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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 47. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungstermin:

Donnerstag, 02.10.2025, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Wasserburg, Haingraben 17, Versammlungsraum

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:18 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Heiko Müller - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Vertretung für: Herrn Jörg Egerter

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Walter Horz - STIMME

Vertretung für: Herrn Christoph Käding

Magistrat

Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Stadtverordnete/r

Frau Beate Karschny - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Verwaltung

Herr Sebastian Briel -

Herr Denis Grosch -

Frau Monika Jost -

Herr Anthony Reindler -

Herr Nils Schellhammer -

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

4

Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe - Auftrag aus der Gesetzesänderung § 4c Abs. 3 HGO

5

Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereine in Rosbach v. d. Höhe

6

Neue Gebührensatzung für die Vermietung der Bürgerhäuser und Versammlungsräume - Ergebnisse der Projektgruppe "Vermarktung der Versammlungsräume"

7

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Beschluss:

Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

2.

Genehmigung des Protokolls

Beschluss:

Die Protokolle zur 45. und 46. Sitzung liegen vor. Es bestehen keine Anmerkungen. Beide Protokolle werden einstimmig beschlossen.

3.

Mitteilungen

Beschluss:

Bürgermeister Maar teilt mit, für welche Institutionen die Stadt sowie andere Kommunen in der Wetterau jährlich Spendenausgaben aufwenden und kündigt an, die Aufstellung im Nachgang der Sitzung schriftlich zur Verfügung zu stellen.

4.

Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe - Auftrag aus der Gesetzesänderung § 4c Abs. 3 HGO

Sachdarstellung:

Herr Reindler führt zu den wichtigsten Punkten der Vorlage aus. Die Inhalte des 2024 erstellten Konzepts zur Kinder- und Jugendbeteiligung wurden in großen Teilen in die vorliegende Satzung eingearbeitet.

Herr Lingnau betont die Bedeutung zur Einbindung der Vereine in die Beteiligungsprozesse, um nachhaltig Wirkung zu erzielen. Er spricht sich zudem dafür aus, die Beteiligung grundsätzlich möglichst niedrigschwellig zu gestalten und betont, mit der Satzung zufrieden zu sein.

Herr Lamping betont ebenfalls, dass die Satzung sinnvoll sei. Er regt an, die Jugendlichen nicht direkt mit der Satzung zu konfrontieren, sondern in geeigneten Formaten anzusprechen.

Herr Briel betont den Erfolg der Umfrage sowie des Workshops zum Projekt „Jugendplatz“.

Herr Müller wünscht sich die Betonung der Beteiligung auf projekt- oder anlassbezogener Basis. Zudem regt er an, im Rahmen der jährlichen Bürgerversammlungen auch ein Format für Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Dr. Rathjens spricht sich für den Versuch zur Etablierung eines Jugendbeirats aus. In der Satzung könnte die Formulierung dieses Versuchs aufgenommen werden. Er fragt zudem, inwieweit ein Initiativrecht zur Beteiligung für die Jugendlichen besteht. Herr Reindler betont die Erfahrungen bezüglich der Beteiligungsformate in Rosbach, aber auch aus Studien sowie in anderen Kommunen und beschreibt die in der Regel höhere Erfolgsquote einer Beteiligung von Jugendlichen, wenn diese projekt- oder anlassbezogen organisiert ist. Bürgermeister Steffen Maar ergänzt, dass eine Betreuung eines Jugendbeirats auch durch die Verwaltung abgedeckt und hierfür entsprechend Personal eingeplant werden müsste.

Herr Jacobi schlägt vor, dass einmal jährlich Jugendliche angesprochen werden können, um diese zu einer Beteiligung zu motivieren.

Dr. Rathjens kündigt an, das Thema „Jugendbeirat“ noch einmal in der Fraktion besprechen zu wollen und gegebenenfalls einen Änderungsantrag zur vorliegenden Gremienvorlage zur Stadtverordnetenversammlung einzureichen.

