| Sitzungstermin: | Dienstag, 11.07.2023, 20:05 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:23 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Frau Katharina Hantl - CDU
Mitglieder
Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Minh Goertz - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU
Herr Joachim Höhler - CDU
Herr Roman Lack - CDU
Herr Heiko Müller - CDU
Frau Katharina Schäfer - CDU
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Jens Christopher Jacobi - FDP
Herr Gerald Harff - FWG
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Herr Peter Kopp - SPD
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Christian Thiel - SPD
Herr Walter Horz - STIMME
Herr Christoph Käding - STIMME
Herr Dieter Kurth - STIMME
Frau Andrea Overhage - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME
Verwaltung
Herr Andreas Kraus -
Mitglieder
| Frau Elke Sommermeyer - FDP | entschuldigt |
| Herr Andreas Kunkel - STIMME | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen 11.07.2023 |
| 4 | Kleine Anfragen 11.07.2023 |
| 5 | Windpark WintersteinVerpachtung von Flächen der Stadt Rosbach v. d. Höhe zur Windkraftnutzung im Vorranggebiet für Windenergie 7805; Winterstein |
| 6 | Kinderbetreuung - Änderung der Kindertagesstättensatzung (Beitragsanpassung zum 01.08.2023) |
| 7 | Aufhebung der Satzung über die Benutzung öffentlicher Kinderspielplätze in Rosbach v. d. Höhe |
| 8 | Antrag der Fraktion FWG vom 02.07.2023Probleme der Bahnanbindung Rosbachs - Abhilfemaßnahmen |
| 9 | Anfrage der Fraktion SPD vom 02.07.2023Errichtung Vinothek Bahnhof Rodheim / Eiscafé Ober-Rosbach |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Die Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 07.07.2023 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Das Protokoll der 22. Sitzung wird einstimmig angenommen.
| 3. | Mitteilungen 11.07.2023 |
Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:
Adolf-Reichwein-Halle - Machbarkeitsstudie Lüftungsanlage
Der Magistrat hat beschlossen, die zwingend erforderliche Erneuerung der Lüftungsanlage (mit Wärmepumpen zur Beheizung) des Saals der Adolf-Reichwein-Halle einzuleiten. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung (HGO).
Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 131.000€ gemäß §100 HGO zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage hierzu geht in den ersten Gremienlauf nach den Sommerferien.
Aufstockung Hainerweg 10/12 - Vergabe Rohbauarbeiten
Der Magistrat hat die Beauftragung für die Rohbauarbeiten am Gebäude Hainerweg 10/12 in Höhe von 128.000,00€ brutto beschlossen.
Formlose Bauvoranfrage Grundstück: Haingraben 9, Gemarkung Nieder-Rosbach,
Vorhaben: Errichtung eines Einfamilienhaus mit Einzimmerwohnung; hier: Abweichung von der Stellplatzsatzung
Der Magistrat hat zur Anfrage vom 16. Mai 2023 über die Anfrage auf Abweichung von der maximalen Zufahrtsbreite gemäß der Stellplatzsatzung für das Grundstück Haingraben 9 wie folgt Stellung genommen:
Soweit ein Bauantrag für ein Neubauvorhaben eingereicht wird, kann auf der Grundlage der vorliegenden Anfrage und der besonderen Situation vor Ort die Zustimmung über eine Abweichung der Zufahrtsbreite gemäß der Stellplatzsatzung in Aussicht gestellt werden.
Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet "Südumgehung Ost, 2. BA"
Hier: Verlängerung der Frist zur Bauverpflichtung für das Grundstück Gem. Ober-Rosbach
Der Magistrat hat dem Antrag des Grundstückseigentümers auf Verlängerung der Frist zur Erfüllung der Bauverpflichtung für das Grundstück Gem. Ober-Rosbach „Siemensstraße“ bis zum 30.06.2027 zugestimmt.
Die Zustimmung zu Fristverlängerung steht unter dem Vorbehalt, dass die Bauverpflichtungsregelung um die Eintragung einer Vertragsstrafe in Höhe von 75,00 €/m², somit 232.425,00 € bei Nichteinhaltung ergänzt wird. Alle damit entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers.
