommensteuer ist aufgrund der Mai-Steuerschätzung 2026 sowie der Verminderung des Vervielfältigers mit Mindereinnahmen von rund 190.000 Euro zu rechnen; dem stehen Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer von rund 60.000 Euro gegenüber. Unter dem Strich verbleibt für 2027 ein Minus von rund 415.000 Euro.

Übersicht der veränderten Einnahmen/Aufwendungen

Position

2026

2027

Gewerbesteuer 1. Quartal (ggü. Vorjahren)

–1.000.000 €

–

Gewerbesteuer 2. Quartal (im Rahmen)

ca. 2.600.000 €

–

Gewerbesteuer Q3/Q4

offen / volatil

offen / volatil

Einkommensteuer

–160.000 €

–190.000 €

Umsatzsteuer

+100.000 €

+60.000 €

Familienleistungsausgleich

+50.000 €

–

Zwischensumme EST/UST/FamLAG

–10.000 €

–130.000 €

Mehreinnahmen Schlüsselzuweisung

–

+715.000 €

Mehraufwand Kreis- und Schulumlage

–

–1.000.000 €

Gesamtwirkung 2027

rd. –415.000 €

Hinweis: Die Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer 2027 resultieren aus der Mai-Steuerschätzung 2026 sowie der Absenkung des Rosbacher Anteils an der Einkommensteuer (Schlüsselzahl / Vervielfältiger von 0,0025243 auf 0,0025162). Diese gilt für einen Sockelbetrag des Einkommens von 40.000 € (Ledige) bzw. 80.000 € (Verheiratete). Eine Anhebung des Sockels auf 45.000 €/90.000 € würde den Anteil auf 0,0025468 erhöhen – hiermit ist jedoch nicht zu rechnen. Die Gewerbesteuer wurde aufgrund ihrer hohen Volatilität bewusst nicht in eine Jahresprognose überführt.

Einordnung: Die Situation ist kein Einzelfall

Die beschriebene Entwicklung fügt sich in einen bundesweiten Trend ein. Das aktuell veröffentlichte KfW-Kommunalpanel 2026 – die jährliche, bundesweit repräsentative Befragung der kommunalen Kämmereien – dokumentiert eine sich verfestigende finanzielle Schieflage der Kommunen. Das Jahr 2025 endete mit einem kommunalen Rekorddefizit von 31,9 Mrd. Euro; inzwischen bewerten 44 % der Kommunen ihre Finanzlage als „mangelhaft“, und neun von zehn Kommunen rechnen mit einer weiteren Verschlechterung ihrer Finanzen. Der wahrgenommene Investitionsrückstand ist auf einen neuen Höchststand von 231,2 Mrd. Euro gestiegen. Die KfW verweist darauf, dass strukturelle Reformen nötig seien, damit die finanzielle Ausstattung wieder zu den kommunalen Aufgaben passt – etwa durch eine Anpassung der Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Interessierten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern wird die Lektüre daher empfohlen:

KfW-Kommunalpanel 2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpanel.html

Sachstand und Kostenentwicklung Neubau Sporthalle Eisenkrain

Die zum Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2) vorliegende Kostenschätzung nach DIN 276 zeigt bei der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) eine Überschreitung des in der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegten Kostenrahmens um rd. 1,18 Mio. € brutto. In der Summe aller Kostengruppen ergibt sich eine Budgetüberschreitung von rd. 1,5 Mio. € brutto.

Nach Einschätzung der Planer sollte für die weitere Planung und Bauausführung zusätzlich eine Reserve für Unvorhergesehenes und Baupreissteigerungen von rd. 15 % berücksichtigt werden. Unter Einbeziehung dieser Reserve ergibt sich gegenüber dem bisherigen Kostenrahmen ein Einspar- bzw. zusätzlicher Finanzierungsbedarf von insgesamt rd. 3 Mio. € brutto.

Nach Einschätzung der Projektsteuerung lässt sich eine wesentliche Kostenreduzierung vor allem über eine Verringerung der Bruttogrundfläche erreichen, da die Kostenschätzung im Wesentlichen auf der Bruttogrundfläche (€/m² BGF) beruht. Die Sportflächen der Halle selbst (3 Hallenfelder, Umkleiden) können ohne Einschränkung der späteren Nutzung nicht verkleinert werden. Einsparpotenzial besteht daher bei den allgemeinen Nebenflächen (z. B. Clubraum, Gymnastikraum) sowie bei den Flächen, die bislang für die Fußballabteilung des SV 98 vorgesehen waren. Die Projektsteuerung hat hierzu vier Ansätze untersucht:

