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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 11. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungstermin:

Donnerstag, 09.06.2022, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:46 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Christoph Käding - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Stadtverordnete/r

Herr Dieter Kurth - STIMME

Verwaltung

Herr Nils Altvater -

Herr Anthony Reindler -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Harry Paduch - CDU

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

3.1

229. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2021: Städte und Gemeinden" - Vorlage Schlussbericht

4

Jahresabschluss 2020- Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung des Jahresabschlusses nach §112 Abs. 9 HGO- Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach §100 HGO

5

Kinderbetreuung - Änderung der Kindertagesstättensatzung (Beitragsanpassung)

6

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1 .

Eröffnung der Sitzung

Sachdarstellung:

Herr Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

2 .

Genehmigung des Protokolls

Beschluss:

Das Protokoll der 10. Sitzung liegt zur Abstimmung vor.

Es bestehen keine Einwände oder Änderungswünsche zum Protokoll der 10. Sitzung.

Das Protokoll wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

3 .

Mitteilungen

Sachdarstellung:

Es wird direkt auf den TOP 3.1 eingegangen.

3.1 .

229. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2021: Städte und Gemeinden" - Vorlage Schlussbericht

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar führt zur Vorlage aus. Die Prüfung sei nun abgeschlossen, dem Magistrat liegt der Schlussbericht bereits vor. Bis zum 15. November muss eine Rückmeldung seitens der Stadt Rosbach an den Rechnungshof erfolgen, wie mit den Ergebnissen des Schlussberichts weiter verfahren werden soll.

Eine Vorlage mit ausführlichen tabellarischen Darstellungen der Feststellung des Rechnungshofes wird zuerst in den Magistrat, dann in die Ausschüsse und in die StVV gegeben. Die Vorlage befindet sich bereits in Vorbereitung.

Grundsätzlich ist der Bericht als Stichtagsbetrachtung anzusehen. Die Vergleichsgruppe gestaltet sich jedoch eher als heterogen. Nur wenige Kommunen sind wirklich vergleichbar mit der Stadt Rosbach v.d. Höhe.

Der Bericht zeigt auf, dass insbesondere die Kosten der allgemeinen Verwaltung (hier insb. Personalkosten) und der Grünflächenpflege im Vergleich mit anderen Kommunen vergleichsweise hoch sind.

4 .

Jahresabschluss 2020
- Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung des Jahresabschlusses nach §112 Abs. 9 HGO
- Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach §100 HGO

Sachdarstellung:

Herr Reindler führt zur Vorlage aus.

Kennzahlen zum Jahresabschluss zum 31.12.2020

Der Jahresüberschuss (Ergebnisrechnung) beträgt 608.000€. Die Vermögensrechnung schließt mit einem Anstieg der Aktive bzw. Passiva um fast 5 Millionen Euro (Finanzmittelüber-schuss) ab.

Ergebnisrechnung 2020 vs. Vorjahr 2019

Die Summe ordentliche Erträge ist in 2020 gestiegen, obwohl es sich um ein Krisenjahr handelte. Das Verwaltungsergebnis verbesserte sich hingegen um rund 380.000 Euro.

Das Finanzergebnis zeigt sich insbesondere durch fehlende Gewerbesteuererträge schwächer als im Vorjahr, während sich das Jahresergebnis deutlich verbesserte.

Ergebnisrechnung 2020 vs. Plan 2020

Die Summe der ordentlichen Erträge fiel im Vergleich zum Plan rund 2 Millionen Euro geringer aus, auch die ordentlichen Aufwendungen waren 2020 ca. 1 Millionen Euro geringer als im Plan vorgesehen.

Vermögensrechnung

Die Bilanzsumme liegt bei 108,5 Millionen Euro, wovon gut 58,5 Millionen Eigenkapital sind.

Das Anlagevermögen ist für Kommunen wie Rosbach mit 98,1 Millionen Euro typischerweise hoch. Das Umlaufvermögen (Aktiva) beträgt ca. 9,5 Millionen Euro. Im Bereich der Passiva gab es nur wenige Änderungen, die Summe der Verbindlichkeiten ist im Vergleich zum Vorjahr um 3 Millionen gestiegen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die über- und außerplanmäßige Aufwendung gem. § 100 HGO in Höhe von insgesamt 37.364,10 € zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

5 .

Kinderbetreuung - Änderung der Kindertagesstättensatzung (Beitragsanpassung)

Sachdarstellung:

Herr Reindler führt zur Vorlage aus.

Beitragsanpassung zum 01.08.2022

Vorgegeben laut § 14 der Kindertagesstättensatzung ist eine Dynamisierung der Kostenbeiträge. Die Kostenbeiträge für die in § 3 definierten Betreuungsformen werden jährlich zum 01. August angepasst. Die Anpassung orientiert sich grundsätzlich am Durchschnitt der prozentualen Tarifsteigerungen des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) der vergangenen drei Jahre vor dem 01. August des jeweiligen Kindertagesstätten Jahres.

