Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Hintergasse in Höhe der Hausnummer 6 vom 29.09.2025 bis voraussichtlich 10.10.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Hintergasse bleibt bis zum Baustellenbereich aus den Richtungen Homburger Straße, Friedberger Straße und Mittelgasse als Sackgasse befahrbar.
Die Einbahnstraßenregelung aus Richtung der Friedberger Straße wird für die Dauer der Baumaßnahme aufgehoben.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 18.09.2025