hier: Vollsperrung im Lilienweg
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Gerüststellung wird es erforderlich den Lilienweg Höhe der Hausnummer 4 am 18.10.2024 für den Fahr-, Rad- und Fußgängerverkehr voll zu sperren.
Der Lilienweg bleibt aus der Richtung „Fliederweg“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 14.10.2024