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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 19.09.2023, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2,

Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:44 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Joachim Höhler - CDU

Herr Roman Lack - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP  —  ab 20:15 Uhr

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Gerald Harff - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Christoph Käding - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Herr Dieter Kurth - STIMME

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Frau Julia Ziegeler -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

entschuldigt

Herr Marco See - CDU

entschuldigt

Frau Beate Karschny - FWG

entschuldigt

Herr Walter Soff - FWG

entschuldigt

Magistrat

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

entschuldigt

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 19.09.2023

3.1

Haushaltsführung 2023 - Genehmigung für das Haushaltsjahr 2023

3.2

Erhalt Zuwendungsbescheid - Klimaangepasstes Waldmanagement

3.3

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.06.2023

3.4

Konzept für eine Beteiligungsform von Kindern und Jugendlichen für die Stadt Rosbach v. d. H.

3.5

Erstellung von Flüchtlingsunterkünften - Kapazität Baumanagement

3.6

Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden und Flächen

3.7

Übersicht Vereinsförderung 2023

3.8

Rückblick Open-Air Kultur an der Wasserburg 2023

4

Kleine Anfragen

5

Flüchtlingsunterbringung

Festlegung des Standortes für die Errichtung einer Notunterkunft im Stadtteil Rodheim

6

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2024

7

Sportzentrum Rosbach

Projektaufruf für 2023 im Bundesförderprogramm:

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Hier: Billigung der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren

8

Festlegung Förderschwerpunkt der Projektförderung für das Jahr 2024

9

Adolf-Reichwein-Halle - Machbarkeitsstudie Lüftungsanlage

Mittelbereitstellung gemäß § 100 HGO

10

Bestattungswald - Änderungen an der Friedhofs- und Entgeltordnung für den Bestattungswald "Am Ketzerborn"

11

Antrag der Fraktion STIMME vom 20.08.2023, Blütenfest Rosbach - Programmgestaltung

12

Anfrage der Fraktion CDU vom 29.08.2023, Fortgesetzte Geruchsbelästigung im Bereich Bahnhof / Gewerbegebiet / Nieder-Rosbach

13

Anfrage der Fraktion STIMME vom 01.09.2023, Öffentliche Veranstaltungen - Auflagen zur Durchführung

14

Anfrage der Fraktion FDP vom 08.09.2023

Eingeschränkte Nutzung von Gehweg, Parkmöglichkeit und Straße in Rodheim

15

Anfrage der Fraktion FDP vom 08.09.2023

Ärzte- und Gesundheitszentren in Ober-Rosbach und Rodheim

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Die Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 14.09.2023 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

2.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der 23. Sitzung wird einstimmig angenommen.

3.

Mitteilungen 19.09.2023

Frau Hantl teilt mit, dass Herr Christian Thiel (SPD) mit Schreiben vom 16.08.2023 sein Mandat niedergelegt hat und Frau Claudia Hetjes als Nachrückerin festgestellt wurde.

Weiterhin teilt sie mit, dass Herr Minh Goertz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Schreiben vom 29.08.2023 ebenfalls sein Mandat niedergelegt hat. Herr Marco Zanfino wurde als Nachrücker festgestellt.

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:

Bauantrag Grundstück: Am Errlich 9a, Gemarkung Nieder-Rosbach

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Der Magistrat hat dem Neubau von einem Einfamilienwohnhaus Am Errlich 9a zugestimmt.

Es wurde der Abweichung im Einzelfall gemäß § 34 Abs. 3a Baugesetzbuch (BauGB) für das Vorhaben zugestimmt.

Bauantrag Grundstück: Mühlweg 11, Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Ausbau des Dachgeschosses zur Wohnnutzung und Aufbau einer Gaube

Der Magistrat hat dem Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zur Wohnnutzung und Aufbau einer Gaube im Mühlweg 11 zugestimmt.

Bauantrag Grundstück: Haingraben 9, Gemarkung Nieder-Rosbach

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Einzimmerwohnung

Der Magistrat hat dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Einzimmerwohnung im Haingraben 9 zugestimmt.

Befreiungsantrag Grundstück: Carl-Benz-Straße 16, Gemarkung Ober-Rosbach,

Vorhaben: Errichtung einer Trafostation für die Versorgung von E-Ladesäulen - isolierte Befreiung -

Der Magistrat hat dem isolierten Befreiungsantrag zur Errichtung einer Trafostation für die Versorgung von E-Ladesäulen auf einer Länge von 2,99 m und einer Tiefe von bis zu 3,13 m außerhalb der Baugrenze, in der Carl-Benz-Straße 16 zugestimmt.

Bauantrag Grundstück: Junkergasse 14, Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Bauliche Änderung und Nutzungsänderung eines Wirtschaftsgebäudes in ein Wohnhaus

Der Magistrat hat dem Bauantrag über die bauliche Änderung an einem Wirtschaftsgebäudes sowie der Nutzungsänderung in ein Einfamilien-Wohnhaus in der Junkergasse 1, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde, zugestimmt.

Der Zufahrtssituation wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die skizzierte Grundstücksteilung spätestens zur Nutzungsaufnahme erfolgt ist. Auf die Stellplatzsatzung und die Regelung der maximalen Zufahrtsbreite nach § 3 Abs. 3 wird hingewiesen.

Die Erschließung des Grundstücks ist frühzeitig mit dem Baumanagement der Stadt abzustimmen.

Bauvoranfrage Grundstück: Junkergasse 14, Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses

Der Magistrat hat zu der Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses in der Junkergasse 14 wie folgt Stellung genommen:

Zu Frage 1: Ja, das Vorhaben fügt sich nach Art der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung gem. § 34 BauGB planungsrechtlich ein.

Zu Frage 2: Ja, das Vorhaben fügt sich nach Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung gem. § 34 BauGB planungsrechtlich ein.

Zu Frage 3: Ja, das Vorhaben fügt sich nach Art der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung gem. § 34 BauGB planungsrechtlich ein.

Zu Frage 4: Die Frage bzgl. der Geschossigkeit ist gem. § 34 BauGB Bestandteil der Beurteilung des „Maß“ der baulichen Nutzung. Zur Beantwortung wird daher auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Zu Frage 5: Die denkmalschutzrechtlichen Belange können nicht durch die Stadt beurteilt werden. Es wird auf die notwendige Einschätzung durch die untere Denkmalschutzbehörde verwiesen.

Die Stellungnahme zu allen Fragen erfolgt nur unter Vorbehalt der Zustimmung durch die untere Denkmalschutzbehörde des Wetteraukreises.

Die Planung von Anschlüssen und Leitungen ist im Vorfeld mit dem Baumanagement der Stadt abzustimmen.

Bebauungsplan OR 17 -Baugebiet Sang- Verlängerung von Lärmschutzwand Süd

Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat die Beauftragung der erforderlichen Bauleistungen zur Verlängerung der südlichen Lärmschutzwand an der B 455 um 25 m in nördlicher Richtung

für 49.000,00 € brutto, beschlossen.

Unterbringung von Flüchtlingen

Hier: Überlassung des Grundstücks Am Bahnhof 8 an den Wetteraukreis zur Errichtung einer Leichtbauhalle

Der Magistrat hat die Überlassung des Grundstücks Am Bahnhof 8 an den Wetteraukreis zum Zwecke der Errichtung einer Leichtbauhalle zur Flüchtlingsunterbringung von max. 56 Personen für den Zeitraum von 6 Jahren (01.07.2023 - 30.06.2029) beschlossen.

Leitfaden für landwirtschaftliche Wege

Der Magistrat der Stadt Rosbach v.d. Höhe hat den Leitfaden „Nutzung und Pflege der landwirtschaftlichen Wege und Wegränder“ beschlossen.

Der Leitfaden wurde zur Information auf der Homepage der Stadt zur Verfügung gestellt.

Fuhrpark Bauhof - Ersatzbeschaffung Teleskoplader

Der Magistrat hat die Ersatzbeschaffung eines Teleskopladers zur Baumpflege als Gebrauchtfahrzeug inkl. 36 Monate Garantie in Höhe von 112.000,00 € brutto, beschlossen.

KiTa Rodheim Neubau - Vergabe Gewerk Aufzug

Der Magistrat hat das Gewerk Aufzug des Neubaus KiTa Rodheim in Höhe von 45.000,00€ brutto für die Errichtung und 5.900,00€ brutto für die 4-jährige Wartung zu vergeben beschlossen.

KiTa Rodheim Neubau - Vergabe Gewerk Rohbau

Der Magistrat hat beschlossen, das Gewerk Rohbau für 1.588.000,00€ brutto zu vergeben.

Aufstockung Hainerweg - Vergabe Fenster Dachgeschoss

Der Magistrat hat die Vergabe der Fensterarbeiten im Dachgeschoss für 31.000,00€ brutto beschlossen.

Aufstockung Hainerweg 10/12 - Vergabe Gewerk Heizung und Sanitär

Der Magistrat hat die Vergabe des Gewerks Heizung und Sanitär an die Firma Betz GmbH für 221.388,04€ brutto beschlossen.

Aufstockung Hainerweg 10/12 - Vergabe Innenputz, Trockenbau, Maler

Der Magistrat hat die Vergabe der Innenputz-, Trockenbau- und Malerarbeiten für 70.000,00€ brutto beschlossen.

Aufstockung Hainerweg 10/12 - Vergabe Außenputz + WDVS

Der Magistrat hat die Vergabe der Außenputz- und WDVS Arbeiten an die Firma Dolezal für 111.000,00€ brutto beschlossen.

Energetische Sanierung und Aufstockung Hainerweg 10/12: erneute Beauftragung Rohbauarbeiten, ohne Titel Mängelbeseitigung

Der Magistrat hat die Beauftragung der Rohbauarbeiten ohne Mängelbeseitigung in Höhe von 103.000,00 € brutto beschlossen.

