| Sitzungstermin: | Donnerstag, 28.08.2025, 20:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Wasserburg, Haingraben 17, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:45 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Mitglieder
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
| Herr Alexander von Griesheim - CDU | Vertreter für Herrn Heiko Müller |
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Christoph Käding - STIMME
Magistrat
Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Verwaltung
| Herr Denis Grosch - | Schriftführer |
Frau Jana Pitzek -
Herr Anthony Reindler -
Frau Frauke Stock -
Mitglieder
| Herr Heiko Müller - CDU | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen |
| 3.1 | Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.06.2025 |
| 3.2 | Information und Planung zum Neubau des Tierheims Wetterau e.V. in Bad Nauheim |
| 3.3 | Bericht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), Stadt Rosbach v. d. Höhe - Stand 05.08.2025 |
| 4 | Gebührenkalkulation Friedhofsgebühren - Neufassung Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung |
| 4.1 | Antrag der Fraktion FDP vom 22.06.2025, Antrag zu dem TOP "Satzung und Gebühren für die städtischen Friedhöfe" |
| 5 | Erlass einer Satzung zur Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie sonstigen Ausländern |
| 6 | Verschiedenes |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Der Ausschussvorsitzende, Herr Dr. Rathjens, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden recht herzlich.
Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Die Protokolle der vergangenen drei Sitzungen wurden genehmigt.
| 3. | Mitteilungen |
Herr Reindler von der Verwaltung berichtet, dass die Kapersburgschule im Zusammenhang der Umsetzung des „Pakts für den Ganztag“ den Betreuungsvertrag für die Nachmittagsbetreuung mit dem Träger JJ gekündigt hat und diese ab dem nächsten Schuljahr 26/27 über den neuen Träger AWO abwickeln wird. Der Schulträger hat den Magistrat gebeten, den Vertrag mit JJ ebenfalls zu kündigen und um Verlängerung der Bezuschussung, wie in der bisherigen Vertragskonstellation, gebeten.
Herr Maar erklärt, dass dem Ausschuss in Kürze eine Gremienvorlage mit entsprechendem Finanzierungsvorschlag zur Beratung vorgelegt wird.
| 3.1. | Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.06.2025 |
Frau Pitzek von der Verwaltung berichtet, dass seit dem 08.08.2025 die Genehmigung für den Haushalt 2025 vorliegt.
Anschließend stellt Frau Pitzek den Quartalsbericht mit den wichtigsten Einnahme- und Ausgabenständen und der Steuereinnahmeentwicklungen vor.
Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung beantworten die Fragen die Ausschussmitglieder.
| 3.2. | Information und Planung zum Neubau des Tierheims Wetterau e.V. in Bad Nauheim |
Bürgermeister Maar berichtet vom baufälligen Zustand des Tierheims Wetterau in Bad Nauheim. Der Tierheim Wetterau e.V. plant einen Ersatzbau für ca. 8 Mio. € in Bad Nauheim zu errichten. Rosbach müsste sich nach einem Verteilschlüssel mit ca. 400.000,00 € beteiligen.
Es findet eine Diskussion statt, ob eine solche Kostenbeteiligung verhältnismäßig ist und inwieweit Alternativen für Rosbach gefunden werden können, die kostengünstiger sind.
Herr Maar will mögliche Alternativen prüfen und diese zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorlegen.
| 3.3. | Bericht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), Stadt Rosbach v. d. Höhe - Stand 05.08.2025 |
Herr Reindler berichtet, wie der Stand bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Rosbach ist. Er erläutert, dass Rosbach derzeit die meisten Verfahren im Wetteraukreis online anbietet.
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes stehen den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Rosbach derzeit insgesamt 82 digitale Leistungen zur Verfügung.
Im Bereich Ordnungsamt sind noch vereinzelte Verfahren nach Freigabe durch die ekom21 online zu stellen.
| 4. | Gebührenkalkulation Friedhofsgebühren - Neufassung Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung |
Der TOP 4 wird gemeinsam mit TOP 4.1 behandelt.
Her Jacobi begründet den Antrag TOP 4.1 der FDP und wirbt dafür, dass nachträglich bis zu zwei Urnen in alle Arten von Grabformen eingebracht werden können.
Herr Egerter befürwortet das und rät zudem dazu, dass dies auch als Kostentatbestand in der Gebührenordnung vorgesehen wird.
Frau Stock von der Verwaltung erklärt, dass es unterschiedliche Nutzungszeiträume zwischen Erdgräbern und Urnengräbern gibt und das nachträgliche Einbringen von Urnen aufgrund der Ruhezeiten der Erdbestattungen nicht in allen Grabformen möglich ist.
Es findet eine ausführliche Diskussion über die unterschiedlichen Grabformen statt. Die Nutzungszeiten von Reihengräbern sind nicht verlängerbar, von Wahlgräbern jedoch schon.
Frau Stock berichtet, dass vor 10 Jahren letztmalig eine nachträgliche Urnenbeisetzung in einem bestehenden Erdgrab stattfand und aus ihrer Sicht deshalb keine Sonderregelungen in der Satzung erforderlich sind.
Herr Maar erläutert den Unterschied zwischen Reihen- und Wahlgrab insbesondere in Bezug auf Räumungszyklen des Bauhofs, Verkehrssicherungspflichten und Gebührentatbeständen.
Beschluss:
Der Ausschuss einigt sich mehrheitlich auf Vorschlag von Herrn Lingnau, dass die nachträgliche Beisetzung von bis zu 2 Urnen nur in Wahlgräbern künftig möglich sein soll. Die bestehenden Gräber, die nach der bisherigen Satzung in Anspruch genommen wurden, sollen Bestandsschutz genießen.
Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Formulierung im Satzungsentwurf bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Weiterhin besteht Einigkeit im Ausschuss, dass sich zersetzende Urnen, entsprechend dem FDP-Antrag, zugelassen werden sollen. Dies ist ebenfalls durch die Verwaltung im Satzungsentwurf anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
| 4.1. | Antrag der Fraktion FDP vom 22.06.2025, Antrag zu dem TOP "Satzung und Gebühren für die städtischen Friedhöfe" |
Der TOP 4.1 wird gemeinsam mit TOP 4 behandelt. Siehe Protokoll TOP 4.
5. | Erlass einer Satzung zur Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie sonstigen Ausländern |
Herr Grosch erläutert die Notwendigkeit einer Gebührensatzung für die Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften, da nach derzeitigem Recht nicht für alle in den Unterkünften lebenden Menschen eine Kostenerstattung durch die Sozialträger bzw. den Wetteraukreis erfolgt. Mit einer entsprechenden Gebührensatzung besteht auch gegenüber denjenigen Bewohnern, die Einkommen aus Beschäftigung erzielen, eine Grundlage zur Erstattung der Unterkunftskosten.
Nach Beantwortung der Nachfragen besteht Einigkeit im Ausschuss über den Erlass einer entsprechenden Gebührensatzung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung:
Die in der Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie sonstigen Ausländern mit dem Entwurfsstand 24.06.2025 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
| 6. | Verschiedenes |
Herr Käding berichtet vom Schreiben vom Frauennotruf Wetterau e.V. mit Bitte um Erhöhung von Zuschüssen. Der Ausschuss bittet um eine Aufstellung von derartigen Vereinszuschüssen, damit diese in der kommenden Haushaltsberatung besprochen werden kann.
Rosbach v. d. Höhe, den 08.09.2025
| Dr. Hans-Peter Rathjens | Denis Grosch |
| Vorsitz | Schriftführung |