| Sitzungstermin: | Donnerstag, 03.11.2022, 20:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 22:47 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Mitglieder
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
| Frau Katharina Schäfer - CDU | Vertretung für: Herrn Harry Paduch |
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Christian Lamping - FWG
| Herr Dieter Kurth - STIMME | Vertretung für: Herrn Christoph Käding |
Magistrat
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Stadtverordnete/r
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Walter Horz - STIMME
Verwaltung
Herr Nils Altvater -
Frau Sabrina Kauf -
Herr Anthony Reindler -
Herr Volker Stuhl -
Mitglieder
| Herr Harry Paduch - CDU | entschuldigt |
| Herr Christoph Käding - STIMME | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen |
| 3.1 | Gemeindefinanzbericht 2022 laut Beschluss der Landesregierung |
| 4 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Städtebauliches Entwicklungskonzept Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim |
| 5 | Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum" 1. Bauabschnitt, Rodheim Hier: 1. Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2012 2. Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) 3. Aufstellung des Bebauungsplans RH "Am Belgesbaum" - 1. Bauabschnitt4. Anordnung der Baulandumlegung |
| 6 | Freier Träger Kindertagesstätte Sang Änderung des Bauerrichtungs- und Betreibervertrags vom 04.Mai 2018 |
| 7 | Arbeitsmarktzulage für Beschäftigte der Stadt Rosbach v.d. Höhe in der Entgeltgruppe S 8a TVöD |
| 8 | Verschiedenes |
Öffentlicher Teil:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Beschluss:
Herr Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
Der TOP7 wird bei einer Gegenstimme auf die Tagesordnung genommen.
| 2 . | Genehmigung des Protokolls |
Beschluss:
Das Protokoll der 13. Sitzung liegt zur Abstimmung vor.
Das Protokoll wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| 3 . | Mitteilungen |
Beschluss:
Es wird direkt auf TOP 3.1 eingegangen.
| 3.1. | Gemeindefinanzbericht 2022 laut Beschluss der Landesregierung |
Sachdarstellung:
Bürgermeister Maar bittet die Ausschussmitglieder um Anmerkungen oder Fragen zur Vorlage. Es gibt keinerlei Beiträge.
| 4 . | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Städtebauliches Entwicklungskonzept Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim |
Sachdarstellung:
Dieser TOP wird gemeinsam mit dem Umwelt- und Planungsausschuss behandelt.
Herr Dr. Rathjens führt aus, dass der Wunsch nach einem Workshop bezüglich der Entwicklung des Baugebietes besteht.
Herr Lamping erklärt, dass er keine Notwendigkeit sieht, die Vorlage bereits in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Herr Stuhl leitet kurz in das Thema ein und übergibt dann an die Stadtplanerin Frau Schade vom Büro PlanES, die zur Vorlage ausführt.
Frau Schade stellt die möglichen Bauabschnitte wie auch potentielle Mängel, Chancen und Konflikte des Projektes vor. Ebenso führt Frau Schade zu den verschiedenen Gutachten und Stellungnahmen, die bereits vorliegen, aus und skizziert die nächsten Schritte im Prozess. Die Architektin stellt zudem mögliche Verfahrensabwicklung bis zur amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zu einem Bebauungsplan vor. Herr Stuhl ergänzt, dass parallel auch ein Bodenordnungsverfahren durchgeführt werden muss. Beide Verfahren werden zur gleichen Zeit rechtskräftig.
Herr Egerter spricht sich dafür aus, als nächsten Schritt durch die Fraktionen Personen zu benennen, die am geplanten Workshop zum Bauvorhaben teilnehmen sollen.
Herr Soff fragt nach der Bereitstellung des Entwässerungsplans für die Stadt. Bürgermeister Maar führt aus, dass dieser für Ende des Jahres durch das Planungsbüro angekündigt wurde.
Herr Dr. Rathjens spricht sich dafür aus, Frau Schade Reaktionen aus den Fraktionen für die Vorbereitung des Workshops an die Hand zu geben.
Herr Lingenau ergänzt die Aussage von Herrn Dr. Rathjens und führt einige Ideen (Tiefgarage, Blockheizkraftwerk, Ausrichtung Grünzug, Zisternen, Hochwasserschutz, usw.) aus.
Herr Lamping spricht sich für die Integration von Tiny Häusern, auch bereits vor dem 3. Bau-abschnitt aus.
Herr Lingnau spricht einige Punkte an (Verkehrsbelastung durch möglichen Autobahnanschluss, Vergleich bisherige Bebauungspläne, Einflussmöglichkeiten Stadt abseits der Bebauungspläne, Auswirkung REWE und Ärztezentrum auf Stadtbild).
Eine Einladung zum Workshop mit Politik und Planungsbüro erfolgt durch die Verwaltung.