Aufstockung Hainerweg 10/12 - Elektroarbeiten

Der Magistrat hat die Vergabe der Elektroarbeiten für 65.000,00€ brutto beschlossen.

Sanierung Feuerwehrhaus Rosbach - Vergabe Abgasabsauganlage

Der Magistrat hat beschlossen, die Vergabe der Abgasabsauganlage für 53.000,00€ brutto zu vergeben.

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen in Rosbach Maßnahmenpaket 2

Hier: Vergabe Planungsleistungen LPH 7-9 u. örtliche Bauüberwachung

Der Magistrat hat die Beauftragung mit den weiteren Ingenieurleistungen Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) bis Objektbetreuung (LPH 9) und örtliche Bauüberwachung gem. HOAI zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen des zweiten Maßnahmenpakets in Rosbach v.d.H. über einen Betrag von 31.000,00 € brutto beschlossen.

Anpassung des Mietpreises für die Liegenschaft Bornweg 100

Der Magistrat hat rückwirkend zum 01.07.2023 die Anpassung der Nutzungsentschädigung in der angemieteten Liegenschaft Bornweg 100 auf 11,50 €/m² inkl. einer Nebenkostenpauschale in Höhe von 2,50 €/m² beschlossen.

Benennung der Mitglieder und Stellvertretungen für den Gemeinschaftsausschuss der "Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau" (AGAW)

Der Magistrat hat folgende Vertreter und Stellvertreter für den Gemeinschaftsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau beschlossen:

Vertreter: Bürgermeister Steffen Maar und Erster Stadtrat Stephan Schmidthals

Stellvertreter: Anthony Reindler und Stephanie Lohse

Wasserablesung 2023 - Umstellung auf Selbstablesung mittels Ablesekarten

Die Betriebskommission hat die Umstellung der Wasserzählerablesung im Stadtgebiet von Fremdablesung durch externen Dienstleister auf Selbstablesung mittels gedruckter Ablesekarten durch die Bürger, beginnend ab der Jahresablesung für 2023 beschlossen.

Alte Gasse Rodheim - Erneuerung der Wasserversorgungsleitung und des öffentlichen Entwässerungskanals, sowie Durchführung von Regulierungsarbeiten an der Straßenoberfläche

Die Betriebskommission hat die Angebotseinholung zur Durchführung der Erneuerung der schadhaften Wasserversorgungsleitung und der Erneuerung des schadhaften Entwässerungskanals der Alten Gasse in Rodheim beschlossen.

Der Magistrat hat die Umsetzung von Regulierungsarbeiten der Straßenoberfläche im Zuge der Erneuerungsmaßnahme der Stadtwerke Wasser- und Kanal im Bereich der Alten Gasse in Rodheim beschlossen.

HB Johanneshecke - PV-Anlage: Angebotsaufforderung

Die Betriebskommission hat beschlossen, eine Firma aufzufordern, ein Angebot vorzulegen mit dem Ziel dies direkt zu beauftragen.

Auftragswert: geschätzt rund 49.500 € netto

Umstellung auf digitale Wasserzähler im Hausanschlussbereich

Hier: Vergabe Liefervertrag von Funkwasserzähler

Die Betriebskommission hat die Vergabe des Liefervertrages in Höhe von 428.000,00 € (Brutto), mit der Lieferung von ca. 4300 digitalem Wasserzähler samt Software und Hardware, beschlossen.

Beschilderung der E-Ladesäulen im Stadtgebiet

Die Beschilderung der E-Ladesäulen (siehe Skizze) soll verhindern, dass die Parkplätze an den Ladesäulen durch Verbrennerfahrzeuge belegt werden. Die zeitliche Befristung von 4 Stunden (max. Ladevorgang) soll sicherstellen, dass die Parkplätze anschließend weiteren Nutzern zur Verfügung stehen. Um Bewohnern mit E-Fahrzeugen die Abstellung über Nacht zu ermöglichen, erfolgt eine Beschränkung von 9-20 Uhr.

Baugebiet „Am Belgesbaum“, Rodheim

Sachstand

Das städtebauliche Entwicklungskonzept und die Gremienvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplanes und Anordnung eines Baulandumlegungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt wurde am 03.11.2022 in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss und des Umwelt- und Planungsausschuss erörtert.

Ergebnis:

Die Angelegenheit wird zurückgestellt. Beide Ausschüsse sprechen sich, vor einer erneuten Behandlung in den Gremien, für einen Workshop aus.

Am 04.02.2023 und am 23.02.2023 wurden Workshops zur Entwicklung des Baugebiets „Am Belgesbaum“ durchgeführt.

Die Ergebnisse der Workshops sind in das städtebauliche Entwicklungskonzept eingeflossen und werden im Bauleitplanverfahren für den 1. Bauabschnitt berücksichtigt.

Zurzeit befindet sich die Verwaltung noch in der Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Antrages auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen.

Wenn diese abgeschlossen ist, erfolgt die Gremienbeteiligung.

Gewerbegebiet Südumgehung Ost

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Vergabemethodik der Flächen im Gewerbegebiet Südumgehung Ost, 2. Bauabschnitt (Beschluss StVV vom 28. Februar 2023) wurde festgelegt, dass Bewerbungen mindestens 70% der Maximalpunktzahl im Bewertungssystem erreichen müssen, um für eine Ansiedlung in Frage zu kommen. Diejenigen Unternehmen, welche knapp unterhalb dieser Marke liegen (65-69%) wurden von der kommunalen Wirtschaftsförderung auf die Anpassung der Vergabemethodik hingewiesen. Zudem wurden diese Betriebe auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie bei Überarbeitung der Daten und Angaben gegebenenfalls über die Grenze von 70%

gelangen könnten. Insgesamt betraf dies vier Bewerbungen. Zwei Unternehmen haben sich nicht zurückgemeldet, ein Unternehmen hat die Daten aktualisiert, die Bewertung hat sich jedoch nicht verändert. Ein weiteres Unternehmen konnte durch die Aktualisierung der Bewerbung eine verbesserte Bewertung und damit verbunden eine verbesserte Position im Ranking erreichen. Dieser Fall wurde dem Magistrat in einer Mitteilungsvorlage bekanntgegeben.

Bearbeitungsstand von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung

Antrag der STIMME RosbachRodheim-Fraktion vom 02.07.2016

- Energiespar-Contracting

Ergänzung nach letztem Sachstands-Update aus der StVV vom 20. Juni 2023.

Der vom Projektentwickler im Rahmen der Orientierungsberatung ausgearbeitete Bericht zur Einordnung liegt der Verwaltung mittlerweile vor. Der umfangreiche Bericht umfasst 230 Seiten und wird nun gesichtet sowie inhaltlich eingeordnet und bewertet.

Am 06. September fand ein Abstimmungstermin statt, in dem der Projektentwickler die Kernaussagen aus dem Bericht vorstellte. Am Termin nahmen - neben dem Projektentwickler - Frau Föh-Warzecha, Herr Grosch und Herr Schellhammer von der Verwaltung sowie die LEA und die dena, die das Projekt übernimmt (in der StVV am 20.06. wurde berichtet), teil.

Grundsätzlich seien beispielsweise die Adolf-Reichwein-Halle oder das Bürgerhaus Rodheim für Contractoren potentiell interessant. In Pool-Lösungen können auch vereinzelte KiTas für ein Contractingmodell interessant sein.

Die dena wird den Bericht nun, wie auch die Verwaltung, sichten. Danach stimmen sich beide Parteien zu den Inhalten, den Ergebnissen sowie zum weiteren Vorgehen ab. Auf dieser Basis wird eine Gremienvorlage erstellt.

3.1.

Haushaltsführung 2023 - Genehmigung für das Haushaltsjahr 2023

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/529 wird verwiesen.

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe in ihrer Sitzung am 20.06.2023 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 11.07.2023 durch die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises genehmigt.

Für die kurzfristige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Schaffung von weiteren Möglichkeiten zur Flüchtlingsunterbringung wurde die von der Stadtverordnetenversammlung bereits am 28.02.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2023 geändert und am 20.06.2023 beschlossen. In Anlehnung an die geänderte Haushaltssatzung erhalten die städtischen Gremien daher mit dieser Mitteilungsvorlage das finale Gesamthaushaltsdokument für das Haushaltsjahr 2023 nochmals elektronisch beigefügt. Sollte in Einzelfällen noch der Bedarf nach einem ausgedruckten Papierexemplar bestehen, kann dies über die Verwaltung (Frau Post oder Frau Pitzek) angefordert werden.

Die Haushaltsgenehmigung liegt dieser Mitteilungsvorlage ebenso bei.

3.2.

Erhalt Zuwendungsbescheid - Klimaangepasstes Waldmanagement

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/531 wird verwiesen.

Mit Wirkung 12.11.2022 ist die „Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ (nachfolgend kurz „KLAWAM“ genannt) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Kraft getreten.

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen. Zweck der Förderung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen 2 Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung, nach Beschluss des Magistrates, in Zusammenarbeit mit Hessen Forst einen Förderantrag erarbeitet und diesen am 27.03.2023 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. eingereicht.

Mit Zuwendungsbescheid vom 10.07.2023 wurde der Stadt nunmehr eine Förderzusage erteilt und in das Programm aufgenommen.

Für das Haushaltsjahr 2023 wurde eine Zuwendung in Höhe von 78.146,21 EUR gewährt.

Die Förderung wird - unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für 20 Jahre gewährt. Ein Antrag muss jährlich gestellt werden wobei die Antragstellung ab dem 2. Jahr im vereinfachten Verfahren erfolgt. Eine Zuwendung wird dann immer haushaltsjährlich für das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt und ausgezahlt.

