hier: Verkehrsmaßnahmen anl. des Rodheimer Volkslaufes
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Anlässlich des Rodheimer Volkslaufes werden die L3352 zwischen dem Kreisverkehrsplatz an der Sportallee und dem Abzweig L3415 Richtung Burgholzhausen sowie einige Wirtschaftswege östlich der L3352 zwischen Rodheim v.d.Höhe und Karben am 24.09.2022 von ca. 12.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr für den Fahrverkehr gesperrt.
Die Umleitung in/aus Richtung Petterweil erfolgt über Burgholzhausen.
Der Seeweg wird während der Veranstaltung als Einbahnstraße eingerichtet.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die mit den Verkehrsmaßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten.
Rosbach v. d. Höhe, den 15.09.2022