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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 10.09.2024, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:38 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Roman Lack - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Gerald Harff - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Christoph Käding - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Herr Dieter Kurth - STIMME

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Verwaltung

Frau Julia Ziegeler -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Herr Joachim Höhler - CDU

entschuldigt

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

entschuldigt

Frau Beate Karschny - FWG

entschuldigt

Herr Rainer Schaub - FWG

entschuldigt

Herr Walter Horz - STIMME

entschuldigt

Magistrat

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 10.09.2024

3.1

Machbarkeitsuntersuchung für eine mögliche gastronomische Nutzung des Alten Rathauses

3.2

Bundesförderung Altes Rathaus Ober-Rosbach

3.3

Rückblick Open-Air Kultur an der Wasserburg 2024

3.4

Erklärung zur kommunalen Unterfinanzierung

4

Kleine Anfragen

5

Verkauf von Gewerbegrundstücken im Baugebiet "Südumgehung Ost, 2. BA" Hier: Verkauf an die firstcolo Gruppe

6

Interkommunale Zusammenarbeit im Wetteraukreis;

hier: Einrichtung einer interkommunalen Informationssicherheitsstelle im Wetteraukreis

7

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und STIMME vom 30.08.2024, Gastronomie im alten Rathaus

8

Antrag der Fraktion STIMME vom 01.09.2024, Einrichtung von Tempo-30-Zonen

9

Antrag der Fraktion FWG vom 01.09.2024, Erneute Ausschussberatung der Probleme der Bahnanbindung Rosbachs

10

Antrag der Fraktion FWG vom 01.09.2024, Online Angebot für ehrenamtliches Engagement und eine Ideenbörse

11

Antrag der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Protokolle Integrations- und Mobilitätskommission

12

Antrag der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Willkommensschilder

13

Anfrage der Fraktion CDU vom 05.08.2024, Grund- und Regenwasser in Rosbach und Rodheim

14

Anfrage der Fraktion STIMME vom 25.08.2024, Sozialstation "häusliche Pflege" Niddatal - Wöllstadt - Rosbach, Neuorganisation

15

Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Ordnungsamt

16

Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Ärztehaus

17

Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Sanierung/Ausbesserung Ortsstraßen

18

Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Förderung Heizungsaustausch

19

Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Baugebiet "Am Belgesbaum"

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 05.09.2024 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, TOP 6 „Einrichtung einer interkommunalen Informationssicherheitsstelle im Wetteraukreis“ sowie TOP 9 „Antrag der Fraktion FWG, erneute Ausschussberatung der Probleme der Bahnanbindung Rosbachs“ ohne Aussprache zu behandeln.

Aus TOP 8 „Antrag der Fraktion STIMME, Einrichtung von Tempo-30-Zonen“ wird ein Antrag aller Fraktionen.

Herr Dr. Rathjens beantragt die Aussprache zu TOP 14 „Anfrage der Fraktion STIMME, Sozialstation, Neuorganisation“.

Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates:

Einstimmig ja

2.

Genehmigung des Protokolls

Einwände gegen das Protokoll vom 02.07.2024 ergeben sich nicht.

3.

Mitteilungen 10.09.2024

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:

Mietverträge Siemensstr. 8 und Daimlerstr. 5 zur Flüchtlingsunterbringung - Geltendmachung der Option zur Vertragsverlängerung um ein Jahr

Der Magistrat hat die Verlängerung der am 06.07.2022 zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung geschlossenen Mietverträge für die Gebäude Siemensstraße 8 in 61191 Rosbach v.d.Höhe und Daimlerstraße 5 in 61191 Rosbach v.d.H. durch Geltendmachung der vertraglich vereinbarten Verlängerungsoptionen für den Zeitraum von einem Jahr bis zum 31.01.2026 beschlossen.

Bauantrag Grundstück: Friedberger Straße 12a, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Nutzungsänderung von einer Bäckerei zu einer Wohnung im EG

Dem Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Bäckerei zu einer Wohnung im EG in der Friedberger Straße 12a wurde zugestimmt.

Bauantrag Grundstück: Raiffeisenstraße 18, Gemarkung Ober-Rosbach

Neubau einer Aldifiliale und Anpassung der Außenanlage

Dem Antrag zum Neubau einer Aldifiliale und Anpassung der Außenanlage in der Raiffeisenstraße 18 wurde zugestimmt.

Der beantragten Befreiung zur Überschreitung der GRZ II um 0,04 wurde zugestimmt.

Bauantrag Grundstück: Bei den Junkergärten 4, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Errichtung von 4-Klassenraumcontainern für 5 Jahre und Garagen, bzgl. Verlängerung - Befreiung -

Der beantragten Verlängerung der temporären Errichtung einer 4-Klassenraum-containeranlage und Garagen in Bei den Junkergärten 4 und der erforderlichen Befreiung wurde zugestimmt.

Bauantrag Grundstück: Die Sang 14 und 16, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Umbau eines Ein-Familienhauses in ein Zwei-Familienhaus mit 2 Wohneinheiten und Energetische Sanierung. Mit 5 KFZ-Stellplätzen - Außenbereich -

Dem Bauantrag wurde teilweise, bzgl. des Grundstückes Die Sang 14 und dem damit verbundenen Umbaus eines Ein-Familienhauses in ein Zwei-Familienhaus mit zwei Wohneinheiten, der energetischen Sanierung und der Errichtung von fünf Kfz-Stellplätzen unter den Vorbehalten zugestimmt, dass das Gebäude gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB von der Eigentümerin oder deren Familie selbst genutzt, eine Fremdvermietung ausgeschlossen und dies in Form einer Baulast gesichert wird;

dass die geplante Kleinkläranlage über den Wetteraukreis genehmigt wird; dass die Anforderungen der Stellplatzsatzung mit einer maximalen Zufahrtsbreite gemäß § 3 Abs. 2 von bis zu 6,00 m eingehalten wird. Die geplante Zufahrt ist entsprechend anzupassen.

Des Weiteren gilt die Zustimmung nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde.

Die Erschließung, Ver- und Entsorgung ist mit dem Baumanagement der Stadt abzustimmen.