Vorgeschlagen wird eine Beitragsanpassung um +1,59%.

Ergebnisse AG Kinderbetreuung

Herr Reindler führt zu den Ergebnissen der Sitzung der AG Kinderbetreuung aus. Alle Änderungsvorschläge wurden ausführlich besprochen. Große Themen der Sitzung waren die Impf-pflicht und die Kostenbeiträge. Im Bereich der grundlegenden Kosten wurde angemerkt, dass sowohl die Beiträge als auch die Spreizung derer aus Sicht der AG Kinderbetreuung zu hoch seien. Es wurden jedoch keine Lösungen gefunden. Das aktuelle System soll beibehalten wer-den. Zudem wurde angesprochen, dass Maximalbeträge teilweise steuerlich nicht absetzbar seien.

Bezüglich der Einkommensspreizung konnte der Vorschlag der Verwaltung (+10%) nachvollzogen werden. Andere Berechnungssystematiken böten keinen nennenswerten Vorteil. Das Gremien ist zudem der Meinung, dass der einkommenssteuerabhängige Beitrag im U3- und Ü3-Bereich beibehalten werden soll.

Der Rechnungshof empfiehlt, einkommensteuerabhängige Beiträge abzuschaffen. Diese seien unwirtschaftlich. Ein Kompromiss könnte sein, die einkommensabhängigen Beiträge im Ü3-Bereich abzuschaffen und sie im U3-Bereich hingegen aufrecht zu erhalten.

Die Einkommensspreizung könnte wie folgt angepasst werden: Derzeit: 2.700 € - 8.100 € (Beschluss Q4/2016) – neu: 3.000 € - 9.000 €. Insbesondere könnte so eine „kalte Progression“ der Beiträge durch höhere Gehälter verhindert werden. Zukünftig könnten diese Werte jährlich mit den Beiträgen angepasst werden. Kenngrößen wären der Nominallohnindex oder die Entwicklung der Steuertabelle.

Wesentliche Neuerungen (Platzvergabe)

Die Platzvergabekriterien sind verbindlich in der Satzung geregelt. Während früher das Alter des Kindes entscheidend war und ältere Kinder somit Vorrang bei der zentralen Platzvergabe (ca. 5 Monate im Voraus) hatten, schlägt die Verwaltung nun vor, das Datum der Anmeldung als entscheidend anzusehen.

Der Vorteil liegt darin, dass „Rosbacher“ Kinder eine legalen Vorteil gegenüber „Auswärtigen“, die zuziehen, haben. Herr Reindler betont, dass es keine Ideallösung gäbe.

Herr Jacobi schlägt vor, die verschiedenen Themen der Vorlage (Beiträge und Satzungsfragen) getrennt voneinander zu diskutieren. Herr Dr. Rathjens stimmt dem zu.

Herr Jacobi beschreibt, dass Rosbach im Bereich U3 rund 25% teurer sei als die zweitteuerste Kommune im Kreis und dies im Stadtelternbeirat thematisiert worden sei und gewünscht sei, hier anzupassen. Zudem führt er aus, dass eine Entlastung in den Beiträgen auszugleichen sei.

Herr Kurth weist darauf hin, dass die Diskrepanz zwischen den höchsten und niedrigsten Beiträgen in anderen Kommunen durchaus höher sei, als in Rosbach Er spricht sich ebenfalls dafür aus, die besserverdienenden Personen in die Verantwortung zu nehmen sind.

Herr Lamping führt aus, dass die Senkung der Beiträge für besserverdienende Personen gegenüber denjenigen mit durchschnittlichem oder niedrigem Einkommen zu verantworten und erklärbar sein müssen.

Herr Egerter schließt sich den Vorrednern an.

Herr Jacobi weist auf seine Beobachtung hin, dass vermehrt Eltern ihre Kinder in anderen Kommunen, z.B. am Arbeitsort unterbringen. Außerdem betont er die Bedeutung einer hochqualifizierten Kinderbetreuung. Sollten Kinder nicht in den kommunalen Kitas betreut werden, würde der Stadt im Endeffekt auch Einkommenssteuereinnahmen verloren gingen. Herr Jacobi bittet die Verwaltung darüber hinaus um Einteilung der Einkommenstabellen in 500-Euro-Schritten.

Herr Lamping weist darauf hin, dass der Zeitraum für die Mehrbelastung durch die Betreuungszeit eines Kindes in einer Kita begrenzt sei. Zudem spricht er sich ebenfalls für eine qualifizierte Betreuung der Kinder in der Kommune sowie den Ausgleich der Beiträge durch die besserverdienenden Personen aus.

Herr Egerter fragt an, wie viele Personen die maximale Betreuung von 10 Stunden gebucht haben. Herr Reindler führt aus, dass ihm diese Zahlen spontan nicht zur Verfügung stünden, er jedoch wisse, dass die durchschnittliche Betreuungszeit deutlich geringer sei und damit die Anzahl derjenigen, die die Maximalbetreuung wahrnehmen, eher gering sei.

