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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Vollsperrung im Narzissenweg

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund von Arbeiten an den Versorgungsleitungen wird es erforderlich, den Narzissenweg im Mündungsbereich des Ahornrings vom 12.10. bis voraussichtlich 20.10.2022 für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Der Narzissenweg ist aus der Richtung „Rodheimer Straße/L3352“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar. Der Fußgängerverkehr von und zum Bahnhof wird gewährleistet.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v.d. Höhe, den 12.10.2022

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
Steffen
Maar
Bürgermeister