Ansatz

Beschreibung

Flächenreduzierung

Kostenwirkung

Terminwirkung

A

Raumprogramm bleibt unverändert

0 %

keine Einsparung; zusätzliche Haushaltsmittel von rd. 3. Mio. nötig

keine

B

Reduzierung der allgemeinen Nebenflächen (z. B. Clubraum, Gymnastikraum); Fußballabteilung SV 98 zieht wie ursprünglich geplant nach Eisenkrain um

rd. 22 %

Budget inkl. Reserve nicht sicher einhaltbar

mind. 12 Wochen + Winterbaurisiko

C

Verzicht auf den Umzug der Fußballabteilung SV 98 nach Eisenkrain; allgemeine Nebenflächen bleiben unverändert

rd. 8 %

Einsparung nicht ausreichend, um Budget inkl. Reserve einzuhalten

mind. 3 Monate

D

Kombination aus B und C: Reduzierung der allgemeinen Nebenflächen und Verzicht auf den Umzug der Fußballabteilung SV 98

rd. 29 %

größte Einsparung; Budget inkl. Reserve einhaltbar

mind. 4–6 Monate

Da die Sportflächen der Halle selbst nicht reduzierbar sind, können nur die allgemeine Nebenflächen verkleinert werden oder auf den bislang vorgesehenen Umzug der Fußballabteilung des SV 98 von Nieder-Rosbach an den Standort Eisenkrain verzichtet werden. Durch diese Kombination (Ansatz D) lässt sich die Gesamtfläche der Halle um rd. 29 % reduzieren. Nach aktueller Einschätzung der Planer kann nur mit dieser Variante der in der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegte Kostenrahmen von rd. 18,2 Mio. € brutto einschließlich der empfohlenen Reserve eingehalten werden.

Das dort geplante Baugebiet „Obergärten II" könnte bei einem Verbleib des Fußballplatzes am heutigen Standort weiterhin realisiert werden, jedoch ohne die Fläche des Fußballplatzes selbst. Diese Fläche stünde dann nicht zur Vermarktung zur Verfügung; die nach bisheriger Kalkulation angesetzten Verkaufserlöse von rd. 1,3 Mio. € brutto würden entsprechend entfallen. Hierzu wären Beschlussfassungen sowohl zum B-Plan „Obergärten II“, als auch eine Anpassung der bisherigen Grundsatzentscheidung (GRV 2021/180) erforderlich.

Die Anpassung des Raumprogramms führt zu einem Terminverzug von voraussichtlich 4–6 Monaten sowie zu „Umplanungskosten“.

Zusätzlich zu den Einsparungen bei den Hallenkosten würden bei Ansatz D nach derzeitiger Schätzung rund 1. Mio. Euro für den dann nicht erforderlichen neuen Kunstrasenplatz eingespart. Hinzu kommen voraussichtliche Einsparungen bei Erschließung und Lärmschutz, deren Höhe derzeit noch nicht belastbar beziffert werden kann. Für die finanzielle Gesamtbetrachtung sind diesen Einsparungen insbesondere die oben genannten entfallenden Verkaufserlöse von rd. 1,3 Mio. € brutto gegenüberzustellen.

Einordnung eines zusätzlichen Investitionsvolumens von 3 Mio. € brutto

Zur Einordnung der finanziellen Größenordnung wurde ergänzend berechnet, welche rechnerische Auswirkung eine vollständige Finanzierung der zusätzlichen 3 Mio. € brutto über die Grundsteuer B hätte. Die Darstellung dient ausschließlich der Veranschaulichung und stellt keine Vorentscheidung über die konkrete Finanzierung dar.

Zeitraum

Ø jährliche Mehrkosten

Theoretisch erforderliche Hebesatz-Erhöhung

Rechnerisch neuer Hebesatz

Erste 5 Jahre

151.500 €

+ 27,4 Punkte

695 % -> rd. 722 %

Ø über 60 Jahre

103.375 €

+ 18,7 Punkte

695 % -> rd. 714 %

Diese Beträge betreffen ausschließlich die zusätzlichen 3 Mio. € (Reduzierung der Überschreitung/Reservebildung), nicht die Gesamtfinanzierung des Bauprojekts.

Herr Heiko Müller berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 25.06.2026 getagt hat. Folgende Punkte wurden behandelt:

•

Neubau 3-Feld Sporthalle

•

Bau- und Recyclinghof: Konzept zur Modernisierung (Sanitäranlagen und Grünschnitt)

•

Hessisches Ausführungsgesetz zum Länder- und -Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz (Hessisches Infrastrukturförderungsgesetz – HIFG)

 

hier: Festlegung von Maßnahmen

•

Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Verzicht auf das Vorkaufsrecht im Rahmen eines privaten Flächenverkaufs + Verkauf eines Grundstücks an die Kögler Autowelt GmbH

 

Herr Walter Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 23.06.2026 und am 25.06.2025 getagt hat. Folgende Punkte wurden behandelt:

•

Antrag der Fraktion SPD vom 26.04.2026, Barrierefreiheit Trauerhalle Rodheim

•

Novelle des Baugesetzbuchs - Bauturbo

 

Hier: Grundsatzbeschluss zu den Leitlinien der Stadt Rosbach sowie zur Entscheidungsermächtigung des Magistrats

•

Neubau 3-Feld-Sporthalle Eisenkrain - Variantenbetrachtung Erstellung Gastronomie

•

Bau- und Recyclinghof: Konzept zur Modernisierung (Sanitäranlagen und Grünschnitt)

Zu 3.1.