Beschluss:

Die Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung der Stadt Rosbach vor der Höhe in der Fassung vom 16.09.2025 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Der Beschlussvorschlag wurde bei einer Enthaltung angenommen.

5.

Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereine in Rosbach v. d. Höhe

Sachdarstellung:

Herr Briel führt zu den wichtigsten Inhalten der Vorlage aus. Er erläutert die Änderungen in der Richtlinie im Vergleich zu den Vorjahren, die unter anderem an der Projektförderung oder der Jugendförderung vorgenommen wurden. Zudem betont er, dass die Antragstellung vereinfacht werden soll.

Herr Lingnau begrüßt die flexiblere Gestaltung sowie den pragmatischen Ansatz, der hinter den Änderungen steht. Er wünscht sich zudem einen fiktiven Beispielantrag zur Orientierung der Vereine beim Ausfüllen des Antrags. Herr Briel erläutert, dass dieser Service bereits besteht.

Herr Lamping bezieht sich auf den Punkt 8.1 in der Richtlinie. Er fragt, ob auch eine private Nutzung der Kita Seeweg möglich wäre. Herr Reindler führt aus, dass er hinsichtlich der Öffnung dieser Möglichkeit kein gutes Gefühl habe.

Herr Müller fragt, ob für Anträge mit kleineren Summen auch abgespeckte Antragsformuale bestehen. Herr Briel führt aus, dass in den vergangenen vier Jahren nur Anträge über mindestens 400 Euro eingereicht wurden.

Herr Müller fragt zudem, ob auch jahresübergreifende Anträge gestellt werden können. Herr Briel und Bürgermeister Maar erläutern, dass dies grundsätzlich möglich ist, aber für jedes Jahr gesondert Entscheidungen für eine Förderung getroffen werden müssen, um das Haushaltsrecht einzuhalten.

Dr. Rathjens spricht sich dafür aus, von der durch den Magistrat vorgeschlagenen Einsparung in Höhe von 500 Euro für diesen Haushaltsposten abzusehen.

Beschluss:

Die beigefügte geänderte Fassung der "Richtlinien zur Förderung der Vereine in Rosbach v. d. Höhe" (Anlage 1) wird beschlossen.

Die geänderten Richtlinien treten zum 01.01.2026 in Kraft.

Das Budget für die Projektförderung gemäß § 6.1.1 wird auf 4.500 € festgelegt.

Abstimmungsergebnis:

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

6.

Neue Gebührensatzung für die Vermietung der Bürgerhäuser und Versammlungsräume - Ergebnisse der Projektgruppe "Vermarktung der Versammlungsräume"

Sachdarstellung:

Herr Grosch führt zur Vorlage ein. Er erläutert den Ursprung des Projekts sowie das Vorgehen der gegründeten Projektgruppe. Zudem führt er aus, wie die einzelnen Liegenschaften in Zukunft vermarktet werden sollen.

Frau Jost übernimmt und führt zu den neugestalteten Elementen, dem Buchungsportal sowie der Landingpage der Veranstaltungsräume aus. Des Weiteren erläutert sie zu Punkten, die im Buchungsprozess überarbeitet wurden, um diesen zu vereinfachen. Frau Jost stellt die Neukalkulation der Kostendeckung unter der Berücktichtigung diverser Faktoren vor und führt zur Übersicht der neuen Gebühren sowie den vorgesehenen Ermäßigungen für unterschiedliche Gruppen aus.

Dr. Rathjens fragt zur Grundlage der Kalkulation.

Herr Jacobi wünscht sich eine Vorstellung, wie häufig die einzelnen Räume und Liegenschaften gebucht wurden. Es soll unterschieden werden zwischen Buchungen von Personen und Vereinen aus Rosbach und von Extern.