Unter Berücksichtigung des Haushaltsvorbehaltes könnte der Stadt Rosbach v.d. Höhe auf Basis der aktuell gültigen Fassung der Förderrichtlinie im Zeitraum 2023 bis 2043 somit eine Förderung von insgesamt bis zu 1.104.854, -- € bewilligt werden.

Zur Gewährung der jährlichen Zuwendung muss sich die Stadt Rosbach v. d. Höhe jährlich durch den PEFC einer Förderzertifizierung unterziehen. Diese ist unabhängig von der normalen PEFC-Zertifizierung zu sehen und wird den städtischen Haushalt mit Gebühren in Höhe von ca. 4.500, -- € pro Jahr belasten.

3.3.

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.06.2023

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/533 wird verwiesen.

Sachdarstellung:

Folgende Unterlagen werden zum Berichtstag 30.06.2023 vorgelegt:

-

Quartalsbericht II/2023 - Gesamtergebnishaushalt

-

Realisierungsbericht Investitionsprogramm II/2023

-

Realisierungsbericht Finanzierung Investitionsprogramm II/2023

-

Schuldenübersicht / Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 30.06.2023

Erläuterungen zum 2. Quartalsbericht 2023:

Gesamtergebnishaushalt

Das anteilig geplante Ergebnis zum Quartalsende 30.06.2023 beträgt -598.035 €. Das derzeitige Jahresergebnis beträgt 303.559,87 €. Damit wurde das geplante anteilige Ergebnis um 901.594,87 € übertroffen. Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, wie sich die einzelnen Steuerarten zum 30.06.2023 entwickelt haben:

Bis zum Ende des 2. Quartals 2023 konnten von den geplanten Steuereinnahmen insgesamt 98,5 % realisiert werden.

Die folgende Tabelle zeigt den Durschnitt des Steueraufkommens der 2. Quartale der letzten vier Jahre im Vergleich zu diesem Jahr:

Die Umsatzsteuer und die Grundsteuer A liegen im 2. Quartal 2023 mit insgesamt 21.565,74 € unter dem Durchschnitt der letzten vier Jahre. Demgegenüber konnte der Durchschnitt der letzten vier Jahre bei der Einkommenssteuer, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer um 1.592.108,33 € übertroffen werden.

1. Ordentliche Erträge

Privatrechtliche Leistungsentgelte:

Pfeil nach unten

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte:

Pfeil nach unten

Kostenersatzleistungen und -erstattungen:

Pfeil nach unten

Steuern und steuerähnliche Erträge:

Pfeil nach unten

Erträge aus Transferleistungen:

Pfeil nach unten

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke:

Pfeil nach unten

Erträge aus Auflösung von Sonderposten:

Pfeil nach oben

Sonstige ordentliche Erträge:

Pfeil nach unten

Im 2. Quartal 2023 wurde der anteilige Planansatz bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten nicht erreicht. Dies liegt unter anderem an den jahreszeitbedingt fehlenden Umsatzerlösen (Veranstaltungen und Holzverkäufe vermehrt gegen Mitte und Ende des Jahres) und den Mindereinnahmen bei den Mieten und Pachten (Wegfall Mietverhältnis Kögler; anteilige interne Verrechnung der Flüchtlingsunterkünfte; 2 unbewohnte Dachgeschosswohnungen im Seeweg 3, etc.). Bei den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten fehlt derzeit noch die Rechnungsabgrenzung bei den Friedhofsgebühren, welche erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten stattfinden wird. Bei den Kostenersatzleistungen und -erstattungen steht die Verrechnung der Personalkosten von JJ e.V. für das 1. Halbjahr 2023 noch aus. Die Stadt Rosbach leiht JJ e.V. für die Grundschulbetreuung Mitarbeitende der ehemaligen Hortbetreuung. Zudem steht die Kostenerstattung von den Stadtwerken noch aus, welche erst mit den Jahresabschlussarbeiten stattfindet, was aktuell auf diesem Konto zu fehlenden Einnahmen führt. Die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer haben im Bereich der Steuern und steuerähnlichen Erträge zu einem Defizit geführt.

2. Ordentliche Aufwendungen

Personalaufwendungen:

Pfeil nach oben

Versorgungsaufwendungen:

Pfeil nach unten

Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen:

Pfeil nach oben

Abschreibungen:

=

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse:

Pfeil nach oben

Steueraufwendungen und gesetzliche Umlagen:

Pfeil nach oben

Sonstige Ordentliche Aufwendungen:

Pfeil nach oben

Minderaufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen

  • teilweise nicht besetzte Stellen (keine nahtlose Stellennachbesetzung) und/oder Langzeitkranke
  • Sonderzuwendungen für Arbeitnehmer werden erst später im Jahr ausgezahlt

Minderaufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

  • die Fremdentsorgungskosten erfasst
  • ausstehende Endabrechnungen von Strom, Gas, Wasser und Abwasser
  • Minderaufwendungen bei Fremdinstandhaltungskosten und Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte, Gerichtskosten sowie Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

Die Abschreibungen wurden mit dem Planansatz berücksichtigt, da die Verbuchung dieser erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgt.

3. Finanzergebnis

Finanzerträge:

Pfeil nach oben

Zinsen und andere Finanzaufwendungen:

Pfeil nach oben

4. Ordentliches Ergebnis

Ordentliche Erträge:

Pfeil nach unten

Ordentliche Aufwendungen:

Pfeil nach oben

Das ordentliche Ergebnis beträgt zum 30.06.2023 281.893,05 €. Damit weicht es vom anteiligen Planansatz von -588,935 € um 870.828,05 € ab. Die wesentlichen Ursachen wurden zuvor bereits erläutert.

5. Außerordentliches Ergebnis

Außerordentliche Erträge:

Pfeil nach unten

Außerordentliche Aufwendungen:

=

Die außerordentlichen Erträge ergeben sich aus folgenden Positionen:

  • Spende der Rodheimer Weihnachtsmänner (Erlös ihrer Tombola)
  • Sponsoring des Blütenfests
  • Verkauf einer Verkehrsfläche
  • anteiligen Vermessungskosten für Grabenparzellen in NR
  • Verkäufen einer defekten Hobelbank, einer Heckenschere und einem Metall Gerätehaus

Außerordentliche Aufwendungen sind im 2. Quartal nicht angefallen.

6. Jahresergebnis

Das anteilig geplante Jahresergebnis zum 30.06.2023 beträgt -598.035 € und wurde zum Berichtstag mit 303.559,87 € um 901.594,87 € übertroffen.

Update zum Investitionsprogramm

01.111.40 Bauhof

Grundhafte Sanierung des Bauhofs

(Dach, Rolltore, usw.)

Maßnahmen-Nr. 145

Dach- und Rolltor sind abgeschlossen;

Sanierung Sanitärräume noch nicht begonnen.

02.126.10 Brandschutz

Grundhafte Sanierung des Feuerwehrhauses Rosbach

Maßnahmen-Nr. 157

Planer für Objekt- und technischen Ausbau wurden beauftragt. Abstimmungen mit der Feuerwehr sind erfolgt. Statische Untersuchungen laufen. Einbau der Abgasabsauganlage starten im Oktober 2023. Dacharbeiten starten im April 2024.

06.365.10 Kinderbetreuung

Neubau der Kindertagesstätte Rodheim

Maßnahmen-Nr. 77

Ausführungsplanung ist abgeschlossen. Rohbau wurde beauftragt und beginnt am 11.09.2023.

06.366.10 Spielplätze

Spielplatz Baugebiet Sang

Maßnahmen-Nr. 103

Mängelbeseitigung abgeschlossen, Schlussrechnung und Klage stehen aus.

08.424.20 Schwimmbad

Grundhafte Sanierung Schwimmbad

Maßnahmen-Nr. 177

Sanierungsarbeiten laufen, Bauverzug durch ein Hauptgewerk, daher keine Eröffnung mehr in Badesaison 2023. 2. Mittelabruf Förderung im Juni 2023 in Höhe von 400.000,-- €.

10.522.10 Städtische Liegenschaften

Sanierung städt. Liegenschaften

Maßnahmen-Nr. 311

Hainerweg: Fenster wurden getauscht; Baugenehmigung für die Aufstockung liegt vor, Aufträge wurden größtenteils erteilt, Fertigstellung Aufstockung bis Dezember 2023.

Seeweg: Projekt wurde vorerst zurückgestellt.

Friedberger Str. 2 + 4: Heizungen werden gerade erneuert.

Erhalt Fördermittelbescheide 17.07.2023 über BEG Kommunen Zuschuss der KfW von insgesamt 410.000,-- €.

Umbau Altes Rathaus Homburger Straße 2

Maßnahmen-Nr. 122

Kostenschätzung liegt vor, Abstimmung Landesdenkmalpflege steht aus.

12.541.10 Planung, Bau u. Unterhaltung von Straßen

Straßenbau Baugebiet Sang

Maßnahmen-Nr. 103

Die südliche Lärmschutzwand an der B455 ist in nördlicher Richtung um 25 m zu verlängern (Lückenschluss zum Gebäude Sang Center). Die Ausführung kann nach Aussage der Fa. Rau im September erfolgen.

Straßenbau Wehrheimer Pfad

Maßnahmen-Nr. 117

abgeschlossen

Straßenausbauprogramm OR/NR/RH

Maßnahmen-Nr. 200-202

Am Kirschenberg soll bis Mitte September abgeschlossen sein.

