Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich, die Straße „Neuer Weg“ im Mündungsbereich der Friedberger Straße am 11.10.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Einbahnstraßenregelung aus Richtung der Friedberger Straße wird für die Dauer der Baumaßnahme aufgehoben.
Die Straße „Neuer Weg“ bleibt bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 07.10.2025