hier: Vollsperrung in der Metzgergasse Höhe der Hausnummer 1
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Gerüststellung wird es erforderlich die Metzgergasse Höhe der Hausnummer 1 vom 29.09.2023 bis zum 03.11.2023 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Nutzung für den Fußgänger- und Radverkehr wird ermöglicht.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 29.09.2023