Titel Logo
Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift 33. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 02.07.2024, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle,

Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:30 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Joachim Höhler - CDU

Herr Roman Lack - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Gerald Harff - FWG

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Christoph Käding - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Herr Dieter Kurth - STIMME

Magistrat

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Herr Andreas Kraus -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe

- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 02.07.2024

3.1

Ehemaliges KITA-Gebäude Brüder-Grimm-Straße 2

Hier: Rückgabe durch den Wetteraukreis

3.2

Berichtswesen nach § 28 GemHVO

- Quartalsbericht zum 31.12.2023

3.3

Berichtswesen nach § 28 GemHVO

- Quartalsbericht zum 31.03.2024

3.4

Grundsteuerreform zum 01.01.2025

Mitteilung des Landes Hessen zum aufkommensneutralen Hebesatz

Allgemeininformation zur möglichen Einführung einer Grundsteuer C

3.5

Veröffentlichung des KfW-Kommunalpanel 2024

3.6

Tätigkeitsbericht der Integrationskommission zum 02.07.2024

4

Kleine Anfragen 02.07.2024

5

Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe

Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße"

Hier:

1. Beschluss zu den Anregungen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 u § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

3. Bekanntmachung und Inkrafttreten

6

Grundsatzbeschluss zur Vergabe von Jagdpachtverträgen

7

Antrag der Fraktion STIMME vom 04.04.2024,

Mehr Transparenz durch Livestream der Stadtverordnetenversammlung

8

Antrag der Fraktion STIMME vom 22.06.2024,

Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Unterbringung Geflüchteter

9

Antrag der Fraktion FWG vom 24.06.2024

Schienenersatzverkehr auf der RB16 vs. Sperrung der B455 von/nach Friedberg

10

Anfrage der Fraktion STIMME vom 11.06.2024,

Spielplatz Sportzentrum Rodheim

11

Anfrage der Fraktion STIMME vom 19.06.2024,

Stellplatzsatzung - Ablösungserträge

12

Anfrage der Fraktion STIMME vom 19.06.2024,

Sommerferienspiele Angebot 2024

13

Anfrage der Fraktion FWG vom 24.06.2024,

Fortbildungen der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität in Hessen (AGNH), Anfrage zur Nutzung in der Verwaltung

14

Anfrage der Fraktion FWG vom 24.06.2024,

Beibehaltung der derzeitigen Halteverbots-Regelung in der Ringstr. in Rodheim, Anfrage zur Beibehaltung nach Beendigung der Maßnahmen auf der B455

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 27.06.2024 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiter-hin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig ver-sammelt sind.

Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, den Tagesordnungspunkt 5 - Bauleitplanung zum Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße - ohne Aussprache zu behandeln.

Der Tagesordnungspunkte 7, zum Livestream der Stadtverordnetenversammlung, wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Herr Zanfino wird als Mitglied der Integrationskommission in der Sitzung den Tätigkeitsbericht der Integrationskommission zum 02.07.2024 (TOP 3.6) näher erläutern.

Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates:

Einstimmig ja

2.

Genehmigung des Protokolls

Einwände gegen das Protokoll vom 28.05.2024 ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

3.

Mitteilungen 02.07.2024

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:

Flüchtlingsunterbringung

Hier: Abschluss einer Vereinbarung über die Unterbringung von Personen nach § 1 Landesaufnahmegesetz mit dem Wetteraukreis

Mit dem Wetteraukreis wurde eine Vereinbarung über die Unterbringung von Personen nach § 1 Landesaufnahmegesetz sowie die Unterstützung der Integration von Flüchtlingen geschlossen.

Für die Unterbringung der zugewiesenen Menschen erhält die Stadt einen Betrag von 11,70 € pro Person pro Tag.

Weiterhin erhält die Stadt pro Monat einen Zuschuss von 10,00 € je Flüchtling für Sozial- und Gemeinwesenarbeit und die Förderung und Erhalt ehrenamtlicher Integrationsstrukturen.

Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft und läuft zunächst 2 Jahre mit jährlicher Verlängerungsoption.

Neubau KiTa Rodheim - Vergabe Garten- und Landschaftsbau

Der Magistrat hat beschlossen, das Gewerk Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) für 930.000,00€ brutto zu vergeben.

Bauantrag Grundstück: Siemensstraße, Gemarkung Ober-Rosbach,

Vorhaben: Errichtung einer Lager- und Produktionshalle sowie herstellen von 12 Stellplätzen

Dem Bauantrag für die Siemensstraße zur Errichtung einer Lager- und Produktionshalle sowie 12 Stellplätzen wurde zugestimmt.

Der beantragten Abweichung von der maximalen Zufahrtsbreite wurde zugestimmt.

Ankauf eines Grundstücks zu Hochwasserschutzzwecken am Rosbach, Nieder-Rosbach

Hier: Ankauf des Grundstücks Gem. Nieder-Rosbach, "Schwarze Teiler"

Die Stadt kauft das Grundstück Gem. Nieder-Rosbach, „Schwarze Teiler“ mit 1.864 m².

Der Kaufpreis beträgt 7.456,00 € (4,00 €/m²).

Der Verkäuferin wird eine zeitlich befristete (25 Jahre) Nachzahlungsverpflichtung in Höhe des dann festgelegten Einwurfswertes für den Fall eingeräumt, sollten die Grundstücke im Rahmen einer Baulandentwicklung baulich nutzbar werden.

Kindertagesstätten - Hier: Festsetzung des Verpflegungsentgeltes ab dem 01.08.2024

Die monatlichen Verpflegungspauschalen in den Rosbacher Kindertagesstätten werden zum 01.08.2024 für die Kinderkrippen- und Kindergartenkinder wie folgt festgelegt:

  • In der U3 Betreuung 83 Euro (bisher 78 Euro)
  • In der Ü3 Betreuung 102 Euro (bisher 96 Euro)

Weitere Mitteilungen sind dem Protokoll beigefügt, sowie online im Gremienprogramm Allris unter den Anlagen zur Sitzung vom 02.07.2024 zu finden.

Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 18.06.2024 getagt hat.

Folgender Punkt wurde behandelt:

Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße", hier: 1. Beschluss zu den Anregungen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 u § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 3. Bekanntmachung und Inkrafttreten

Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 20.06.2024 getagt hat.

Folgende Punkte wurden behandelt:

Grundsatzbeschluss zur Vergabe von Jagdpachtverträgen

Antrag der Fraktion STIMME vom 04.04.2024, Mehr Transparenz

durch Livestream der Stadtverordnetenversammlung

3.1.

Ehemaliges KITA-Gebäude Brüder-Grimm-Straße 2

Hier: Rückgabe durch den Wetteraukreis

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/596 wird verwiesen.

3.2.

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 31.12.2023

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/581 wird verwiesen.

3.3.

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 31.03.2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/592 wird verwiesen.

3.4.

Grundsteuerreform zum 01.01.2025

Mitteilung des Landes Hessen zum aufkommensneutralen Hebesatz

Allgemeininformation zur möglichen Einführung einer Grundsteuer C

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/595 wird verwiesen.

3.5.

Veröffentlichung des KfW-Kommunalpanel 2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/599 wird verwiesen.

3.6.

Tätigkeitsbericht der Integrationskommission zum 02.07.2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/602 wird verwiesen.

4.

Kleine Anfragen 02.07.2024

Es liegen zwei kleine Anfragen vor.

Fragen der Fraktion STIMME zu der Minigartenanlage an der Wasserburg:

Am 17. September 2023 wurde die mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ realisierte Minigartenanlage an der Wasserburg eingeweiht. Er sollte zum „gemeinschaftlichen Gärtnern“ genutzt werden. Von den entstandenen 11 Anbauflächen sind noch immer nicht alle vergeben worden. Vor diesem Hintergrund

fragen wir den Magistrat:

wurde diese Möglichkeit bisher Flüchtlingen, die in Rosbach untergebracht sind, angeboten?

