hier: Vollsperrung eines Teilstücks der Straße „Grüner Weg“
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Straße „Grüner Weg“ in Höhe der Hausnummer 10 vom 18.09.2025 bis 13.10.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Straße „Grüner Weg“ bleibt bis zum Baustellenbereich aus beiden Richtungen als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 17.09.2025