12.547.10 Förderung ÖPNV

Barrierefreier Umbau Buswartehallen

Maßnahmen-Nr. 309

Die Umbauarbeiten des ersten Maßnahmenpakets wurden im Juni 2022 abgeschlossen. Das zweite Maßnahmenpaket soll ab Frühjahr 2024 umgesetzt werden. Aufgrund der durch Hessen Mobil geplanten Baumaßnahmen (Deckenerneuerung) entlang der B455, die im Sommer 2023 beginnen und bis zum Frühjahr 2024 andauern soll, müssen die Umbauarbeiten der Bushaltestellen bis dahin verschoben werden. Grund dafür ist, dass während dieser Zeit dann auf den Umleitungsstrecken kein Haltestellenausbau erfolgen darf. Eine Verschiebung des Baubeginnes des barrierefreien Umbaues der Wartehalle wurde bereits mit dem Fördermittelgeber besprochen und auch genehmigt.

14.561.10 Allgemeine Aufgaben des Umweltschutzes

Förderung Photovoltaik-Balkonmodule

Maßnahmen-Nr. 22

Im Rahmen der Förderung von Photovoltaik-Balkonmodulen wurden bisher 41 Förderanträge auf Förderung gestellt. Damit sind aktuell noch Restmittel in Höhe von 1.800 € von den mit dem Haushalt 2023 bereitgestellten Fördermittel übrig.

15.573.10 öffentliche Einrichtungen, Bürgerhäuser

Zukunft Innenstadt

Maßnahmen-Nr. 348

Vinothek: Fachplaner beauftragt, Bauantrag eingereicht, Ausführungsplanung wird aktuell erstellt.

Eis Café: Die noch ausstehende Baugenehmigung des Wetteraukreises erging im 2. Quartal 2023, sodass die Umbauarbeiten durch den Betreiber beginnen konnten. Mit einer Eröffnung des Cafés am Marktplatz in Ober-Rosbach ist Anfang September 2023 zu rechnen.

Schuldenübersicht/Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Auch im II. Quartal 2023 war die Aufnahme eines Liquiditätskredites (sog. Kassenkredit) nicht erforderlich.

Investitionskredite wurde ebenfalls nicht aufgenommen.

Der Schuldenstand der Stadt sinkt zum 30.06.2023 gegenüber dem letzten Berichtstag (31.03.2023) von 21.002.022,59 € um 450.380,36 € auf insgesamt 20.551.642,23 €.

Die liquiden Mittel zum Berichtsstichtag 30.06.2023 betrugen 8.438.711,98 €.

Kennzahlen der Stadt Rosbach v. d. Höhe

Die Einwohnerzahl zum 30.06.2023 beträgt 14.135 (Quelle: ekom21) - davon 13.608 mit Hauptwohnsitz in Rosbach. Die amtliche Einwohnerzahl gem. Hess. Statistischem Landesamt lag zum 31.12.2022 noch bei 13.110.

Nachfolgend sind die Einwohnerzahlen getrennt nach Haupt- und Nebenwohnsitz sowie nach Stadtteilen dargestellt:

Das Bürgeramt der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat in der Zeit vom 01.01. bis zum 30.06.2023 zahlreiche Ausweise und Pässe für die Bürgerinnen und Bürger ausgestellt:

Das Ordnungsamt der Stadt Rosbach v. d. Höhe meldet für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2023 folgende Zahlen:

Das Baumanagement I meldete für das 1. Halbjahr 2023 insgesamt 46 erteilte Genehmigungen für Sondernutzungen und 21 für Aufbrüche.

Die Einsatzstatistik der Feuerwehren Rosbach und Rodheim weist im 1. Halbjahr insgesamt 50 Einsätze nach, davon 42 in Rosbach und 8 in Rodheim. Um welche Arten von Einsätzen es sich genau handelte, zeigt folgende Grafik:

Derzeit hat die Stadt Rosbach 89 Weltflüchtlinge in 9 Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, 5 davon durch den Wetteraukreis angemietet. Dazu kommen 123 Ukrainische Flüchtlinge in 10 Gemeinschaftsunterkünften.

Kindergärten in Rosbach v. d. Höhe - Personal- und Bewerbersituation

Zum Stichtag 30.06.2023 lag das Gesamt-Personaldefizit (alle städtischen Kitas, ohne Kita Sang) bei einem Vollzeitäquivalent (-1,1).

Veränderungen gibt es allerdings monatlich.

So konnte jeweils durch eine Einstellung im Juli 2023 im Kinderhaus Bergstraße und in der Kita Am Kirschenberg das Defizit ausgeglichen werden.

Die Stadt Rosbach vor der Höhe ist bemüht die Stellen so schnell wie möglich zu besetzen. Derzeit sind wir in der glücklichen Lage, dass wir aufgrund von Anfragen von Bewerbern (Haupt-Interesse für die Arbeit mit Kindern über 3 Jahren/keine Bewerbung für Kinder bis zum 3. Lebensjahr) auch kurzfristig Stellen wieder besetzen konnten.

So liegen uns derzeit 2 Bewerbungen (Mann/Frau) für den Ü3 Bereich vor und 1 Bewerbung, falls eine Stelle als stellvertretende Leitung frei wird.

Ferner ist die Stadt Rosbach v. d. Höhe bemüht, dem Fachkräftemangel durch Ausbildung entgegenzuwirken.

Wir freuen uns auf die neuen Auszubildende ab 01.09.2023:

  • Kinderhaus Bergstraße: 2 Auszubildende im Anerkennungsjahr zur/zum Erzieher/in (Abschlussjahr)
  • Kindertagesstätte Villa Konfetti: 1 Auszubildende zur Erzieherin (PIVA), 2 x Sozialassistent/innen
  • Kindertagesstätte Regenbogen: 1 Auszubildende im Anerkennungsjahr zur Erzieherin (Abschlussjahr)
  • Kindertagesstätte Alte Schule: 1 Auszubildender im Anerkennungsjahr zum Erzieher (Abschlussjahr) und 1 Auszubildende zur Erzieherin (PIVA)

Für alle Auszubildenden, die im Rahmen der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung (PIVA) ausgebildet werden, erhält die Stadt Rosbach v.d. Höhe eine Landesförderung aus dem Landesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“.

Weiterhin konnte im 2. Quartal 2023 eine Kooperation mit dem Träger BWHW (Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.) zu dem Qualifizierungsprojekt „Pädagogische Mitarbeiterin als Zusatzkraft“ geschlossen werden.

Herr Bürgermeister Maar berichtet, dass sich zu den aktuellen Projekten der Stadt Rosbach zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben. Was vor einem Jahr geplant war, ist zwischenzeitlich nicht mehr so umsetzbar, wie es seitens der Investoren dargestellt worden ist.

Herr Bürgermeister Maar macht hierzu folgende Ergänzungen:

Baugebiet „Am Belgesbaum“

Zurzeit befindet sich die Verwaltung noch in der Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Antrages auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen. Wenn diese abgeschlossen ist, erfolgt die Gremienbeteiligung.

Neubau Norma, Obergärten II

Im November 2010 hat die Stadt das ehemalige Tenniscenter Nieder-Rosbach im nordöstlichen Bereich des Plangebietes Obergärten II erworben und anschließend zurückgebaut. Der Erwerb und Rückbau hat die Stadt rd. 630.000 € gekostet. Umgerechnet auf dem m² Grundstückfläche (7.791 m²) sind dies 80,86 €.

Mit Schreiben vom 24.08.2021 (Anlage) hatte Norma mitgeteilt, dass der wirtschaftliche Betrieb am Standort In der Laubach 2-6 wegen der zu geringen Verkaufsfläche nicht mehr möglich ist. Sollte es in den nächsten Jahren keine Möglichkeit für einen Neubau geben, werde man den Standort mittelfristig schließen müssen. Es wurde darum gebeten, in den städtischen Gremien die Aufstellung eines separaten B-Planes für den Neubau einer Norma-Filiale zu erörtern. Norma wies darauf hin, dass man bereit sei, in Zusammenarbeit mit der Stadt auf dem Markt bezahlbaren Wohnraum zu errichten.

Mit Schreiben vom 04.09.2023 teilt Norma nun mit, dass aufgrund der gestiegenen Zinsen in Kombination mit den in den letzten Jahren extrem gestiegenen Baupreisen und verschärften Baustandards, eine Wohnbebauung zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht darstellbar ist.

Der Neubau des reinen Marktes ist für Norma bei einem Grundstückskaufpreis von 90-100 €/m² darstellbar.

Ob eine Wohnbebauung für Norma und den Investor zu einem späteren Zeitpunkt wirtschaftlich darstellbar wird, liegt letzten Endes in deren Hand.

Bauvorhaben Baulücke Friedberger Straße/Hopfengärten

Im Beteiligungsverfahren wurde u.a. das artenschutzrechtliche Fachgutachten von den Anwohnern, NABU und BUND kritisiert. Es seien nicht alle Tierarten kartiert worden, die dort vorkommen. Daraufhin erfolgte eine Nachuntersuchung. Das Ergebnis soll zunächst mit NABU und BUND erörtert werden, danach erfolgt eine juristische Prüfung der Abwägung zu allen vorgebrachten Einwänden. Wenn diese abgeschlossen ist, erfolgt die Gremienbeteiligung.

Bauvorhaben Preulgasse

Der Bauträger konnte das geplante Wohnbauvorhaben wegen den gestiegenen Baukosten und den hohen Zinsen bisher nicht umsetzen. Das Bauvorhaben wurde beworben, die Resonanz war gleich Null.

Der Bauträger ist an die Verwaltung mit einem neuen Konzept für Seniorenwohnen herangetreten. Dazu müsste der B-Plan und der städtebauliche Vertrag geändert werden. Das Konzept wird derzeit vom Bauträger ausgearbeitet. Die städtischen Gremien werden zu gegebener Zeit beteiligt.

Bauvorhaben Ober-Erlenbacher Weg

Der Vertrag zwischen dem Bauträger und den Grundstückseigentümern wurde aufgehoben, da er wegen der gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten für den Bauträger nicht mehr umsetzbar war. Das Bauleitplanverfahren wurde daraufhin nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens gestoppt.

Die Grundstückseigentümer haben mittlerweile einen anderen Bauträger gefunden. Der Bauträger steht im engen Austausch mit der Verwaltung. Er erstellt derzeit sein Baukonzept und die Kalkulation. Nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages, wird eine Gremienbeteiligung erfolgen.

Sportzentrum Eisenkrain

Das Plankonzept für das Sportzentrum wurde in Zusammenarbeit mit den Vereinen, einem Fachplaner und einem Lärmgutachter erstellt.

Die hohen Bau- und Zinskosten wirken sich auch auf dieses Projekt aus. Die Verwaltung prüft derzeit, wie Kosten reduziert werden können.

Der Sporthallenneubau soll für das neu aufgelegte Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ angemeldet werden.

3.4.

Konzept für eine Beteiligungsform von Kindern und Jugendlichen für die Stadt Rosbach v. d. H.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/545 wird verwiesen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.09.2020 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Magistrat wird aufgefordert ein Konzept für eine Beteiligungsform von Kindern und Jugendlichen für die Stadt Rosbach v.d.H. zu entwickeln und den städtischen Gremien vorzulegen. Bei der Erarbeitung des Konzepts sind Kinder und Jugendliche einzubeziehen.“

Am 26. und 27.10.2022 fand eine Zukunftswerkstatt mit Jugendlichen zum Thema Jugendplatz statt. Die Beteiligung von 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde von der externen Moderatorin als gut eingeschätzt. Die Zukunftswerkstatt wurde in drei Teile unterteilt. In der Kritikphase konnten die Jugendlichen alles äußern, was sie in Rosbach v. d. Höhe stört. Die gesammelten Themen wurden gebündelt und durch eine Bepunktung gewichtet. In der Phantasiephase wurden speziell für den Jugendplatz Ideen gesammelt. Auch hier wurde geclustert und mit einer Bepunktung ein Ranking erstellt.

Um eine Konzeption zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umfassend zu entwickeln, fanden im März 2023 drei Workshops statt, je einer für die Stadtverwaltung, einer für die Kommunalpolitik sowie einer für Kinder und Jugendliche. Ziel der Workshops war die Erarbeitung einer strukturellen Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung in Rosbach v. d. Höhe. Da zum Jugend-Workshop nur zwei Personen anwesend waren, wurde im Nachgang eine Online-Umfrage gestartet, um die Ideen und Anregungen aus dem Workshop zu bestätigen.

In einem gemeinsamen Abschlussworkshop im Juni 2023 wurden aus den bisherigen Ergebnissen die wichtigsten Ideen und Vorschläge diskutiert und zu einem Leitfaden für das weitere Vorgehen zusammengefasst. Es kamen vier Jugendliche und elf Erwachsene aus Politik und Verwaltung zusammen. Die Veranstaltung war als World-Café konzipiert, die Ergebnisse aus den vorherigen Workshops wurden in 5 Themenbereiche gegliedert.

Themen für Beteiligung

Es wurden verschiedene kommunalpolitische Themen besprochen. Der Wunsch nach Beteiligung betrifft insbesondere konkrete Projekte („Leuchtturm-Projekte“). Es wurde auch geäußert „weniger ist mehr“.

Formate der Beteiligung

Alle drei Vorbereitungs-Workshops tendierten zu einer projektorintierten Beteiligung und nicht zu einer institutionalisierten Form (Jugendparlament). Auch die eher geringe Beteiligung der Jugendlichen bei den eher unkonkreten Workshops zu der strukturellen Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung und die hohe Beteiligung bei den konkreten Workshops zum Jugendplan unterstützen diese Tendenz. Ziel ist, dass einmal jährlich ein Beteiligungsformat stattfindet (z. B. Zukunftswerkstatt, Runder Tisch, Kinderkonferenz), jedoch ohne gewählte Jugendvertreter/innen.

Kontakt zu Jugendlichen

Als größte Hürde wurde die Kontaktaufnahme zu den Kindern und Jugendlichen identifiziert. Diskutiert wurde, wie die Stadtverwaltung junge Menschen erreichen kann. Es soll hierzu mit den Vereinen zusammengearbeitet werden.

Kommunikation und Information

Es wurde sich von den Kindern und Jugendlichen eine regelmäßigere und jugendgerechtere Information zu jugendspezifischen Themen gewünscht, insbesondere über Social Media.

Ressourcen

Es wurde angeregt, dass zur Attraktivitätssteigerung des Jugendbeteiligungsformates ein Jugendbudget für Kleinprojekte in den Haushalt eingestellt werden sollte. Es stellt sich zudem die Frage, ob zur Ausgestaltung der beabsichtigten Jugendbeteiligung weitere Haushaltsmittel und Personal benötigt werden

3.5.

Erstellung von Flüchtlingsunterkünften - Kapazität Baumanagement

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/525 wird verwiesen.

Mit Beschluss der Gremienvorlage GRV/ 2023/535 sind zur Unterbringung von Flüchtlingen kurzfristig zwei Bauprojekte seitens der Verwaltung umzusetzen:

A: Errichtung einer Notunterkunft

B: Bau eines Mehrparteienhauses auf dem Grundstück Stürzelheimer Straße 33

Um eine zeitnahe Umsetzung der neuen Projekte zu ermöglichen ist die Schaffung von freien Kapazitäten, insbesondere im Baumanagement, erforderlich.

Bestehende und anstehende Projekte sind zeitlich neu zu ordnen.

Ziel ist es hierbei, laufende Projekte so weiterzuführen, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen und bestehende Projekte sinnvoll zu unterbrechen bzw. neue Projekt zu einem späteren Zeitpunkt zu beginnen.

Sobald der genaue Arbeitsumfang bezüglich der Errichtung von Notunterkünften feststeht, wird geprüft, bei welchen der nachfolgenden Projekte eine zeitliche Verschiebung erforderlich ist:

  • Abriss und Neubau der Sporthalle Eisenkrain
  • Zusätzlicher Wegebau im Friedhofswesen
  • Errichtung einer Urnenwand Friedhof Rodheim
  • Späterer Start der energetischen Sanierung Gebäude Seeweg
  • Umsetzung der Erweiterung des Spielplatzes Sportanlage Rodheim
  • Umgestaltung des Ahornplatzes in Nieder-Rosbach
  • Fertigstellung des Eduard-Bartling-Platzes in Ober-Rosbach

Bauunterhaltungsmaßnahmen an städtischen Liegenschaften bleiben wie nachfolgende Projekte unberührt:

  • Neubau Kita Rodheim
  • Grundsanierung Feuerwehr 1. BA + 2.BA
  • Sanierung städt. Liegenschaften - Hainerweg 10 / 12 Aufstockung
  • Erneuerung der Lüftungsanlage Adolf-Reichwein-Halle
  • „Zukunft Innenstadt“: Umbau Bahnhofsgebäude
  • Sanierung städt. Zierbrunnen
  • Denkmalgeschützte Mauer Rodheim
  • Altes Rathaus - Abstimmung Denkmalschutz
  • Katastrophenschutz - Sirenen im Stadtgebiet
  • Planung Sanierung Sanitäranlage Bauhof

Spielplatz Sang - Mangelbeseitigung / Klageverfahren

3.6.

Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden und Flächen

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/541 wird verwiesen.

Beschlusslage:

Am 09.11.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der STIMME und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen: “Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeit zur Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächen-Anlage auf dem Gewerbegebiet „Dickmühle“ und auf Gemarkungen in der Stadt Rosbach v.d.H. zu prüfen. Dabei ist neben den rechtlichen Aspekten und potentiellen Investoren auch auf mögliche Erträge durch entsprechende Beteiligungsformen für die Stadt einzugehen. Nach Vorlage der Prüfergebnisse ist über das weitere Vorgehen gesondert zu entscheiden.“

Im Haushaltsplan stehen für das laufende Jahr 200.000 € für Planung und Bau von PV-Anlagen zur Verfügung.

Freiflächenanlagen:

Im Bereich der Dickmühle hat die MiEG ein Plankonzept für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 1,5 MW erstellt. Die Rahmenbedingungen für derartige „kleine“ Anlagen sind zurzeit nicht besonders günstig. Die MiEG ist zurzeit auf der Suche nach einem geeigneten Partner, der den dort erzeugten Strom abnimmt.

Eine weitere Anfrage der Energiegenossenschaft Hochtaunus für den Bereich Tannenmühle liegt vor. Leider musste das Projekt zwischenzeitlich auf Eis gelegt werden, weil die Energiegenossenschaft keinen Direktverbraucher des erzeugten Stroms finden konnten. Rein mit EEG-Vergütung liese sich das Freiflächen-PV Projekt nicht solide finanzieren.

Beide Flächen befinden sich überwiegend im Privateigentum.

Für solche Anlagen, die sich nach §35 Abs. 8 BauGB in den entsprechenden Entfernungen zu Autobahnen und Eisenbahnlinien befinden, muss keine B-Plan aufgestellt werden (siehe auch unten).

Eine finanzielle Beteiligung der Stadt an diesen Anlagen ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, da hier ein privatwirtschaftliches Interesse besteht. Der Umsetzung entgegen steht alleine die wirtschaftliche Einspeisung / Vermarktung.

Am neuen Trinkwasserhochbehälter Johanneshecke soll ebenfalls eine Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch (25 KWp) errichtet werden. Die Betriebskommission hat die Erteilung des Auftrags auf der TO für Ihre Sitzung am 12.09.2023.

