| Sitzungstermin: | Dienstag, 07.11.2023, 20:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 22:48 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Mitglieder
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
| Frau Katharina Schäfer - CDU | Vertretung für: Herrn Heiko Müller |
| Frau Elke Sommermeyer - FDP | Vertretung für: Herrn Hans-Otto Jacobi |
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Christoph Käding - STIMME
Magistrat
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Ortsbeirat
Herr Gerald Harff - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Peter Kopp - SPD
Verwaltung
Herr Nils Schellhammer -
Herr Volker Stuhl -
Mitglieder
| Herr Heiko Müller - CDU | entschuldigt |
| Herr Hans-Otto Jacobi - FDP | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen |
| 4 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Städtebauliches Entwicklungskonzept Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim-Wiedervorlage- |
| 5 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum", Rodheim 1. Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2012 2. Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) 3. Aufstellung des Bebauungsplans RH "Am Belgesbaum" - 1. Bauabschnitt 4. Anordnung der Baulandumlegung 1. Bauabschnitt-Wiedervorlage- |
| 6 | Errichtung Flüchtlingsnotunterkünfte Waldstraße - Grundsatzentscheidungen zur baulichen Umsetzung |
| 7 | Bahnhof Rodheim v. d. Höhe - Sanierung und Umbau / Grundsatzbeschluss für den Haushalt 2024 |
| 8 | Verschiedenes |
Öffentlicher Teil:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Beschluss:
Herr Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Umwelt- und Planungsausschuss statt.
Herr Dr. Rathjens und Herr Horz schlagen vor, den TOP 6 des Umwelt- und Planungsausschusses (Energie-Contracting) aufgrund der Anwesenheit von Frau Schuch und Herrn Losch von der Deutschen Energie-Agentur (dena) in der Tagesordnung an erste Stelle vorzuziehen.
Im Anschluss daran sollen die gemeinsamen TOPs 4 und 5 (Bauleitplanung Baugebiet „Am Belgesbaum“) behandelt werden, zu denen Frau Schade (Landschaftsplanerin, PlanES) als Gast ausführen wird.
Diesen Vorschlägen wird einstimmig zugestimmt.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Beschluss:
Das Protokoll der 26. Sitzung liegt zur Abstimmung vor.
Es bestehen keine Änderungswünsche. Das Protokoll wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| 3. | Mitteilungen |
Beschluss:
Keine Ausführungen.
| 4. | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Städtebauliches Entwicklungskonzept Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim -Wiedervorlage- |
Sachdarstellung:
Der TOPs 4 und 5 werden sowohl von beiden Ausschüssen als auch inhaltlich gemeinsam behandelt. Dies betrifft die Ausführungen sowie die anschließende Diskussion. Zu beiden Punkten wird jedoch einzeln abgestimmt. Zudem wird der Ortsbeirat Rodheim zu beiden Punkten gehört und stimmt in der Sitzung ebenfalls zu beiden Punkten individuell ab.
Herr Stuhl führt kurz zum bisherigen Prozess und dem Sachstand des Projekts sowie den Ergebnissen der Workshops mit der Kommunalpolitik aus.
Er erläutert, dass zusätzlich zu den bisherigen Inhalten auch das Thema Nahwärme für das Gebiet erörtert und in die Bauleitplanung einfließen soll.
Auf die negative Stellungnahme des RP wurde reagiert. Diese bezog sich neben Bedenken zur Installation eines Supermarktes im Gebiet auch auf naturschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Teilfläche im Gebiet. Im Gespräch mit dem RP konnten diese Punkte vorerst ausgeräumt werden.
Herr Dr. Rathjens fragt, wann mit dem Start der Baulandumlegung zu rechnen ist. Herr Stuhl erläutert, dass damit erst begonnen werden kann, wenn das Zielabweichungsverfahren positiv beschieden wurde. Danach beginnt auch die Bauleitplanung. Das Zielabweichungsverfahren wird für den gesamten Bereich, der aktuell nicht als Wohnbaufläche definiert ist, angestrebt.
Frau Sommermeyer fragt an, wie viele Jahre der Prozess in etwa benötigt. Herr Stuhl und Frau Schade erläutern, dass die Erschließung bestenfalls in zwei Jahren beginnt.
Frau Schade stellt das Plangebiet kurz vor und erläutert zu den im Gebiet vorgesehen Siedlungsstrukturen. Sie führt aus, dass hier eine große Bandbreite von Gebäudetypen bei einer ortsüblichen Bebauungsdichte (29 Wohneinheiten je Hektar Bruttowohnbauland) entstehen soll.