Einer Bebauung des bisher unbebauten Grundstückes im Außenbereich Die Sang 16 wird unter Verweis auf § 35 BauGB im Rahmen des vorliegenden Bauantrages nicht zugestimmt.

Bauantrag Grundstück: Jahnstraße 33, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Erweiterung (Anbau) des Physiobereichs der Sportwelt Rosbach

Dem Bauantrag zur Erweiterung des Physiobereichs der Sportwelt Rosbach in der Jahnstraße 33 wurde zugestimmt.

Befreiungsantrag Grundstück: Am Teich 13, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Befreiung zur Errichtung einer Garage im südlichen Grundstücksbereich

Die Stadt hat der beantragten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans OR/10 „Am Schlitterweg“ bzgl. der Regelung für Garagen zu, wodurch eine Garage auch im südlichen Grundstücksteil errichtet werden kann, zugestimmt.

Neubau KiTa Rodheim - Elektro - Neuvergabe Auftrag

Der Magistrat hat die Beauftragung gem. Angebot vom 10.06.2024 in Höhe von 826.900,00€ brutto beschlossen.

Neubau KiTa Rodheim - Vergabe Fliesenarbeiten

Der Magistrat hat beschlossen, das Gewerk Fliesen für 109.000,00€ brutto zu vergeben.

Neubau KiTa Rodheim - Vergabe Bodenbelagsarbeiten

Der Magistrat hat beschlossen, das Gewerk Bodenbelag für 80.000,00€ brutto zu vergeben.

Grundhafte Sanierung Feuerwehrgerätehaus Ober-Rosbach - Vergabe Flachdachsanierungsarbeiten

Der Magistrat hat beschlossen, die Beauftragung für das Gewerk Flachdachsanierungsarbeiten für 371.000,00€ brutto zu vergeben.

Grundhafte Sanierung Feuerwehrgerätehaus Ober-Rosbach - Vergabe Pultdach- und Fassadesanierung

Der Magistrat hat beschlossen, die Beauftragung für das Gewerk Pultdach- und Fassadesanierung für 371.000,00€ brutto zu vergeben.

Grundhafte Sanierung Feuerwehrgerätehaus Ober-Rosbach - Vergabe Metallbauarbeiten

Der Magistrat hat beschlossen, die Beauftragung für das Gewerk Metallbauarbeiten für

62.000,00 € brutto zu vergeben.

Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Rosbach v. d. Höhe und Friedrichsdorf im Bereich der Ordnungspolizei

Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Ordnungspolizei der Städte Rosbach v. d. Höhe und Friedrichsdorf zur Beschlussfassung vorzubereiten.

Fuhrpark Bauhof: Ersatzbeschaffung Winterdienstfahrzeug

Der Magistrat hat den Kauf eines EGHOLM 2155 Park Ranger inkl. erforderlicher Betriebsausstattung in Höhe von 55.600,00 € brutto beschlossen.

Neufassung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rosbach v. d. Höhe (Beförderungsentgelte) - Korrektur eines Absatzes

§ 3 (Zuschläge), Abs. 1 der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rosbach v. d. Höhe (Beförderungsentgelte) wurde wie folgt korrigiert:

Bei Fahrten mit Großraumtaxen, die für die Beförderung von mehr als vier Personen (ohne Fahrer) zugelassen sind, ist bei der Beförderung ab 5 bis 8 Personen ein Großraum-Zuschlag in Höhe von 5,00 € zu entrichten.

Vermietung der Dachgeschosswohnung in der Preulgasse 32

Es wurde beschlossen, die 2-ZKB Wohnung in der Preulgasse 32, mit einer Gesamtwohnfläche von 35 m², ab dem 01.09.2024 zu vermieten.

Die Kaltmiete beträgt 7,00 € zzgl. Nebenkosten.

Pfortgasse 17 - Beendigung des Mietverhältnisses zur Unterbringung von Flüchtlingen zum 14.11.2024

Der Magistrat hat beschlossen, das Mietverhältnis über die zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietete 1-Zimmer Wohnung im 1. OG der Pfortgasse 17 in 61191 Rosbach v.d.Höhe fristgerecht zum 14.11.2024 zu kündigen.

Errichtung von Windkraftanlagen Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz 1. Karben-Petterweil (Vorranggebiet 4607) 2. Winterstein (Vorranggebiet 7805)

Zu den Anträgen der Alterric Deutschland GmbH, Holzweg 87, 26605 Aurich zur Errichtung und dem Betrieb von:

4 Windkraftanlagen im Vorranggebiet 4607 Karben-Petterweil und 4 Windkraftanlagen im Vorranggebiet 7805 Winterstein wurde das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

BAB A 5 Ersatzneubau Unterführung Sang Hier: Erteilung einer Bauerlaubnis/Übertragung von Flächen

Der Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, wurde eine Bauerlaubnis erteilt. Der in der Bauerlaubnis vorgesehenen Übertragung von städtischen Flächen auf den Bund gegen Tauschflächen und Entschädigung wurde zugestimmt.

Lärmbelästigung durch Schienenverkehr sowie Kommunikation mit der DB InfraGO AG - Fahrweg

In den Stadtteilen Ober- und Nieder-Rosbach häufen sich die Beschwerden aufgrund einer Lärmbelästigung durch den Schienenverkehr. Seit Monaten kommt es bei der Durchfahrt von Zügen in der Nähe des Haltepunktes „Rosbach“ zu störenden Geräuschen (schriller Ton, 80-95 dB). Die Lärmbelästigung beginnt morgens um 05:30 Uhr und wiederholt sich bei jeder Durchfahrt bis abends um 23:30 Uhr.