Möglichkeiten für Freiflächen PV:

Auf Grund der naturräumlichen Ausstattung der Rosbacher Gemarkungen scheidet ein Großteil der Gemarkungsfläche per se aus, da es sich um Wald oder besonders geschützte Biotope handelt.

Der übrige Teil der Gemarkungen gehört zu den wertvollsten Ackerflächen in Deutschland. Für Freiflächenphotovoltaikanlagen prädestinierte ertragsschwache Acker- oder Grünlandflächen sind in Rosbach selten. Die Stadt verfügt als Eigentümer über keine geeignete Fläche.

Nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) Ziff. 8 wäre im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient, auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand.

Insbesondere die so „einfacher für PV-Anlagen zu nutzende“ Fläche besteht fast vollständig aus Wald oder Streuobstwiesen, die Ausnahmen Dickmühle und Tannenmühle sind bereits oben erwähnt.

Bestand auf städtischen Gebäuden:

Bereits in Betrieb sind PV-Anlagen auf folgenden städtischen Gebäuden:

Bürgersolaranlagen

Kita Sang

ehemalige Kita Brüder-Grimm

Bauhof

Sporthalle Rodheim

Kläranlage

Im Bau befindet sich in Kooperation mit der MiEG am Wasserpumpwerk Am Pfingstborn eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 18,80 KWp.

Im Zuge der Dachsanierung des Feuerwehrhauses Rosbach errichtet die Stadt eine PV-Anlage mit einer Leistung von 50 KWp.

Für die Maßnahmen Hochbehälter Johannishecke und Feuerwehrhaus Rosbach

soll der Haushaltsansatz genutzt werden.

Bereits in der Planung erhalten ist die Ausstattung der neuen Kita in Rodheim mit einer PV-Anlage (ca. 70 KWp).

Möglichkeiten auf Gebäuden

In Kooperation mit der MiEG wurden 35 städtische Liegenschaften auf die Eignung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geprüft.

11 Liegenschaften (inkl. eines Wohnhauses) wurden als ungeeignet eingestuft.

2 Liegenschaften werden mittlerweile bereits seitens der Stadt genutzt. (Sanitärgebäude des Schwimmbades in Rodheim und das Feuerwehrhaus Rosbach).

9 städtische Wohnhäuser wurden hinsichtlich eines Mieterstromkonzeptes überprüft. Bei Mietshäusern unter 20 Parteien ist die aufwendige Technik zur Messung der verbrauchten Solarstrommengen der einzelnen Mieter zu teuer. Damit ist ein Mieterstromkonzept für die städtischen Mehrfamilienhäuser wirtschaftlich nicht darstellbar. Der Gesetzgeber hat jedoch Erleichterungen in Hinblick auf diese Rahmenbedingungen angekündigt. Es empfiehlt sich daher diese Änderung abzuwarten bevor in diese Projekte investiert wird.

13 Liegenschaften kommen für die Errichtung einer PV-Anlage grundsätzlich in Frage.

Diese Liegenschaften werden Schritt für Schritt von der MiEG oder durch eigene städtische Maßnahmen genutzt, wobei die Liegenschaften mit den höchsten Stromverbräuchen zuerst im Focus stehen. Begrenzender Faktor ist hierbei die zu Verfügung stehende Arbeitskapazität in den Fachbereichen 3 und 4.

Als nächstes Projekt soll die Kita Bergstraße bearbeitet werden.

3.7.

Übersicht Vereinsförderung 2023

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/539 wird verwiesen.

Der Vereins-, Sport-, Kultur- und Jugendarbeit kommt eine besondere gesundheits-, bildungs- und gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Die Stadt Rosbach v.d.Höhe erkennt daher die Arbeit der Vereine als eine Bereicherung des städtischen Lebens an. Die Anerkennung der Bedeutung der Vereine bedingt eine angemessene ideelle und finanzielle Förderung. Aus diesem Grund wird auf der Grundlage der „Richtlinien für die Förderung der Vereine in Rosbach v.d.Höhe“ jährlich eine Vereinsförderung an die Vereine und Kirchen ausgezahlt. Neben der monetären Vereinsförderung erbringt die Stadt Rosbach v. d. Höhe noch weitere Unterstützungsleistungen (u. a. durch den Bauhof, bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten und Sportstätten, bei dem Kultursommer, etc.).

Im Haushaltsjahr wurde nun erstmals die Vereinsförderung nach den neuen Regelungen der zum 01.01.2022 in Kraft getretenen Richtlinie bearbeitet. Einige Förderungen werden bereits für das Jahr 2023 ausgezahlt (u. a. die laufende Förderung nach Nr. 2 der Richtlinie). Ein Großteil der Förderungen betrifft das vergangene Jahr. Gemäß Nr. 14.4 ist hier das Ziel, dass alle Vereine unabhängig von dem Zeitpunkt der Antragsstellung eine Förderung erhalten. Daher wird nach Abzug der Auszahlungen 14.1 - 14.3 vom Gesamtförderbetrag die Förderungen prozentual aufgeteilt, falls der beantragte Bedarf höher als die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist. 2023 musste kein prozentualer Verteilerschlüssel angewendet werden.

Von den 77.000 € Haushaltsansatz im Ergebnishaushalt wurde bisher 65.575,48 € (85,16 %) an die Vereine ausgezahlt. Eine Übersicht über die Verteilung ist als Anlage beigefügt.

3.8.

Rückblick Open-Air Kultur an der Wasserburg 2023

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlagenbezeich-nung MV/2023/536 wird verwiesen.

In diesem Sommer wurde bereits zum vierten Mal die Veranstaltungsreihe „Open-Air Kultur an der Wasserburg“ durchgeführt. Die städtischen Veranstaltungen wurden in jedem Jahr gut angenommen. Seit 2021 wird die Bühne den Vereinen und Kirchen als Veranstaltungsfläche angeboten. Dies wird von den Vereinen und Kirchen ebenfalls gut für eigene Veranstaltungen genutzt.

In 15 Veranstaltungen (2022: ebenfalls 15) konnten insgesamt 1.863 Gäste begrüßt werden (2022: 1.214, + 53 %). Ganz bewusst wurde versucht alle Genres zu bedienen. Bei den städtischen Veranstaltungen waren es 1.283 Gäste (+ 58 %). Erstmals waren somit über 1.000 Besucherinnen und Besucher bei dem städtischen Kulturformat. Im Vergleich zum letzten Jahr wurden auch deutlich mehr Ticketerlöse erzielt (+ 7.479,06 €). Da die Kosten für die Künstler gestiegen sind (+ 3.503,60 €), wurden die Ticketpreise zum Teil leicht angehoben (teuerste Kategorie jedoch konstant bei 24 €).

Städtische Veranstaltungen

Datum

Künstler

Genre

Verkaufte

Tickets

06.07.2023

Susanne Fröhlich

und Bärbel Schäfer

Podcast

250

07.07.2023

Dietrich Faber

Lesung /

Kabarett

98

08.07.2023

Capitol Symphonie Orchester

Konzert

150

09.07.2023

Bittersüß

Konzert/ Comedy

50

09.07.2023

Kindertheater (Rambelichtchen)

Kindertheater

60

09.07.2023

Stephan Bauer

Lesung /

Kabarett

200

21.07.2023

Herr Kuch

Magier

80

22.07.2023

Afterhour Eierbagge

Podcast und

Live Musik

220

23.07.2023

Herr Wibbelt

Kindertheater

100

23.07.2023

Tim Frühling

Krimilesung

75

Bei den städtischen Veranstaltungen wurde durch Tickets 18.169,06 € erlöst. Die Gagen der Künstlerinnen un Künster sind in Summe 21.531,60 €.

Veranstaltungen von Vereinen und Kirchen

Datum

Vereine und Kirchen

Genre

Verkaufte

Tickets

23.06.2023

BUND Lesung

Kino/Vortrag

50

09.07.2023

TGO: Sportliche Mitmachangebote & Showauftritte

Vereinstag

100

14.07.2023

Rosbacher Rambelichter

Theater

140

15.07.2023

Rosbacher Rambelichter

Theater

140

16.07.2023

Sommerlicher Gottesdienst

Gottesdienst

150

Die Kosten für die Bühne und Technik betrugen in diesem Jahr in Summe 6.902 €. Für Werbung (Broschüre und Banner) wurde in Summe 5.932,50 € ausgegeben. Die Personalkosten für den gesamten Kultur-Sommer betragen 11.722,83 €. Der Haushaltsansatz 2023 der ordentlichen Aufwendungen beträgt 179.200 €, hiervon sind Personalaufwendungen in Höhe von 54.000 € und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 115.900 veranschlagt.

Die Bühne, die Betreuung durch das Kulturbüro und die zentrale Werbung durch die Stadtverwaltung wurde den teilnehmenden Vereinen ohne Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt. Auch das Burgfest konnte die Bühne ohne Kostenbeteiligung nutzen.

Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 07.09.2023 getagt hat. In der Sitzung ging es um den Waldwirtschaftsplan 2024 sowie um den Antrag der Fraktion SPD, Kommunaler Wärmeplan.

Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls am 07.09.2023 getagt hat.

Hier wurde auch der Waldwirtschaftsplan behandelt sowie die Tagesordnungspunkte:

  • Flüchtlingsunterbringung - Festlegung des Standortes für die Errichtung einer Notunterkunft im Stadtteil Rodheim,
  • Sportzentrum Rosbach Projektaufruf für 2023 im Bundesförderprogramm: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Hier: Billigung der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren,
  • Festlegung Förderschwerpunkt der Projektförderung für das Jahr 2024
  • Adolf-Reichwein-Halle - Machbarkeitsstudie Lüftungsanlage Mittelbereitstellung gemäß § 100 HGO
  • Bestattungswald - Änderungen an der Friedhofs- und Entgeltordnung für den Bestattungswald "Am Ketzerborn"

4.

