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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 25. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungstermin:

Donnerstag, 06.07.2023, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:28 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Heiko Müller - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Vertretung für:

Herrn Jörg Egerter

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Dieter Kurth - STIMME

Vertretung für:

Herrn Christoph Käding

Magistrat

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Stadtverordnete/r

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Gerald Harff - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Ortsbeirat

Herr Karl-Heinz Dachs - SPD

Verwaltung

Herr Anthony Reindler -

Herr Nils Schellhammer -

Herr Volker Stuhl -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Jörg Egerter - CDU

anwesend nach Vorstellung Konzept OVAG (inmitten TOP4)

Herr Christoph Käding - STIMME

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

3.1

Altes Rathaus - Sachstand

4

Windpark Winterstein

Verpachtung von Flächen der Stadt Rosbach v. d. Höhe zur Windkraftnutzung im Vorranggebiet für Windenergie 7805; Winterstein- Auf die Vorlage vom 13.06.2023 mit der Nummer GRV/2023/547 wird verwiesen

5

Kinderbetreuung - Änderung der Kindertagesstättensatzung (Beitragsanpassung zum 01.08.2023)

6

Aufhebung der Satzung über die Benutzung öffentlicher Kinderspielplätze in Rosbach v. d. Höhe

7

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Beschluss:

Herr Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

Herr Dr. Rathjens schlägt vor, den TOP 4 aufgrund der Anwesenheit der Herren Arnold, Veith und Frank (OVAG) sowie von Herrn Thorenz (Energiegenossenschaft Hessen) in der Tagesordnung vor die Mitteilungen vorzuziehen.

Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

2.

Genehmigung des Protokolls

Beschluss:

Die Protokolle der 23. und 24. Sitzung liegen zur Abstimmung vor.

Es bestehen keine Änderungswünsche. Die Protokolle werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

3.

Mitteilungen

Beschluss:

Es wird direkt auf 3.1 eingegangen.

3.1.

Altes Rathaus - Sachstand

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage aus und beschreibt die der Vorlage beigefügten Zeichnungen. Demnach seien alle farblich eingefärbten Balken auszutauschen. Auf dieser Basis wurde eine Kostenschätzung für das Gebäude sowie das nebenstehende, sogenannte Sommerhaus erstellt.

Die Schätzung für das Alte Rathaus (Anlage 2) schließt mit 3.300.000,- € brutto.

Die Schätzung für das Sommerhaus (Anlage 3) schließt mit 385.000,- € brutto.

Herr Dr. Rathjens fragt an, ob die prognostizierte Summe alle Möglichkeiten umfasst. Bürgermeister Maar betont, dass es sich um eine Kostenschätzung handelt.

Herr Jacobi regt an, die Möglichkeit zu prüfen, einen privaten Investor das Gebäude restaurieren zu lassen, das Gebäude aber im städtischen Eigentum zu halten.

Herr Lamping äußert sein Unverständnis darüber, dass die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege sich als so mühsam darstellt.

4.

Windpark Winterstein

Verpachtung von Flächen der Stadt Rosbach v. d. Höhe

zur Windkraftnutzung im Vorranggebiet für Windenergie 7805; Winterstein

- Auf die Vorlage vom 13.06.2023 mit der Nummer GRV/2023/547 wird verwiesen

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar leitet kurz zum Thema ein und verweist auf die Vorlage vom 13. Juni 2023.

Vorstellung OVAG

Dr. Thomas Frank ergreift das Wort und führt zu Einzelheiten des schriftlich vorliegenden Angebots aus. Er betont, dass die Kalkulation auf der Realisierung des Projekts auf allen kommunalen Flächen basiert. Der Fokus: Die Wertschöpfung soll dauerhaft vor Ort gehalten werden, regionalen Wirtschaftskreisläufen, den Arbeitsnehmern, der Kommune sowie der Finanzierung des ÖPNV dienen.

Dr. Thomas Frank erläutert die Unwägbarkeiten der Kalkulationsparameter von heute bis Baubeginn (Kosten-Seite: u.a. Erwerb, Tiefbau, langfristige Wartungsverträge, Zinsniveau vs. Erwerb-Seite: u.a. Höhe der möglichen EEG-Vergütung, Marktentwicklung des Strommarktes, Winderträge, Technische Entwicklung).