Konzessionsvergabe für die Stromversorgung im Stadtgebiet

MV/2026/179

 

Hier: Veröffentlichung des Auslaufens des Stromkonzessionsvertrages mit der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (OVAG) im Bundesanzeiger zur Kenntnis genommen

 

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2026/179 wird verwiesen.

Zu 4.

Kleine Anfragen 11.08.2026

AF/2026/211

Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion CDU zur Sicherheitsgefährdung von Jugendlichen im Stadtgebiet vor. Die kleine Anfrage wird mündlich beantwortet.

In den letzten Wochen gab es wiederholte Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern in Rosbach, die sich vor allem durch Gruppen von vorwiegend männlichen Jugendlichen in Ihrem Sicherheitsgefühl auf öffentlichen Plätzen oder Wegen gestört oder belästigt gefühlt haben.

Ebenfalls ist in den letzten Wochen der Einsatz privater Sicherheitskräfte im Stadtgebiet auffällig.

Was hat der Magistrat unternommen bzw. was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

Der Bürgermeister erklärt, dass für die zusätzliche Schwerpunktbestreifung im Stadtgebiet ein Gesamtbetrag von 1600,00 € bereitgestellt wurde. Die Stadtpolizei, der beauftragte Sicherheitsdienst sowie die Landespolizei werden an den bekannten Problemorten eingesetzt. Im Zuge der bisherigen Kontrollen wurden bereits diverse Ordnungswidrigkeiten festgestellt, wie zum Beispiel Versicherungsbetrug oder das Führen von E-Scootern ohne gültiges Kennzeichen.

Der Bürgermeister führt weiter aus, dass das Hauptproblem im Verhalten der Jugendlichen bestehe. Diesem könne durch Kontrollmaßnahmen allein nur bedingt entgegengewirkt werden.

Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN zum Thema Stadtradeln vor.

Berichten zufolge möchte die Hessische Landesregierung die Förderung von Stadtradeln, Schulradeln und weiteren Maßnahmen im Bereich der Nahmobilität in Hessen ab 2027 aussetzen. Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen den Abbau der Fördermöglichkeiten für die Verbesserung der Nahmobilität sehr kritisch. Gerade die aktuelle Hitzewelle zeigt eindrücklich, wie sehr sich der Klimawandel auf unser aller Leben auswirkt. Gerade im Bereich der Mobilität erreicht Deutschland gegenwärtig nicht die erforderlichen Klimaziele.

Deshalb fragen wir den Magistrat:

1. Hat die Stadt Rosbach bisher für die Teilnahme am Stadtradeln Fördermittel des Landes in Anspruch genommen?

Das Land Hessen hat in den vergangenen Jahren die Teilnahmegebühren für das STADT-RADELN zentral und vollständig übernommen. Die Stadt Rosbach v. d. Höhe hat hierfür kei-ne eigenen Fördermittel erhalten; vielmehr war die Teilnahme an der Kampagne für die Stadt bislang gebührenfrei.

2. Falls ja, wird das erfolgreiche Projekt Stadtradeln in Rosbach auch ohne die Förderung fortgesetzt?

Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich eine Fortführung des STADTRADELNS, das auch Bestandteil des städtischen Klimaschutzkonzeptes ist.

Aufgrund des angekündigten Wegfalls der Kostenübernahme durch das Land steht die Verwaltung derzeit mit dem Wetteraukreis bezüglich einer gemeinsamen Teilnahme im Jahr 2027 im Austausch. Bei einer Teilnahme über den Wetteraukreis würde für die Stadt nach dem derzeitigen Gebührenstand lediglich eine Pauschale von 370 Euro brutto anfallen. Bei einer eigenständigen Teilnahme wären es derzeit 1.425 Euro brutto. Die endgültigen Teilnahmegebühren für 2027 sollen im Oktober 2026 feststehen.

Der Wetteraukreis wird voraussichtlich im September 2026 entscheiden, ob und in welchem Zeitraum er 2027 am STADTRADELN teilnimmt. Die Verwaltung empfiehlt, sich im Falle einer Teilnahme dem Wetteraukreis anzuschließen. Die hierfür erforderlichen Mittel könnten aus dem vorhandenen Budget finanziert werden.

Sollte weiterhin ein eigenständiger Rosbacher Teilnahmezeitraum gewünscht sein, wären hierfür zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich, die derzeit nicht eingeplant sind. In diesem Fall wäre aufgrund der angespannten Haushaltslage zugleich ein entsprechender Einspar- bzw. Deckungsvorschlag erforderlich.

Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion SPD zur Gewerbesteuerberechnung von Firstcolo vor. Die kleine Anfrage wird mündlich beantwortet.

Nachdem der erste Spatenstich für die Errichtung des Rechenzentrums der Firma Firstcolo erfolgt ist, möchten wir gerne vom Magistrat erfahren, wie die Berechnung der Gewerbesteuer für das Rechenzentrum dieser Firma erfolgen wird.

Geht es nach Anzahl der Beschäftigten in der Betriebsstätte oder gibt es eine andere Berechnungsgrundlage?

