genordet, ohne Maßstab
hier: NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe hat in ihrer Sitzung am 17.10.2023 sowohl den Aufstellungs-, als auch den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“ gefasst. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 630/1 und 631/1 in der Gemarkung Nieder-Rosbach, Flur 2. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Allgemeines Planziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage für einen sogenannten „Jugendplatz“ zu schaffen. Die Stadt Rosbach v. d. H. möchte eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche schaffen. Dabei ist eine öffentliche Fläche mit ausreichend Abstand zur Wohnbebauung als Voraussetzung anzusehen. Ein solches Angebot fehlt zurzeit im Stadtgebiet und wird von den Jugendlichen sehnlich gewünscht. Auch im Stadtentwicklungskonzept wurde die Schaffung einer entsprechenden Fläche bereits festgehalten.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach §§2 ff. BauGB. Gemäß §2 (4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans ermittelt und in einem Umweltbericht (inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet gemäß §2a BauGB einen gesonderten Bestandteil der Begründung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit von
Montag, dem 06.11.2023, bis einschl. Freitag, dem 08.12.2023,
in der Außenstelle der Stadtverwaltung Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach, Dieselstraße 12, 1. OG links, während der nachfolgend genannten Dienststunden
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, zur Niederschrift oder per e-mail an 22041@blfp.de vorgebracht werden.
Die Veröffentlichung erfolgt zudem auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Rosbach v. d. Höhe, den 23.10.2023
Stadt Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Nieder-Rosbach,
Bebauungsplan NR/14 „Ober-Wöllstädter Straße“
Hier: räumlicher Geltungsbereich