Kleine Anfragen

Es liegen keine kleinen Anfragen vor.

5.

Flüchtlingsunterbringung

Festlegung des Standortes für die Errichtung einer Notunterkunft im Stadtteil Rodheim

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/605 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, dass auf dem Grundstück, Gemarkung Rodheim, Flur 20, Flurstück 105, Waldstraße, eine temporäre Notunterkunft für ca. 50 Flüchtlinge errichtet wird.

Alternativ ist die Notunterkunft auf dem Grundstück Gemarkung Rodheim, Flur 20, Flurstück 87, zu errichten.

Es wird eine befristete Dauer beantragt. Die Nutzungsdauer ist von der unterzubringenden Anzahl an Geflüchteten abhängig. Es wird von einer Dauer von 3 Jahren ausgegangen.

Das entsprechende Grundstück muss gepachtet werden, der Pachtzins beträgt 0,50 € /m² monatlich.

In den abzuschließenden Pachtvertrag sind Verlängerungsoptionen aufzunehmen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimmen

(4 SPD, 5 Grüne, 5 STIMME, 7 CDU, 3 FWG

2 Nein-Stimmen

(2 FDP)

1 Enthaltung

(1 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6.

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2024

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/591 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

Der Waldwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit einem zu erwartenden Ertrag in Höhe von 434.938, -- € und erwarteten Aufwendungen in Höhe von 409.809, -- € wird beschlossen.

Der Waldwirtschaftsplan 2024 weist einen Überschuss in Höhe von 25.128, -- € aus.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

7.

Sportzentrum Rosbach

Projektaufruf für 2023 im Bundesförderprogramm:

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Hier: Billigung der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/601 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur“ in diesem Jahr. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Projektskizze einzureichen.

Nach erfolgreicher Bewerbung beim Bundesprogramm sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

1.

Ersatz-Neubau einer 3-Feld-Sporthalle Eisenkrain

2.

Sanierung und Entsiegelung des Parkplatzes der Sporthalle

3.

Erschließung (Baufreiheit schaffen, barrierefreie Zuwegung, Ver- und Entsorgung, Wasserrückhaltung)

4.

Abbruch der alten Sporthalle

Die Schätzkosten betrugen bei der Interessensbekundung 2022 insgesamt 13.600.000 €. Der Ausgabenplan für das Projekt wird zurzeit überarbeitet. Der Bund fördert bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

8.

Festlegung Förderschwerpunkt der Projektförderung für das Jahr 2024

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/608 wird verwiesen.

Beschluss:

Als Förderschwerpunkt der Projektförderung für Veranstaltungen und für längerfristige Vorhaben im Haushaltsjahr 2024 werden Angebote für Menschen mit Behinderung festgelegt.

Die Bewerbungsfrist für die Einreichung der Projektanträge für das Haushaltsjahr 2024 endet am 17.11.2023.

Für die Projektförderung im Haushaltsjahr 2024 werden von der Kostenstelle 63 621 0000 auf dem Sachkonto 7127 0000 insgesamt 5.000 € geblockt.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

9.

Adolf-Reichwein-Halle - Machbarkeitsstudie Lüftungsanlage

Mittelbereitstellung gemäß § 100 HGO

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/573 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtverordnetenversammlung beschließt, die erforderlichen Mittel für die Sanierung der Lüftungsanlage in der Adolf-Reichwein-Halle in Höhe von 131.000€ gemäß §100 HGO zur Verfügung zu stellen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

10.

Bestattungswald - Änderungen an der Friedhofs- und Entgeltordnung für den Bestattungswald "Am Ketzerborn"

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/606 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

Die vorgesehenen Änderungen der Friedhofs- sowie der Entgeltordnung für den Bestattungswald „Am Ketzerborn“ werden wie in Anlage 1 und 2 dargestellt (Stand: 25.08.2023) beschlossen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

11.

Antrag der Fraktion STIMME vom 20.08.2023, Blütenfest Rosbach - Programmgestaltung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.

Antragstext:

Der Magistrat wird beauftragt, die Realisierung eines Blütenballs im Rahmen der zukünftigen Blütenfeste zu prüfen. Das bisherige Gesamtbudget für das Blütenfest sollte dabei nicht wesentlich überschritten werden.

Die Fraktion FDP legt einen Erweiterungsantrag vor.

Antragstext:

Das Ergebnis der Prüfung ist dem HaFi zur Beratung vorzulegen.

Beschlussvorschlag gemäß dem Erweiterungsantrag der FDP:

Der Magistrat wird beauftragt, die Realisierung eines Blütenballs im Rahmen der zukünftigen Blütenfeste zu prüfen. Das bisherige Gesamtbudget für das Blütenfest sollte dabei nicht wesentlich überschritten werden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem HaFi zur Beratung vorzulegen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über die Überweisung des Erweiterungsantragsantrags der Fraktion FDP in den HaFi abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Erweiterungsantrag der Faktion FDP zu.

Der Antrag und der Erweiterungsantrag werden in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

12.

Anfrage der Fraktion CDU vom 29.08.2023, Fortgesetzte Geruchsbelästigung im Bereich Bahnhof / Gewerbegebiet / Nieder-Rosbach

1.

Was ist seit der Anfrage in der letzten Stadtverordnetenversammlung zum Auffinden der Ursache dieser Geruchsbelästigung seitens der Stadt und weiterer Behörden unternommen worden?

Es fanden mehrere Ortstermine, davon 2 gemeinsam mit der Unteren Wasserschutzbehörde des Wetteraukreises statt, um sich ein Bild vor Ort zu machen.

Es werden regelmäßig Proben im Zu- und Ablauf des Regenrückhaltebeckens genommen, sowie an diversen Zulaufschächten des Regenwasserkanals, um ggf. illegale Einleitungen festzustellen und zu kontrollieren.

Alle Eigentümer, der in das Entwässerungsnetz einleitenden Grundstücke, wurden angeschrieben und auf die Situation aufmerksam gemacht und gebeten, die Entwässerungsunterlagen zukommen zu lassen und die Betriebsabläufe zu prüfen.

Zudem wurde die Umweltpolizei Friedberg über den Sachstand informiert und gebeten der Ursache nachzugehen. Diese wurde am 06.09.2023 erneut darüber informiert, dass die Gerüche weiterhin in den Abendstunden auftreten.

Am 12.09.2023 fand ein Abstimmungstermin mit der Polizei Friedberg statt, um weitere Vorgehensweisen abzustimmen. Der Sachverhalt wird als Akte zusammengefasst und an die Polizei Friedberg zwecks Überprüfung einer Straftat übergeben.

Die Umweltabteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde in das Verfahren eingebunden.

2.

Welche Zwischenergebnisse gibt es - insbesondere auch zur Identifikation des verursachenden Stoffes? Inwieweit können verlässliche Aussagen zu einer eventuellen Gesundheitsgefährdung getroffen werden?

Im Zulauf des Regenrückhaltebeckens wurden erhöhte CSB-Werte festgestellt, so dass die Beprobung auf weitere Schächte erweitert wurden.

Hier konnte ein Sammelschacht ausgemacht werden, bei dem ebenfalls erhöhte Werte festgestellt wurden. Mit dem einleitenden Anlieger habe bereits Ortstermine durch die Untere Wasserbehörde stattgefunden.

Ob die fehlerhafte Einleitung allerdings Verursacher der Geruchsbelästigung ist, kann bislang noch nicht festgestellt werden.

Eine Gesundheitsgefährdung konnte bislang nicht festgestellt werden.

3.

Welche Möglichkeiten kommen grundsätzlich in Betracht, um die Ursache oder den Verursacher der Geruchsbelästigung zu finden?

Das Kanalnetz wird weiterhin beobachtet, Zuläufe der einzelnen Einleiter werden überprüft, um ggf. falsche Anschlüsse festzustellen.

Aktuell arbeiten wir gemeinsam mit der unteren Wasserschutzbehörde aufgrund der festgestellten erhöhten CSB-Werte im Zulauf des Regenrückhaltebeckens. Ein spezialisiertes Labor wird eingeschaltet, um ggf. genauere Erkenntnisse der fehlerhaften Einleitung zu erlangen. Ein Angebot ist angefordert, liegt aber noch nicht vor.

Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium wird die Möglichkeit geprüft eine Untersuchung der Abluft aus dem Regenwasserkanal durchzuführen.

4.

Welche Stelle(n) ist nun für die Aufklärung dieser Geruchsbelästigung verantwortlich?

Die untere Wasserschutzbehörde ist für die Weiterverfolgung von illegalen Einleitungen ins Regenwassernetz, und somit für das Gewässer, zuständig. Die Umweltabteilung des RP Darmstadt ist in die Verursachersuche eingebunden.

Die Stadt hat hierbei eine unterstützende Aufgabe.

5.

Was ist von dieser Stelle für die Aufklärung dieser Geruchsbelästigung unternommen worden und was sind die der Stadt benannten nächsten Schritte?

Die Untere Wasserschutzbehörde verfolgt weiterhin die illegale Einleitung in das Gewässer und geht diesen nach. Der einleitende Anlieger hat bereits einen externen Gutachter beauftragt, um die Entwässerung des Gewerbegrundstücks zu untersuchen.

Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, kann die fehlerhafte Einleitung abgestellt werden. Da nicht sicher ist, ob die Geruchsbelästigung mit dieser Einleitung zusammenhängt, wird parallel das Kanalnetz auf weitere fehlerhafte Einleitungen hin untersucht.

6.

Wie / wie regelmäßig wird die Stadt über den Fortschritt informiert?

Es wurde bislang kein regelmäßiger Turnus festgelegt. Die beteiligten Stellen stehen aber im regelmäßigen Kontakt.