Wäre das nicht auch eine Maßnahme zur Integration

Antwort:

Herr Bürgermeister Maar informiert, dass noch drei freie Anbauflächen verfügbar sind und sagt zu, diesen den Flüchtlingen anzubieten.

Fragen der Fraktion FDP zu den Verpachtungen von Eigenjagdbezirken:

1)

Weswegen hat angesichts der Bedeutung des Themas der Bürgermeister mit seiner forstwirtschaftlichen Berufsausbildung, als erfahrener Jäger und Vorstandsmitglied des Verbandes der hessischen Waldbesitzer den bislang ohne diesbezügliche spezifische Kenntnis verfügenden Ersten Stadtrat mit den Ausschreibungen von Jagdpachtverträgen beauftragt?

2)

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann nach Aussage u. a. des Bürgermeisters das Verlängern eines Jagdpachtvertrags mit einer Laufzeit von weniger als zehn Jahren erfolgen

Antwort von Herrn Bürgermeister Maar:

Zu 1.

Das Verfahren soll sauber sein. Er sei schließlich der Jagdnachbar der zu verpachtenden Eigenjagdbezirke.

Zu 2.

§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz.

5.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe

Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße"

Hier: 1. Beschluss zu den Anregungen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 u § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

3. Bekanntmachung und Inkrafttreten

Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/787 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die in der Anlage 1 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken werden nach ausführlicher Darstellung und Beratung gebilligt und als Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.
  2. Der im Verfahren nach § 2 ff. BauGB aufgestellte Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt und die zugehörigen Fachgutachten werden gebilligt. Eine Kopie des Bebauungsplanes mit Begründung wird dem Originalprotokoll der Stadtverordnetenversammlung beigefügt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6.

Grundsatzbeschluss zur Vergabe von Jagdpachtverträgen

Wegen Befangenheit verlassen die Herren Stadtverordnete Roman Lack und Marco See den Sitzungsraum.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/776-2 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag des Magistrates:

Die forstwirtschaftlichen Ziele der Stadt sind:

-

Klimastabile Wälder (positive Auswirkungen auf den Haushalt)

-

Erosionsschutz

-

Hochwasserschutz/Wasserneubildung

-

Kühlwirkung des Waldes

-

Erholungsraum

-

Holzproduktion

Dazu ist es notwendig, den Stadtwald auf ganzer Fläche, insbesondere auf den Kahlflächen zu verjüngen. Hierzu sind angepasste Schalenwildbestände, also die Erfüllung der Mindestabschusspläne und eine am Ziel weniger Wildverbiss orientierte Jagdausübung notwendig. Weiterhin soll die Jagdausübung die o.g. Ziele fördern und keinesfalls behindern. Einzelheiten regelt der beiliegende Pachtvertragsentwurf.

Daher soll die Vergabe/Verlängerung anhand eines Kriterienkatalogs in Anlehnung an das in der Sitzung vorgestellte Fachverfahren von Hessen Forst durchgeführt werden. Die Bewerber haben eine aussagekräftige Bewerbung abzugeben, die mittels des Kriterienkataloges bewertet wird.

Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWG und STIMME wird vorgelegt.

Antragstext:

Leitlinien zur Verpachtung städtischer Eigenjagdbezirke

1.

Die Verpachtung städtischer Eigenjagdbezirke und die Ausgestaltung der Pachtverträge seitens des Magistrats hat so zu erfolgen, dass die forstwirtschaftlichen Ziele der Stadt - klimastabile Wälder, Erosionsschutz, Hochwasserschutz/Wasserneubildung, Kühlwirkung des Waldes, Erholungsraum, Holzproduktion - erreicht werden können. Hierzu sind angepasste Schalenwildbestände, also die Erfüllung der Mindestabschusspläne und eine am Ziel weniger Wildverbiss orientierte Jagdausübung, notwendig. Eine Verjüngung von Schadflächen mit möglichst geringer Bepflanzung seitens der Stadt wird angestrebt.