Herr Lingnau spricht sich dafür aus, dass etablierte System beizubehalten.

Herr Dr. Rathjens lässt durch Herrn Altvater eine Tischvorlage austeilen. Diese bezieht sich auf die KiTa-Beiträge pro Stunde und Monat sowie die prozentualen Veränderungen der KiTa-Beiträge pro Stunde und Monat im U3-Bereich.

Die Grafiken zeigen, dass Haushalte mit Einkommen unter 2.700,-€ 1,59% mehr, alle zwischen 2.700,-€ und 8.100,-€ ca. 10% weniger und solche Haushalte mit mehr als 8.100,-€ wiederrum 1,59% mehr zahlen müssten. Diejenigen mit geringem Einkommen würden damit mehr belastet. Er spricht sich gegen dieses Szenario aus.

Bürgermeister Maar weist darauf hin, dass eine mögliche Erhöhung der Beiträge um 1,59% unabhängig vom Einkommen gilt.

Herr Lamping spricht sich für den Beschlussvorschlag aus.

Herr Egerter fragt Herrn Dr. Rathjens, ob dieser eine Lösung für das vom ihm beschriebe Problem bereit habe. Dieser führt aus, dass eine höhere Senkung der Beiträge für diejenigen mit Einkommen unter 2.700,-€ eine Beitragssenkung für alle bedeuten würde.

Herr Lamping hinterfragt die Relevanz der Diskussion zu den geringen Einkommen unter 2.700,-€ und fragt an, wie viele Personen in diesem Einkommensbereich eine Betreuung in Anspruch nehmen. Herr Reindler führt aus, dass Herr Jacobi diese Übersicht bereits angefragt habe.

Bürgermeister Maar führt aus, dass durch die Verschiebung der Grenze bezüglich des Mindestbeitrags von einer Einkommensgrenze in Höhe von 2.700,-€ auf 3.000,-€ gemäß Vorlage mehr Menschen den Mindestbeitrag zahlen werden (zuzüglich der geplanten Erhöhung um 1,59%).

Herr Kurth führt aus, dass eine Erhöhung der Beiträge für alle in Höhe von 1,59% aus seiner Sicht vertretbar sei.

Herr Lamping weist nochmals darauf hin, dass eine tiefere Diskussion über eine Lösung, die eine Entlastung für Haushalte unter 2.700,-€ herbeiführt, nur dann sinnhaft ist, wenn eine kritische Masse an Haushalten mit diesem Einkommen vorhanden ist, die Kinder in Betreuung haben.

Bürgermeister Maar erläutert nochmal die Hintergründe des Vorschlags des Magistrats. Er führt aus, dass durch Lohnerhöhungen auch die Beitragssätze für die Betreuung steigen. Systembedingt profitieren vom Vorschlag diejenigen Haushalte, die zwischen dem Mindest- und Maximaleinkommensbeträgen liegen.

Herr Lingnau gibt zu bedenken, ob man vielleicht die Erhöhung der Spreizung für die vergangenen Jahre im ersten Schritt weglassen könne und gegebenenfalls in Zukunft eine dynamische Erhöhung einführen könne.

Herr Dr. Rathjens schlägt vor, die Erhöhung von 1,59% umzusetzen und weitere Anpassungen, etwa durch Anpassungen der Grenzen (Einkommensspreizungen) vorerst nicht.

Herr Kurth stimmt dem Beitrag von Herrn Dr. Rathjens zu. Herr Egerter stimmt dem ebenfalls zu.

Bürgermeister Maar spricht sich für die Trennung der beiden Beschlussinhalte aus und weist darauf hin, dass die Ergebnisse des Berichts vom Rechnungshof keine Lösung für das Problem aufzeigen werden.

Herr Lamping stimmt der Trennung der beiden Beschlussinhalte zu.

Herr Dr. Rathjens formuliert daher folgenden abweichenden Beschlussvorschlag: Die Kostenbeiträge werden um 1,59% erhöht.

Herr Kurth schlägt vor, dass in die Aufnahmekriterien die Ausführungen des Sozialgesetzbuches (§24 SGB) eingebunden werden sollten. Herr Reindler führt aus, dass in Abs. 4 der Satzung bereits soziale Aspekte berücksichtigt sind.

Herr Egerter schlägt vor, auf Absatz 4 in Absatz 2 zu verweisen. Herr Reindler nimmt dies auf.

Beschluss:

Die Kindertagesstättensatzung der Stadt Rosbach v.d. Höhe mit dem Entwurfsstand vom 23.05.22 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Damit werden die Kostenbeiträge um 1,59 % erhöht.

Abstimmungsergebnis:

bei einer Enthaltung angenommen.

6 .

Verschiedenes

Sachdarstellung:

Keine Ausführungen.

Herr Dr. Rathjens schließt die Sitzung um 22:46 Uhr.

Rosbach v. d. Höhe, den 16.09.2022

Dr. Hans-Peter Rathjens

Nils Altvater

Vorsitz

Schriftführung