Übersichtskarte
Räumlicher Geltungsbereich (Plankarte 1)
genordet, ohne Maßstab Externe Ausgleichsflächen (Plankarte 2) - Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 2, Flurstück 339
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 08.10.2024 die Umstellung des dem der Aufstellung des Bebauungsplanes zu Grunde liegenden Verfahrens beschlossen. Zur Anwendung gelangte zunächst das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB (Maßnahme der Innenentwicklung). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nun im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Des Weiteren wurde in der Sitzung seitens der Stadtverordnetenversammlung der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan OR/29 „Friedberger Straße“ (2. Entwurf) gefasst. Die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Stadtteil Ober-Rosbach im Sinne einer baulichen Nachverdichtung im Bereich rückwärtiger Gartenflächen in der Friedberger Straße geschaffen werden, um der konstanten Nachfrage nach Wohnraum gerecht werden zu können. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Des Weiteren ist eine externe Ausgleichsmaßnahme Bestandteil des Bebauungsplanes.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie dessen Fortschreibung, ein Geotechnischer Bericht – Grundwassermonitoring, ein Fachbericht Verkehr, eine schalltechnische Untersuchung und eine Stellungnahme zur hydraulischen Situation des Kanalnetzes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom
28.10.2024 - einschl. 29.11.2024
auf der Internetseite der Stadt Rosbach v.d. Höhe http://www.rosbach-hessen.de unter der Rubrik https://www.rosbach-hessen.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene-in-aufstellung/ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Außenstelle der Stadtverwaltung Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach, Dieselstraße 12, 1. OG links, Zimmer Herr Stuhl, während der nachfolgend genannten Dienststunden
Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an stadtplanung@rosbach-hessen.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| a) | Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei: | |
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| Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring). | |
| b) | Umweltrelevante Stellungnahmen | |
| - | Arbeitsgemeinschaft anerkannter Naturschutzverbände (12.11.2022): Bedenken in Bezug auf die Inanspruchnahme lokal bedeutender Innerortsflächen mit Funktion für den Naturschutz, Ortsbild und das Bioklima für eine bauliche Nachverdichtung. Ausführungen in Bezug auf die Erfassung zum Artenschutz sowie zur Kartierung der im Plangebiet vorhandenen wertgebenden Gehölze. Anregung zur Aufnahme einer Festlegung zum Ausschluss sog. Schottergärten. Ausführungen zur Eingriffsregelung nach Baugesetzbuch und zu ökologischen, klimaschützenden und nachhaltigen Gesichtspunkten (Niedrigenergieobjekte, Photovoltaik, Zisterne zur Grauwassernutzung). |
| - | Hessen Mobil Dillenburg (22.11.2022): Anregung zur Aufnahme einer Festsetzung, dass von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien keine Beeinträchtigungen auf den fließenden Verkehr der B 455 ausgehen dürfen. Hinweis auf die von der B 455 ausgesehenen Emissionen. |
| - | Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie (17.11.2022): Hinweis auf das mögliche Vorhandensein einer römischen Wasserleitung. Eine komplette Voruntersuchung und Ausgrabung sind nicht erforderlich. Die Belange sind im Vollzug des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu würdigen. |
| - | Regierungspräsidium Darmstadt (17.11.2022): keine Bedenken aus Sicht der Regionalplanung, der Oberen Naturschutzbehörde sowie der Dezernate Oberirdische Gewässer, Renaturierung, Abfallwirtschaft und Immissionsschutz, keine Bedenken zu den Themen Grundwasserschutz und Wasserversorgung. Ausführungen zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz, und zum Bergbau (Altbergbau, Rohstoffsicherung, Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten). |
| - | Regionalverband Frankfurt Rhein-Main (15.11.2022): Anregung zur Aufnahme der im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag formulierten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (Verhinderung Vogelschlag, Ersatznistkästen für Haussperling und Fledermaus). |
| - | Wetteraukreis (16.11.2022): Keine Bedenken zu den Themen Infektionsschutz und Hygiene, Bodenschutz, Agraraufgaben und Denkmalschutz. Allgemeine Hinweise zu den Themen Brandschutz (Löschwasserversorgung, Hydranten, sonstige Maßnahmen) sowie Ausführungen zur Verringerung der Umweltbelastung für Mensch und Tier sowie zum Artenschutz, zur Erhaltung des nächtlichen Ortsbildes, einhergehend mit der Reduzierung von Lichtemissionen. Ausführungen zur geplanten Ersatzmaßnahme für den Girlitz und deren rechtlichen Absicherung. Hinweis auf das mögliche Vorhandensein einer römischen Wasserleitung. Eine komplette Voruntersuchung und Ausgrabung sind nicht erforderlich. Die Belange sind im Vollzug des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu würdigen. |
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| c) | Weitere umweltrelevante Informationen: | |
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Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Magistrat der Rosbach v. d. Höhe
Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d. Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach
Bebauungsplan OR/29 „Friedberger Straße“