Herr Grosch führt zu den Grundlagen der Kalkulation sowie den Belegungsquoten aus. Diese beruhen auf Zahlen der Jahre 2019 und 2023, ohne die dazwischenliegenden Pandemiejahre, die als Orientierung ungeeignet seien. Die Kalkulation wird den Ausschussmitgliedern im Nachgang der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Herr Lamping betont, dass eine Vermietung der Versammlungsräume in den Tagesstunden forciert werden sollte, da hier großes Potential besteht.

Das Plenum berät zur Flexibilität in der Belegung der Räumlichkeiten auf Stundenbasis und somit die Öffnung eines Raumen für mehrere Mietinteressenten an einem Tag.

Herr Müller erläutert die Idee, für mehrtägige Buchungen, etwa für Schulungen, gestaffelte Preise zur Anmietung anzubieten.

Herr Lamping hinterfragt die Stornogebühren in § 8 und würde diese auf kommerzielle Nutzungen einschränken. Herr Reindler führt aus, dass auch heute bereits im Rahmen von Ermessensentscheidungen von der Erhebung der Stornierungsgebühr abgesehen werden kann.

Dr. Rathjens spricht sich für eine Staffelung der Gebühren orientiert an Tageszeiten aus. Stundenweise Anmietungen sollen zudem ermöglicht sein. Mietzeiten in den Vormittagsstunden könnten dann günstiger angeboten werden als solche in den Abendstunden.

Herr Müller fragt zu den Abnahmepflichten durch die Pächter in den Bürgerhäusern. Herr Grosch erläutert, dass dies in den Verträgen mit den Pächtern geregelt sei und man an diese gebunden ist.

Herr Jacobi schlägt vor, den Aufschlag für Buchungen von Externen auf 50 % anstatt 100 %, wie bisher vorgesehen, festzulegen.

Dr. Rathjens schlägt vor, keine Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen und das Thema in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wieder aufzugreifen.

Herr Jacobi stellt den Antrag, die Beträge für Buchungen von Rosbacherinnen und Rosbachern zu belassen, die Aufschläge für Externe auf 50 % festzulegen.

Herr Lamping stellt den Antrag, den § 6 um einen dritten Absatz mit dem Inhalt „§ 2 gilt dementsprechend.“ zu ergänzen.

Herr von Griesheim spricht sich dafür aus, in der heutigen Sitzung über die Gremienvorlage abzustimmen, in etwa einem Jahr ein Zwischenfazit zu ziehen und dann, wenn notwendig, Anpassungen vorzunehmen.

Beschluss:

1. Die Ergebnisse der Projektgruppe „Vermarktung der Versammlungsräume“ werden zur Kenntnis genommen.

2. Die in der Anlage befindliche Gebührensatzung für die städtischen Bürgerhäuser und Versammlungsräume (Adolf-Reichwein-Halle, Wasserburg, Bürgerhaus Rodheim, Dorfgemeinschaftsraum Rodheim) wird beschlossen.

Die neue Gebührensatzung tritt am 01.11.2025 in Kraft und ersetzt die bislang bestehende Gebührensatzung vom 14.07.1998.

Abstimmungsergebnis:

Änderungsantrag FDP: abgelehnt (6x Nein, 1x Ja)

Änderungsantrag FWG: abgelehnt (1x Ja, 1x Enthaltung, 5x Nein)

Beschlussvorschlag GRV: angenommen (3x Ja, 4x Enthaltung)

7.

Verschiedenes

Beschluss:

Dr. Rathjens kritisiert die Terminierung des Politik-Workshops zur Kommunalen Wärmeplanung in den Herbstferien. Bürgermeister Maar sowie die Herren Grosch und Schellhammer erläutern, dass aufgrund des sehr engen Zeitplans des Projekts kein anderer Zeitpunkt möglich und der Termin demnach alternativlos sei.

Dr. Rathjens schließt die Sitzung um 22:18 Uhr.

Rosbach v. d. Höhe, den 03.11.2025

Dr. Hans-Peter Rathjens

Nils Schellhammer

Vorsitz

Schriftführung