Wir haben die Deutsche Bahn kontaktiert, um die Lärmbelästigung zu reduzieren. Daraufhin teilte die DB InfraGO AG - Fahrweg mit, dass im Juli ein maschinelles Schienenschleifen durchgeführt wird. Die Kommunikation AIM Netz Frankfurt (M) teilte am 27.06. mit: „Wir gehen davon aus, dass es dadurch zu einer geringfügigen „Verbesserung“ kommen wird. Das Quietschen in den engen Bögen in Rosbach ist leider unvermeidbar. Nur durch größere Radien würde man hier das Quietschen etwas reduzieren. Eine Änderung der Trassierung ist im Rahmen der aktuellen Ortschaftsbebauung nicht möglich. Wir versuchen durch Instandhaltungsmaßnahmen die Geräuschsituation vor Ort möglichst gut abzumildern.“

Die Beschwerdelage hat sich im Juli und August - trotz des maschinellen Schienenschleifens - nicht verbessert. Die Beschwerden aus der Bevölkerung haben eher noch zugenommen. Nach Aussagen der Anwohner hat sich der Lärm in keiner Weise verringert. Außerdem kommt es nicht in Kurvenlagen, sondern auf gerader Strecke zu dem Quietschen.

Die Bürgerinnen und Bürger fragen bei uns nach, wir werden kritisiert und einige wollen sogar wegziehen. Aufgrund der massiven Beschwerden haben wir uns noch einmal an die Deutsche Bahn gewandt. Wir wollten wissen, welche Informationen wir den Beschwerdeführern geben können oder ob wir sie direkt an die Deutsche Bahn verweisen sollen.

Am 28.08. teilte uns die Kommunikation AIM Netz Frankfurt (M) bei der DB InfraGO AG - Fahrweg auf mehrfache Nachfrage folgendes mit: „Mitte Juli ist die MSS Schicht (maschinelles Schienenschleifen) in Rosbach gelaufen. Wie bereits in der geführten Korrespondenz mitgeteilt, können durch das maschinelle Schienenschleifen nur geringfügige Verbesserungen erzielt werden. Das Quietschen in den engen Bögen in Rosbach ist leider unvermeidbar. Nur durch größere Radien würde man hier das „Quietschen“ etwas reduzieren. Eine Änderung der Trassierung ist im Rahmen der aktuellen Ortschaftsbebauung nicht möglich. Mehr können wir zu diesem Sachverhalt leider nicht sagen und bitten Sie, von weiteren Rückmeldungen/Nachfragen zu dieser Thematik abzusehen.“

Anfrage der Fraktion STIMME vom 05.05.2023, Energiesparmaßnahmen im öffentlichen Immobilienbestand

Wurde das Ziel, ca. 20% Energie einzusparen, in der Zeit vom 01.09.2022 bis zum 30.04.2023 erreicht? Falls nein, was sind die Gründe dafür? Wie hoch war die tatsächliche Einsparungsquote?

Bezugnehmend auf die bereits vorliegende Beantwortung dieser Frage, teilen wir mit, dass eine monatliche oder halbjährliche Betrachtung der Energieverbräuche für die städtischen Liegenschaften leider nicht möglich ist, da die Abrechnungen jährlich erfolgen. Die getroffenen Maßnahmen führten zur Verringerung des Gasverbrauchs.

Bei der genauen Betrachtung der Jahre 2022 und 2023 lässt sich aufgrund der Jahresabschlussrechnungen sagen, dass im Jahre 2022 der Gesamtverbrauch um 14 % im Vergleich zum Vorjahr 2021 zurück gegangen ist. Im Jahr 2023 verringerte sich der Verbrauch um 31% im Vergleich zum Jahr 2022.

Sodass man daraus schließen kann, dass die 20% an Energieeinsparung in den Monaten Sept. 2022-April 2023 erreicht wurden.

Der erhöhte Verbrauch in der Adolf-Reichwein-Halle lässt sich durch die gestiegene Nutzung erklären.

Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher - Erhalt von 8 Förderbescheiden für Praxisanleitung

Mit dem Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ unterstützt das Land Hessen Träger und Kommunen bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in der

Kindertagesbetreuung. Hierfür werden im Rahmen der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ zwei Maßnahmen umgesetzt: Die Förderung von Ausbildungsplätzen in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (Programmbereich I) sowie die Förderung von anleitenden Fachkräften am „Lernort Praxis“ (Programmbereich II).

Für den Programmbereich II / - der Praxisanleitung - hat die Verwaltung Ende Juli 2024 für das neue Schuljahr 2024/2025 insgesamt 8 Förderanträge beim Land Hessen eingereicht. Eingehend am 26.08.2024 wurden alle 8 Förderanträge positiv beschieden. Die Stadt erhält damit für das kommende Schuljahr für die Anleitung aller Auszubildenden im Erzieherbereich eine Förderung von insgesamt 20.800 €.

Beschluss vom 18.05.2021 Prüfauftrag Waldkindergarten

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.05.2021 beschlossen, dass der Magistrat die Errichtung eines Waldkindergartens in Rosbach prüfen soll. Dabei sollte auch untersucht werden, ob eine Trägerschaft durch nichtstädtische Einrichtungen möglich ist.

Bisher wurden mehrere Sachstände dazu berichtet (MV/2021/419, AF/2022/169, MV/2023/498). Ergänzend hierzu folgt eine weitere Mitteilung: Der Standort am Teich in Nieder-Rosbach ist aufgrund der Nähe zum Gewässer ungeeignet.

Daraufhin wurde ein alternatives Grundstück in Ober-Rosbach (Flur 5, Nr. 377) geprüft. Der Eigentümer ist bereit, das Grundstück zur Verfügung zu stellen. Allerdings befindet sich dieses Gelände

innerhalb der Grenzen eines aktiven Tagebaus, der laut Hauptbetriebsplan bis mindestens 2027 rekultiviert wird. Eine Nutzung für den Kindergarten wäre laut Mitteilung des Regierungspräsidiums

erst nach Abschluss der Rekultivierung und Entlassung aus der Bergaufsicht möglich. Der Wetteraukreis hält es auch für möglich dort eine Waldkita zu genehmigen.

Der Prüfantrag wird damit als erledigt betrachtet. Ab 2027 wird die Verwaltung den Fortschritt der Rekultivierung beobachten und bei entsprechender Eignung ein Bebauungsplanverfahren einleiten. Das Grundstück ist gut angebunden und verfügt über nahegelegene Wasser- und Stromanschlüsse, wodurch es als idealer Standort für einen Waldkindergarten gilt.

Nachfolgender Kartenausschnitt zeigt das in Frage kommende Grundstück:

Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 29.08.2024 getagt hat.

Folgende Punkte wurden behandelt:

-

Verkauf eines Gewerbegrundstückes an die firstcolo Gruppe

-

Machbarkeitsuntersuchung für eine mögliche gastronomische Nutzung des Alten Rathauses

Frau Bergmann berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 27.08.2024 getagt hat.

Folgende Punkte wurden behandelt:

-

Bundesförderung Altes Rathaus Ober-Rosbach

-

Sachstand kommunaler Wärmeplan, Antrag der Fraktion SPD vom 07.05.2023

-

Auswertung Ortstermin Bestattungswald

-

Antrag der Fraktion STIMME, Mieterstrom

3.1.

Machbarkeitsuntersuchung für eine mögliche gastronomische Nutzung des Alten Rathauses

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/608 wird verwiesen.

3.2.

Bundesförderung Altes Rathaus Ober-Rosbach

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/610 wird verwiesen.

3.3.

Rückblick Open-Air Kultur an der Wasserburg 2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/614 wird verwiesen.

3.4.

Erklärung zur kommunalen Unterfinanzierung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/615 wird verwiesen.

4.

Kleine Anfragen

Es liegen drei kleine Anfragen vor, die vom Bürgermeister Maar alle mündlich beantwortet werden.

Anfrage der Fraktion STIMME „Bürgerservice Erreichbarkeit“:

In den „sozialen Medien“ war kürzlich zu lesen, „Es ist ja schön, dass man im Bürgerbüro jetzt eine automatische Telefonvermittlung hat, der Vorteil daran ist ganz klar, es muss NIEMAND mehr ans Telefon gehen, auch wird nicht zurückgerufen wenn man auf den Anrufbeantworter spricht oder auf Emails geantwortet. Das nenne ich Bürgernähe, so schafft man sich ab.“

Ein Kommentar dazu: „Zur Abholung der Wahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl muss man einen Termin vereinbaren. Unglaublich.“

Und ein weiterer: „Das ist typisch Stadt rosbach-hessen.de“

Da solche und ähnliche Beschwerden dieser Art immer wieder geäußert

werden, fragen wir den Magistrat:

Was wird konkret unternommen, damit sich solche Beispiele nicht wiederholen?

Stimmt es, dass man für die Abholung der Wahlunterlagen grundsätzlich einen Termin benötigt?

Antwort des Bürgermeisters:

Herr Maar führt aus, dass zur Abholung der Wahlunterlagen kein Termin benötigt wird, diese kann man während der Öffnungszeiten im Rathaus abholen.

Weiterhin berichtet er, dass die Beschwerdelage zu diesem Thema sehr gering sei. Anstatt sich bei Facebook zu äußern, sollte sich die Beschwerde direkt an die Verwaltung richten.

Grundsätzlich ist geregelt, dass zurückgerufen und auf E-Mails geantwortet wird.

Anfrage der Fraktion SPD „Baustellenbesichtigung Jugendzentrum Rodheim“:

Wie groß war die Resonanz von Jugendlichen hinsichtlich der Baustellenbesichtigung des Jugendzentrums Rodheim am 27. August?

Antwort des Bürgermeisters:

Es waren 2 Jugendliche anwesend. Da es an diesem Tag sehr heiß war, wurde wahrscheinlich ein Schwimmbadbesuch vorgezogen.

Im Vorfeld der Baustellenbesichtigung wurde von der Jugendbetreuung das Interesse abgefragt. Da mehrere Jugendliche Interesse an der Baustellenbesichtigung bekundet hatten, wurde der Termin festgelegt.

Anfrage der Fraktion FDP „Flüchtlinge“:

1.

Wie hoch sind die momentanen monatlichen Ausgaben der Stadt Rosbach für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, aufgeschlüsselt nach

a)

angemietete Wohnungen für zurzeit wie viele Flüchtlinge?

b)

Flüchtlingsunterkunft in Rodheim für momentan wie viele Flüchtlinge sowie die Pacht für das Grundstück?

c)

Ausgaben zurzeit für Flüchtlingsbetreuungen?

2.

Wie hoch sind und wie berechnen sich die momentanen monatlichen Erstattungen an die Stadt Rosbach für das Unterbringen und Betreuen von Flüchtlingen?

Antwort des Bürgermeisters:

Durch die kürze der Zeit, kann die kleine Anfrage nur mit ungefähren Zahlen beantwortet werden. Es besteht Einvernehmen, die Anfrage in der nächsten Stadtverordnetenversammlung noch einmal genauer zu beantworten.

Derzeit hat die Stadt Rosbach 185 Flüchtlinge untergebracht. Die dadurch entstehenden Kosten für Miete und Nebenkosten liegen bei monatlich ca. 32.000 € (Fremdanmietung und städtische Wohnungen, die Waldstraße ist auch mit eingerechnet). Die Baukosten der Waldstraße 29 lagen bei 1,3 Mio. Die Kosten setzten sich zusammen aus der Abschreibung, den Zinsen und der monatlichen Pachtgebühr von 1700 Euro.

Die sozialarbeiterische Betreuung liegt bei 19.000,00 im Monat.

Gegenüber stehen Einnahmen für die ersten neun Monate in diesem Jahr von ca. 590.000 Euro, man rechnet bis Ende des Jahres mit Gesamteinnahmen von ca. 750.000 Euro. In diesen Zahlen ist die Mehrbelastung der Verwaltung nicht mit eingerechnet.

5.

Verkauf von Gewerbegrundstücken im Baugebiet "Südumgehung Ost, 2. BA" Hier: Verkauf an die firstcolo Gruppe

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage

GRV/2024/734 wird verwiesen.

Beschluss:

1.) Verkaufsbeschluss

Die Stadt verkauft das Gewerbegrundstück Gem. Ober-Rosbach, Flur 5, Nr. 516/3, „In der Steinmauer“ mit ca. 11.555 m², an die firstcolo Gruppe (nachfolgend firstcolo), Kruppstrasse 105, 60388 Frankfurt am Main. Der Kaufpreis beträgt 1.733.250,- € (150,00 €/m²).

Im Kaufpreis sind die Abwasser-, Wasser- und Erschließungsbeiträge enthalten.