Herr Dr. Rathjens fragt nach, ob bei negativen Strompreisen die Einspeisevergütung weiterhin gezahlt wird. Dr. Frank betont, dass diese nicht mehr ausgezahlt wird, sobald die Strompreise über vier Stunden am Stück negativ sind.

Dr. Frank erläutert das konkrete Angebot: Neben einem fixen Pachtgeld in Höhe von 220.000 Euro je Windenergieanlage (WEA) entstehen zusätzliche Entgelte für Nebenleitungen (Trassenmeter Zuwegung, Kabel, temporäre Bauflächen gemäß detaillierter Aufstellung im Angebot). Das Bereitstellungsentgelt in der Projektierungsphase ab Vertragsbeginn beläuft sich auf 3.000 Euro je Jahr. Hinzu kommt ein zusätzliches mögliches Entgelt für Kommunen aus 12,5% der Beteiligung am Windpark (300.000 €/a). Ein mögliches Ergebnis für Rosbach (1 WAE + 12,5%): 520.000 Euro jährlich.

Ein Windgutachten geht von 17.500 MWh/a je WEA aus. Hieraus resultiert bei 8,15 ct/kWh ein Ertrag von 1,43 Mio. Euro je WEA und Jahr. Die zu zahlende Projektierungsmarge gemäß des vorgelegten Optionsvertrag liegt bei 2% auf die Gesamtkosten des Projekts bei Fertigstellung, gemessen am Beteiligungsanteil.

Die OVAG hält unveräußerlich 50% an der gemeinsamen Gesellschaft. Auf 50% erhalten die Kommunen ein Recht auf substantielle Beteiligung an der Projektgesellschaft und damit eine nachhaltige Teilhabe an den erwirtschafteten Ergebnissen. Zusätzlich erhalten sie das Recht, jederzeit ihre Anteile an die OVAG zurückzuübertragen. Es besteht ein verbindliches Bürgerbeteiligungsangebot über eine breite Kooperation mit örtlichen Energiegenossenschaften, dessen Umfang von den Kommunen innerhalb des ihnen zustehenden Beteiligungskontingentes von 50% selbst festgelegt werden.

Die OVAG verspricht maximale Wertschöpfung vor Ort durch dauerhaften Sitz der Gesellschaft in Friedberg und 100% Gewerbeaufteilung für die Kommunen sowie die präferierte Einbindung von Unternehmen aus der Region in der Projektphase, einen garantiert dauerhaften Betrieb durch die OVAG (und kommunale Partner) über die gesamte Projektlaufzeit - keine Veräußerung an Dritte sowie eine Eingriffsminimierung durch verbindliche Abstimmung mit den anderen am Standort ggfs. tätigen Unternehmen (für Land und Bund).

Die Projektumsetzung soll sofort nach der Unterzeichnung der Verträge beginnen. Der Zeitplan sieht eine Inbetriebnahme frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027 vor. Dr. Frank betont zum Abschluss, dass aktuell nicht klar ist, welche und wie viele Anlagen im Verfahren genehmigt werden.

Herr Egerter schließt sich der Sitzung an.

Herr Dr. Rathjens fragt, was passiert, wenn eine Kommune kein Eigenkapital einbringen kann. Herr Dr. Frank betont, dass diese die Beteiligung in die Haushalte einplanen müssen.

Herr von Griesheim fragt, wie sich die Betriebskosten zusammensetzen. Dr. Frank bietet an, dass diese unter Einbindung einer Vertraulichkeitsvereinbarung bei der OVAG eingesehen werden können.

Herr Lingnau betont, dass das Projekt so aufgebaut ist, dass sich alle Kommunen daran beteiligen würden und fragt an, ob die Umsetzung aus Sicht der OVAG auch dann erfolgt, wenn nur ein Teil der Kommunen die Beteiligung erwägt. Herr Dr. Frank erläutert, dass man das Projekt auch mit Friedberg allein oder mit Friedberg und Rosbach in Kombination umsetzen würde, sollten die beiden anderen Kommunen sich nicht beteiligen wollen.