Bauantrag
Grundstück: Hertha-Sponer-Straße 2, Gemarkung Ober-Rosbach
Vorhaben: Werbepylon außerhalb der Baugrenze
Der Magistrat hat dem Bauantrag zur Errichtung eines Werbepylons in der Hertha-Sponer-Straße 2 zugestimmt. Dem Befreiungsantrag zur Errichtung außerhalb der Baugrenze wird ebenfalls zugestimmt.
Bauvoranfrage
Grundstück: Raiffeisenstraße 5-9, Gemarkung Ober-Rosbach
Vorhaben: Erweiterung der Lagerfläche
Der Magistrat hat zur Bauvoranfrage zur Erweiterung der Lagerfläche auf dem Grundstück Raiffeisenstraße 9 wie folgt Stellung genommen:
Der Bauvoranfrage wurde zugestimmt. Eine Befreiung zur Überschreitung der GRZ II (Grundflächenzahl der Nebenanlagen) wird in Aussicht gestellt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans sind einzuhalten.
Neuverpachtung von Grundstücken Hier: Überarbeitung der Richtlinien für die Neuvergabe von städtischen Pachtgrundstücken
Der Magistrat hat für die Neuvergabe von städtischen Grundstücken folgende Richtlinien beschlossen:
Bei der Vergabe von städtischen Grundstücken entscheidet in jedem Einzelfall der Magistrat, sofern der Jahrespachtzins die Höhe von 500,00 € übersteigt. Bei Verpachtungen unter 500 € ist der Magistrat zeitnah über den abgeschlossenen Pachtvertrag zu informieren.
Annahme eines neuen Gasangebots für die städtischen Liegenschaften
Für den bestehenden Mainova-Gasliefervertrag hat die Mainova von ihrem Recht auf Preisanpassung zum 01.07.2023 Gebrauch gemacht. Die Stadt Rosbach v. d. Höhe hat daraufhin Vergleichsangebote eingeholt und ihre Sonderkündigungsrecht ausgeübt. Der Magistrat hat den Abschluss eines Gasliefervertrages mit der SÜWAG bis zum 31.12.2023 beschlossen. Der Gasliefervertrag für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 soll zeitnah vergeben werden.
Freischwimmbad Rodheim -
I. Anpassung der Gebühren gem. § 2 Nr. 1-3 der Gebührenordnung von 2019
II. Haus- und Badeordnung von 2005
III. Kiosk-Pachtvertrag
I. Der Magistrat hat die Anpassung der Preise der Gebührenordnung von 2019 (Anlage 1) wie folgt beschlossen:
§ 2 Gebühren
| 1. | Einzelkarten: | |
|
| a) | Erwachsene (inkl. Jugendliche ab Vollendung des 16. Lj.) 5,00 € |
|
|
| Abendtarif ab 18:00 Uhr 3,00 € |
|
| b) | Ermäßigter Tarif gemäß § 3 3,00 € |
|
|
| Abendtarif ab 18:00 Uhr 2,00 € |
| 2. | Dutzendkarten | |
|
| a) | Erwachsene 50,00 € |
|
| b) | Ermäßigter Tarif gemäß § 3 30,00 € |
| 3. | Dauerkarten | |
|
| a) | Erwachsene 90,00 € |
|
| b) | Ermäßigter Tarif gemäß § 3 55,00 € |
| Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bleibt bestehen. | ||
| 4. | Sonstiges: | |
|
| b) | Warmduschen Gebühr entfällt |
Auf den Verkauf von Dauerkarten wird für die Saison 2023 aufgrund der späten Eröffnung des Freibades verzichtet.
Weiterhin beschließt der Magistrat die weiteren Änderungen u. Ergänzungen der Gebührenordnung (Anlage 1).
II. Der Magistrat hat die Haus- und Badeordnung von 2023 wie in Anlage 3, die u. a. folgende Änderungen der Haus- und Badeordnung von 2005 enthält beschlossen:
§ 1 Allgemeines
1. Rauchen: Der Magistrat hat keine Änderung der Haus- und Badeordnung hinsichtlich des Rauchens im Freibad beschlossen. Es bleibt daher bei der bestehenden Regelung:
„Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badbereichs gestattet“
§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt
4.c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
5. Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung eines Erwachsenen erforderlich.
§ 4 Benutzung des Bades
1. Wird ergänzt mit folgendem letzten Satz: Das Tragen von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) bei der Benutzung der Rutsch- und Sprunganlagen ist nicht gestattet.