Beschluss:
Es wird kein Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Die Vorlage wird an die Verwaltung zurückverwiesen.
| 5 . | Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum" 1. Bauabschnitt, Rodheim Hier: 1. Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2012 2. Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) 3. Aufstellung des Bebauungsplans RH "Am Belgesbaum" - 1. Bauabschnitt4. Anordnung der Baulandumlegung |
Sachdarstellung:
Dieser TOP wird gemeinsam mit dem Umwelt- und Planungsausschuss behandelt.
Zudem wird der TOP gemeinsam mit dem vorstehenden TOP4 behandelt.
Alle inhaltlichen Ausführungen hierzu obenstehend.
Beschluss:
Es wird kein Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung aufgestellt.
Die Vorlage wird an die Verwaltung zurückverwiesen.
| 6 . | Freier Träger Kindertagesstätte Sang Änderung des Bauerrichtungs- und Betreibervertrags vom 04.Mai 2018 |
Sachdarstellung:
Herr Reindler führt kurz zur Vorlage aus
Der Geschäftsführer des VZF Taunus e.V., Herr Vogel, welcher zur vorausgegangenen Ausschusssitzung erschienen war, hatte dem Vorstand anschließend von den Forderungen berichtet. Dieser ist aus Vertraulichkeitsgründen nicht bereit, Einsicht in den internen Schriftverkehr zu gewähren. Stattdessen wurde Herr Vogel vom Vorstand beauftragt, mit der Stadt eine Ratenzahlung über den Betrag von 200.000 € zu vereinbaren.
Die Kreditgewährung erfolgt zinsfrei. Die Tilgungsdauer beträgt 20 Jahre.
Herr Dr. Rathjens fragt an, welche Regularien greifen, wenn nicht alle Gruppen der Kita, wie vertraglich festgehalten, geöffnet sind. Herr Reindler führt aus, dass VZF, wie auch die Stadt, den Personalmangel im Bereich Kinderbetreuung zu spüren bekommt und dass seit den Sommerferien alle Gruppen wieder geöffnet sind.
Herr Egerter spricht sich für den Beschlussvorschlags aus.
Herr Kurth führt aus, dass die Lösung aufgrund des Nachhakens aus dem Parlament zu-stande gekommen und er hiermit zufrieden sei.
Beschluss:
Die 1. Änderung des Bauerrichtungs- und Betreibervertrages vom 04. Mai 2018 wird beschlossen.
Mittel in Höhe von 200.000 € der investiven Haushaltsstelle
Kostenstelle: 636510800
Konto: 3570000
Bezeichnung: Zuschuss an private Unternehmen Kita Sang
werden umgewidmet in eine neu zu bildende Kostenstelle „Kredit an private Unternehmen Kita Sang“
Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung angenommen.
| 7 . | Arbeitsmarktzulage für Beschäftigte der Stadt Rosbach v.d. Höhe in der Entgeltgruppe S 8a TVöD |
Sachdarstellung:
Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage aus.
Herr Egerter spricht sich für eine Anhebung von der Tarifgruppe 8a auf 8b aus und stellt den Antrag, dass aus dem 01.10. der 01.08. wird und stellt hierzu einen Antrag. Bürgermeister Maar führt aus, dass ursprünglich der 01.08. in der Vorlage festgehalten war, der Magistrat sich jedoch für den 01.10. ausgesprochen hat.
Herr Jacobi weist auf Fehler in den Vertragsverhandlungen mit VZF Taunus hin, deren Auswirkungen heute spürbar werden.
Herr Lamping weist darauf hin, dass die Angleichung nicht die Problematik der Personallage grundlegend lösen wird, jedoch dazu beiträgt, dass die Arbeitsplätze attraktiver werden.
Herr Kurth zeigt sich irritiert ob der kurzfristigen Bereitstellung der Vorlage. Er führt unter anderem dazu aus, wie die umliegenden Kommunen die Thematik regeln.
Herr Lingnau führt aus, dass eine verbesserte Bezahlung einer Art der Wertschätzung dar-stellt und sicher auch eine Bindewirkung mit sich bringt.
Frau Schäfer verlässt die Sitzung. Herr von Griesheim übernimmt die Stellvertretung.
Herr Egerter unterstreicht den CDU-Antrag unter dem Aspekt der Wertschätzung.
Herr Dr. Rathjens führt aus, dass die Anpassung seiner Sicht nach nicht gerecht auf die Tarifgruppen angewandt wird.
Herr Lamping spricht sich für den Antrag aus, um der schwierigen Arbeitsmarktsituation entgegen zu wirken und sich als Arbeitgeber attraktiv aufzustellen.
Herr Kurth schlägt eine Arbeitsmarktzulage in Form eines Festbetrags in Höhe von 150-200 Euro anstatt einer Höhergruppierung vor, um die Gerechtigkeit zu erhöhen.