Herr Lingnau fragt, wie die Administration und Wartung des Windparks gewährleistet werden. Dr. Frank führt aus, dass die Betriebsführung über HessenEnergie, die kaufmännische Leitung über die OVAG abgewickelt wird.

Herr Jacobi fragt an, warum die Windmessung erst nach Vertragsabschluss erfolgt. Herr Dr. Frank betont, dass der Nutzungsvertrag Grundvoraussetzung für sämtliche Investitionen sei. Zudem ergänzt er, dass für jedes WEA ein eigenes Gutachten erstellt wird und für Anlagen, die weniger Windkraft haben, die EEG-Vergütung entsprechend angepasst/angehoben wird, sodass der Ertrag kompensiert wird. Herr Jacobi führt aus, dass vor über 10 Jahren bereits einmal Windmessungen in diesem Gebiet erstellt worden seien.

Herr Jacobi fragt an, mit welchen Windrädern die OVAG zu arbeiten plant. Dr. Frank sagt, dass Windräder mit ca. 120 m Narbenhöhe und 7,2 MW installierter Leitung vorgesehen sind.

Herr Jacobi fragt, wie viele Tonnen Beton pro Windrad benötigt werden. Dr. Frank erläutert, dass diese Daten gerne nachgereicht werden können.

Herr Müller fragt nach den Mehrheiten in der Gesellschaft. Dr. Frank führt aus, dass die OVAG keine Mehrheit in der Gesellschaft hat, sondern die Kommunen wie auch die OVAG zu jeweils 50% beteiligt sind. Herr Veith führt aus, dass dem Wunsch der Gleichstellung seitens der Bürgermeister damit Rechnung getragen wird.

Herr Müller fragt an, wie die OVAG es einschätzt, ob die geplante Beteiligungsquote in Höhe von 30% realistisch ist. Herr Dr. Frank erläutert, dass er hier kein Risiko sieht.

Herr Dr. Rathjens fragt an, was passiert, wenn Kommunen die Mittel zu 100% fremdfinanzieren müssen. Herr Arnold betont, dass die OVAG in diesem Fall zu einer Lösung beitragen würde.

Herr Müller fragt nach der „privilegierten Beteiligungsoption“. Herr Dr. Frank führt aus, dass hiermit gemeint ist, dass vorerst Bürgerinnen und Bürger der Anrainerkommunen die Beteiligungsoptionen erhalten.

Bürgermeister Maar führt aus, dass, wenn alle vier Kommunen die Beteiligung von jeweils 12,5% angehen, dann keine privilegierte Beteiligung für eine Energiegenossenschaft möglich sei. Dr. Frank und Herr Veith führen aus, dass die Beteiligung der Kommunen und derer Einwohnerinnen und Einwohner an erster Stelle stehe.

Bürgermeistermeister Maar fragt an, ob die Kommunen auch einen Anteil an zum Beispiel eine Energiegesellschaft abgeben könnten und ob sich dies auf die Mehrheitsverhältnisse in der Projektgesellschaft auswirkt. Dr. Frank betont, dass die OVAG dann weiterhin keine Mehrheit, sondern weiterhin 50% innehätte. Herr Veith ergänzt, dass die gesellschaftsrechtlichen Details zu klären sind. Die Entwürfe der Pachtverträge sowie des städtebaulichen Vertrags liegen den Kommunen vor.

Herr Lingenau fragt, warum die Anlagen nach 25 Jahren abgebaut werden sollen oder ob auch eine Verlängerung der Pachtverträge möglich ist. Dr. Frank führt aus, dass der Erstpachtvertrag für diesen Zeitraum abgeschlossen wird. Nach dieser festgelegten Laufzeit wird eine TÜV-Überprüfung vorgenommen, woraufhin eine weitere, befristete Laufzeit genehmigt werden kann.