Herr Maar erläutert, dass es zwei Möglichkeiten gebe:

Wenn es eine eigenständige Betriebsgesellschaft mit Hauptsitz in Rosbach wäre, dann würde der Gewinn in Rosbach besteuert werden. Handele es sich um eine Betriebsstätte, die zu einem Unternehmen mit weiteren Standorten gehört, dann werde die Steuerfestsetzung anhand der Löhne aufgeteilt.

Herr Maar ergänzt, dass aktuell noch nicht geklärt sei, ob firstcolo seinen Hauptsitz in Rosbach habe. Das Unternehmen habe dies jedoch angekündigt.

Zu 5.

Novelle des Baugesetzbuchs - Bauturbo

GRV/2026/071

 

Hier: Grundsatzbeschluss zu den Leitlinien der Stadt Rosbach sowie zur Entscheidungsermächtigung des Magistrats ungeändert beschlossen

 

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2026/071 wird verwiesen.

Der TOP wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

1.

Die in der Anlage beigefügten „Leitlinien zum Umgang mit dem Bauturbo in Rosbach vor der Höhe“ werden als Grundlage für das Verwaltungshandeln und die Ausübung des gemeindlichen Einvernehmens bzw. der Zustimmung gemäß § 36a BauGB beschlossen.

2.

Der Magistrat wird ermächtigt, auf Grundlage der Leitlinien, das gemeindliche Einvernehmen bzw. die Zustimmung nach § 36a BauGB für die Vorhaben nach

 

-

§ 31 (3) BauGB

 

-

§ 34 (3b) BauGB

 

-

§ 246e BauGB anzuwenden.

3.

Der Stadtverordnetenversammlung ist nach den ersten 6 Monaten der Anwendung des Bauturbo zu berichten.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen

(4 SPD, 4 Grüne, 6 STIMME, 9 CDU, 3 FWG)

2 Enthaltungen

(FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Zu 6.

Neubau 3-Feld-Sporthalle Eisenkrain - Variantenbetrachtung Erstellung Gastronomie ungeändert beschlossen

GRV/2026/163

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2026/163 wird verwiesen.

Beschluss:

1.

Die vorgestellten Varianten zur Errichtung einer Gastronomie im Rahmen des Neubaus der 3-Feld-Sporthalle Eisenkrain werden nicht weiterverfolgt.

2.

Der Neubau der 3-Feld-Sporthalle Eisenkrain wird ohne Gastronomiebereich realisiert.

3.

Der Magistrat wird beauftragt, die weitere Planung und Umsetzung des Vorhabens auf Grundlage dieses Beschlusses ohne Gastronomiekomponente fortzuführen und die Objektplanung entsprechend anzupassen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Zu 7.

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen im Ortsbezirk Rosbach v.d.Höhe I (Rosbach) ungeändert beschlossen

GRV/2026/187

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2026/187 wird verwiesen.

Der TOP wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

Magistrat:

Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, für den Ortsgerichtsbezirk Rosbach v.d.Höhe I (Rosbach) dem Amtsgericht für das Amt des/der Ortsgerichtsschöffen/in Herrn Gerhard Metzger vorzuschlagen.

Stadtverordnetenversammlung:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende Person, um diese dem Amtsgericht als zukünftige/n Ortsgerichtsschöffin/en für den Ortsgerichtsbezirk I vorzuschlagen:

Herrn Gerhard Metzger

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Zu 8.

Antrag der Fraktion STIMME vom 05.03.2025, Prüfung des Interesses der Unternehmen und zur Unterstützung der Gründung eines Gewerbevereins zurückgezogen

AT/2025/314

Beschluss:

Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion STIMME Herr Käding erklärt den Antrag als erledigt.

Zu 9.

Antrag der Fraktion FDP vom 13.02.2026, Umsetzen des Wärmeplans und Aussetzen des Straßenbauprogramms 3 (SBP 3) abgelehnt

AT/2026/343

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FDP vor.

Beschluss:

Sichergestellt soll sein, dass grundhaft sanierte Straßen bereits kurze Zeit nach Abschluss der Arbeiten wegen des Umsetzens der Wärmeplanung der Stadt Rosbach nicht erneut aufgerissen werden. Daher wird das am 1. Juli 2025 beschlossene Straßenbauprogramm (SBP 3) für die Jahre 2026 bis 2030 einschließlich der entsprechenden Satzung für das Erheben von Straßenbeiträgen bis zu dem 31. Dezember 2027 ausgesetzt. Das Straßenbauprogramm 3 für dann die Jahre 2028 bis 2032 und die Satzung für das Erheben von Straßenbeiträgen treten am 1. Januar 2028 wieder in Kraft. Entsprechend dem Wärmeplan sollen im Jahr 2027 Möglichkeiten des Umsetzens von Maßnahmen in allen Stadtteilen aufgezeigt und beraten sein.

§ 22 der „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS)“ der Stadt Rosbach v. d. Höhe erhält folgende Fassung:

„Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Sie wird in der Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vorübergehend ausgesetzt.“

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag der Fraktion FDP abstimmen.