Aus der Verwaltung
Anschaffung Elektro Fahrzeug Smart EQ fortwo
Die Verwaltung hat ein gebrauchtes Elektro-Fahrzeug „Smart EQ fortwo“ als „Post-Auto“ und für andere Verwendungszwecke der Verwaltung angeschafft. Das vorhandene alte Fahrzeug wurde der Flüchtlingshilfe übergeben. Der Smart circa ist 2,5 Jahre jung und hat 10.700 € brutto gekostet.
Brennholzpreise 2023/2024
Die Brennholzpreise für 2023/2024 bleiben auf dem Niveau des Vorjahres und werden demnächst in den Rosbacher Nachrichten veröffentlicht.
Lediglich die Preise für ungerücktes Industrieholz wurden neu festgesetzt.
Situation Nachmittagsbetreuung Grundschule
Die Leitung der Grundschulbetreuung hat die Stadtverwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass für das neue Schuljahr 2023/2024 allen berufstätigen Familien einen Betreuungsplatz angeboten
werden konnte. Zum ersten Mal habe die Grundschulbetreuung an der Kapersburgschule eine Warteliste. Diese umfasse derzeit sechs Familien, wobei hier mindestens ein Elternteil momentan
nicht berufstätig sei. Im Juli 2023 wurden 165 Plätze vergeben. Im August 2024 startet die Betreuung mit 177 belegten Plätzen. Dies stellt gleichzeitig die höchste Belegungszahl seit 2015 dar.
Situation in der Kita-Sang
In der Kita Sang konnte die achte Gruppe leider auf Grund von Personalmangel weiterhin nicht wieder öffnen. Es handelt sich um eine Gruppe für 25 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung (Ü3). Sollte sich die Situation nicht ändern, können einige Kinder aus dem Bereich der U3 Betreuung (Vollendung 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) nach den Ferien nicht in Ü3 Betreuung wechseln. Die Beitragssatzung sieht für diesen Fall grundsätzlich vor, dass weiterhin der teure U3-Beitrag abzüglich der Landesförderung für die sechsstündige Freistellung von Ü3-Kindern in Höhe von 146,45 € als monatlicher Beitrag zu zahlen ist.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses waren sich in der Sitzung am 06.07.2023 darüber einig, dass dies nicht im Sinne des Satzungsgebers und ungerecht sei. Für diese „Sonderfälle“ soll daher ab 01.08.2023 (Beginn neues Kita-Jahr) auch lediglich der Ü3-Beitrag erhoben werden.
Der Bürgermeister hat noch drei weitere Mitteilungen, die er mündlich vorträgt:
Brennholzpreise
Die Brennholzpreise bleiben weiter so bestehen wie im letzten Jahr. Der Unterschied zu letztem Jahr liegt darin, dass in Schlägen, in denen seitens des Forstbetriebs kein Industrieholz aufgearbeitet wird, dieser also beim Schlagabraum verbleibt, der volle Preis ohne Ermäßigung berechnet wird.
Zuwendungsbescheid der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
Die Stadt Rosbach hat ein Zuwendungsbescheid der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe erhalten für das Vorhaben „Klimaangepasstes Waldmanagement“. Zur Durchführung wurden 78.146,21 Euro bewilligt.
Tag des Ehrenamtes:
Herr Maar weist auf eine Veranstaltung der Stadt Rosbach hin. Hierbei handelt es sich um den „Tag des Ehrenamtes“. Dieser findet am Sonntag, 16.07.2023 um 15:00 Uhr an der Wasserburg statt.
Herr Lingnau hat eine Nachfrage zu den Mitteilungen bezüglich des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN vom 08.05.2023, Änderung der Badeordnung für das Freibad Rodheim, Erweiterung des Nichtraucher-Bereichs. Er bittet um eine Begründung, warum der Antrag nicht umgesetzt wurde. Der Bürgermeister gibt das Wort an den Ersten Stadtrat Herr Schmidthals. Herr Schmidthals erklärt, dass die Mehrheit des Magistrates sich noch nicht für die Umsetzung entschieden hat. Gründe dafür sind die kurze Öffnungszeit in diesem Sommer, die unfertige Grünanlage und die operative Umsetzung und Durchsetzung der neuen Restriktion.
Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 04.07.2023 getagt hat. In der Sitzung ging es um den Sachstand des alten Rathauses sowie um den Generalentwässerungsplan der drei Ortsteile.
Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 06.07.2023 getagt hat. Hier wurde ebenfalls über das alte Rathaus berichtet sowie über die Tagesordnungspunkte „Windpark Winterstein“, „Kinderbetreuung - Änderung der Kindertagesstättensatzung (Beitragsanpassung zum 01.08.2023)“ und Aufhebung der Satzung über die Benutzung öffentlicher Kinderspielplätze in Rosbach v. d. Höhe.
| 4. | Kleine Anfragen 11.07.2023 |
Es liegt eine kleine Anfrage vor.
Kleine Anfrage der Fraktion CDU vom 05.07.2023 in der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2023
Die Beantwortung liegt schriftlich vor.
Geruchsbelästigung rund um den Bahnhof Rosbach
Seit Tagen belästigt ein unangenehmer Geruch die Bewohner Nieder-Rosbachs, vorrangig im Gebiet Obergärten und Menschen, die sich im Gewerbegebiet Rosbach und rund um den Bahnhof aufhalten. Die Thematik ist der Stadt bereits bekannt.
1. Welche Maßnahmen hat die Stadt unternommen, um die Ursache oder den Verursacher der Geruchsbelästigung zu finden und konnte bereits untersucht werden, ob die Geruchs-belästigung eine Gesundheitsgefährdung darstellt?
Seit Ende Juni wurden der Stadtverwaltung Geruchsbelästigungen im Bereich des Wohngebietes Ahornring, sowie Gewerbegebiet Ost gemeldet; vorwiegend in den Abendstunden.
Bereits im Sommer des letzten Jahres wurden ebenfalls Geruchsbelästigungen im Bereich des Regenrückhaltebeckens gemeldet. Diese waren kontinuierlich und traten nicht nur in den Abendstunden auf.
Im Bereich des offenen Regenrückhaltebeckens wurde der gemeldete Geruch ebenfalls fest-gestellt. Das gesamte Kanalnetz des neuen Gewerbegebietes wurde per Kamera untersucht. Dabei konnte kein Fehlanschluss oder eine illegale Einleitung festgestellt werden.
Ein Teil des gefüllten Beckens wurde abgepumpt und in ein Havariebecken der Kläranlage eingeleitet, so dass dies über die Reinigungsfunktionen behandelt wurde. Laborproben waren negativ, es wurden keine Verschmutzungen oder schädliche Zuläufe festgestellt. Es wurden im Anschluss keine Geruchsbelästigung mehr festgestellt.
Der gesamte Prozess wurde von der unteren Wasserbehörde begleitet.
Vermutungen, dass die Geruchsentwicklung auch in diesem Jahr vom Becken herkommt, bestätigten sich bislang nicht.
Um aber eine Verunreinigung des Gewässers auszuschließen, wird der Zulauf derzeit labor-technisch seitens der Stadtwerke untersucht. Der Überlauf in den Steinmauergraben ist derzeit „trocken“.
Da seitens der Stadtwerke bislang keine Ursache festgestellt werden konnte, hat die Verwal-tung die zuständigen Behörden (Wetteraukreis, Umweltpolizei Friedberg) eingeschaltet.
Zudem wurde der Schutzmann vor Ort informiert; der Bereich wird in den Abendstunden von der Landespolizei bestreift, um eventuelle illegale Einleitung zu ermitteln. Nach Rückmeldung der Polizei hat auch diese den Geruch festgestellt, weitere Ermittlungsergebnisse liegen der Stadtverwaltung noch nicht vor.
Seitens der Stadt werden alle Gewerbetreibende des Gewerbegebietes und umliegend ange-schrieben, mit der Bitte die internen Betriebsabläufe auf Unstimmigkeiten, insbesondere in den Abendstunden, zu prüfen und der Stadtverwaltung entsprechend Rückmeldung zu geben.
| 5. | Windpark Winterstein Verpachtung von Flächen der Stadt Rosbach v. d. Höhe zur Windkraftnutzung im Vorranggebiet für Windenergie 7805; Winterstein |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/547 wird verwiesen.
Die Redezeit wird pro Fraktion auf 10 Minuten erhöht.
