Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Grabengasse auf Höhe der Borngasse Hausnummer 15 vom 01.10.2022 bis voraussichtlich 15.10.2022 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Einbahnstraßenregelung im Bereich zwischen Hauptstraße und Borngasse wird aufgehoben. Die Grabengasse ist aus der Richtung „Hauptstraße“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v.d.Höhe, den 26.09.2022