hier: Vollsperrung in der Burggasse
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Bauarbeiten wird es erforderlich die Burggasse im Einmündungsbereich der Hauptstraße vom 16.10.2024 bis voraussichtlich 16.11.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Burggasse bleibt aus der Richtung „Mauergasse“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 16.10.2024