Das Thema wurde am 13.06.2023 in den Ausschüssen und am 06.07.2023 im Haupt- und Finanzausschuss behandelt.
Die Fraktion FDP legt einen Antrag zum TOP „Windpark Winterstein“ vor.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Angesichts der vorliegenden alternativen Angebote mit inhaltlich erheblichem Unterschied treffen die Stadtverordneten der Stadt Rosbach v. d. Höhe ihre Entscheidung über Windkraftanlagen erst, nachdem das Ergebnis einer anderweitig in Auftrag gegebenen unabhängigen Experten-Stellungnahme vorliegt und erörtert ist.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt einen Ergänzungsantrag vor.
Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausverhandlung des Vertrags ein nachrangiges (hinter den Vorkaufsrechten der Zentralgenossenschaft und der Mainova aber vor weiteren Dritten) Vorkaufs-/bzw. Beteiligungsrecht für eine wesentliche Beteiligung (min. 10%) an der Windpark-Gesellschaft zu erwirken.
Der Ergänzungsantrag wird mit Zustimmung der antragstellenden Fraktion geändert. Im letzten Satz fällt „für eine wesentliche Beteiligung (min. 10%) weg.
Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausverhandlung des Vertrags ein nachrangiges (hinter den Vorkaufsrechten der Zentralgenossenschaft und der Mainova aber vor weiteren Dritten) Vorkaufs-/bzw. Beteiligungsrecht an der Windpark-Gesellschaft zu erwirken.
Beschlussvorschlag gemäß dem Antrag der FDP:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Angesichts der vorliegenden alternativen Angebote mit inhaltlich erheblichem Unterschied tref-fen die Stadtverordneten der Stadt Rosbach v. d. Höhe ihre Entscheidung über Windkraftanla-gen erst, nachdem das Ergebnis einer anderweitig in Auftrag gegebenen unabhängigen Experten-Stellungnahme vorliegt und erörtert ist.
Beschlussvorschlag gemäß dem Ergänzungsantrag der Grünen:
Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausverhandlung des Vertrags ein nachrangiges (hinter den Vorkaufsrechten der Zentralgenossenschaft und der Mainova aber vor weiteren Dritten) Vorkaufs-/bzw. Beteiligungsrecht an der Windpark-Gesellschaft zu erwirken.
Beschlussvorschlag des Magistrats:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat mit dem Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Fa. ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, zur Nutzung der städtischen Flächen im Vorranggebiet 7805; Winterstein für den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) auf der Basis des Angebotes vom 05.04.2023.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag der Fraktion FDP abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
(FDP)
27 Nein-Stimmen
(4 SPD,5 Grüne, 4 STIMME, 9 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.
10 Ja-Stimmen
(5 Grüne, 5 FWG)
19 Nein-Stimmen
(4 SPD, 2 FDP, 4 STIMME, 9 CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Ergänzungsantrag ab.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.
24 Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 6 CDU, 5 FWG)
2 Nein-Stimmen
(2 FDP)
3 Enthaltungen
(3 CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 6. | Kinderbetreuung - Änderung der Kindertagesstättensatzung (Beitragsanpassung zum 01.08.2023) |
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/553 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der Kindertagesstättensatzung der Stadt Rosbach v.d. Höhe vom 21.06.2022 mit dem Entwurfsstand vom 12.06.23 wird beschlossen.
Damit ergeben sich folgende Änderungen:
1. Anpassung der Beitragsmodule um + 2 % zum 01.08.2023 gemäß § 14 der Kindertagesstättensatzung.
2. Anpassung der minimalen und maximalen Einkommensgrenzen um ebenfalls + 2 % zum 01.08.2023 gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2022.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 7. | Aufhebung der Satzung über die Benutzung öffentlicher Kinderspielplätze in Rosbach v. d. Höhe |
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/542 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Benutzung öffentlicher Kinderspielplätze in Rosbach v. d. Höhe vom 27.10.1980 wird aufgehoben.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 8. | Antrag der Fraktion FWG vom 02.07.2023 Probleme der Bahnanbindung Rosbachs - Abhilfemaßnahmen |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, durch angepasste Maßnahmen den Druck auf den Betreiber der RB16 deutlich zu erhöhen, um wieder schnelle, verlässliche und attraktive Verbindungen zu gewährleisten.
