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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Entgeltordnung zur Friedhofsordnung für den „Bestattungswald am Ketzerborn“ der Stadt Rosbach v. d. Höhe

Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) und des § 12 der Friedhofsordnung für den „Bestattungswald am Ketzerborn“ der Stadt Rosbach v. d. Höhe vom 29.09.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 19.09.2023 für den „Bestattungswald am Ketzerborn“ der Stadt Rosbach v. d. Höhe folgende

1. Satzung zur Änderung der Entgeltordnung zur Friedhofsordnung für den „Bestattungswald am Ketzerborn“ der Stadt Rosbach v. d. Höhe

beschlossen:

Artikel 1

§ 4 enthält folgende Fassung:

Nr. 1

Das Entgelt beträgt

a)

4.000,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlbaum (bis zu 8 Grabstätten)

b)

500,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts einer Grabstätte an einem Gemeinschaftsbaum.

c)

375,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts einer Grabstätte an einem Basisplatzbaum.

Nr. 2

Wird gestrichen.

Artikel 2

§ 5 enthält folgende Fassung:

Nr. 1

Für eine Urnenbestattung wird ein Entgelt in Höhe von 200,00 Euro erhoben. Dieses Entgelt enthält die formelle Abwicklung der Bestattung und Öffnung des Grabes durch die Stadt. Die Beisetzung der Urne und die Schließung des Grabes erfolgt ausschließlich durch einen von den Angehörigen beauftragten fachgeprüften Bestatter.

Nr. 2

Wird gestrichen.

Artikel 3

Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert.

Artikel 4

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rosbach v.d.Höhe, den 18.10.2023

Der Magistrat der Stadt Rosbach v.d.Höhe
(Maar)
Bürgermeister