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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen hier: Vollsperrung im Lilienweg

hier: Vollsperrung im Lilienweg

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund einer Gerüststellung wird es erforderlich den Lilienweg Höhe der Hausnummer 4 am 18.10.2024 für den Fahr-, Rad- und Fußgängerverkehr voll zu sperren.

Der Lilienweg bleibt aus der Richtung „Fliederweg“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 14.10.2024

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister