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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 26. öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

Sitzungstermin:

Dienstag, 07.11.2023, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:48 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Walter Horz - STIMME

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Vertretung für: Herrn Marco See

Frau Katharina Schäfer - CDU

Vertretung für: Herrn Alexander von Griesheim

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Frau Beate Karschny - FWG

Vertretung für: Herrn Walter Soff

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Magistrat

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Ortsbeirat

Herr Gerald Harff - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Peter Kopp - SPD

Verwaltung

Herr Nils Schellhammer -

Herr Volker Stuhl -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Marco See - CDU

entschuldigt

Herr Alexander von Griesheim - CDU

entschuldigt

Herr Walter Soff - FWG

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

3.1

Grundhafte Sanierung Feuerwehrhaus Rosbach - Sachstandsbericht

4

Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe

Städtebauliches Entwicklungskonzept Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim-Wiedervorlage-

5

Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe

Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum", Rodheim

1. Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2012

2. Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP)

3. Aufstellung des Bebauungsplans RH "Am Belgesbaum" - 1. Bauabschnitt

4. Anordnung der Baulandumlegung 1. Bauabschnitt-Wiedervorlage-

6

Energie-Contracting: Ergebnisbericht der Orientierungsberatung + weiterer Prozess

7

Grundsatzbeschluss Altes Rathaus

8

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Beschluss:

Herr Horz eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss statt.

Herr Horz und Herr Dr. Rathjens schlagen vor, den TOP 6 des Umwelt- und Planungsausschuss (Energie-Contracting) aufgrund der Anwesenheit von Frau Schuch und Herrn Losch von der Deutschen Energie-Agentur (dena) in der Tagesordnung an erste Stelle vorzuziehen.

Im Anschluss daran sollen die gemeinsamen TOPs 4 und 5 (Bauleitplanung Baugebiet „Am Belgesbaum“) behandelt werden, zu denen Frau Schade (Landschaftsplanerin, PlanES) als Gast ausführen wird. Die Mitteilungen (hier: TOP 3.1) werden am Ende der Sitzung behandelt.

Diesen Vorschlägen wird einstimmig zugestimmt.

2.

Genehmigung des Protokolls

Beschluss:

Die Protokolle der 24. und 25. Sitzung liegen zur Abstimmung vor.

Es bestehen keine Änderungswünsche. Die Protokolle werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

3.

Mitteilungen

Beschluss:

Es wird direkt auf Punkt 3.1 eingegangen.

3.1.

Grundhafte Sanierung Feuerwehrhaus Rosbach - Sachstandsbericht

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar erläutert, dass die Vorlage schriftlich vorliegt.

Es gibt keinerlei Rückfragen.

4.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe

Städtebauliches Entwicklungskonzept Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim

-Wiedervorlage-

Sachdarstellung:

Der TOPs 4 und 5 werden sowohl von beiden Ausschüssen als auch inhaltlich gemeinsam behandelt. Dies betrifft die Ausführungen sowie die anschließende Diskussion. Zu beiden Punkten wird jedoch einzeln abgestimmt. Zudem wird der Ortsbeirat Rodheim zu beiden Punkten gehört und stimmt in der Sitzung ebenfalls zu beiden Punkten individuell ab.

Herr Stuhl führt kurz zum bisherigen Prozess und dem Sachstand des Projekts sowie den Ergebnissen der Workshops mit der Kommunalpolitik aus. Er erläutert, dass zusätzlich zu den bisherigen Inhalten auch das Thema Nahwärme für das Gebiet erörtert und in die Bauleitplanung einfließen soll.

Auf die negative Stellungnahme des Regierungspräsidiums (RP) wurde reagiert. Diese bezog sich neben Bedenken zur Installation eines Supermarktes im Gebiet auch auf naturschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Teilfläche im Gebiet. Im Gespräch mit dem RP konnten diese Punkte vorerst ausgeräumt werden.

Herr Dr. Rathjens fragt, wann mit dem Start der Baulandumlegung zu rechnen ist. Herr Stuhl erläutert, dass damit erst begonnen werden kann, wenn das Zielabweichungsverfahren positiv beschieden wurde. Danach beginnt auch die Bauleitplanung. Das Zielabweichungsverfahren wird für den gesamten Bereich, der aktuell nicht als Wohnbaufläche definiert ist, angestrebt.

Frau Sommermeyer fragt an, wie viele Jahre der Prozess in etwa benötigt. Herr Stuhl und Frau Schade erläutern, dass die Erschließung bestenfalls in zwei Jahren beginnt.

Frau Schade stellt das Plangebiet kurz vor und erläutert zu den im Gebiet vorgesehen Siedlungsstrukturen. Sie führt aus, dass hier eine große Bandbreite von Gebäudetypen bei einer ortsüblichen Bebauungsdichte (29 Wohneinheiten je Hektar Bruttowohnbauland) entstehen soll.

Frau Sommermeyer bedankt sich für die Präsentation und die Einarbeitung der Ideen aus dem Workshop.

Herr Lingenau fragt, was bei einer Verlagerung der Standorts Rewe mit dem aktuellen Standort passieren würde und erläutert, dass die Stadt hier gegebenenfalls eine Chance hat, hier städtebaulich Einfluss zu nehmen. Herr Stuhl führt aus, dass die Stadt mit dem Eigentümer der Fläche in Kontakt steht und in Zusammenarbeit mit diesem nach einer sinnvollen Lösung für eine Nachnutzung sucht.

Herr Lingnau fragt, wie die Gespräche mit Rewe verlaufen, ob Rewe das Projekt selbst finanzieren, oder einen Investor mit in das Projekt einbinden will. Herr Stuhl erläutert, dass Rewe wohl einen Investor mit in das Projekt einbinden wird, die Stadt mit Rewe in guten Gesprächen steht und das Unternehmen um die Vorstellungen und Anforderungen der Stadt, auf dem Markt Wohnungsbau sowie ein mögliches Ärztezentrum zu installieren, wisse.

Frau Bergmann hinterfragt die Formulierung in der Vorlage zu den Bestimmungen hinsichtlich der Klimaschutzmaßnahmen. Wenn Anforderungen zu vage formuliert seien, wäre die Handhabung schwierig. Sie fragt, wie konkret diese Inhalte im Bebauungsplan formuliert werden können. Frau Schade erläutert, dass etwa im Bebauungsplan durchaus konkrete Formulierungen abgebildet werden können (z.B. Ausschluss Schottergärten, Begrünung von Flachdächern, Installation Photovoltaik). Die Begrünung von Straßenzügen oder die Auswahl der Asphaltfarbe sei bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.

Herr Lamping regt an, dass die beim Rewe vorgesehenen Parkflächen um eine Tiefgarage ergänzt werden und dort die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag:

1.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept in der Fassung vom April 2023 einschließlich der zugehörigen Anlagen ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Geltungsbereich des Konzeptes zu berücksichtigen.

2.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept vom April 2023 bildet die Grundlage für die Entwicklung des rd. 6,4 ha umfassenden 1. Bauabschnitts und die weitergehende Konkretisierung der Planung.

Abstimmungsergebnis:

Angenommen: 6x Ja, 1x Enthaltung

Der Ortsbeirat Rodheim bestätigt, dass er zum Thema angehört wurde.

5.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe

Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum", Rodheim

1. Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2012

2. Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP)

3. Aufstellung des Bebauungsplans RH "Am Belgesbaum" - 1. Bauabschnitt

4. Anordnung der Baulandumlegung 1. Bauabschnitt

-Wiedervorlage-

Sachdarstellung:

Dieser TOP wurde inhaltlich gemeinsam mit dem TOP 4 behandelt.

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen:

1.

Beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 HLPG2012 für die Ausweisung eines Wohngebiets sowie eines Sondergebiets „Am Belgesbaum“ zu stellen, um im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens ein Wohngebiet i. S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie ein Sonstiges Sondergebiet i. S. § 11 Abs. 2 und 3 BauNVO „Einzelhandel + Ärzte- und Gesundheitszentrum + Wohnen“ ausweisen zu dürfen.

2.

Beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf entsprechende Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) 2010 analog zum Zielabweichungsverfahren zu stellen. Für den Bereich des geplanten Sondergebietes „Einzelhandel + Ärzte- und Gesundheitszentrum + Wohnen“ soll auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (RegFNP) eine „Gemischte Baufläche, Planung“ und für die übrigen Bereiche „Wohnbaufläche, Planung“ ausgewiesen werden.

3.

Den Bebauungsplan „Am Belgesbaum“ - 1. Bauabschnitt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i. S. § 4 BauNVO sowie eines Sondergebiets i. S. § 11 Abs. 3 BauNVO „Einzelhandel + Ärzte- und Gesundheitszentrum + Wohnen“.

4.

Die Baulandumlegung für die geplante Entwicklung „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt, in der Gemarkung Rodheim v. d. Höhe, Flur 9, zum Zwecke der Erschließung von neuem Bauland wird nach § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) angeordnet.

Der Baulandumlegung liegt der sich in Aufstellung befindende Bebauungsplanentwurf „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt zugrunde.

Als Umlegungsstelle wird der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe eingesetzt.

Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Werte der eingeworfenen Grundstücke. Die Werte der eingeworfenen Grundstücke sowie der zuzuteilenden Grundstücke werden von der Umlegungsstelle festgesetzt (§ 57 BauGB).

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:

Durch die nördlichen Wegeseiten der Flurstücke Nr. 289 und Nr. 282/1

Im Osten:

Durch den Verlauf der Rosbacher Straße

Im Süden:

Durch den Kreuzweg und die Straße Wirrweg

Im Westen:

Durch den Verlauf der Bahntrasse

Das Umlegungsgebiet ist in dem beigefügten Lageplan schwarz umrandet dargestellt, dieser Lageplan ist Bestandteil des Anordnungsbeschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Angenommen: 6x Ja, 1x Enthaltung

Der Ortsbeirat Rodheim bestätigt, dass er zum Thema angehört wurde.

6.

Energie-Contracting: Ergebnisbericht der Orientierungsberatung + weiterer Prozess

Sachdarstellung:

Herr Schellhammer führt kurz zum bisherigen Projektverlauf aus und übergibt dann an Frau Schuch sowie Herrn Losch von der Deutschen Energieagentur (dena).

Frau Schuch führt zu Beginn zum Auftrag der dena im Bereich des Energie-Contracting, zum Angebot der dena sowie den grundsätzlichen Vorzügen von Energiespar-Contracting (ESC) aus. Im Nachgang stellt sie das Modellvorhaben „Co2ntacting: build the future!“ vor. In Hessen nimmt aktuell noch keine Kommune teil, hier könnte Rosbach v. d. Höhe Vorbildcharakter entwickeln.

Ebenfalls erörtert Frau Schuch kurz die Inhalte und Ziele des Energiespar-Contracting-Modells (ESC). Das ESC soll Kommunen helfen, Klimaschutzziele zu erreichen sowie Energie, Kosten und letztlich CO2 einzusparen. Sie erläutert, dass die dena auch in der Vorbereitung der Ausschreibung der Leistung unterstützt. Der große Vorteil ist, dass eine ESC-Ausschreibung alle Gewerke für alle Gebäude bündelt und nicht, wie bei Maßnahmen bei einzelnen Gebäuden, jeweils individuelle Ausschreibungen erfolgen müssen. Zudem führt Frau Schuch zu den Unterschieden zwischen Energieliefer- und Energiespar-Contracting aus. Diese bestehen etwa darin, dass beim ESC die maximale Energieeinsparung im Fokus der Zusammenarbeit liegt und eine Garantie auf Energieeinsparung festgelegt wird. Abschließend führt Frau Schuch zu einigen typischen Effizienzmaßnahmen im ECS aus (z.B. Einführung Energiemanagement).

