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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur 22. öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

Sitzungstermin:

Dienstag, 13.06.2023, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:10 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Walter Horz - STIMME

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vertretung für: Frau Michaela Bergmann

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Walter Soff - FWG

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Magistrat

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Verwaltung

Ricarda Gund -

Schriftführerin

Herr Volker Stuhl -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

3.1

Berechnung der Beförsterungskosten

4

Windpark WintersteinVerpachtung von Flächen der Stadt Rosbach v. d. Höhe zur Windkraftnutzung im Vorranggebiet für Windenergie 7805; Winterstein

5

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. HöheVorhabenbezogener BebauungsplanOR/15 3. Änderung Teilbereich "Aldifiliale"

hier: Verlängerung der Fristen zur Beantragung und Durchführung des Bauvorhabens aus dem Durchführungsvertrag

6

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Herr Horz eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss statt. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist. Es wird vorgeschlagen, den TOP 4 aufgrund der Anwesenheit von Herr Datz und Frau Parlov von ABO Wind AG in der Tagesordnung vor die weiteren Mitteilungen vorzuziehen. Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

2.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der vorherigen Sitzung liegt noch nicht vor.

3.

Mitteilungen

3.1.

Berechnung der Beförsterungskosten

Herr Maar erläutert die Berechnung der Beförsterungskosten anhand der Vorlage.

4.

Windpark Winterstein

Verpachtung von Flächen der Stadt Rosbach v. d. Höhe

zur Windkraftnutzung im Vorranggebiet für Windenergie 7805; Winterstein

Herr Maar leitet kurz zur Vorlage ein und übergibt das Wort an Herrn Datz und Frau Parlov von ABO Wind.

Diese stellen zunächst das Unternehmen ABO Wind AG vor. Zudem gehen sie auf ihre Referenzen in Hessen ein und erläutern das Projekt „Windpark Winterstein“. Außerdem gehen sie auf das Thema Kommunikation und Beteiligung der Bürger ein und erläutern den vorgesehenen Zeitplan. Zuletzt informieren sie die Anwesenden über das abgegebene Angebot.

Anschließend wird die Fragerunde eröffnet.

Herr Maar fragt, wie eine Mindestpacht bei Verkauf der Anlage durch ABO Wind gesichert wird. Herr Datz erklärt, dass ABO Wind eine Gesellschaft gründet, in die alle Verträge und Rechte und somit auch die Mindestpacht übertragen werden.

Es ist beabsichtigt, diese Gesellschaft an die Zentralgenossenschaft Hessen (ZGH) zu veräußern, die eine exklusive Erwerbsoption erhält. Sofern sich die ZGH gegen den Erwerb entscheidet, besteht für die Mainova AG eine nachrangige Exklusivität zum Erwerb. Sollte sich auch die Mainova AG gegen einen Erwerb aussprechen, muss ABO Wind einen anderen Betreiber finden.

Herr Lingnau fragt, wie das deutlich höhere Gebot der ABO Wind AG im Vergleich zu den Mitbewerbern zustande kommt. Herr Datz erklärt, dass ABO Wind den Windpark Winterstein als Prestigeprojekt aufgrund der günstigen Lage und Infrastruktur sieht. Hierzu sind sie bereit, eine höhere Pacht zu zahlen. Gemäß der eigenen Kalkulation sind trotzdem entsprechende Zielrenditen eingeplant. Bisher habe ABO Wind alle gebauten Anlagen verkauft oder selbst betrieben. Die Zielrenditen wurden jedoch nicht immer erreicht.

Herr Jacobi erfragt die Stahl- und Betonmenge, die für ein Windrad benötigt wird. Herr Datz möchte dies bei der entsprechenden Fachabteilung erfragen. Die ungefähr angegebenen Maße für die einzelnen Anlagen erklärt er damit, dass das finale Modell noch nicht ausgewählt ist. Dies hängt mit den örtlichen Gegebenheiten, den verschiedenen Herstellern und Preisen zusammen. Für den Bau der Zuwegung zu den Anlagen werden hauptsächlich vorhandene Wege auf eine Breite von 4,50 m ausgebaut. Die geplante Anlage in der Gemarkung Rosbach 5

befindet sich voraussichtlich in einer Entfernung von 2 km vom Ortstrand Ober-Rosbachs entfernt.

