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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Vollsperrung in einem Teilstück der Raiffeisenstraße

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund von Arbeiten an der Versorgungsleitung wird es erforderlich die Raiffeisenstraße im Bereich der Robert-Bosch-Straße und der Dieselstraße vom 13.10.2025 bis voraussichtlich 31.10.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Die Raiffeisenstraße bleibt bis zum Baustellenbereich aus Richtung B455 als Sackgasse befahrbar. Die Zufahrt zum Logo Getränkemarkt aus Richtung B 455 bleibt gewährleistet.

Die Haltestelle „Raiffeisenstraße“ entfällt ersatzlos in beide Richtungen. Fahrgäste werden gebeten auf die Haltestellen „Die Sang“ auszuweichen.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 10.10.2025

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister