hier: Vollsperrung in der Steinstraße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Steinstraße auf Höhe der Hausnummer 1 vom 23.01.2023 bis voraussichtlich 31.03.2023 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Einbahnstraßenregelung in der Steinstraße zwischen Homburger Straße und Querstraße wird aufgehoben. Die Steinstraße bleibt aus beiden Richtungen bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v.d.Höhe, den 23.01.2023