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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach Bebauungsplan OR/29 „Friedberger Straße“

Übersichtskarte

Räumlicher Geltungsbereich (Plankarte 1)

genordet, ohne Maßstab Externe Ausgleichsflächen (Plankarte 2) - Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 2, Flurstück 339

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 08.10.2024 die Umstellung des dem der Aufstellung des Bebauungsplanes zu Grunde liegenden Verfahrens beschlossen. Zur Anwendung gelangte zunächst das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB (Maßnahme der Innenentwicklung). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nun im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Des Weiteren wurde in der Sitzung seitens der Stadtverordnetenversammlung der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan OR/29 „Friedberger Straße“ (2. Entwurf) gefasst. Die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Stadtteil Ober-Rosbach im Sinne einer baulichen Nachverdichtung im Bereich rückwärtiger Gartenflächen in der Friedberger Straße geschaffen werden, um der konstanten Nachfrage nach Wohnraum gerecht werden zu können. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Des Weiteren ist eine externe Ausgleichsmaßnahme Bestandteil des Bebauungsplanes.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie dessen Fortschreibung, ein Geotechnischer Bericht – Grundwassermonitoring, ein Fachbericht Verkehr, eine schalltechnische Untersuchung und eine Stellungnahme zur hydraulischen Situation des Kanalnetzes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom

28.10.2024 - einschl. 29.11.2024

auf der Internetseite der Stadt Rosbach v.d. Höhe http://www.rosbach-hessen.de unter der Rubrik https://www.rosbach-hessen.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene-in-aufstellung/ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Außenstelle der Stadtverwaltung Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach, Dieselstraße 12, 1. OG links, Zimmer Herr Stuhl, während der nachfolgend genannten Dienststunden

  • Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
  • Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an stadtplanung@rosbach-hessen.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

a)

Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

  • Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt, Ausführungen zum Thema Bergbau, Altstandorte und Kampfmittel, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen.
  • Wasser: Feststellung, dass amtlich festgestellte Überschwemmungsgebiete, oberirdische Gewässer und Quellbereiche nicht negativ berührt werden, Hinweis auf die Lage innerhalb eines Heilquellenschutzgebietes, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt.
  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und Lokal- bzw. Kleinklima, Ausführungen zum Thema Starkregenereignisse, Beschreibung von Minimierungsmaßnahmen.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung.
  • Tier und artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Beurteilung der potenziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Feststellung der planungsrelevanten Tiergruppen (Vögel, Fledermäuse), Formulierung und Beschreibung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintretens von Tatbeständen nach § 44 BNatSchG.
  • Natura 2000 Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung und Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiet).
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Feststellung, dass keine geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG und/ oder Flächen mit rechtlicher Bindung betroffen sind
  • Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
  • Landschaft: Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
  • Mensch – Wohn- und Erholungsqualität: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und die Naherholungsfunktion, auch in Bezug auf die mit dem planinduzierten Verkehr einhergehende Lärmbelastung.
  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Beschreibung der nächstgelegenen Kultur- und sonstigen Sachgütern und die planinduzierten Auswirkungen, Hinweis darauf, dass während der Erdarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler zu achten ist
  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Feststellung einer fehlenden Betroffenheit sowie Beschreibung der Thematik der Beseitigung anfallenden Abwassers.

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

b)

Umweltrelevante Stellungnahmen

-

Arbeitsgemeinschaft anerkannter Naturschutzverbände (12.11.2022): Bedenken in Bezug auf die Inanspruchnahme lokal bedeutender Innerortsflächen mit Funktion für den Naturschutz, Ortsbild und das Bioklima für eine bauliche Nachverdichtung. Ausführungen in Bezug auf die Erfassung zum Artenschutz sowie zur Kartierung der im Plangebiet vorhandenen wertgebenden Gehölze. Anregung zur Aufnahme einer Festlegung zum Ausschluss sog. Schottergärten. Ausführungen zur Eingriffsregelung nach Baugesetzbuch und zu ökologischen, klimaschützenden und nachhaltigen Gesichtspunkten (Niedrigenergieobjekte, Photovoltaik, Zisterne zur Grauwassernutzung).

-

Hessen Mobil Dillenburg (22.11.2022): Anregung zur Aufnahme einer Festsetzung, dass von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien keine Beeinträchtigungen auf den fließenden Verkehr der B 455 ausgehen dürfen. Hinweis auf die von der B 455 ausgesehenen Emissionen.