7.

Inwiefern stehen Hindernisse einer Aufklärung und / oder einer Nutzung aller Möglichkeiten zur Aufklärung im Weg?

Die Aufklärung ist deshalb schwierig, weil die Messung von Gerüchen technisch sehr schwierig ist. Das Fachdezernat des Regierungspräsidiums prüft derzeit, ob die vorliegenden Daten bestimmte Untersuchungen der Abluft aus dem Regenwasserkanal erfolgversprechend erscheinen lassen.

13.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 01.09.2023, Öffentliche Veranstaltungen - Auflagen zur Durchführung

Vorbemerkung:

Insbesondere gesetzliche Auflagen (Bundes- und Landesrecht), und weniger städtische Auflagen, regeln die Durchführung von Veranstaltungen. Der Veranstalter hat alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Nachfolgend sind beispielhaft einige Rechtsgrundlagen, die eine Veranstaltungen betreffen können, aufgeführt. Diese sind unter anderem:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • Hessisches Gaststättengesetz (HGastG),
  • Gewerbeordnung (GewO),
  • Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersammlG),
  • Hessische Bauordnung (HBO),
  • Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG),
  • Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG),
  • Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG),
  • Hessisches Straßengesetz (HStrG),
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG),
  • Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
  • Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV),
  • Muster-Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (MFlBauVwV),
  • Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von fliegenden Bauten (MFlBauR),
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Verordnung über die Sperrzeit (SperrV).

Aus vorstehend exemplarisch benannten Rechtsvorschriften können sich eine Vielzahl von Genehmigungs-, Erlaubnis- und Anzeigetatbeständen ergeben. Damit sollen veranstaltungsimmanente Gefahren und Risiken minimiert und die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer gewährleistet werden.

Auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hat die Stadt Rosbach v. d. Höhe keinen Einfluss.

1.

Gibt es Überlegungen wie das Problem bewältigt werden könnte?

Um es für Veranstalter (insbesondere Vereine) einfacher zu machen, besteht bereits eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe. Eine Idee ist, dass die Anmeldungen von Bedarfen an den Bauhof oder an die Stadtwerke in einem Formular gebündelt werden soll. Außerdem soll auf der Internetseite eine Übersicht für Veranstalter erstellt werden, die u. a. alle Anträge des Ordnungsamtes zusammenführt und weitere Hinweise zur Veranstaltungsplanung gibt.

Seitens der Veranstalter müssen bei Planung diese Vorgaben beachten und mit genügend zeitlichen Vorlauf arbeiten. Je nach betroffenem Rechtskreis sind auch Genehmigungen des Landkreises einzuholen.

2.

Wäre die Einrichtung eines „Festplatzes“ in Rosbach eine Möglichkeit? Wo könnte dieser etabliert werden?

In Rosbach v. d. Höhe existieren bereits mehrere „Festplätze“. Auf dem Dr.-Walter-Lübke-Platz an der Adolf-Reichwein-Halle finden verschiedene Veranstaltungen statt, unter anderem das städtische Blütenfest. Der Parkplatz vor dem Pflegeheim kann an 12 Tage im Jahr genutzt werden. Am Marktplatz in Ober-Rosbach finden weitere Veranstaltungen in Ober-Rosbach statt. Auch bei dem Sportzentrum in Rodheim kann auf dem Platz eine Veranstaltung durchgeführt werden (bsp. „Rodheimer Sommerparty“). Auf dem Wasserburg-Platz sind Veranstaltungen in Nieder-Rosbach möglich. Wenn die Sportstättenentwicklung am Sportzentrum „Eisenkrain“ abgeschlossen ist, könnten sich hier auch Möglichkeiten ergeben.

Jeder „Festplatz“ ist fußläufig erreichbar, die Ver- und Entsorgung ist gewährleistet.

Eine Ausweisung eines Festplatzes im Außenbereich wird von Seiten der Stadtverwaltung nicht verfolgt.

14.

Anfrage der Fraktion FDP vom 08.09.2023

Eingeschränkte Nutzung von Gehweg, Parkmöglichkeit und Straße in Rodheim

1.

Bis wann sind oder waren von der Stadt genehmigt

a.

die Verengung des Gehwegs,

b.

die Sperrung der Parkmöglichkeiten sowie

c.

das Verhindern der Einfahrtmöglichkeiten in die Burggasse?

Es wurden folgende Genehmigungen erteilt:

  • Aufstellen eines Containers, Bauzaunes und Errichtung eines Baustofflagers: 03.03.2023 bis 31.05.2023
  • Gerüststellung (Arkadengerüst!): 31.07.2023 bis 30.09.2023

2.

Welche Maßnahmen wurden im Falle des Überschreitens genehmigter Fristen seitens der Stadt ergriffen, damit Einschränkungen für Fußgänger und Fahrzeugfahrer wieder wegfallen?

  • Eigentümer erhielt Mitteilung, dass Sondernutzung abgelaufen ist (Juni 2023)
  • Eigentümer wurde zur Räumung der genutzten öffentlichen Fläche aufgefordert, mit Androhung einer Ersatzvornahme (August 2023)
  • Eigentümer erhielt Anordnung zur Räumung, unerlaubter Benutzung im öffentlichen Bereich (September 2023)

3.

Welche Maßnahmen werden im Falle des Überschreitens genehmigter Fristen die Stadt ergreifen, damit Einschränkungen für Fußgänger und Fahrzeugfahrer möglichst zeitnah wieder wegfallen und bis wann werden nach Einschränkung der Stadt die Einschränkungen noch vorhanden sein?

Kostenpflichtige Räumung der öffentlich genutzten Fläche zum 19.09.2023 durch Stadt (externe Firma wurde beauftragt), kostenpflichtige Lagerung der Materialien

15.

Anfrage der Fraktion FDP vom 08.09.2023

Ärzte- und Gesundheitszentren in Ober-Rosbach und Rodheim

Aktuelle Entwicklung des Projektes.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.03.2023 die Vorlage GRV/2023/483 mehrheitlich beschlossen:

„Zur langfristigen Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Rosbach wird die Errichtung von Ärzte- und Gesundheitszentren in den Stadtteilen Ober-Rosbach und Rodheim angestrebt.

Die Umsetzung soll privatwirtschaftlich in Zusammenarbeit mit der IWG-Unternehmensgruppe Europastraße 3, 35394 Gießen, und mit Unterstützung der HFBP Rechtsanwälte & Notar, Kerkrader Straße 4, 35394 Gießen, erfolgen. Zu diesem Zweck soll eine Objektgesellschaft mit der Bezeichnung MEDZENTRUM Rosbach v.d.Höhe GmbH & Co. KG gegründet werden. Die Objektgesellschaft erwirbt das städtische Grundstück, ist Bauherr und Vermieter. Komplementärin der Objektgesellschaft wird die dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter der IWG Medical Real Estate AG.“

In den letzten Wochen wurde deutlich, dass eine zeitnahe Umsetzung mit der IWG nicht zu realisieren ist. Der Rechtsanwalt Alexander Bechtler teilte am 05.09. mit, dass die IWG-Gruppe aktuell nicht in der Lage ist, das Vorhaben eines Ärzte- und Gesundheitszentrums durch eine seitens der IWG Medical Real Estate AG zu kapitalisierenden Objektgesellschaft zu realisieren. Bislang hat die IWG Medical Real Estate AG diese Objektgesellschaften zunächst mit dem erforderlichen Risiko-, später mit dem erforderlichen Eigenkapital versorgt, indem diese Mezzaninekapital aufgenommen hat. Dieses Vorgehen ist aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation am Immobilienmarkt aktuell nicht möglich.

Jetzt ist es erforderlich, dass ein MEDZENTRUM Ärzte- und Gesundheitszentrum vom Start weg durchfinanziert ist. Das bedeutet, dass entweder der Endkäufer des Objektes zur Verfügung steht, die Kommanditanteile bereits vollständig gezeichnet sind oder dass der Endinvestor das Objekt projektreif übernimmt und realisiert.

Herr Bechtler hat am 08.09. zugesagt, dass er die Stadt Rosbach v. d. Höhe bei dem Projekt als Anwalt weiter unterstützen würde. Da bereits architektonische Planung und die erste Businessplanung basierend auf einer aktuellen Kostenschätzung vorliegt und Mietinteressenten identifiziert wurden, gilt es nun das Fortbestehen des Projektes zu besprechen.

Eine entsprechende Gremienvorlage ist in Vorbereitung.

Wie ist der Entwicklungsstand zur geplanten Errichtung von Ärzte- und Gesundheitszentren in den Stadtteilen Ober-Rosbach und Rodheim?

a.

Ist eine diesbezüglich vorgesehene Objektgesellschaft inzwischen gegründet?

Nein.

b.

Welche Zusagen für Anmietungen durch medizinische Dienstleister liegen nach Information des Magistrats nunmehr vor?

Bei der Stadt gehen regelmäßig Anfragen von Ärzten oder anderen Akteuren der Gesundheitswirtschaft ein. Eine Nachfrage zu Ärzte- und Gesundheitszentren in Rosbach und Rodheim ist nachweisbar vorhanden. Da die Finanzierung des Projekts nunmehr komplett neu konzipiert werden muss, liegen dem Magistrat keine konkreten Zusagen vor.

c.

Wann wird nach Einschätzung des Magistrats der Grundstückverkauf der Stadt in der Dieselstraße zum Bau des dortigen Ärzte- und Gesundheitszentrums erfolgen?

Bevor der Grundstücksverkauf erfolgen kann, muss für das Projekt vom Start weg durchfinanziert werden.

Rosbach v. d. Höhe, den 13.10.2023

Katharina Hantl  —  Julia Ziegeler
Vorsitz  —  Schriftführung