Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Arbeiten an der Versorgungsleitung wird es erforderlich die Raiffeisenstraße im Bereich der Robert-Bosch-Straße und der Dieselstraße vom 13.10.2025 bis voraussichtlich 31.10.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Raiffeisenstraße bleibt bis zum Baustellenbereich aus Richtung B455 als Sackgasse befahrbar. Die Zufahrt zum Logo Getränkemarkt aus Richtung B 455 bleibt gewährleistet.
Die Haltestelle „Raiffeisenstraße“ entfällt ersatzlos in beide Richtungen. Fahrgäste werden gebeten auf die Haltestellen „Die Sang“ auszuweichen.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 10.10.2025