Herr Losch übernimmt und führt zu den konkreten Ergebnissen des Orientierungsberichts für die Stadt Rosbach v. d. Höhe aus. Es wurden insgesamt 13 Gebäude durch die Kapitel Unternehmensberatung im Auftrag der Landesenergieagentur LEA Hessen hinsichtlich der Eignung für Contracting-Modelle untersucht. Davon werden 12 Gebäude, mit Ausnahme der Wasserburg, die erst kürzlich aufwendig renoviert wurde, als für Contractoren potentiell interessant eingestuft. Die Baseline der Energiekosten sind für Contractoren mit 379.500 Euro jährlich sehr interessant. Ab etwa 150.000 Euro sind solche Projekte grundsätzlich denkbar.

Die mögliche Energiekosteneinsparungen werden auf rund 27 % geschätzt, 32 % der CO2-Emissionen (305 Tonnen) können pro Jahr gespart werden.

Im Orientierungsbericht wurden diverse Maßnahmen vorgeschlagen. Im Bereich der Technik sind dies etwa die Umstellung der Heizungstechnik auf mindestens 65 % Erneuerbare Energien (entsprechend GEG) durch Wärmepumpen bzw. Pelletkessel Anlagen, die Installation von Photovoltaik Anlagen bzw. PVT Modulen zur gleichzeitigen Erzeugung von Wärme und Strom, die Installation von Heizungspufferspeicher, die Erneuerung der Heizungsverteilungen und die Durchführung einer hydraulischen Einregulierung sowie die Erneuerung der zentralen Warmwasserbereitungen bzw. Umstellung auf dezentrale elektrische Durchlauferhitzer. Auch die Erneuerung bzw. Ertüchtigung von Lüftungsanlagen sowie die Optimierung der Beleuchtungen gehören zu den Vorschlägen.

Zudem wurden Maßnahmen an den jeweiligen Gebäudehüllen aufgestellt. Am Rathaus könnte eine Dämmung der noch nicht sanierten Außenwände sowie eine Erneuerung der Fenster und Sanierung der Flachdächer durchgeführt werden. Für den Bauhof ergibt eine energetische Sanierung von Gebäudehülle, Fenster, Toren, Wänden und Dach Sinn. Eine Erneuerung des Daches ist eine Voraussetzung für die Installation von PV. Auch für diverse Kitas wurden Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Zudem wird die Erneuerung der Bestandsholzfenster und Zugangstüren an der Adolf Reichwein-Halle sowie die Durchführung einer umfassende Hüllflächensanierung der Außenwände, des Daches, der Fenster und der Türen am Bürgerhaus Rodheim vorgeschlagen.

Der Orientierungsbericht schätzt die notwendige Investition für umfangreiche energetische Maßnahmen im Bereich der Gebäudehülle, sowie Effizienzmaßnahmen an der Anlagentechnik bzw. deren Erneuerung auf ca. 4,6 Mio Euro. Hiervon wären im Rahmen eines ESC ca. 2,7 Mio. € über eine jährliche Contracting Rate über 20 Jahre zu Refinanzieren. Zusätzlich müsste ein einmaliger Baukostenzuschuss in Höhe von 1,9 Mio. € seitens der Stadt Rosbach v. d. Höhe gezahlt werden. Nach Erfahrung der dena scheint die geschätzte Investitionssumme bei einer Einsparung von unter 30% der jährlichen Energiekosten jedoch sehr hoch.

Herr Losch führt zudem aus, dass die ermittelten, heutigen Energieverbräuche im Orientierungsbericht mit voraussichtlich zu geringen Energiepreisen bewertet wurden. Höhere und gleichzeitig aus Sicht der dena realistischere Energiepreise ergeben eine deutlich höhere Baseline und damit ebenfalls ein erheblich größeres Einsparpotential.

Zudem erläutert er drei Variante, wie ein ESC in Rosbach v. d. Höhe ausgelegt werden kann. Je nach Aufwand können hier Energieeinsparungen von 23-38% erreicht werden. Die Laufzeiten werden dabei mit 12 Jahren angenommen.