Herr Dr. Gerlach erfragt, wie Rücklagen auch bei einer eventuellen Schieflage der gegründe-ten Gesellschaften gebildet werden. Herr Datz erklärt, dass dies durch eine Bürgschaft bei der Bank gesichert ist. Auf die Frage nach den geplanten Ausgleichsmaßnahmen erklärt Herr Datz, dass die genauen Maßnahmen durch ein zukünftiges Gutachten der Oberen Naturschutzbehörde festgelegt werden. Es besteht die Möglichkeit einer vertraglichen Festlegung, dass diese in Rosbacher Gemarkung durchgeführt werden.

Herr Müller fragt, ob sich die Kommunen an den Anlagen beteiligen können. Herr Stuhl erklärt, dass Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen gegeben sein werden. Die Zentralgenos-senschaft soll sich hierzu zukünftig bei den Gremien vorstellen. Die größten Risiken bezüglich der Wirtschaftlichkeit sieht Herr Datz in der Inflation und den steigenden Produktionskosten.

Herr Lingenau fragt, ob die Kommunen bei den Abstimmungen bzgl. der naturschutzrechtlichen Maßnahmen beteiligt werden. Herr Datz bejaht dies und ergänzt, dass das Forstamt Weilrod ebenfalls beteiligt wird. Außerdem erklärt er, dass die einzelnen Anlagen bei Berech-nung der Gewerbesteuer gem. ihrem Standort berücksichtigt werden. Die Erträge aus allen Anlagen werden in einem Pool zusammengefasst. Sie werden dann nach Anteilen ausgeschüttet. Mehr als eine Anlage ist in Rosbacher Gemarkung aufgrund der einzuhaltenden Ab-stände nicht geplant.

Herr Soff erfragt, wie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Projektentwicklern erfolgt. Herr Datz erklärt, dass eine gemeinsame Zuwegung sinnvoll ist. Ein gemeinsamer Netzanschluss wird ebenfalls angestrebt. Ein gemeinsames Kabel mit Alterric ist aus Abrechnungsgründen nicht geplant. Auf die Frage, wie sichergestellt wird, dass alle beteiligten Kommunen zustimmen, erklärt Herr Stuhl, dass Abstimmungen mit diesen stattgefunden haben und dass die Entscheidung in den jeweiligen Kommunen vor der Sommerpause getroffen werden soll.

Herr Lamping fragt nach Erfahrungen mit steigenden Zinsen. Herr Datz erklärt, dass diese unberechenbar sind und Auswirkungen auf die Renditeerwartungen haben. Langfristig wird mit einer Wirtschaftlichkeit gerechnet.

Auf die Frage von Herrn Dr. Rathjens nach den Kosten pro Anlage, erklärt Herr Datz, dass sich diese auf voraussichtlich auf 13 Millionen € belaufen. Eine Inflationsanpassung bei der Einspeisevergütung wird nicht vorgenommen.

Beschluss:

Herr Dr. Rathjens schlägt eine Beratung zu dem Thema in den jeweiligen Fraktionen vor bevor ein Beschlussempfehlung ausgesprochen wird. Diesem Vorschlag wird zu-gestimmt.

Die Ortsbeiräte Ober- und Nieder-Rosbach stellen jeweils eine ordnungsgemäße Anhörung fest.

5.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

OR/15 3. Änderung Teilbereich "Aldifiliale"

hier: Verlängerung der Fristen zur Beantragung und Durchführung des Bauvorhabens aus dem Durchführungsvertrag

Nach kurzer Diskussion über das Thema findet die Abstimmung statt.

Beschlussvorschlag:

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach beschließt dem Antrag der ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG zur Verlängerung der Frist zur Einreichung der Bauantragsunterlagen gem. §3 Abs. 3 des Durchführungsvertrages von einem Jahr auf drei Jahre nach Bekanntmachung des Bebauungsplans am 10.06.2022 zuzustimmen.

(2)

Der beantragten Verlängerung der Frist um zwei Jahre zur Fertigstellung der Baumaßnahme auf sieben Jahre nach Bekanntmachung des Bebauungsplans am 10.06.2022 wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

6.

Verschiedenes

Herr Maar teilt mit, dass der Generalentwässerungsplan in der nächsten Sitzung behandelt werden soll.

Herr Horz fragt auf Grundlage der Beschwerde einer Bürgerin an, wie man erkennen kann, ob es sich bei einem Feldweg um ein privates oder öffentliches Grundstück handelt. Herr Maar erklärt, dass dies bei Benennung der genauen Lage des jeweiligen Weges von den Mitarbeitern des Fachbereich 3 beantwortet werden kann.

Rosbach v. d. Höhe, den 05.10.2023

Walter Horz

Ricarda Gund

Vorsitz

Schriftführung