2.

Das Vergabeverfahren ist seitens der Stadt unter Beachtung des Transparenzgebots öffentlich auszuschreiben.

3.

Die Bewerber für die Pacht eines Eigenjagdbezirkes haben unter Beachtung der unter Punkt 1 aufgeführten Zielvorgaben ein Jagdkonzept zu erstellen und dem Magistrat vorzulegen.

4.

Der Magistrat bewertet das Jagdkonzept anhand eines Kriterienkatalogs, der sich an das von Hessen-Forst praktizierte Fachverfahren anlehnt. Der Magistrat kann sich bei der Bewertung externer Fachkompetenz bedienen.

5.

Der Magistrat überprüft einmal jährlich anhand eines standardisierten, dokumentierten Verfahrens, ob die Zielvorgaben des Pachtvertrages eingehalten wurden. Über das Ergebnis der Prüfung ist im Umwelt- und Planungsausschuss zu berichten.

6.

Sollte es zu Zielverfehlungen kommen, ist dem Pächter eine angemessene Frist zur Abstellung einzuräumen. Bei erneuter Zielverfehlung oder gravierenden Verstößen bei der Jagdausübung ist der Pachtvertrag zu kündigen.

7.

In den Pachtverträgen ist eine Regelung vorzusehen, die den Pächter bei Bewegungsjagden verpflichtet, vom Magistrat oder einer Fraktion der Stadtverordnetenversammlung je einen Beobachter zuzulassen.

8.

Der Pachtpreis je Jagdbezirk ist vom Magistrat als Festpreis festzusetzen.

9.

Unter Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben sind bei der Pachtvergabe Bewerber aus Rosbach und dem näheren Umkreis zu präferieren.

Die Fraktion FDP legt einen Änderungsantrag vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Änderungen des von SPD, CDU, Grünen, FWG und STIMME vorgelegten Antrags beschließen:

1)

Am Ende des ersten Satzes entfällt das Wort „können“.

2)

In dem Antrag wird der Begriff „Jagdkonzept“ ersetzt durch „Konzept für das Jagd- und Forstmanagement“

3)

Die Reihenfolge der Inhalte von Punkt 8 und Punkt 9 werden getauscht. Der letzte Absatz soll dann anstelle des früheren Punkt 8 lauten: „Als Pächter erhält den Zuschlag, wer alle Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, den Jagdpachtvertrag mit Sanktionen bei dem Nichterfüllen von zugesagten Leistungen akzeptiert und außerdem das höchste Gebot abgibt.“

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktion FDP abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

(3 FDP)

24 Nein-Stimmen

(4 SPD, 5 GRÜNE, 4 STIMME, 6 CDU, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag der Fraktion FDP ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und STIMME abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimmen

(4 SPD, 5 GRÜNE, 4 STIMME, 6 CDU, 5 FWG)

3 Nein-Stimmen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und STIMME zu.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrates abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimmen

(4 SPD, 5 GRÜNE, 4 STIMME, 6 CDU, 5 FWG)

3 Nein-Stimmen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag des Magistrates zu.

Die Herren Stadtverordnete Roman Lack und Marco See nehmen wieder an der Sitzung teil. Die Beschlüsse werden ihnen mitgeteilt.

7.

Antrag der Fraktion STIMME vom 04.04.2024, Mehr Transparenz durch Livestream der Stadtverordnetenversammlung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion STIMME vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die rechtlichen und sächlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass von den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung Film- und Tonaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung (Livestream) erfolgen können.

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Bereits im Mai 2024 wurden die Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung von der Verwaltung um ihr Einverständnis zur Live-Übertragung gebeten. Mehrere Mandatsträger haben ihre Zustimmung zur Übertragung der Sitzung mittels Livestream nicht erteilt. Da ein solches Vorhaben nur sinnvoll erscheint, wenn es auf breite Zustimmung des Parlamentes trifft, dies jedoch nicht der Fall ist, zieht die Fraktion STIMME hiermit den Antrag zurück.