2 Ja-Stimmen

(FDP)

26 Nein-Stimmen

(4 SPD, 4 Grüne, 6 STIMME, 9 CDU, 3 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

Zu 10.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und FWG vom 03.08.2026, Änderung, Kennzeichnung und Hinterlegung der Defibrillator-Standorte ungeändert beschlossen

AT/2026/202

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt,

1.

die in städtischen Gebäuden befindlichen Defibrillatoren (AED) in öffentlich zugängliche Bereiche zu verlagern und die neuen Standorte mit einer einheitlichen Beschilderung zu kennzeichnen, die im öffentlichen Raum gut sichtbar und für Laien intuitiv verständlich ist.

2.

über die örtliche Presse und auf Social Media zu informieren, wo sich die Standorte dieser Defibrillatoren befinden, damit bei den Bürgern ein entsprechendes Bewusstsein entsteht.

3.

zu prüfen, ob die vorhandenen städtischen Defibrillatoren bereits im KatRetter System des Wetteraukreises hinterlegt sind.

4.

sofern dies nicht der Fall ist, zu prüfen, ob und mit welchem Aufwand eine Hinterlegung der Standorte im KatRetter-System umsetzbar ist.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den gemeinsamen Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen

(4 SPD, 4 Grüne, 6 STIMME, 9 CDU, 3 FWG)

2 Enthaltungen

(FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.

Zu 11.

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen, Taktverdichtung auf der RB16 ungeändert beschlossen

AT/2026/208

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vor.

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und den beiden beteiligten Landkreisen Wetterau- und Hochtaunuskreis dafür einzusetzen, dass ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 zusätzliche Fahrten auf der Schienenstrecke Friedberg - Friedrichsdorf- Bad Homburg (Erweiterung der RB16) im Sinne einer Taktverdichtung (zum Beispiel 15-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit/sonst 30 Minuten-Takt) bestellt werden.

Der Antrag greift die mit dem fertiggestellten Ausweichgleis in Rodheim bestehenden Möglichkeiten eines verdichteten Fahrplantakts auf, um den S-Bahnverkehr in Bad Homburg mit kurzem Übergang auf die RB 16 mit den dortigen Triebwagen fortsetzen zu können.

Bei der Verlängerung der RB16 bis nach Bad Homburg handelt sich um eine wichtige Maßnahme, die öffentlich zwar schon lange angekündigt war, aber erst jetzt umsetzbar ist.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den gemeinsamen Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.

Zu 12.

Anfrage der Fraktion FDP vom 30.07.2026, In städtischem Eigentum befindliche oder von der Stadt gemietete Häuser und Räume zur Kenntnis genommen

AF/2026/195

Angesichts der angespannten Haushaltslage fragen wir den Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe für das Erschließen möglicher Einsparungsmöglichkeiten: (Falls dies wegen Bestimmungen des Datenschutzes für notwendig gehalten werden sollte, können einzelne Informationen vertraulich mitgeteilt werden)

1. Seit ca. wann befinden sich welche Gebäude oder Räume mit welcher Adresse in städtischem Eigentum, wie viele m² Fläche stehen dabei jeweils zur Verfügung und wie viel Fläche wird dabei wofür genutzt?

Siehe Anlage

2. Seit welchem letzten Vertragsabschluss und bis wann hat jeweils die Stadt Gebäude oder Räume mit welcher Adresse und wie viele m² Fläche angemietet? Wie hoch ist dabei die jeweilige jährliche Miet- oder Pachtzahlung und wie viele m² Fläche werden dabei wofür genutzt?

Siehe Anlage

Herr Jacobi bittet um erneute Beantwortung, da einige Punkte nicht ausreichend oder gar nicht beantwortet wurden. Dies soll in der nächsten Sitzung nachgeholt werden.

Anlage 1 Anlage zu TOP 12 - Angemietete Gebäudeflächen

Anlage 2 Anlage zu TOP 12 - Städtische Immobilien

Zu 13.

Anfrage der Fraktion CDU vom 03.08.2026, Grund- und Regenwasser in Rosbach und Rodheim zur Kenntnis genommen

AF/2026/196

1. Wie hat sich der Grundwasserspiegel an den verschiedenen Messpunkten im Wald, unter der Stadt und unter den Feldern von Rosbach und Rodheim in den letzten z.B. 25 Jahren entwickelt?

Die Grundwassermessstellen sind über das ganze Stadtgebiet verteilt, im Wald, auf Wiesen- und Ackerflächen und in bebauten Gebieten. Die Grundwasserstände werden turnusmäßig gemessen. Eine Datenauswertung der letzten 20 Jahre zeigt immer wieder Schwankungen auf. Seit 2021 ist ein Anstieg der Grundwasserstände zu verzeichnen.

2. Wie haben sich Art, Dauer und Menge der Niederschläge in den letzten z.B. 25 Jahren entwickelt?

Auf dem Gelände der Kläranlage befindet sich eine Niederschlagsmessung. Die aufsummierten Jahreswerte weisen Schwankungen auf, die sich im Bereich von 502 mm/a im Jahr 2003 bis 947 mm/a im Jahr 2014 bewegen. Die Regenmengen der Jahre 2021, 2023 und 2024 liegen im oberen Bereich. Allgemein kann festgestellt werden, dass die Häufigkeit der Startregenereignisse seit 15 Jahren zunimmt. Die ist allerdings nicht immer in den stationär aufgestellten Niederschlagsmessgeräten erkennbar.

