Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich, die Bergstraße auf Höhe der Hausnummer 2 vom 09.10.2024 bis voraussichtlich 12.10.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Bergstraße bleibt aus beiden Richtungen bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Rosbach v. d. Höhe, den 08.10.2024