8.

Antrag der Fraktion STIMME vom 22.06.2024, Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Unterbringung Geflüchteter

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion STIMME vor.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Antragstext:

Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten für den Erlass einer „Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Unterbringung Geflüchteter“ für Rosbach zu prüfen und das Ergebnis im HaFi vorzustellen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

28 Ja-Stimmen

(3 SPD, 5 GRÜNE, 3 FDP, 4 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)

1 Enthaltung

(1 SPD)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.

9.

Antrag der Fraktion FWG vom 24.06.2024 Schienenersatzverkehr auf der RB16 vs. Sperrung der B455 von/nach Friedberg

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, durch Hinweise an Start und den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) darauf hinzuwirken, dass ein möglicher Schienenersatzverkehr auf der RB16 (Friedberg - Friedrichsdorf) auf den Streckenabschnitt Friedrichsdorf - Burgholzhausen beschränkt wird.

Ein Schienenersatzverkehr auf der kompletten Strecke nach Friedberg ist unbedingt zu vermeiden, da ein Zusammentreffen mit der seitens HessenMobil für die Sommerferien angedachten Sperrung der B455 zwischen Rosbach und Friedberg aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit unweigerlich zu starken Verspätungen und zu völliger Unkalkulierbarkeit hinsichtlich der Fahrzeiten führen wird.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.

10.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 11.06.2024, Spielplatz Sportzentrum Rodheim

1. Wurde inzwischen ein Planer beauftragt? Wenn nein, warum nicht?

Der Planer wurde nicht beauftragt. Die Maßnahme konnte nicht umgesetzt werden, weil andere Maßnahmen priorisiert werden mussten. Dazu zählt die Flüchtlingsunterkunft in Rodheim, das Freibad, das Bahnhofsgebäude und die neue Kita sowie die Sanierung der Freiwilligen Feuerwehr in Ober-Rosbach.

Aktuell ist noch die Baustelle „Kita Seeweg“ (Entwässerung) abzuwarten, da hier räumliche Überschneidungen bei Andienung und Aufgrabungen bestehen.

2. Wann ist mit einer Fertigstellung des Vorhabens zu rechnen?

Derzeit ist noch nicht endgültig absehbar, wann das Vorhaben vom Baumanagement umgesetzt bzw. begleitet werden kann. Ein Mitarbeiter ist vom Hochbau in den Tiefbau gewechselt. Er wickelt teilweise noch die ihm zugeteilten Baumaßnahmen ab. Zum Teil wurde diese aber auch auf die verbleibenden Hochbaumitarbeitenden verteilt. Eine Nachbesetzung der Stelle erfolgt noch im Sommer. Der neue Mitarbeiter muss jedoch noch eingearbeitet werden.

Es werden aktuell Gespräche mit Spielgeräteherstellen bezüglich Vorbereitung der Fläche und Aufbau der Geräte geführt, eine Entscheidung und Konzipierung liegt allerdings noch nicht vor.

Ziel ist mit der Maßnahme spätestens in 2025 zu beginnen.

3. Ist es richtig, dass die SG Rodheim angeboten hatte, die Maßnahme in eigener Regie für die Stadt zu realisieren? Falls ja, warum wurde das Angebot nicht angenommen?

Die SG Rodheim hat angeboten, die Maßnahme für die Stadt zu realisieren. Aber auch bei einer Umsetzung der Maßnahme durch Dritte, muss die Stadt als Eigentümer und späterer Betreiber Teilaufgaben und Verwaltungs- bzw. Bauherrentätigkeiten selbst übernehmen. Hierzu müssen Personalkapazitäten zur Verfügung stehen.

Sobald eine konkrete Zeitschiene feststeht, wird die Stadt gemeinsam mit der SG Rodheim, besprechen, in welchem Rahmen die SG Aufgaben übernehmen kann.

