Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Anlässlich des Rodheimer Volkslaufes werden die Sportallee sowie einige Wirtschaftswege östlich der L3352 zwischen Rodheim v. d. Höhe und Karben am 27.09.2025 von ca. 12.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr für den Fahrverkehr gesperrt.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die mit den Verkehrsmaßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten.
Rosbach v. d. Höhe, den 22.09.2025