Der Verkauf ist an folgende Bedingungen geknüpft:

A) Bauverpflichtung:

Der Käufer hat das Grundstück mind. mit dem Hauptgebäude entsprechend der vorliegenden Planung innerhalb von 6 Jahren zur Errichtung eines Rechenzentrums zu bebauen. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der Bauverpflichtung steht der Stadt ein Rückforderungsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zzgl. den vom Käufer bereits aufgewendeten Kosten für das Bauwerk zu. Alternativ dazu kann die Stadt eine Strafzahlung in Höhe von 75,00 €/m² fordern. Die Entscheidung im Einzelfall liegt im Ermessen der Stadt. Der Grundstückseigentümer trägt im Fall der Rückübertragung alle Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer.

Weiterhin wird der Stadt ein unbefristetes Vorkaufsrecht eingeräumt.

Diese Bedingungen werden entsprechend im Grundbuch gesichert. Sie treten im Rang hinter die Grundschuld der finanzierenden Bank zurück.

B) weiterführende Käuferverpflichtungen:

  • Der Käufer wird an einer Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Abwärme für ein kommunales Wärmenetz mitwirken.
  • Im Falle der Errichtung eines kommunalen Wärmenetzes verpflichtet sich der Käufer, die anfallende Abwärme in der technisch höchstmöglichen Menge für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme des Rechenzentrums entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss erfolgt eine Vergütung auf Basis marktüblicher Preise.
  • 100 % des anfallenden Energieverbrauchs wird dauerhaft aus erneuerbaren Energien bezogen.
  • Eine Energieverbauchseffektivität (1,2) gemäß den gesetzlichen Vorgaben des EnEfG ab 01.07.2026 wird umgesetzt; auch bei Inbetriebnahme vor dem 01.07.2026.
  • Die erforderlichen Notstromaggregate werden so betrieben, dass Auswirkungen jeglicher Art auf die Umwelt und das weitere Umfeld, vermieden werden. Test- und Wartungsbetriebe werden auf ein Mindestmaß reduziert.
  • Zur Vermeidung von Lichtimmissionen darf zur Außenbeleuchtung nur moderne LED-Technologie mit hoher Effizienz und einer bedarfsgerechten Beleuchtungsregelung mit Farbtemperaturen zwischen 1.800 bis maximal 3.000 Kelvin eingesetzt werden. Zur Vermeidung ungerichteter Abstrahlung sind vollabgeschirmte Leuchten einzusetzen.
  • Der Betreiber implementiert eine Abfallmanagementstrategie, um die Umweltauswirkungen der Abfälle (insb. Elektronikschrott und Verpackungsmüll) zu reduzieren. Zudem ist Elektroschrott zu recyceln.
  • Eine laufende Sicherstellung eines gepflegten optischen Eindrucks des Rechenzentrums etwa durch Instandhaltung und (gärtnerische) Pflege der Fassaden- und Dachbegrünung wird sichergestellt.
  • Für die Dauer des Betriebs wird der Käufer alle 2 Jahre Nachweise/Dokumentationen zum nachhaltigen Betrieb des Rechenzentrums vorlegen.

Bei schuldhafter Nichteinhaltung einer oder mehrerer der vorgenannten weiteren Käuferverpflichtungen, wird dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist schuldet der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe

von EUR 5,00 pro verkauftem Quadratmeter Grundstücksfläche pro Monat. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe entbindet nicht von der Erfüllung der Käuferverpflichtungen.

C) Flächenbedarf:

Sollte firstcolo die Stromverfügbarkeit nicht erhöhen können und damit das Baugrundstück nicht vollumfänglich für den Betrieb nutzen, wird zwischen Stadt und firstcolo eine gemeinsame Lösung für eine anderweitige Nutzung angestrebt. Hierzu ist eine gesonderte Gremienentscheidung gemäß Zuständigkeiten der Hauptsatzung zu treffen.

2.) Prüfung und Unterstützung zur Errichtung eines Umspannwerks

Die Stadt wird firstcolo dabei unterstützen eine geeignete Fläche in räumlicher Nähe zum Baugrundstück (1) zu finden, auf welcher ein zum Ausbau der Stromkapazitäten notwendiges Umspannwerk errichtet werden kann.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6.

Interkommunale Zusammenarbeit im Wetteraukreis;

hier: Einrichtung einer interkommunalen Informationssicherheitsstelle im Wetteraukreis

Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/826 wird verwiesen.

Beschluss:

  • Stadt Rosbach v. d. Höhe beteiligt sich an der interkommunalen Kooperation zur Einrichtung einer „Interkommunalen Informationssicherheitsstelle im Wetteraukreis“, die in der Kreisverwaltung des Wetteraukreises eingerichtet wird.
  • Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung der Interkommunalen Informationssicherheitsstelle im Wetteraukreis gemäß Anlage wird zugestimmt.
  • Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 6.475,79 € Euro (6.475,79 € jährlich in den Folgejahren) werden im Haushaltsplan 2025 eingeplant.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

7.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und STIMME vom 30.08.2024, Gastronomie im alten Rathaus

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und STIMME vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, einen potentiellen Pächter eines gastronomischen Betriebes für das alte Rathaus zu finden. Sollte dies erfolgreich sein, informiert der Magistrat die städtischen Gremien, die dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, wird die Idee eines gastronomischen Angebotes im alten Rathaus nicht weiterverfolgt.

Die Fraktion FDP legt einen Erweiterungsantrag vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge als Erweiterung des Antrags von CDU und STIMME als letzten Satz beschließen:

„Sollte dies nicht bis spätestens 1. Juni 2025 erfolgreich sein, wird die Idee eines gastronomischen Angebotes im alten Rathaus nicht weiterverfolgt.

Die Fraktion SPD legt einen konkurrierenden Antrag zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und STIMME vor.

Antragstext:

1.

Die Suche nach einem potenziellen Pächter eines gastronomischen Betriebs für das Alte Rathaus wird zurückgestellt.

2.

Der Magistrat wird aufgefordert, den Gremien die jährlichen Belastungen des städtischen Ergebnis- und Finanzhaushalts durch die gemäß Machbarkeitsstudie erforderlichen Investitionen für einen gastronomischen Betrieb dazulegen. Hierbei sind auch Folgekosten sowie Ersatzinvestitionen durch nutzungsbedingten Verschleiß zu berücksichtigen.