11.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 19.06.2024, Stellplatzsatzung - Ablösungserträge

1. Wie viele Ablöseanträge wurden in den Jahren von 2020 bis dato gestellt (bitte getrennt nach Jahren aufführen)?

2020, ein Antrag.

2. Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben und dadurch entsprechend Einnahmen generiert (bitte getrennt nach Jahren aufführen)?

2020, ein Antrag für einen Stellplatz.

3. Falls Einnahmen vorhanden waren, für welche Maßnahmen wurden sie verwendet (Hess. Bauordnung in § 52 (3)?

Die Einnahmen wurden bisher noch nicht verwendet.

4. Wurden in dem Zeitraum Bauanträge wegen fehlenden Nachweises von Stellplätzen abgelehnt, bzw. Bauvorhaben nicht verwirklicht?

Nein

Hinweis:

Die Verwaltung geht in der Regel aktiv auf die Bauherrschaft zu, sollte z.B. die erforderliche Stellplatzanzahl nicht beachtet worden sein, noch bevor über den Antrag im Magistrat beraten und entschieden wird. Die Bauherrschaft erhält die Möglichkeit die Planung nachzubessern und passend einzureichen. Auch fordert der Fachdienst Bauordnung des Wetteraukreises bei Abweichungen oder Fehlern in der Planung eine Nachbesserung oder ggf. einen entsprechenden Antrag auf Abweichung/Befreiung.

12.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 19.06.2024, Sommerferienspiele Angebot 2024

1. Woran liegt es, dass dieses Jahr nur ein Ferienspiel-Angebot von einem Verein oder externen Veranstalter durchgeführt wird?

Es gab bis zur Corona Pandemie eine gemeinsame Ferienbroschüre, die von der Jugendarbeit veröffentlich wurde. Nach Ausbruch der Coronapandemie hatten sich viele Vereine zurückgehalten ein Angebot zu machen. Die Jugendarbeit hatte damals daher „kleinere“ Angebote organisiert. Dieses Programm wurde dann beibehalten. Es wurden in den letzten Jahren Vereine angefragt, während der Kinderaktionswochen Angebote mitzugestalten. Leider scheiterte dies überwiegend, weil auch die Vereine zu wenig Leute haben.

Aktuell fehlt die Vernetzung zwischen den Vereinen und der Jugendarbeit. Der Stadt Rosbach sind die einzelnen Ferienprogramm der Vereine nicht bekannt. Die Aktionen der Vereine wurden nicht von der Stadt durchgeführt, sondern im Namen und Auftrag der Vereine.

2. Wurden Vereine angefragt? Falls nein, warum nicht?

In diesem Jahr wurden die Vereine nicht angeschrieben. Dies hängt vor allem mit Personalweggang/ Umstrukturierung und den dadurch entstandenen Engpässen zusammen.

3. Gaben Vereine Gründe für Absagen an? Falls ja, welche?

In den letzten Jahren kam es zu Absagen von Seiten der Vereine aufgrund von zeitlichen oder personellen Engpässen. Andere Gründe sind nicht bekannt.

4. Gibt es Überlegungen, örtliche Vereine wieder stärker in das Ferienspielangebot einzubeziehen?

Ja, das Team der Jugendarbeit wird sich den Vereinen vorstellen und die Möglichkeiten der Vereinsförderung durch die Jugendarbeit im Rahmen der Vernetzung darlegen.

13.

Anfrage der Fraktion FWG vom 24.06.2024, Fortbildungen der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität in Hessen (AGNH), Anfrage zur Nutzung in der Verwaltung

1. Wie wird dieses in der Regel kostenlose Angebot genutzt?

Die Angebote werden genutzt, wenn es thematisch und zeitlich passt.

2. Werden die Angebote in der Verwaltung veröffentlicht?

Der entsprechende Newsletter wurde von mehreren Fachbereichen abonniert.