Frau Sommermeyer bedankt sich für die Präsentation und die Einarbeitung der Ideen aus dem Workshop.
Herr Lingenau fragt, was bei einer Verlagerung von Rewe mit dem aktuellen Standort passieren würde und erläutert, dass die Stadt hier gegebenenfalls eine Chance hat, städtebaulich Einfluss zu nehmen. Herr Stuhl führt aus, dass die Stadt mit dem Eigentümer der Fläche in Kontakt steht und in Zusammenarbeit mit diesem nach einer sinnvollen Lösung für eine Nachnutzung sucht.
Herr Lingnau fragt, wie die Gespräche mit Rewe verlaufen, ob Rewe das Projekt selbst finanzieren oder einen Investor mit in das Projekt einbinden will. Herr Stuhl erläutert, dass Rewe wohl einen Investor mit in das Projekt einbinden wird, die Stadt mit Rewe in guten Gesprächen steht und das Unternehmen um die Vorstellungen und Anforderungen der Stadt, auf dem Markt Wohnungsbau sowie ein mögliches Ärztezentrum zu installieren, wisse.
Frau Bergmann hinterfragt die Formulierung in der Vorlage zu den Bestimmungen hinsichtlich der Klimaschutzmaßnahmen. Wenn Anforderungen zu vage formuliert seien, wäre die Handhabung schwierig. Sie fragt, wie konkret diese Inhalte im Bebauungsplan formuliert werden können. Frau Schade erläutert, dass etwa im Bebauungsplan durchaus konkrete Formulierungen abgebildet werden können (z.B. Ausschluss Schottergärten, Begrünung von Flachdächern, Installation Photovoltaik). Die Begrünung von Straßenzügen oder die Auswahl der Asphaltfarbe sei bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.
Herr Lamping regt an, dass die beim Rewe vorgesehenen Parkflächen um eine Tiefgarage ergänzt werden und dort die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Das städtebauliche Entwicklungskonzept in der Fassung vom April 2023 einschließlich der zugehörigen Anlagen ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Geltungsbereich des Konzeptes zu berücksichtigen.
2. Das städtebauliche Entwicklungskonzept vom April 2023 bildet die Grundlage für die Entwicklung des rd. 6,4 ha umfassenden 1. Bauabschnitts und die weitergehende Konkretisierung der Planung.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen: 6x Ja, 1x Enthaltung
Der Ortsbeirat Rodheim bestätigt, dass er zum Thema angehört wurde.
| 5. | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum", Rodheim 1. Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2012 2. Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) 3. Aufstellung des Bebauungsplans RH "Am Belgesbaum" - 1. Bauabschnitt 4. Anordnung der Baulandumlegung 1. Bauabschnitt -Wiedervorlage- |
Sachdarstellung:
Dieser TOP wurde inhaltlich gemeinsam mit dem TOP 4 behandelt.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
| 1. | Beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 HLPG2012 für die Ausweisung eines Wohngebiets sowie eines Sondergebiets „Am Belgesbaum“ zu stellen, um im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens ein Wohngebiet i. S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie ein Sonstiges Sondergebiet i. S. § 11 Abs. 2 und 3 BauNVO „Einzelhandel + Ärzte- und Gesundheitszentrum + Wohnen“ ausweisen zu dürfen. |
| 2. | Beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf entsprechende Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) 2010 analog zum Zielabweichungsverfahren zu stellen. Für den Bereich des geplanten Sondergebietes „Einzelhandel + Ärzte- und Gesundheitszentrum + Wohnen“ soll auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (RegFNP) eine „Gemischte Baufläche, Planung“ und für die übrigen Bereiche „Wohnbaufläche, Planung“ ausgewiesen werden. |
| 3. | Den Bebauungsplan „Am Belgesbaum“ - 1. Bauabschnitt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i. S. § 4 BauNVO sowie eines Sondergebiets i. S. § 11 Abs. 3 BauNVO „Einzelhandel + Ärzte- und Gesundheitszentrum + Wohnen“. |
| 4. | Die Baulandumlegung für die geplante Entwicklung „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt, in der Gemarkung Rodheim v. d. Höhe, Flur 9, zum Zwecke der Erschließung von neuem Bauland wird nach § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) angeordnet. |
Der Baulandumlegung liegt der sich in Aufstellung befindende Bebauungsplanentwurf „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt zugrunde.