Maßnahmen können auch Zahlungsminderung, Zahlungseinstellung und/oder Kündigung des Vertrages sein.
Die Fraktion FDP legt einen Erweiterungsantrag vor.
Die Stadtverordnetenversammlung möge als Erweiterungen des Antrags der FWG als zusätzlichen letzten Satz beschließen:
„Nach Erörterung in der Mobilitätskommission sind die Stadtverordneten über Ergebnisse des Sondierens von vor allem Erweiterungen bestehender Buslinien (insbesondere der Linie 73 mit Umsteigemöglichkeit in Karben bis zur U-Bahn nach Nieder-Eschbach, der VHT-Linie 54 nach Ober-Rosbach mit Anschluss an den Bahnhof Köppern sowie der kontinuierlichen Bedienung der bestehenden Buslinie 33 mit Haltepunkten auch in Rodheim) zu informieren.“
Erweiterungsantrag der Fraktion FDP:
„Nach Erörterung in der Mobilitätskommission sind die Stadtverordneten über Ergebnisse des Sondierens von vor allem Erweiterungen bestehender Buslinien (insbesondere der Linie 73 mit Umsteigemöglichkeit in Karben bis zur U-Bahn nach Nieder-Eschbach, der VHT-Linie 54 nach Ober-Rosbach mit Anschluss an den Bahnhof Köppern sowie der kontinuierlichen Bedienung der bestehenden Buslinie 33 mit Haltepunkten auch in Rodheim) zu informieren.“
Antrag der Fraktion FWG:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, durch angepasste Maßnahmen den Druck auf den Betreiber der RB16 deutlich zu erhöhen, um wieder schnelle, verlässliche und attraktive Verbindungen zu gewährleisten.
Maßnahmen können auch Zahlungsminderung, Zahlungseinstellung und/oder Kündigung des
Vertrages sein.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag und der Erweiterungsantrag werden in den Umwelt- und Planungsausschuss überwiesen.
| 9. | Anfrage der Fraktion SPD vom 02.07.2023 Errichtung Vinothek Bahnhof Rodheim / Eiscafé Ober-Rosbach |
1. Wie ist der Stand bezüglich der baulichen Umsetzung der Errichtung einer Vinothek in Rodheim bzw. eines Eiscafés in Ober-Rosbach?
Vinothek Rodheim:
Der Bauantrag wurde Anfang Juni bei der zuständigen Baubehörde, dem Wetteraukreis, ein-gereicht. Sobald die Baugenehmigung vorliegt, kann mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Aktuell wird vom Fachplaner ein Terminplan sowie eine Kostenberechnung erstellt.
Eiscafé Ober-Rosbach:
Der Betreiber hat den Bauantrag am 06. Juni eingereicht. Dieser ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, dem Wetteraukreis, bereits in Bearbeitung und wird freundlicherweise prioritär behandelt. Um den Prozess zu beschleunigen, wurde die Untere Denkmalschutzbehörde im Vorfeld eng in die Planungen eingebunden und in Vor-Ort-Terminen alle offenen Punkte geklärt. Auch eine Abstimmung mit der Landesdenkmalpflege erfolgte bereits. Es bestünden keine Bedenken an den geplanten baulichen Maßnahmen. Seitens des Kreisbauamtes wurden Nachforderungen zum Antrag gestellt, die zügig nachgereicht wurden. Das Ladenlokal ist bereits entkernt, die Toiletten rückgebaut und zur Renovierung vorbereitet. Die Betreibertoilette wird zeitnah errichtet, auch andere Gewerke (z.B. Klimatechnik) gehen nun schon in die Umsetzung. Sobald der Bauantrag genehmigt wurde, startet die Bauphase in allen Belangen. Angebote zu allen Gewerken wurden eingeholt und die Aufträge bereits erteilt.
2. Wann ist mit der Eröffnung zu rechnen?
Vinothek Rodheim:
Eine Eröffnung kann voraussichtlich erst im kommenden Jahr erfolgen.
Eiscafé Ober-Rosbach:
Der Betreiber plant die Eröffnung in der 2. Augusthälfte. Voraussetzung ist die termingerechte Lieferung der Innenausstattung und die rechtzeitige Genehmigung des Bauantrags durch den Kreis.
