| Sitzungstermin: | Dienstag, 09.09.2025, 20:05 Uhr |
| Raum, Ort: | Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:23 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Frau Katharina Hantl - CDU
Mitglieder
Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU
Herr Joachim Höhler - CDU
Herr Roman Lack - CDU
Herr Heiko Müller - CDU
Frau Katharina Schäfer - CDU
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Jens Christopher Jacobi - FDP | ab 21:13 Uhr |
Frau Elke Sommermeyer - FDP
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Gerd Merkel - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Frau Claudia Hetjes - SPD
Herr Peter Kopp - SPD
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Gerd Bourda - STIMME
Herr Walter Horz - STIMME
Herr Christoph Käding - STIMME
Herr Andreas Kunkel - STIMME
Frau Andrea Overhage - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME
Mitglieder
Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | entschuldigt |
Magistrat
Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen 09.09.2025 |
| 3.1 | Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.06.2025 |
| 3.2 | Haushaltsführung 2025 - Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes für das Jahr 2025 |
| 3.3 | Klimaschutzkonzept: Jahresbericht 2024 |
| 3.4 | Information und Planung zum Neubau des Tierheims Wetterau e.V. in Bad Nauheim |
| 3.5 | Rückblick Open-Air Kultur an der Wasserburg 2025 & Konzept für ein ganzjähriges Kulturprogramm in städtischenVeranstaltungsräumen ab 2026 |
| 4 | Kleine Anfragen 09.09.2025 |
| 5 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d. Höhe OR/30 Außenbereichssatzung "Harbmühle", Ober-Rosbach hier: 1. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages 2. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 6 | Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2023 einschließlich der Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung |
| 7 | Gebührenkalkulation Friedhofsgebühren - Neufassung Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung |
| 7.1 | Antrag der Fraktion FDP vom 22.06.2025, Antrag zu dem TOP "Satzung und Gebühren für die städtischen Friedhöfe" |
| 8 | Erlass einer Satzung zur Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie sonstigen Ausländern |
| 9 | Antrag der Fraktion FWG vom 31.08.2025, Erstellung eines Hitzeschutzkonzeptes |
| 10 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 21.08.2025, Containerstellplatz in der Preulgasse |
| 11 | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Negative Auswirkungen beim Bau von Windkraftanlagen im Windpark Winterstein |
| 12 | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Geruchsbelästigung aus dem Gewerbegebiet |
| 13 | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Elektrifizieren der Bahnstrecke von Friedberg nach Friedrichsdorf |
| 14 | Anfrage der Fraktion SPD vom 31.08.2025, Lage Sozialstation |
| 15 | Anfrage der Fraktion SPD vom 31.08.2025, Pflege städtische Grünflächen |
1. | Eröffnung der Sitzung |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 04. September 2025 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
Der Ältestenrat schlägt vor, dass TOP 6 ohne Aussprache erfolgen sollen.
Herr Jacobi beantragt, dass die Redezeit bei TOP 7 „Friedhofsgebühren“ auf 10 Minuten erhöht wird.
Abstimmungsergebnis über den Vorschlag des Ältestenrates:
16 Ja-Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 2 FDP, 2 CDU, 4 FWG)
5 Nein-Stimmen
(5 STIMME)
8 Enthaltungen
(7 CDU, 1 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vorschlag zu.
2. | Genehmigung des Protokolls |
Einwände gegen das Protokoll vom 01.07.2025 ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ja
3. | Mitteilungen 09.09.2025 |
Bauantrag Grundstück: Friedberger Straße 41a, Gemarkung Ober-Rosbach
Vorhaben: Nutzungsänderung von Wohnhaus in Service-Appartements
Die beantragte Nutzungsänderung von Wohnen in Service-Apartments wurde kritisch gewertet. Der Nutzungsänderung sowie der beantragten Ausnahme in der Friedberger Straße 41a kann nur unter Vorbehalt zugestimmt werden, wenn die Baugenehmigung und die hierfür erforderlichen Stellplätze gemäß dem Plan „Stellplatznachweis“ zuvor vollständig realisiert wurden. Wie festzustellen ist, fehlt bisher ein erforderlicher Stellplatz für die genehmigte Wohnnutzung.
Es wird auf die Stellplatzmindestgröße (2,50 m x 5,00 m), auf die maximale Zufahrtsbreite (max. 7,50 m) und die erforderliche Mindestanzahl an Stellplätzen gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Rosbach verwiesen.
Andernfalls muss die Zustimmung verweigert werden.
Bauantrag Grundstück: Robert-Bosch-Straße 2a, Gemarkung Ober-Rosbach
Vorhaben: Neubau einer Werbeanlagen: Errichtung eines Senger-Pylon - Befreiung -
Dem Antrag über den Neubau einer Werbeanlage in der Robert-Bosch-Straße 2a verbunden mit der erforderlichen Befreiung bzgl. der Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass hieraus kein Anspruch entsteht, die im öffentlichen Verkehrsraum in unmittelbarer Nähe befindliche Sammelwerbeanlage beseitigen oder versetzen zu lassen.
Bauantrag Grundstück: Bäckergasse 24, Gemarkung Nieder-Rosbach
Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Bäckergasse 24 wurde zugestimmt.
Bauantrag Grundstück: Robert-Bosch-Straße 10, 12, 14, Gemarkung Ober-Rosbach
Vorhaben: Errichtung eines Einfahrtsschildes an der Stätte der Leistung - Befreiung -
Dem Antrag über die Errichtung eines Einfahrtsschildes in der Robert-Bosch-Straße 10, 12, 14 verbunden mit der erforderlichen Befreiung bzgl. der Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt.