-

Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie (17.11.2022): Hinweis auf das mögliche Vorhandensein einer römischen Wasserleitung. Eine komplette Voruntersuchung und Ausgrabung sind nicht erforderlich. Die Belange sind im Vollzug des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu würdigen.

-

Regierungspräsidium Darmstadt (17.11.2022): keine Bedenken aus Sicht der Regionalplanung, der Oberen Naturschutzbehörde sowie der Dezernate Oberirdische Gewässer, Renaturierung, Abfallwirtschaft und Immissionsschutz, keine Bedenken zu den Themen Grundwasserschutz und Wasserversorgung. Ausführungen zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz, und zum Bergbau (Altbergbau, Rohstoffsicherung, Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten).

-

Regionalverband Frankfurt Rhein-Main (15.11.2022): Anregung zur Aufnahme der im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag formulierten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (Verhinderung Vogelschlag, Ersatznistkästen für Haussperling und Fledermaus).

-

Wetteraukreis (16.11.2022): Keine Bedenken zu den Themen Infektionsschutz und Hygiene, Bodenschutz, Agraraufgaben und Denkmalschutz. Allgemeine Hinweise zu den Themen Brandschutz (Löschwasserversorgung, Hydranten, sonstige Maßnahmen) sowie Ausführungen zur Verringerung der Umweltbelastung für Mensch und Tier sowie zum Artenschutz, zur Erhaltung des nächtlichen Ortsbildes, einhergehend mit der Reduzierung von Lichtemissionen. Ausführungen zur geplanten Ersatzmaßnahme für den Girlitz und deren rechtlichen Absicherung. Hinweis auf das mögliche Vorhandensein einer römischen Wasserleitung. Eine komplette Voruntersuchung und Ausgrabung sind nicht erforderlich. Die Belange sind im Vollzug des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu würdigen.

  • Öffentlichkeit: Bedenken in Bezug auf die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB. Bedenken in Bezug auf die Inanspruchnahme wertvoller Naturflächen mit einem funktionierenden Ökosystem im innerstädtischen Bereich sowie Hinweise auf weitere wertgebende Gehölze im Plangebiet. Bedenken in Bezug auf die Erfassung zum Artenschutz (insbesondere zu den Vogelarten). Hinweise auf im Plangebiet zusätzlich vorkommende Vogelarten. Bedenken in Bezug auf die Abwassersituation (u.a. Überlastung Kanalsystem bei Starkregenereignissen bereits im Bestand erkennbar und verbunden mit dem Auftreten von Schadensereignissen). Hinweise auf anstehendes Grundwasser, begründet durch erforderliche Vorkehrungen zur Schadensreduzierung in der umliegenden Nachbarschaft (bspw. Pumpen von Grundwasser), Bedenken in Bezug auf die Auswirkung einer zusätzlichen Bebauung und Verschärfung der bestehenden Situation. Bedenken in Bezug auf eine unzumutbare Abgas- und Lärmbelastung durch die planbedingten täglichen Ein- und Ausfahrten des Allgemeinen Wohngebietes.

c)

Weitere umweltrelevante Informationen:

  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge: Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und dessen Fortschreibung umfassen neben einem einleitenden Kapitel zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen und der Methodik, die Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens sowie eine Vorauswahl potenziell betroffener artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen (Fledermäuse, Vögel, Reptilien), für die eine umfassende Prüfung zu den Verbotstatbeständen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen erfolgte. Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen Vögel und Fledermäuse hervorgegangen, für die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen formuliert werden, damit das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG vermieden werden kann.
  • Schallgutachten: Beurteilung der Lärmimmissionen in der Nachbarschaft im Zusammenhang mit dem planinduzierten Anwohnerparken mit Zuwegung über die Friedberger Straße.
  • Geotechnischer Bericht – Grundwassermonitoring: Untersuchung der im Plangebiet anstehenden Baugrundverhältnisse, einschließlich der hydrologischen Verhältnisse (Grundwasser, Schicht- und Sickerwasser).
  • Fachbeitrag Verkehr: Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes auf Basis einer Verkehrserhebung im Jahr 2022.
  • Stellungnahme zur hydraulischen Situation im vorhandenen Kanalnetz aus dem Jahr 2022: Fachliche Einschätzung der hydraulischen Situation auf Basis des Generalentwässerungsplans 2012.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Magistrat der Rosbach v. d. Höhe

(Maar)
Bürgermeister

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d. Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach

Bebauungsplan OR/29 „Friedberger Straße“