Herr Kurth fragt an, wie groß die Gefahr einzuschätzen sei, dass die Windräder aufgrund der Netzüberlastung stillstehen. Herr Dr. Frank führt aus, dass Infrastruktur ebenfalls ausgebaut werden muss. Hierzu stehe man im Austausch mit der Avacon als überregionalem Netzanbieter. Diese sind dazu verpflichtet, die Netzkapazitäten auszubauen, wenn die Infrastruktur überlastet ist. Die Vergütung über EEG läuft jedoch auch dann weiter, wenn die Windräder stillstehen.

Herr Reindler fragt nach der Rückerstattung des Eigenanteils. Herr Dr. Rathjens bittet um eine Cashflow-Rechnung aus Sicht der Kommunen. Dr. Frank stimmt dem zu.

Herr Lingnau fragt an, ob es im Sinne der OVAG sei, die Gesellschaft möglichst auf wenige Beteiligte zur begrenzen und schlägt vor, maximal die OVAG, die vier Kommunen sowie eine mögliche Energiegenossenschaft zu beteiligen.

Vorstellung Energiegenossenschaft Hessen

Herr Thorenz stellt sich als Aufsichtsratsmitglied der neugegründeten zentralen Energiegenossenschaft Hessen vor.

Er betont, dass man sich im Rahmen der Bewerbung der ABO Wind für das Projekt beworben habe und führt aus, dass beide Ansätze (hier: Vergleich Projekt OVAG) grundverschieden seien. Aus Sicht der Energiegenossenschaft ist das Angebot der ABO Wind deshalb attraktiver, da hier der gesamte Windpark durch die zentrale Projektgesellschaft übernommen werden kann und soll. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bei den in der zentralen Energiegenossenschaft beteiligten regionalen Energiegenossenschaft Mitglied zu werden, um so vom Projekt zu partizipieren

Herr Thorenz führt zur Wirtschaftlichkeit des Projekts aus Sicht der Energiegenossenschaft aus und betont, dass die zu erzielende Rendite durchaus wirtschaftlich sei. Die ABO Wind wolle das Projekt unbedingt haben und verzichtet gegebenenfalls auf einen Teil der eigenen Marge.

Bürgermeister Maar fragt an, wie viel Rendite für einen Bürger abfällt, wenn dieser in das Projekt im Rahmen der regionalen Genossenschaft investiert. Herr Thorenz erläutert, dass dies abhängig von den jeweiligen regionalen Genossenschaften ist und dass das Ziel sei, die maximale Rendite für alle Beteiligten zu erzielen.

Herr Müller fragt, ob auch Kommunen nur in Form regionaler Energiegenossenschaften eine Beteiligung anstreben können oder ob es hier auch andere Wege gebe. Herr Thorenz führt aus, dass die Beteiligung über Genossenschaften vorgesehen ist.

Herr Müller fragt zudem an, wann mit einer Homepage der Genossenschaft zu rechnen sei. Herr Thorenz erläutert, dass diese in 6-8 Wochen online gehen solle.

Herr Dr. Rathjens fragt, ob eine Beteiligung auch für Kommunen bei 10.000 Euro gedeckelt sei. Herr Thorenz führt aus, dass auch dies in den jeweiligen regionalen Genossenschaften geregelt sei, die Grenze aber in der Regel bei 10.000 Euro liegen würde.

Herr Jacobi wünscht, dass Bürgermeister Maar zu den Nachbarkommunen den engen Kontakt hält. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, da die Nachbarkommune Friedberg wohl nochmal ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Bürgermeister Maar betont, dass der Kontakt zu den Anrainerkommunen eng und regelmäßig sei.

Herr Lamping führt aus, dass die Fraktion FWG sich ihre Meinung bereits gebildet habe und die heutige Sitzung an dieser auch in den Grundzügen nichts geändert habe. Die FWG spricht sich klar für die Option der ABO Wind aus.

Herr Kurth spricht sich dagegen aus, die Entscheidung länger hinauszuzögern und befürwortet eine Entscheidung vor der Sommerpause.

Herr Soff fragt an, wann mit einer Entscheidung der Stadt Friedberg zu rechnen ist. Herr Dr. Rathjens erläutert, dass dies nicht absehbar sei. Herr Soff stimmt daraufhin Herrn Kurth zu, die Entscheidung nicht länger hinauszuzögern.