3.

Der Magistrat prüft, welche Anforderungen seitens des Denkmalschutzes für einen gastronomischen Betrieb im Alten Rathaus generell zu berücksichtigen sind.

4.

Dies beinhaltet auch die Genehmigungsfähigkeit des in der Machbarkeitsstudie aufgeführten Pavillonanbaus aus Sicht des Denkmalschutzes und des Baurechts. Ferner ist darzulegen, ob der Pavillonbau zu einem Wegfall von Stellplätzen führt und welche Folgewirkungen dies hätte.

5.

Der Magistrat prüft, welche genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für das Betreiben einer Außengastronomie erforderlich sind und welches Sitzplatzangebot möglich ist. Insbesondere soll geprüft werden, inwieweit der Platz um den Brunnen am Ober-Rosbacher Marktplatz in das Sitzplatzangebot einbezogen werden kann und dies ohne eine teilweise Sperrung der Friedberger Str. / Homburger Str. möglich ist.

6.

Der Magistrat wird aufgefordert, mittels eines Markterkundungsverfahren den Verkauf des Alten Rathauses als denkmalgeschützte Immobilie zu prüfen.

7.

Vor einem Verkauf ist auch zu prüfen, inwieweit sich die Stadt an der Sanierung beteiligt und sich als Gegenleistung Nutzungsrechte sichern kann.

Die Fraktion FDP legt einen Ergänzungsantrag zu Punkt 6 des SPD Antrags vor.

Antragstext:

Der Magistrat wird aufgefordert, mittels eines Markterkundungsverfahren den Verkauf des Alten Rathauses als denkmalgeschützte Immobilie zu prüfen und Konditionen „Buy und Lease back-Lösungen“ vorzustellen. Bereits öffentlich vorgestellte alternative Nutzungsmöglichkeiten sind bei den finanziellen Betrachtungen einzubeziehen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und STIMME mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen

(1 Grüne, 1 FDP, 4 STIMME, 8 CDU,)

7 Nein-Stimmen

(4 SPD, 3 FWG)

2 Enthaltungen

(1 Grüne, 1 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Anträgen zu.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt einzeln über den konkurrierenden Antrag der Fraktion SPD mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP bei Punkt 6 abstimmen:

Abstimmungsergebnis Punkt 1:

7 Ja-Stimmen

(4 SPD, 3 FWG)

16 Nein-Stimmen

(2 Grüne, 2 FDP, 4 STIMME, 8 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 1 ab.

Abstimmungsergebnis Punkt 2:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 2 zu.

Abstimmungsergebnis Punkt 3:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 3 zu.

Abstimmungsergebnis Punkt 4:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 4 zu.

Abstimmungsergebnis Punkt 5:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 5 zu.

Abstimmungsergebnis Punkt 6 mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP:

21 Ja-Stimmen

(4 SPD, 2 Grüne, 2 FDP, 4 STIMME, 8 CDU, 1 FWG)

2 Nein-Stimmen

(2 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 6 zu.

Abstimmungsergebnis Punkt 7:

20 Ja-Stimmen

(4 SPD, 2 Grüne, 2 FDP, 4 STIMME, 8 CDU,)

3 Nein-Stimmen

(3 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 7 zu.

8.

Antrag der Fraktion STIMME vom 01.09.2024, Einrichtung von Tempo-30-Zonen

Aus dem Antrag der Fraktion STIMME, wird ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis90/ Die Grünen, CDU, FDP, FWG, SPD und STIMME vor.

Antragstext:

Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Errichtung weiterer Tempo-30-Zonen in Rosbach zu prüfen. Das Ergebnis ist im UmPla vorzustellen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den gemeinsamen Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.

9.

Antrag der Fraktion FWG vom 01.09.2024, Erneute Ausschussberatung der Probleme der Bahnanbindung Rosbachs

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Vor dem Hintergrund der mittlerweile eingetretenen Entwicklung hinsichtlich einer möglichen

Elektrifizierung der Strecke Friedrichsdorf - Friedberg erscheint eine erneute Beratung der Thematik im Haupt- und Finanzausschuss angebracht.

Die Beratungen sollen zu einem Ergebnis führen, welche Maßnahmen im Interesse der Stadt Rosbach vor der Höhe liegen und in Zukunft seitens des Magistrats weiterverfolgt werden sollten.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.

10.

Antrag der Fraktion FWG vom 01.09.2024, Online Angebot für ehrenamtliches Engagement und eine Ideenbörse

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, ein vergleichbares Angebot wie https://mein-bad-nauheim.de einzurichten, um verstärktes bürgerschaftliches Engagement wie auch eine Ideenbörse zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis:

Die antragstellende Fraktion bestimmt die Überweisung des Antrags an den Haupt- und Finanzausschuss.

11.

Antrag der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Protokolle Integrations- und Mobilitätskommission

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Protokolle der Integrations- und der Mobilitätskommission sind im Bürgerinformationssystem der Stadt Rosbach v.d. H. zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

Die antragstellende Fraktion zieht den Antrag zurück, da eine Veröffentlichung laut HGO nicht zulässig ist.

12.

Antrag der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Willkommensschilder

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Beschluss zur Errichtung von Willkommensschildern an den Ortseingängen wird aufgehoben.

Die Fraktion SPD legt einen Ergänzungsantrag vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Vor einer Beschlussfassung seitens der STVV bezüglich des Verzichts auf die Errichtung von Willkommensschildern ist die Einschätzung der Ortsbeiräte einzuholen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Ergänzungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Ergänzungsantrag zu.

13.

Anfrage der Fraktion CDU vom 05.08.2024, Grund- und Regenwasser in Rosbach und Rodheim

1. Wie hat sich der Grundwasserspiegel an den verschiedenen Messpunkten im Wald, unter der Stadt und unter den Feldern von Rosbach und Rodheim in den letzten z.B. 20 Jahren entwickelt?

Es liegt eine Aufzeichnung der GW-Messstände seit 2012 vor.