3. Wie hat sich der Trinkwasserverbrauch in Rosbach und Rodheim in dieser Zeit entwickelt (absolute Zahlen; keine pro-Kopf-Betrachtung)

Die Verkaufszahlen der letzten 20 Jahre liegen als Anlage bei. Die Werte liegen zwischen 549.000 m³ im Jahr 2010 und 659.000 m³ im Jahr 2020.

4. Inwiefern sind über die Jahre Veränderungen in der Qualität des Grundwassers zu verzeichnen gewesen?

Die Qualität des Grundwassers wird laufend eigenüberwacht und von einem unabhängigen Labor vierteljährlich beprobt. Die Ergebnisse der Proben haben in den letzten Jahren keine Auffälligkeiten gezeigt.

5. Sofern entsprechende Daten vorliegen: An wie vielen Tagen in den jeweils letzten Jahren war die Rosbacher Wasserampel auf „rot“?

Die Rosbacher Wasserampel war im Jahr 2022 an 2 Tagen im Juli rot und seitdem bis heute 10.08.2026 nicht mehr.

Zu 14.

Anfrage der Fraktion CDU vom 03.08.2026, Hessisches Infrastrukturförderungsgesetz / Hitzeschutzaktionsplans im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes zur Kenntnis genommen

AF/2026/198

1. Welche Fortschritte wurden seit dem UmPla im Januar 2026 hinsichtlich einer vertiefenden Ausarbeitung des Hitzeschutzaktionsplans im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes erzielt?

Nicht nur im Hinblick auf die sich häufenden und länger anhaltenden Hitzeperioden der vergangenen Sommer sowie auch in diesem Jahr ist das Thema Hitzeschutz von hoher Bedeutung. Sowohl im Kontext Gesundheit als auch in der Stadtentwicklung bestehen hier eine Vielzahl an Bausteinen zur Verfügung – präventiv sowie auch beispielsweise zur Klimaanpassung.

Seit der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 13.01.2026 wurde an der Maß-nahme „Hitzeaktionsplan“ inhaltlich nicht weitergearbeitet. Wie bereits im Ausschuss erläutert, bestehen in der Stabsstelle des Bürgermeisters mit dem Aufgabenbereich „Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Klimaschutzstrategie“ aktuell erhebliche Belastungen durch das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WnE) einschließlich der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK), durch die Planung eines Wärmenetzes, durch das Förderprogramm für die Sporthalle (SKS) sowie durch weitere Projekte der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung. Vor diesem Hintergrund konnten die für die Ausarbeitung eines Hitzeaktionsplans erforderlichen personellen Ressourcen bislang nicht bereitgestellt werden.

Wie in der Ausschusssitzung bereits ausgeführt, werden voraussichtlich im Rahmen der Städtebauförderung in den kommenden Jahren auch einige Maßnahmen durchgeführt, die dem Hitzeschutz dienen. Das Förderprogramm WnE setzt auf die Themenbereiche „Klimaschutz“ und „Klimaanpassung“ besonderen Fokus – so können unter anderem Entsiegelungen, oder Neugestaltungen von Plätzen gefördert werden.

Zudem stehen für die Ausarbeitung des Hitzeschutzaktionsplans im Haushalt 2026 keine Mittel zur Verfügung. Für die notwendige externe Beratung wurden Kosten in Höhe von rund 15.000 Euro geschätzt. Die Bearbeitung des Themas kann daher erst nach Abschluss der ISEK-Er-stellung im Rahmen des Städtebauförderprogramms WnE zeitlich und finanziell konkretisiert werden. Hierzu wäre zunächst ein entsprechender Ansatz im Jahresantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) zu beantragen und nachfolgend durch den Fördermittelgeber zu bewilligen.

Im gesundheitlichen Kontext des Hitzeschutzes steht der Gemeindepfleger der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Herr Jirko Rininsland, in regelmäßigem Austausch mit Einrichtungen der Alten- und Pflegehilfe im Stadtgebiet. Hierzu hat es bereits einen durch die Stadtverwaltung initiierten „Runden Tisch“ zum Thema Hitzeschutz und Gesundheitsprävention gegeben; ein weiterer Austausch nach dem Sommer ist vorgesehen. Zudem wird bei Hitze-Warnstufen eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit betrieben.

2. Wie findet hierzu ein Austausch mit anderen Kommunen oder dem Kreis zum Teilen von Erfahrungen statt?

Die Verwaltung nimmt regelmäßig an Informationsveranstaltungen und Netzwerktreffen im Bereich Klimaschutz und nachhaltige Stadtentwicklung teil, unter anderem im Rahmen der hessischen Klimakommunen sowie im Netzwerk „Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen“. Im Rahmen dessen findet neben der fachlichen Weiterbildung auch ein reger und wertvoller Austausch mit anderen Kommunen statt. Auch auf Landkreisebene bestehen solche For-mate, an denen die Verwaltung ebenso regelmäßig teilnimmt.