Bürgermeister Maar ergänzt, dass, wenn man mit der OVAG zusammenarbeiten wolle, auf den Friedberger Beschluss nach der Sommerpause warten müsse, da eine Lösung der OVAG mit nur Rosbach - und ohne Friedberg - nicht realistisch sei.

Herr Dr. Rathjens schlägt vor, dass die Fraktionen bis zur kommenden Stadtverordnetenversammlung zu einer Entscheidung kommen. Bürgermeister Maar ergänzt, dass der TOP bereits auf der Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung stehen würde und damit alles für eine Abstimmung vorbereitet sei.

Beschlussvorschlag:

Keine Abstimmung. Beratung in den Fraktionen und Vorbereitung des Beschlusses für kommende StVV.

5.

Kinderbetreuung - Änderung der Kindertagesstättensatzung (Beitragsanpassung zum 01.08.2023)

Sachdarstellung:

Herr Reindler erläutert die Vorlage. Weiterhin stellt er das Thema dar, dass derzeit U3 Kinder nicht in den Ü3 Bereich wechseln können, weil dort aus verschiedenen Gründen keine Plätze frei sind. Auf der einen Seite ist in der Kita Sang eine Gruppe Ü3 (25 Kinder) wegen Personalmangels geschlossen. Auf der anderen Seite sind mehr Integrationskinder im Stadtgebiet vorhanden, als dies anzunehmen ist. Die statistischen Werte werden deutlich übertroffen. Wird ein Integrationskind in einer Gruppe betreut, vermindert sich die Gruppenstärke von 25 Kinder auf 20 Kinder.

Er beschreibt, dass in diesem Jahr erstmalig mehrere Kinder nicht zeitnah von der U3- in die Ü3-Betreuung wechseln können.

Nach Satzungslage müssen Eltern von Kindern, die das 3. Lebensjahr vollendet haben und weiterhin in der Krippe betreut werden, einen erhöhten Beitrag für die Betreuung bezahlen. Dies sei in der Satzung so geregelt. Grundsätzlich löse sich dieses Problem regelmäßig nach den Sommerferien auf. Durch die 25 fehlenden Ü3-Plätze in der Kita Sang sei dies in diesem Jahr jedoch nicht der Fall, sodass teilweise hohe Zusatzkosten für die Eltern entstünden.

Herr Reindler fragt an, ob für diese Fälle eine gerechte Lösung gefunden werden soll.

Er schlägt vor, das Satzungsrecht für die Ü3-Betreuung anzuwenden. Das bedeutet, dass nicht mehr die erhöhten U3 Kosten bezahlt werden müssen. Dadurch wäre das Problem für die Eltern in finanzieller Hinsicht gelöst.

Dies hätte Auswirkungen auf die Gruppen, da die Altersunterschiede in den Gruppen größer werden. Die Kita-Leitungen werden dafür jedoch Konzepte erarbeiten bzw. haben dies schon getan.

Der Ausschuss stimmt diesem Vorgehen zu.

Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderung der Kindertagesstättensatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe vom 21.06.2022 mit dem Entwurfsstand vom 12.06.23 wird beschlossen.

Damit ergeben sich folgende Änderungen:

1.

Anpassung der Beitragsmodule um + 2 % zum 01.08.2023 gemäß § 14 der Kindertagesstättensatzung.

2.

Anpassung der minimalen und maximalen Einkommensgrenzen um ebenfalls + 2 % zum 01.08.2023 gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2022.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

6.

Aufhebung der Satzung über die Benutzung öffentlicher Kinderspielplätze in Rosbach v. d. Höhe

Sachdarstellung:

Herr Reindler führt kurz zur Vorlage aus und betont, dass die Satzung aus Verwaltungssicht überflüssig und auch in umliegenden Kommunen nicht vorhanden sei.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Benutzung öffentlicher Kinderspielplätze in Rosbach v. d. Höhe vom 27.10.1980 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

7.

Verschiedenes

Beschluss:

Keine Ausführungen.

Herr Dr. Rathjens schließt die Sitzung um 22:28 Uhr.

Rosbach v. d. Höhe, den 09.11.2023

Dr. Hans-Peter Rathjens

Nils Schellhammer

Vorsitz

Schriftführung