3. Werden Beschäftigte zur Teilnahme motiviert?

Die Beschäftigten werden allgemein zur Fortbildung motiviert. Einzelne Anbieter werden dabei nicht bevorzugt.

4. Wie viele Fortbildungen wurden seit Bestehen der AGNH pro Jahr in Anspruch genommen? Welche?

  • 03.06.2024 Vorstellung der Ergebnisse des „Fahrrad-Monitor Hessen 2023“
  • 11.06.2021 Informationsveranstaltung zum Fahrradleasing für kommunale Tarifbeschäftigte
  • 19.11.2020 Kostenfreie Beratung zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen
  • Planungscheck Nahmobilität Rodheimer Bahnhof in 2020

5. Welche Fachbereiche haben welches Angebot genutzt?

Alle Fortbildungen wurden von der Stabsstelle Bürgermeister wahrgenommen.

6. Sind die weitergebildeten Beschäftigten noch für die Stadt tätig?

Ja

14.

Anfrage der Fraktion FWG vom 24.06.2024, Beibehaltung der derzeitigen Halteverbots-Regelung in der Ringstr. in Rodheim, Anfrage zur Beibehaltung nach Beendigung der Maßnahmen auf der B455

Die Sperrung der B455 hat in Rodheim zu einer provisorischen Halteverbots-Regelung auf der Ringstraße geführt, die vor allem im Bereich der Automobilwerkstatt ausgezeichnet zu funktionieren scheint, der Begegnungsverkehr in der Kurve ist gefahrlos möglich.

Wir fragen daher den Magistrat, ob diese Beschilderung nicht dauerhaft beibehalten werden kann.

Dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnungen dienen - im Gegensatz zu temporären Verkehrsanordnungen aufgrund von Baustellen - der langfristigen Veränderung im Straßenverkehr. Hierzu sind sämtliche Aspekte, die die konkrete Verkehrssituation betreffen, aber auch mögliche Auswirkungen auf das umliegende Gebiet zu beachten und zu beurteilen; selbstverständlich sind bei einer derartigen Beurteilung die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen.

So ist neben weiteren Aspekten in dem Bereich des Straßenzugs z. B. eine Abwägung hinsichtlich des ruhenden und des fließenden Verkehrs zu treffen. Der Verkehrsfluss einerseits, aber auch die Möglichkeit von zu schnellem Fahren andererseits ist zu beachten. Die Situation der Fußgänger ist ebenfalls zu beurteilen, insbesondere, da es sich hier um einen Teil des offiziellen Schulwegs im Schulwegeplan der EKS handelt.

Die Haltverbote wurden aufgrund des durch die Baustelle bedingten besonderen Verkehrsaufkommens und auf Anregung der Feuerwehr angeordnet, um für diese ein Durchkommen und damit ein rechtzeitiges Eingreifen im Notfall zu ermöglichen.

Unter „Normalbetrieb“ gab es bislang keine Hinweise, dass die verkehrliche Situation für den fließenden Verkehr zwingend anders zu regeln sei. Dass der Begegnungsverkehr sich - je nach Art und Aufkommen der Fahrzeuge - nicht immer reibungslos vollziehen konnte, ist der Straßenverkehrsbehörde präsent, wurde aber - zugunsten der übrigen Aspekte - bis dato in Kauf genommen. Zumal keine Hinweise von ÖPNV, Müllabfuhr o.ä. Einrichtungen vorlagen, die ein Handeln notwendig erscheinen ließen. Vielmehr wurde festgestellt, dass der Parkdruck in dem Bereich sukzessive zugenommen hat.

Die Anfrage wird jedoch zum Anlass genommen, die Verkehrssituation nochmals aktuell (im Regelbetrieb) zu prüfen und mit den übrigen maßgeblichen Behörden zu erörtern. Gegebenenfalls kann dies im Rahmen der nächsten Verkehrsschau erfolgen.

Rosbach v. d. Höhe, den 30.08.2024

Katharina Hantl

Andreas Kraus

Vorsitz

Schriftführung