3. Welche Potenziale für Maßnahmen werden für die Rosbach und Rodheim aktuell besprochen?

Grundsätzlich bestehen in Rosbach v. d. Höhe an verschiedenen Stellen Potenziale zur klimaangepassten Gestaltung des öffentlichen Raums und zur Reduzierung von Hitzeinseln, beispielsweise durch Entsiegelung, Begrünung und Beschattung von Verkehrsflächen sowie (Spiel-)Plätzen. Die konkrete Entwicklung und Definition solcher Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Förderprogramms WnE. Da sich das ISEK derzeit in der Erstellung befindet, können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine einzelnen Projekte benannt werden; die Prüfung entsprechender Potenziale ist Teil des laufenden Planungsprozesses und wird in den kommenden Jahren weiter vertieft.

Unabhängig davon werden im kommunalen Klimaschutzkonzept bereits Maßnahmen umge-setzt, die mittelbar auch dem Hitzeschutz dienen, etwa die Minderung der Oberflächenversiegelung und die Schaffung von Blüh- und Grünflächen im öffentlichen Raum.

4. Welche möglichen Maßnahmen sind mit welcher Begründung verworfen worden?

Es wurden keine Maßnahmen grundsätzlich verworfen.

Zu 15.

Anfrage der Fraktion SPD vom 03.08.2026, Sanierung Altes Rathaus zur Kenntnis genommen

AF/2026/201

1. Wurde beim Verkauf des Alten Rathauses eine Vereinbarung hinsichtlich der Optik getroffen?

Nein, im Kaufvertrag ist keine Vereinbarung hinsichtlich der Optik getroffen.

2. Inwieweit ist die Untere Denkmalschutzbehörde in die Sanierung des Gebäudes involviert?

Die Untere Denkmalschutzbehörde beim Wetteraukreis ist, ebenso wie die Landesdenkmal-schutzbehörde in Wiesbaden, in das Vorhaben involviert. Der Bauherr muss viele Gewerke hinsichtlich Gestaltung, Material etc. mit der Behörde abstimmen.

3. Muss der Investor die Sanierung mit der Behörde abstimmen?

Ja. Die zuständigen Mitarbeiter des Wetteraukreises sind mit der Abstimmung mit dem Bauherren und dem Verlauf der Baustelle nach Rückfrage, sehr zufrieden.

4. Erfolgt eine fortlaufende Überwachung der Sanierung und die Abnahme einzelner Bauabschnitte?

In welchen Intervallen die zuständige Behörde die Sanierung und Abnahme einzelner Bauabschnitte vornimmt, ist nicht bekannt.

5. Ist es richtig, dass die Außenfassade komplett verputzt wird?

Nach den vorliegenden Informationen ist es geplant, den Großteil der Außenfassade zu verputzen. Ausnahmen stellen die Giebel in Schiefer da, sowie die Holzfensterwand im EG an der Nordseite.

6. Falls ja, was ist hierfür die denkmalschutzrechtliche Grundlage?

Diese Beurteilung obliegt der Unteren Denkmalschutzbehörde. Auf welcher Grundlage dort Entscheidungen getroffen werden, kann vom Magistrat nicht beantwortet werden.

Zu 16.

Anfrage der Fraktion SPD vom 03.08.2026, Umgang mit Überwuchs bei Hecken in den öffentlichen Raum zur Kenntnis genommen

AF/2026/200

1. Erfolgen seitens der Stadt regelmäßige Kontrollen, ob Überwuchs bei Hecken, Sträuchern oder Bäumen besteht, der in den öffentlichen Verkehrsraum hereinragt?

Eine regelmäßige Kontrolle findet nicht statt. Die Stadt wird jedoch anlassbezogen tätig. Hin-weise auf Überwuchs ergeben sich insbesondere durch Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern über den Mängelmelder, Feststellungen der Grünkolonne oder des Baumanagements 1, sowie durch sonstige eingehende Hinweise.

2. Falls ja, welche Maßnahmen werden seitens der Stadt ergriffen, damit der

Rückschnitt erfolgt?

Sobald ein Hinweis auf einen möglichen Überwuchs vorliegt, wird der Sachverhalt vor Ort überprüft. Wird ein Rückschnitt erforderlich, werden die betroffenen Grundstückseigentümer schriftlich unter Fristsetzung zur Beseitigung des Überwuchses aufgefordert. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Nachkontrolle. Ist der Rückschnitt nicht erfolgt, werden die Eigentümer erneut angeschrieben oder weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

3. Falls nein, welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn der Zustand zufällig bekannt werden sollte?

Werden Überwüchse bekannt, erfolgt eine Überprüfung vor Ort. Bei festgestelltem Handlungsbedarf werden die betroffenen Grundstückseigentümer unter Fristsetzung zum Rückschnitt aufgefordert. Nach Fristablauf erfolgt eine Nachkontrolle; sofern der Rückschnitt nicht erfolgt ist, werden weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

4. Wie wird mit konkreten Hinweisen/Beschwerden zu diesem Thema umgegangen, die über den Mängelmelder erfolgen?

Hinweise und Beschwerden, die über den Mängelmelder eingehen, werden geprüft und durch das Baumanagement 1 kontrolliert. Wird ein über den öffentlichen Verkehrsraum hinausragender Bewuchs festgestellt, werden die Grundstückseigentümer unter Fristsetzung zum Rückschnitt aufgefordert. Nach Fristablauf erfolgt eine Nachkontrolle. Sofern der Rückschnitt nicht erfolgt ist, werden die Eigentümer erneut angeschrieben oder weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

Zu 17.