Herr Lingnau fragt nach einer Stellungnahme des Stadtelternbeirats vorliegt. Bürgermeister Maar führt aus, dass dem nicht der Fall ist.
Herr Dr. Rathjens fragt an, ob eine Stellungnahme des Personalrats vorliegt. Bürgermeister Maar führt aus, dass das Thema dem Personalrat dargelegt wurde, jedoch keine Stellungnahme vorliegt. Herr Kurth führt aus, dass der Personalrat zu beteiligen ist.
Herr Jacobi stellt den Antrag, dass heute keine Empfehlung zum TOP gefasst wird.
Beschluss:
Antrag CDU:
Die Zulage wird rückwirkend ab 01.08.2022 gewährt.
Antrag FDP:
Die Ausschüsse geben in der heutigen Sitzung keine Empfehlung zum TOP an die Stadtverordnetenversammlung.
Beschlussvorschlag Magistrat:
1. Die Stadt Rosbach zahlt allen Beschäftigten, die nach der Anlage Entgeltordnung Teil B XXIV. (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) nach Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE eingruppiert sind, eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gemäß dem Präsidiumsbeschluss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) vom Juni 2022.
Die Zulage wird unter folgenden Rahmenbedingungen gewährt:
Die Zulage wird rückwirkend ab 01.10.2022 gewährt.
Die Zulage berechnet sich wie folgt:
Die Höhe der Zulage ergibt sich aus der Differenz des stufengleichen Tabellenentgelts zwischen der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE und der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE. Maßgeblich ist die Entgelttabelle gemäß Anlage C zum TVöD-VKA in der seit 01.04.2022 geltenden Fassung (siehe beigefügte Anlage). Für Beschäftigte, die sich in der Stufe 6 als individuelle Endstufe befinden, ermittelt sich die Höhe der Zulage aus der Differenz zwischen der Entgeltgruppe S 8a/Stufe 6 TVöD-SuE und der Entgeltgruppe S 8b/Stufe 6 TVöD-SuE.
Grundlage ist die individuelle Stufenzuordnung der Beschäftigten der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE am Stichtag 01.10.2022.
Für nach dem 01.10.2022 neu eingestellte Beschäftigte gilt die Stufenzuordnung am Tag der Einstellung als Berechnungsgrundlage.
Stufensteigerungen während der Zeit der Gewährung der Zulage wirken sich auf die Höhe der Zulage aus. In diesem Fall wird die Zulage in gleicher Art und Weise neu berechnet.
Die Zulage berechnet sich ratierlich zur jeweiligen vereinbarten individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im jeweiligen Zahlmonat.
Die Gewährung der Zulage ist nicht als tarifliche Höhergruppierung anzusehen und hat keinen Einfluss auf im Einzelfall ggfs. bestehende Strukturausgleiche, Besitzstände oder Garantiebeträge.
Die Zulage wird mit dem Ziel der unbefristeten Höhergruppierung zunächst befristet bis zum 30.06.2024 gewährt.
Sollte es bis zur unbefristeten Höhergruppierung zu tariflichen Entgeltsteigerungen kommen, ist für die Berechnung der Differenz des Tabellenentgelts zwischen der Entgeltgruppe S 8a und S 8b TVöD-SuE ab diesem Zeitpunkt die dann geltende Entgelttabelle gemäß Anlage C zum TVöD-VKA maßgeblich.
Für die derzeit bereits laufenden Altersteilzeitfälle in der aktiven Phase und künftige Altersteilzeitfälle wird die Zulage -unter Anwendung TVFlexAZ- ebenfalls gewährt.
Um Härtefälle innerhalb des Kindertagesstättenpersonals (betrifft Beschäftigte, die nicht nach S 8a TVöD-SuE bezahlt werden) auszugleichen wird die Verwaltung ermächtigt sachgerechte Zulagen zu vereinbaren.
2. Mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt eine Höhergruppierung der Beschäftigten der Entgeltgruppe S 8a in die Gruppe S 8b TVöD-SuE. Mit der Höhergruppierung, frühestens nach Genehmigung des Haushaltes 2023, entfällt die Arbeitsmarktzulage.
Abstimmungsergebnis:
Antrag CDU:
2x ja, 4x nein, 1 Enthaltung – abgelehnt.
Antrag FDP:
2x ja, 5x nein – abgelehnt.
Beschlussvorschlag Magistrat:
2x ja, 4x nein, 1 Enthaltung – abgelehnt.
| 8 . | Verschiedenes |
Beschluss:
Keine Ausführungen.
Herr Dr. Rathjens schließt die Sitzung um 22:47 Uhr.
Rosbach v. d. Höhe, den 16.11.2022
| Dr. Hans-Peter Rathjens | Nils Altvater |
| Vorsitz | Schriftführung |