Als Umlegungsstelle wird der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe eingesetzt.
Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Werte der eingeworfenen Grundstücke. Die Werte der eingeworfenen Grundstücke sowie der zuzuteilenden Grundstücke werden von der Umlegungsstelle festgesetzt (§ 57 BauGB).
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
| Im Norden: | Durch die nördlichen Wegeseiten der Flurstücke Nr. 289 und Nr. 282/1 |
| Im Osten: | Durch den Verlauf der Rosbacher Straße |
| Im Süden: | Durch den Kreuzweg und die Straße Wirrweg |
| Im Westen: | Durch den Verlauf der Bahntrasse |
Das Umlegungsgebiet ist in dem beigefügten Lageplan schwarz umrandet dargestellt, dieser Lageplan ist Bestandteil des Anordnungsbeschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen: 6x Ja, 1x Enthaltung
Der Ortsbeirat Rodheim bestätigt, dass er zum Thema angehört wurde.
| 6. | Errichtung Flüchtlingsnotunterkünfte Waldstraße - Grundsatzentscheidungen zur baulichen Umsetzung |
Sachdarstellung:
Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage aus. Die Kostenschätzung wurde nun konkretisiert und beläuft sich auf ca. 1,6 Millionen Euro. Hierfür müssten entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.
Das Grundstück soll noch im November vorbereitet werden, auch der Baubeginn kann noch in diesem Jahr erfolgen. Ein Unternehmen wird zeitnah ein Angebot einreichen. Im Sommer 2024 soll das Projekt fertiggestellt sein.
Zudem führt der Bürgermeister kurz zur aktuellen Lage zum Thema Flüchtlinge aus.
Herr Lingnau fragt, welche Punkte unter der Vorbereitung des Geländes zu verstehen sind. Bürgermeister Maar erläutert, dass es sich hierbei um sämtliche Vorbereitungen im Tiefbau handelt. Auch das Abfahren und Deponieren von Erde ist hier integriert.
Herr Dr. Rathjens fragt, ob keine Planungskosten anfallen. Bürgermeister Maar führt aus, dass ein Generalunternehmer für das Projekt gesucht wird, der die Planung mit übernimmt. Die Kosten sind entsprechend einkalkuliert.
Herr Dr. Rathjens fragt nach den laufenden Kosten für das Projekt. Bürgermeister Maar führt aus, dass mit ca. 45.000 Euro jährlich zu rechnen sei.
Herr Dr. Rathjens fragt, was passiert, wenn das Gebäude nicht mit Flüchtlingen ausgelastet und die entsprechende Quote seitens des Kreises damit reduziert wird. Bürgermeister Maar erläutert, dass, wenn dies eintreffen sollte, die Mietverträge in den Wohnungen mit den Flüchtlingen gegebenenfalls zu kündigen und die Mietparteien in das Gebäude in Rodheim umzuziehen seien.
Herr Dr. Rathjens fragt, wer die Kosten der Möblierung trägt. Der Bürgermeister erläutert, dass die Kosten hierfür die Stadt trägt.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt die Projektumsetzung auf Basis der aktuell vorliegenden Kostenschätzungen.
Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 600.000 € sind in den Haushalt2024 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
| 7. | Bahnhof Rodheim v. d. Höhe - Sanierung und Umbau / Grundsatzbeschluss für den Haushalt 2024 |
Sachdarstellung:
Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage aus. Er erläutert, dass die Verwaltung und der Magistrat vorschlagen, das Gebäude vollumfänglich zu renovieren und dementsprechend auch die Gebäudehülle mit einbeziehen.
Herr Dr. Rathjens fragt nach den Veränderungen an den Räumlichkeiten des JUZ. Bürgermeister Maar erläutert, dass es einige Änderungen geben wird. Dies betrifft unter anderem die Neuordnung der Toiletten. Zudem gehen Flächen an die Nutzung des „Bahnhöfchens“ über.
Beschlussvorschlag:
Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 500.000 € für die Sanierung und den Umbau des Bahnhofs Rodheim v. d. Höhe werden beschlossen und mit dem Haushalt 2024 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
| 8. | Verschiedenes |
Beschluss:
Keine Ausführungen.
Herr Dr. Rahtjens schließt die Sitzung um 22:48 Uhr.
Rosbach v. d. Höhe, den 09.11.2023
| Dr. Hans-Peter Rathjens | Nils Schellhammer |
| Vorsitz | Schriftführung |