Zum Anschluss stellt Herr Losch gegenüber, welche Kosten im Rahmen eines Contractings auf die Stadt zukommen würden und welche Kosten bei eigener Umsetzung entstehen. Es zeigt sich, dass der Kapitaleinsatz beim Contractor geringer ist, als wenn eine Stadt selbst aktiv wird. Zudem wird ein Contractor in der Regel eine höhere Energieeinsparung erzielen können.

Die dena würde im nächsten Schritt einen erfahrenen Energieberater beauftragen, die Stadt bei der Umsetzung des ESC zu beraten, insbesondere die Baseline der Energiekosten zu erstellen sowie bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und bei den Vertragsverhandlungen unterstützen. Bis mindestens ins Jahr 2025 ist das Projekt durch das BMWK finanziert.

Herr Horz bittet um Bereitstellung der Präsentation. Herr Schellhammer sichert dies zu.

Herr Lingenau bezieht sich auf die Auswahl der Gebäude und hinterfragt, ob hier gegebenenfalls weitere Einsparpotentiale liegen würden, wenn andere Gebäude hinzugenommen würden. Herr Losch betont, dass der Orientierungsbericht zeigt, dass ein ESC in Rosbach grundsätzlich sinnvoll ist und der Gebäudepool bis zur Ausschreibung noch beliebig angepasst werden kann.

Frau Sommermeyer führt aus, dass ihr das Rathaus aufgefallen sei und hinterfragt, ob hier großes Einsparpotential bestünde. Frau Schuch bestätigt dies. Herr Losch ergänzt, dass die größten Einsparpotentiale beim Bürgerhaus Rodheim bestünden.

Herr Lingnau hinterfragt ebenfalls, ob die Einsparpotentiale gegebenenfalls noch zu verbessern seien und was es mit der Einspargarantie auf sich habe. Herr Losch erläutert, dass der Contractor die Garantie und das Risiko für die vertraglich ausgemachte Einsparung trägt und Vertragsstrafen anfallen, wenn die Quoten nicht erfüllt werden.

Herr Lingenau fragt, wie die Auswahl der Gebäude vonstattenging. Herr Schellhammer führt aus, dass hier in Abstimmung von Verwaltung und der LEA vor allem die Gebäude ausgewählt wurden, die einen hohen Energieverbrauch haben und bisher nicht im Rahmen des städtischen Sanierungskonzepts der Liegenschaften angepackt wurden.

Herr Lamping hinterfragt, ob, obwohl die Stadt Rosbach bereits erste Schritte in die Wege geleitet hat und sich mit dem Themen Klimaschutz sowie Energieeffizienz auseinandersetzt, bereits genug getan ist, nicht mehr gemacht werden müsste und ob der notwendige Aufwand mit dem eigenen Personal überhaupt machbar sei.

Herr Harff bittet darum, Beispiele von Contractoren genannt zu bekommen, um ein Gespür für die Geschäftsmodelle zu bekommen. Frau Schuch nennt hier beispielsweise E1, Siemens und Bosch.

Herr Lingnau fragt, warum die Wohngebäude für ESC nicht in Betracht gezogen wurden und gibt ebenfalls zu bedenken, ob das eigene Personal, welches ohnehin schon gut ausgelastet ist, dieses Projekt zusätzlich umsetzen könnte. Herr Losch führt aus, dass Wohngebäude bei Contractoren häufig nicht sonderlich beliebt sind, da der Einfluss auf die Nutzung durch die Mieter (z.B. Heizverhalten) häufig stark begrenzt ist. Außerdem bestehen aktuell noch gesetzliche Hürden, um Contracting-Modelle in Mietverträge einfließen zu lassen.

Bürgermeister Maar fragt, mit welchem Aufwand in der Verwaltung bei der Vorbereitung der Ausschreibung zu rechnen ist und welche Aufgabenstellung der Berater hat. Frau Schuch erläutert, dass vorgefertigte Musterverträge den Aufwand verringern, die Berater viel Erfahrung mitbringen und unterstützend tätig sind.

7.