3. Wie hoch sind die von der Stadt kalkulierten Bau- bzw. Einrichtungskosten für die beiden Objekte?
Vinothek Rodheim:
(Siehe Punkt 1) Die Kostenberechnung wird aktuell vom Fachplaner erstellt. Erste Kostenansätze sind aufgrund von Änderungswünschen in der Ausführung nicht mehr aktuell.
Eiscafé Ober-Rosbach:
Das Projekt in Ober-Rosbach wurde im Förderantrag in einer ersten groben Kalkulation mit 127.000 Euro angegeben. Diese Summe teilt sich wie folgt auf:
Umbaumaßnahmen: 75.000 Euro
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 25.000 Euro
Dem Betreiber wurden Fördermittel in Höhe von 100.000 € für den Umbau und die Einrichtung übertragen. Der Betreiber rechnet derzeit mit leicht höheren Kosten.
Grundsätzliches:
Nach Erhalt des Förderbescheids wurden ein erster Kostenansatz erstellt. Insbesondere am Objekt des Bahnhofs in Rodheim ergaben sich aus diversen Gründen (Brandschutz, Denkmalschutz) Mehrkosten. Die zugesagten Mittel in Höhe von 267.000 Euro zuzüglich Eigenmittel in Höhe von 66.750 €, mithin gesamt 333.750 € sind innerhalb der drei Projekte (die beiden beschriebenen zzgl. des Projekts in Nieder-Rosbach) frei verschiebbar.
Die Mittel für das Eiscafé wurden in Höhe von 100.000 Euro auf den Betreiber übertragen.
Das Projekt an der Wasserburg wird am Ende mit Gesamtkosten von etwa 20.000 € ab-schließen. Für das Projekt in Rodheim stehen letztlich 213.750 € zur Verfügung.
4. Kann der Kostenrahmen aus heutiger Sicht eingehalten werden?
Vinothek Rodheim:
Hierzu kann aktuell keine Angabe gemacht werden.
Eiscafé Ober-Rosbach:
Dies kann final erst nach der Fertigstellung beantwortet werden. Die aktuellen Kostenkalkulationen belaufen sich auf knapp über 100.000 Euro.
5. A) Wie hoch sind die seitens des Landes zugesagten Fördermittel für die beiden Objekte?
Die Stadt Rosbach v.d. Höhe hat vom Land Hessen Fördermittel in Höhe von 267.000 Euro zugesagt bekommen. Hinzu kommt der geforderte Eigenanteil in Höhe von 66.750 €, sodass das Gesamtbudget bei 333.750 € liegt. Hierzu wird auf das beschlossene Investitionsprogramm für 2023, Produkt 1557310000, Maßnahme 348, verwiesen. Diese Summe ist inner-halb der Projekte frei verschiebbar.
5. B) Wann und unter welche Bedingungen werden diese ausgezahlt?
Im Zuwendungsbescheid sind die Voraussetzungen genannt:
„Die Zuwendung wird gern. § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) als Projektförderung im
Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids und endet am 31.12.2023.
Die Zuwendung wird wie folgt bereitgestellt:
- 106.800,00 Euro aus Mitteln des Haushaltsjahres 2022
- 160.200,00 Euro aus der Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023
Die benötigten Fördermittel sind grundsätzlich nach Bedarf bis zur Höhe der festgelegten Jahresscheiben abzurufen. Nach Ablauf des Haushaltsjahres werden nicht in Anspruch genommene Fördermittel ohne weiteren besonderen Antrag der Zuwendungsempfängerin vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zur Übertragung in das nächste Haushaltsjahr beim Hessischen Ministerium der Finanzen angemeldet. Eine erneute Übertragung ohne besonderen Antrag in ein weiteres Haushaltsjahr ist möglich. Die Übertragung dieser Mittel unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen. Bis zum 31.12.2023 nicht abgerufene Mittel verfallen endgültig.
Die Fördermittel werden durch die Wirtschafts- und lnfrastrukturbank Hessen auf Anforderung entsprechend getätigter Ausgaben, ausgezahlt. Die getätigten Ausgaben sind der Wirtschafts- und lnfrastrukturbank Hessen verbindlich zu bestätigen (Erstattungsprinzip). Die Anforderungen sind bis einschließlich zum letzten Abruf eines Bewilligungsbescheides auf volle Hundert Euro abzurunden.
Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Endverwendungsnachweis auf Formblättern vorzunehmen. Er ist innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Maßnahme, der bewilligenden Stelle schriftlich vorzulegen.“
Die vergaberechtlichen Bestimmungen müssen ferner eingehalten werden.
Bezüglich der beantragten Mittelübertragung in das Jahr 2024 für das Projekt in Rodheim wird der Wortlaut aus der Beantwortung der Anfrage der FWG vom 19.06.2023 an dieser Stelle wiedergegeben:
„Bezüglich der Maßnahme Kirchstraße bestehen keine Bedenken innerhalb der Frist fertig zu werden. Hinsichtlich der Maßnahme Vinothek steht bereits jetzt fest, dass eine Fertigstellung bis zum Ende des Jahres nicht möglich ist. Daher wurde der Fördermittelgeber frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. Es erfolgte eine förmliche Anfrage auf Mittelübertragung. Diese wurde noch nicht endgültig beantwortet. Grundsätzlich wurde die entsprechende Förderrichtlinie verlängert. Der Fördermittelgeber weist jedoch explizit darauf hin, dass die Verlängerung der Richtlinie nicht gleichzusetzen ist mit einer Verlängerung der Mittelbereitstellung. Das Fachreferat im zuständigen Ministerium, gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern des Bündnisses für die Innenstadt, positioniert die Thematik aktuell prioritär an den entsprechen-den Stellen und hofft auf eine positive Rückmeldung der entscheidenden Instanzen. Uns wurde jedoch anheimgestellt, die noch verfügbaren Fördermittel nach Möglichkeit bis Ende dieses Jahres zu verausgaben, da aktuell keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden können, ob es zu einer tatsächlichen Verlängerung der Mittelbereitstellung kommen werde. Derzeit gilt noch ein erforderlicher Abruf der Fördermittel bis zum 01.12.2023. Die Verwaltung versucht dem nachzukommen.“
6. Sind Pacht- und Nutzungsverträge mit den zukünftigen Betreibern schon geschlossen?
Vinothek Rodheim:
Am 25. Mai wurde in einem gemeinsamen Termin mit den zukünftigen Betreibern der Vinothek ein Entwurf eines Mietvertrags sowie eines Vorvertrags hierzu besprochen. Der Vorvertrag sollte dazu dienen, beiden Seiten Planungssicherheit zu verschaffen. Im Gespräch ergaben sich einige Fragen in der baulichen Ausgestaltung, die eine Unterzeichnung eines Vertrags zu diesem Zeitpunkt und bis zur Klärung dieser nicht sinnvoll erschienen ließen. Mittler-weile wurde den beiden Betreibern daher als Alternative hierzu ein Entwurf eines LOI zugesandt, der weniger auf mietrechtliche Aspekte abzielt, als vielmehr auf die grundsätzliche weitere Zusammenarbeit. Ziel auch dieser Absichtserklärung ist die gegenseitige Planungssicherheit. Der Entwurf liegt aktuell zur Durchsicht und Stellungnahme bei den Betreibern.
Eiscafé Ober-Rosbach:
In der Sitzung vom 24. Mai 2023 hat der Magistrat den Untermietvertrag mit dem zukünftigen Betreiber des Eiscafés, Herrn Kötter, beschlossen. Am 27. Juni wurde dieser Vertrag beidseitig unterzeichnet. Es wird auf die „MV/2023/519 Mitteilungen 20.06.2023“ zur Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2023 verwiesen.
7. Werden diese Verträge den städtischen Gremien zur Kenntnis gebracht?
Der Vertragsschluss mit dem Betreiber des Eiskaffees wurde bereits in den Mitteilungen zur Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2023 zur Kenntnis gebracht. Hinsichtlich der Vermietung der Teilfläche des Bahnhofgebäudes Rodheim wurde noch kein Vertrag geschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Vertragsschluss darüber in Kenntnis gesetzt.
Mit dem Obst- und Gartenbauverein wurde eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Hierüber wurde die Stadtverordnetenversammlung in Kenntnis gesetzt, siehe „MV/2023/498 Mitteilungen 28.03.2023“ zur Stadtverordnetenversammlung am 28.03.2023.
Rosbach v. d. Höhe, den 28.07.2023
| Katharina Hantl | Julia Ziegeler |
| Vorsitz | Schriftführung |