Anfrage der Fraktion CDU vom 03.08.2026, Windkraftanlage Winterstein zur Kenntnis genommen

AF/2026/197

1. Welche neuen Entwicklungen seitens des Unternehmen ABO Energy sind der Stadt bekannt und inwiefern hat es eine Korrespondenz mit dem Unternehmen gegeben?

Am 14.07.2026 fand ein gemeinsames Gespräch zwischen ABO Energy, den betroffenen Kommunen Friedberg, Wehrheim und Rosbach sowie HessenForst statt.

ABO Energy teilte dabei mit, dass das Unternehmen die in den bestehenden Verträgen vereinbarten Mindestpachten aufgrund veränderter Marktbedingungen nach eigener Einschätzung nicht mehr zu den bisherigen Konditionen wirtschaftlich darstellen könne.

Die beteiligten Flächeneigentümer haben daraufhin erklärt, dass eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Vertragsbedingungen aus ihrer Sicht nicht ohne eine erneute rechtliche und wirtschaftliche Prüfung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wird auch ein neues transparentes Ausbietungsverfahren geprüft.

ABO Energy bietet deshalb an, vor Ablauf der bestehenden Verträge, Änderungsverträge abzuschließen, die sofern sie bei einer Neuausbietung erneut zum Zuge kommen, greifen und nicht gänzlich neue Verträge abzuschließen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand liegen entsprechende Entwürfe dem Land Hessen beziehungsweise HessenForst zur Prüfung vor. Der Stadt Rosbach v. d. Höhe wurden bislang keine Vertragsentwürfe übermittelt. Eine abschließende rechtliche und wirtschaftliche Bewertung ist daher derzeit nicht möglich.

2. Was würde aus einer Kündigung des Vertrages seitens der Stadt folgen, falls bis 3 Jahre

nach vollständiger Vertragsunterzeichnung keine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) vorliegt? Diese Frist läuft laut Antwort des Magistrats am 27.03.2027 aus? Bitte gehen Sie bei der Antwort auch auf folgende Fragen ein: Inwiefern kann die Fläche durch die Stadt – eventuell mit den anderen Gemeinden – neu vermarktet werden? Was bedeutet eine Kündigung für die Zuwegungen zum Bau der nicht auf Stadtgebiet liegenden Anlagen?

Sollte die Stadt von Ihrem Kündigungsrecht zum 27.03.2027 Gebrauch machen, kann sie ihre Fläche allein oder gemeinsam mit den anderen Grundstückseigentümern des Windvorranggebietes zur Verpachtung neu ausschreiben. Eine automatische Neuvergabe an einen bestimmten Projektentwickler wäre damit nicht verbunden.

Eine Kündigung des Vertrages mit ABO Energy hat keine Auswirkung auf die geplanten Zuwegungen zum Windpark. Die Frage der Nutzung städtischer Wege als Zuwegung zu anderen Windenergieanlagen ist davon rechtlich getrennt zu beurteilen. Die Stadt hat die Nutzung zur Erschließung gesetzlich zu dulden. Der Windparkbetreiber Alterric, der auf den Flächen

der Bundesrepublik den Windpark plant, wird in Kürze mit dem Bau beginnen und die städtischen Wege dafür nutzen.

3. Was spricht aus Sicht des Magistrats für eine Kündigung des Vertrages, sollte bis zum fraglichen Datum keine entsprechende Genehmigung vorliegen?

Für die Ausübung eines vertraglichen Kündigungsrechts könnten insbesondere folgende Ge-sichtspunkte sprechen:

  • Die Stadt würde wieder über die betreffenden Flächen verfügen können.
  • Die Flächen könnten unter aktualisierten wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen erneut angeboten werden.
  • Durch ein neues transparentes Auswahlverfahren könnte geprüft werden, welche marktgerechten Konditionen erzielt werden können.

4. Was spricht aus Sicht des Magistrats für eine Beibehaltung des Vertrages, sollte bis zum fraglichen Datum keine entsprechende Genehmigung vorliegen?

Die Beibehaltung des derzeitigen Vertrages mit dem Wissen, dass der Vertragspartner die vereinbarte Pacht nicht zahlen möchte, erscheint wenig zielführend zu sein. So lange jedoch noch kein Änderungsvertrag im Entwurf vorliegt, kann über eine Beibehaltung von Vertragsverhältnissen mit Abo Energy noch keine seriöse Auskunft gegeben werden.

Vorsitz:

Katharina Hantl

Protokollführung:

Julia Ziegeler