Grundsatzbeschluss Altes Rathaus

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage aus. Er erläutert, dass ein Antwortschreiben von Staatsministerin Dorn vorliegt und diese betont, dass das Gebäude auch für das Land Hessen hohen Wert hat und sie dazu rät, eine Akquise von Mitteln der Städtebauförderung anzugehen.

Zudem stellt der Bürgermeister kurz die Ergebnisse der Diskussion aus der Magistratssitzung vor, die in der Beschlussvorlage festgehalten ist. Eine Entscheidung zur Ausschreibung einer sale-and-lease-back hat der Magistrat im Hinblick auf die vorerst zu eruierende Fördersumme hintenangestellt.

Herr Lamping hätte sich gewünscht, dass er als Ortsvorsteher über den Termin im Ausschuss frühzeitig informiert geworden wäre, um sich im Gremium und gegebenenfalls mit dem Förderverein im Vorfeld der Ausschusssitzung abzustimmen. Er empfiehlt, das Thema daher in einer späteren Sitzung erneut aufzugreifen.

Herr Egerter stimmt dem zu, das Thema an anderer Stelle nochmals tiefer zu diskutieren. Gleichzeitig führt er aus, dass die inhaltliche Ausrichtung der weiteren Belebung des Ortsinnenkerns beitragen kann.

Herr Käding stützt den Ansatz von Herrn Lamping ebenfalls, sich dem Thema in einer der kommenden Sitzung erneut zu widmen.

Zudem verliest Herr Käding eine Stellungnahme zur Vorlage:

Zu Beginn führt er aus, dass die Vorlage inhaltlich nicht ganz korrekt ist. In der Gremienvorlage heißt es auf Seite 5 unter - Nutzungskonzept - „Haus der Begegnung“ - „Am 09.11.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass nach der Sanierung und Inbetriebnahme des Alten Rathauses dort ein „Mehrgenerationenhaus“ sowie ein Raum für den Heimatgeschichtsverein entstehen soll.“ Der Beschluss lautet tatsächlich, „Bis zur Sanierung und Inbetriebnahme des Alten Rathauses in Ober-Rosbach kann das Kita-Gebäude (Brüder-Grimm) genutzt werden, z.B. für den Heimat- und Geschichtsverein und in Form eines „Mehrgenerationenhauses“. Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die endgültige Verwendung des Alten Rathauses läge bisher nicht vor, schon gar nicht für die Nutzung als „Mehrgenerationenhaus“. Ob es einen entsprechenden Beschluss des Magistrats hierzu gibt, sei nicht bekannt.

Zudem hinterfragt Herr Käding mit Bezug auf die Aussage in der Vorlage, die besagt, dass „der Bedarf nach einem solchen Angebot („Haus der Begegnung“) bereits 2021 untersucht wurde“, wer diesen Bedarf untersucht hat - insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 09.11.2021 eine Bedarfs- und Standortanalyse für ein Mehrgenerationenhaus explizit abgelehnt hatte

Die übrigen Ausführungen zu diesem Thema in der Vorlage gehen laut Herrn Käding von Wunschvorstellungen, fern jeglicher Realität, aus. So wäre beispielsweise das Ehrenamts-Cafe in Anbetracht der Tatsache, dass erst kürzlich ein Eiscafé im Markplatz eröffnet habe, wenig sinnvoll.

Herr Käding führt auch aus, dass dfer allergrößte Teil der aufgeführten möglichen Angebote in Rosbach bereits von Ehrenamtlichen, Vereinen und Kirchen angeboten wird, teils in anderen städtischen Liegenschaften oder in kirchlichen Räumen und hinterfragt deshalb, ob die anderen städtischen Räumlichkeiten noch öfter leer stehen sollen und man in Konkurrenz zu den kirchlichen Angeboten treten möchte.

Zudem kritisiert er, dass im Kontext einer potentiellen Zusammenarbeit mit einem möglichen Betreiber wie der Diakonie nicht erwähnt wird, dass durch den Betrieb eines solchen Angebots zusätzliche Personalkosten auf die Stadt zukommen.

Zudem würde beim Etablieren eines Angebots eines Cafes oder Mittagstisches eine Küchenausstattung erforderlich, die sich ebenfalls auf die Kosten auswirkt.

