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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB)

Geltungsbereich der Satzung „Harbmühle“

Der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 09.09.2025 den Entwurf einer Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 BauGB beschlossen.

Mit dieser Satzung soll für den im Außenbereich gelegenen Bereich „Harbmühle“ festgelegt werden, dass bestimmte Vorhaben nach § 35 BauGB zulässig sind. Der Geltungsbereich ist der unten stehenden Planskizze zu entnehmen.

Gemäß § 35 Absatz 6 Satz 5 BauGB wird die Öffentlichkeit an der Ausarbeitung der Satzung beteiligt.

Der Entwurf der Satzung einschließlich der Begründung liegt in der Zeit

vom 07.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025 bei der Stadt Rosbach v. d. Höhe, in der Außenstelle der Stadtverwaltung Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach, Dieselstraße 12, 1 OG links, Zimmer Frau Gund, während der nachfolgend genannten Dienststunden

  • Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
  • Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rosbach v. d. Höhe abzugeben.

Zusätzlich erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eine elektronische Beteiligung:

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist auch im Internet unter

https://www.rosbach-hessen.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene-in-aufstellung/

abrufbar.

Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail während der Auslegungsfrist an info@staedtebau-lich.de eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Rosbach den Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB entsprechend).

Gemäß § 35 Absatz 6 Satz 6 BauGB werden zudem die Träger öffentlicher Belange beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Rosbach v. d. Höhe, den 31.10.2025

Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe
(Bürgermeister)