Die Grundwasserstände im Stadtgebiet und den Außenbereichen korrespondieren mit den Niederschlägen und weisen über die Jahre keine größeren Auffälligkeiten auf. Die Pegelwerte schwanken, bleiben aber in den Durchschnittswerten eher konstant.

Die Grundwassermessstellen GMW 8 und 9 im Wald oberhalb der Autobahn verhalten sich anders. Die durchschnittlichen Pegelstände schwanken über das Jahr hinweg deutlich, teilweise zeigen die Pegelmessungen Höhendifferenzen von bis zu 4 bzw. 5 m. Aufgrund der deutlich erhöhten andauernden Niederschläge im Jahr 2023 bis heute, haben sich die Pegelstände allerdings stark verbessert. Was das Grundwasser im Jahr 2020 bei GW8 erst bei 23 m Tiefe zu finden, lag er im Dezember 2023 bei einer Tiefe von rund 14,80m.

Die Pegelmessungen sind als Tabelle beigefügt. (Anlage 1)

2. Wie haben sich Art, Dauer und Menge der Niederschläge in den letzten z.B. 20 Jahren entwickelt?

Auf dem Gelände der Kläranlage Rosbach wird eine Niederschlagsmessung durchgeführt.

Der Durchschnittsniederschlag von ca. 660 mm/Jahr von 2013 bis 2023 (siehe Tabelle) entspricht in etwa dem langjährigen Durchschnittswert seit 1998. (Anlage 2)

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Absolutwerte recht konstant bleiben. Die Art der Regenereignisse allerdings verändert sich. Es treten häufiger Starkregenereignisse auf, zusätzlich sind längere Trockenperioden zu verzeichnen.

3. Wie hat sich der Trinkwasserverbrauch in Rosbach und Rodheim in dieser Zeit entwickelt (absolute Zahlen; keine pro-Kopf-Betrachtung)

Der Trinkwasserverbrauch von 2023 liegt mit 585.000 m³unter dem Verbrauch von 2013 mit 595.00 m³, bei ähnlich hohen Niederschlägen und trotz einer gestiegenen Einwohnerzahl. Dies lässt auf einen sparsameren Umgang mit Wasser schließen.

Allgemein haben die letzten niederschlagsarmen Jahre 2018 bis 2022 zu einem höheren Trinkwasserverbrauchs in diesem Zeitraum geführt. (Anlage 3)

4. Inwiefern sind über die Jahre Veränderungen in der Qualität des Grundwassers zu verzeichnen gewesen?

Das Grundwasser wird seitens der Stadt bzw. Stadtwerke sind separat beprobt.

Die Entnahmen an Quellen und Brunnen zur Trinkwasserversorgung allerdings werden kontinuierlich labortechnisch untersucht. Hierbei sind keine Veränderungen bezüglich der Qualität zu erkennen.

14.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 25.08.2024, Sozialstation "häusliche Pflege" Niddatal - Wöllstadt - Rosbach, Neuorganisation

Herr Dr. Rathjens beantragt zu diesem Tagesordnungspunkt die Aussprache.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Sozialstation nicht in die unmittelbare Zuständigkeit der Gemeindevertretungen der beteiligten Gemeinden fällt. Der Transparenz halber beantwortet er die Fragen wie folgt:

1. Welche Gründe gab es, Herrn Reindler zum neuen Verbandssekretär zu berufen?

Die bisherige Verbandssekretärin hat erklärt, die Tätigkeit nicht weiter ausüben zu wollen.

2. Welchen Zeitrahmen umfasst die Tätigkeit als Verbandssekretär? Geht dies zu Lasten seiner Haupttätigkeit?

Dies ist unterschiedlich und nicht pauschal zu beantworten. Seit der neue Verbandssekretär die Tätigkeit übernommen hat, waren es rund 5-10 Stunden pro Woche. Dies ist jedoch nicht die Regel. Normalerweise sollten es ca. 20-30 Minuten wöchentlich sein.

3. Welche Gründe gab es, einen externen Berater einzustellen?

Der zuständige Vorstand des Zweckverbandes hat dies entschieden, um die Leitung zu entlasten und zu stärken.

4. Warum wurden die Gründe für die vorgenannte Neuerungen in der Verbandsversammlung am 15.03.2024 offenbar nicht angesprochen?

Die Verbandssekretärin hat erst im Laufe des Junis geäußert die Tätigkeit nicht weiter ausführen zu wollen.

Herr Dr. Rathjens stellt drei weitere Fragen zur Anfrage:

1. Wie stellt sich aktuell die wirtschaftliche Situation der Sozialstation dar?

Der Bürgermeister führt aus, dass die wirtschaftliche Situation der Sozialstation angespannt ist. Dies liegt aktuell nicht an den Kosten, sondern an der fehlenden Auftragslage. Hinzu kommen vermehrte Wechsel im Bereich der Pflegedienstleitung und in der Buchhaltung. Sowohl die Personalbeschaffung als auch die Kundenakquise gestalten sich derzeit schwierig. Im Sommer wurde dies erkannt und ein externer Berater zur Unterstützung engagiert. Über das weitere Vorgehen soll in der nächsten Verbandsversammlung berichtet werden.

2. Ist es richtig, dass die wirtschaftliche Lage defizitär ist?

Ja, die Sozialstation ist derzeit defizitär. Aktuell ist das Ziel die Deckung der Defizite und die Erzielung zusätzlicher Einnahmen.

3. Ist davon auszugehen, dass auf die Gemeinden eine Nachschusspflicht zukommt?

Ja, der Bürgermeister hält dies Stand jetzt für wahrscheinlich.

15.

Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Ordnungsamt

1. Wie ist derzeit die Personallage beim Ordnungsamt?

Die Stellen der Fachbereichsleiterin, der Sachgebietsleiterin sowie der zwei Sachbearbeiterinnen Innendienst sind besetzt.

Beide Hilfspolizisten fallen schon seit längerer Zeit aus. Deren Rückkehr in den Dienst ist derzeit und auch zukünftig nicht absehbar.

Dementsprechend ist eine Stellenausschreibung zur Behebung des Personaldefizits derzeit in Vorbereitung.

16.

Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Ärztehaus

1. Wie ist der Stand bezüglich eines neuen Investors für das geplante Ärztehaus?

Die Verwaltung hat mit 4 interessierten Projektentwicklern/Investoren Gespräche geführt.

Ein Interessent hat von dem Projekt Abstand genommen.

Mit dem, von der Verwaltung favorisierten, Projektentwickler/Investor werden derzeit noch die Eckpunkte des Vertrages abgestimmt. Die Gremienbeteiligung ist im November d.J. geplant.

17.

Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Sanierung/Ausbesserung Ortsstraßen

1. In welchem zeitlichen Rhythmus wird seitens der Verwaltung überprüft, welche innerörtlichen Straßen Schäden aufweisen?

Zur Erstellung des ersten Straßenbauprogramms (SBP 1) wurden alle Straßen durch eine Spezialfirma (GSA) befahren und der Zustand bewertet. Dies war Grundlage zur Erstellung der Priorisierungen.

Im Zuge des 2. Straßenbauprogramms wurde die Bewertung ebenfalls durch GSA aktualisiert.

Auf der Basis wurde die Priorisierung des 2. Programms durchgeführt und ein mögliches 3. Programm vorbereitet.

Neben dieser Grundlage erfolgen kontinuierlich Sichtkontrollen, die mit den vorhandenen Da-ten abgeglichen werden.

Zusätzlich werden Meldungen aus dem Mängelmelder, sowie Mitteilungen der Bürger in die Basisdaten eingearbeitet.

Ein zeitlich festgelegter Untersuchungsrhythmus ist dadurch nicht erforderlich.

2. Gibt es diesbezüglich Hinweise seitens der Bürgerinnen und Bürger mittels des Mängelmelders?

Kontinuierlich erhalten wir Mitteilung durch Mängelmelder und Bürgerschaft.

3. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen Kenntnisnahme und Behebung eines Straßenschadens?

Kleinere Schäden, welche eine Gefahr der Verkehrssicherung darstellen, werden umgehend durch Mitarbeiter des Bauhofs repariert, mittlere Schäden werden über das Jahres-LV (externe Baufirma) behoben.

Größere Maßnahmen sind vorzubereiten und auszuschreiben, Mittel sind frühzeitig im Haus-halt einzustellen. Eine kurzfristige Behebung ist hier nicht möglich. Synergieeffekte werden hierbei genutzt werden, so dass ein gesamtwirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann.

4. Welche Ausbesserungen sind derzeit geplant?

  • Dieselstraße: Hessenmobil im Oktober 24
  • Fortführung Straßenbauprogramm II 2025: OR-Wintersteinstraße, NR-Frankenstraße
  • Zudem ist eine Sanierung der Waldstraße (Rodheim) gemeinsam mit Hessenmobil im Zuge der Kanal- und Wasserleitungserneuerung Waldstraße geplant, Start voraus-sichtlich 2026.
  • In Ober-Rosbach sollen möglichst noch die Preulgasse und Teile der Taunusstraße angestoßen werden.

Weitere Straßen können im Zuge eines weiteren Straßenbauprogrammes III gestartet werden.

5. Wie hoch ist voraussichtlich der Sanierungsaufwand?

Diese werden im Zuge der Planung ermittelt.

18.

Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Förderung Heizungsaustausch

1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, zukünftig vom KfW-/Bundes-Programm zur „Heizungsförderung für Kommunen“ zu profitieren?

Mit dem KFW 459 Programm können folgende Maßnahmen gefördert werden:

Mit dem Zuschuss fördern wir den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

der Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik
  • auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiz­technik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • die akustische Fachplanung
  • durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)

Der Zuschuss beträgt 30 % - 35 %; maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, und 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit.

2. Inwieweit kann die Stadt Mittel aus dem Programm bei der aktuell laufenden Sanierung städtischer Anlagen einsetzen?

Ein Abruf von Fördermitteln bei laufenden Projekten ist nicht möglich. Förderungen müssen vor Beauftragung angefragt werden.

Allgemeine Infos FB4:

Aktuell erfolgt keine geplante Heizungserneuerung städtischer Liegenschaften.

Ist eine Heizungsanlage schadhaft, wird sie erneuert.

Im Zuge von anstehenden Investitionsmaßnahmen findet eine Prüfung für Fördermöglichkeiten gemeinsam mit dem FB1 Finanzen statt.

19.

Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024, Baugebiet "Am Belgesbaum"

1. Wann ist mit der Vorlage eines B-Plans für das Baugebiet „Am Belgesbaum“ zu rechnen?

Vor Einleitung des Bauleitplan- und Umlegungsverfahrens muss eine Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) erfolgen. Der biotopschutzrechtliche Ausgleich und der Entwurf des Antrages auf Zielabweichung wurden mit dem Regierungspräsidium (RP) abgestimmt. Ende Mai 2024 hat das RP die Stadt dann darüber informiert, dass eine Anwaltskanzlei im Auftrag der Eigentümerin des derzeitigen Marktgrundstückes Im Seelhof 1 Einwände erhoben hat. Der Sachverhalt musste vor Einleitung des Zielabweichungsverfahrens geklärt werden. Zu den Einwänden wurde, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, Stellung bezogen. Der Antrag auf Zielabweichung soll nun im Oktober mit dem RP endabgestimmt werden. Der Einleitung des Zielabweichungsverfahrens durch das RP, sollte aus Sicht der Verwaltung danach nichts mehr im Wege stehen. Nach positivem Abschluss des Zielabweichungsverfahrens, voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2025, kann dann der noch erforderliche Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes beim Regionalverband gestellt werden und parallel dazu das Bauleitplan- und Umlegungsverfahren eingeleitet werden.

2. Wie ist der Stand bezüglich der Umlegung im Baugebiet „Am Belgesbaum“?

Siehe Frage 1. Es ist vorgesehen, die Anhörung der Umlegungsbeteiligten, die gem. § 47 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vor dem Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle (Magistrat) erfolgen muss, bereits vor Abschluss des Zielabweichungsverfahrens durchzuführen.

Rosbach v. d. Höhe, den 01.10.2024

Katharina Hantl

Julia Ziegeler

Vorsitz

Schriftführung