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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung der Jahresrechnung der Stadt Rosbach v. d. Höhe für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe in ihrer Sitzung am 8. September 2026 die Jahresrechnung 2019 der Stadt Rosbach v. d. Höhe für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen hat.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Wortlaut:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Magistrat die Entlastung gem. § 114 HGO für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 zu erteilen.

Gemäß § 114 Abs. 2 HGO ist die Jahresrechnung 2019 inklusive Rechenschaftsbericht ab sofort für mindestens 1 Jahr im Internet auf der städtischen Homepage (https://www.rosbach-hessen.de/stadt-politik/uebersicht/haushalt-finanzen/) einsehbar.

Rosbach v. d. Höhe, den 10.09.2026

Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe
gez.
(Maar)
Bürgermeister