Der Wunsch verschiedener Akteure nach „eigenen“ Räumen sei zwar verständlich, doch nicht unbedingt zu erfüllen (siehe z.B. Ausländerbeirat, der sich nach einem Jahr aufgelöst hat). Herr Käding hinterfragt, warum etwa der VdK Rosbach eine Räumlichkeit zur Verfügung gestellt bekommen sollte. Der Rodheimer VdK habe auch keinen städtischen Raum.

Zum Schluss zieht Herr Käding ein Fazit und schlägt folgende Lösung zur Nutzungsaufteilung vor: Im Erdgeschoss soll ein gastronomisches Angebot geschaffen werden. Der Heimatgeschichtsverein sollte im 1. OG seine Bleibe finden, schließlich ist er der städtische Archivar. Zusätzlich könnten hier Wohnungen geschaffen und vermietet werden. Das 2. OG ist vollumfänglich für Wohnungen herzurichten. Durch diesen Vorschlag würden keine dauerhaften zusätzliche Kosten für die Stadt entstehen und die Einnahmen erhöht.

Frau Sommermeyer spricht sich ebenfalls dafür aus, die Vorlage nochmals in Ruhe zu besprechen.

Bürgermeister Maar erläutert, dass der Magistratsbeschluss am vergangenen Mittwoch herbeigeführt wurde.

Herr Lingenau bezweifelt die Umsetzung eines gastronomischen Konzepts im Erdgeschoss des Gebäudes. Insbesondere aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse sei dies nicht so einfach möglich. Hier wäre eine Skizze, wie sich eine solche Nutzung darstellen könne, hilfreich.

Herr Dr. Rathjens spricht sich dafür aus, vor der Konzeptkonkretisierung die Optionen des sale-and-lease-back genauer zu prüfen, gegebenenfalls Konditionen zu erörtern. Der Bürgermeister führt aus, dass hierfür Kosten für eine Machbarkeitsstudie entstehen würden und auch hierfür ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorliegen muss.

Beschlussvorschlag:

1.)

Nutzungskonzept für das Alte Rathaus in der Homburger Straße 2

Folgende Nutzung wird beschlossen: Gastronomie + „Haus der Begegnung“ + Wohnung

  • Erdgeschoss: Gastronomisches Angebot
  • 1. Obergeschoss als Multifunktionsraum - Ort für Begegnung, Schulungen und Beratung (SIB, VdK) sowie ein Raum für Heimatgeschichtsverein
  • 2. Obergeschoss: Vermietung Wohnung

2.)

Mit der Entscheidung zum Nutzungskonzept wird die Stadtverwaltung beauftragt das Konzept näher auszuarbeiten und hierfür mögliche Partner zu finden. Der Haupt- und Finanzausschuss ist bei allen Meilensteinen zu informieren.

3.)

Zeitgleich ist für das gastronomische Angebot (Beschlussvorschlag bzw. Alternativbeschluss C) von der Verwaltung ein entsprechender Betreiber zu finden. Der Betreiber ist bei der Planung miteinzubeziehen.

4.)

Weiteres Vorgehen zur Sanierung des Alten Rathauses in der Homburger Straße 2: Ob das Alte Rathaus durch die Stadt selbst saniert wird oder im Wege des „sale and lease back“ Verfahrens wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Dies soll entschieden werden, nachdem die Höhe der zu erwartenden Fördermittel bekannt ist oder Kaufangebote vorliegen.

5.)

Zeitnah ist von der Stadtverwaltung eine Bürgerinformation durchzuführen. Der Förderverein Altes Rathaus Rosbach e.V. ist entsprechend zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

Keine Abstimmung. Der TOP wird in der jeweils nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Ortsbeirats Ober-Rosbach behandelt.

8.

Verschiedenes

Beschluss:

Keine Ausführungen.

Herr Horz schließt die Sitzung um 22:28 Uhr.

Rosbach v. d. Höhe, den 09.11.2023

Walter Horz

Nils Schellhammer

Vorsitz

Schriftführung