Bauantrag Grundstück: Gertrud-Kornfeld-Straße 1, Gemarkung Ober-Rosbach
Vorhaben: Neubau eines Rechenzentrums - Befreiung -
Dem Neubau eines Rechenzentrums in der Gertrud-Kornfeld-Straße 1 wurde in Verbindung mit den beantragten Befreiungen sowie der Abweichung von der maximalen Zufahrtsbreite zugestimmt.
Formlose Bauvoranfrage Grundstück: Hauptstraße 35, Gemarkung Rodheim
Vorhaben: Nutzungsänderung von Räumlichkeiten einer ehemaligen Kindertagesstätte zu zwei Wohnungen- Abweichung von der Stellplatzsatzung
Der formlosen Bauvoranfrage zur Abweichung von der Stellplatzsatzung wurde zugestimmt.
Die Zustimmung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass
| 1. | die eingetragene Baulast von 2 Stellplätzen für die Nutzung der Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Hauptstraße 27 gelöscht wird und |
| 2. | ein Stellplatz entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe auf dem Grundstück Hauptstraße 35 hergerichtet wird. Die beiden weiteren erforderlichen Stellplätze für das Bauvorhaben sind gemäß der Stellplatzsatzung abzulösen. |
Neubau Sporthalle Eisenkrain - EU-Weite Ausschreibung Planungsteam
Der Magistrat hat die Beauftragung für 50.700,00 € brutto für die Organisation und Durchführung von fünf Verhandlungsvergaben mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV beschlossen.
Umbauarbeiten Adolf-Reichwein-Halle - Ersatzversorgung mittels Elektroherde oder Umbau der Gasleitung Küche
| 1. | Der Magistrat hat den am 18.06.2025 gefassten Beschluss zur Umrüstung der Küche der Adolf-Reichwein-Halle auf Elektroherde aufgehoben. |
| 2. | Der Magistrat hat beschlossen, die bestehende Gasleitung im Bereich der Feuerwehr umzulegen und die Küche an die vorhandene Gasleitung in der Halle anzuschließen. |
Friedhofswege, Jahres-LV 2025/ 2026
Der Magistrat hat beschlossen, die Beauftragung für das Gewerk Gartenlandschaftsbau für 147.700,00 € brutto zu vergeben.
Mietverhältnis für die Kindertagesstätte "Am Kirschenberg 8"
Hier: Ende des Mietvertrages und Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
Die Zahlung von 29.800,00 € an den Vermieter, als Ersatz für die ansonsten seitens der Stadt Rosbach v. d. Höhe erforderlichen Rückbaumaßnahmen in der Liegenschaft Am Kirschenberg 8, wurde beschlossen.
Neuvermietung einer städtischen Wohnung in der Liegenschaft Im Kleinfeldchen 7 (EG, links) in 61191 Rosbach v. d. Höhe
Es wurde beschlossen, die städtische Wohnung in der Liegenschaft Im Kleinfeldchen 7 in 61191 Rosbach v. d. Höhe, im EG links, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Flur, Bad mit einer Wohnfläche von 56,09 m² zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu vermieten.
Die monatliche Nettomiete (Kaltmiete) beträgt 504,81 €, dies entspricht einer Miethöhe von 9,00 €/m². Die Nebenkosten werden separat berechnet. Die zu hinterlegende Kaution beträgt 1.514,43 €.
Feuerwehr Rosbach - Sachstand zu Kosten, Bauzeit und Zusatzanforderungen Feuerwehr
Basis: Die bauliche Umsetzung der Genehmigungsplanung vom 26.06.2025 mit Anpassungen vom 16.07.2025 mit einer Kostenschätzung in Höhe von 2.900.000,00 € wurde beschlossen. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von rund 770.000,00 € werden im HH 2026 berücksichtigt.
Die bauliche Umsetzung der zusätzlicher technisch notwendiger Maßnahmen wurde beschlossen, die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von rund 150.000,00 € werden in der Haushaltsplanung 2026ff eingestellt.
Die bauliche Umsetzung der zusätzlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen wurde beschlossen, die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von rund 10.000,00 € werden im HH 2026 zur Verfügung gestellt.
Wahlleitung bei der Seniorenbeiratswahl 2025
Der Magistrat hat Herrn Sebastian Briel zum Wahlleiter für die Wahl zum Senioren- und Inklusionsbeirat bestimmt.
Grundstück in der Dieselstraße 7-9 für Ärzte- und Gesundheitszentrum verkauft
Eine Teilfläche von 7.094 m² ist entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2024 Mitte August verkauft worden. Der Käufer hat nun innerhalb von 3 Monaten mit der Mieterakquise zu beginnen, die maximal 15 Monate laufen soll. Anschließend ist der Bauantrag innerhalb von 3 Monaten zu stellen. Der Bau ist spätestens 30 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung fertigzustellen.
Die übrigen Teilflächen verbleiben in städtischem Eigentum und werden für die Herstellung einer Verbindungsstraße zwischen der Robert-Bosch-Straße und der Dieselstraße (883 m²) und einer Erweiterung des Bauhofgeländes (373 m²) verwendet.
Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 28.08.2025 und getagt hat:
Folgende Punkte wurden behandelt:
| - | Gebührenkalkulation Friedhofsgebühren - Neufassung Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung |
| - | Antrag der Fraktion FDP vom 22.06.2025, Antrag zu dem TOP "Satzung und Gebühren für die städtischen Friedhöfe" |
| - | Erlass einer Satzung zur Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie sonstigen Ausländern |
Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 26.08.2025 getagt
hat:
Folgende Punkte wurden behandelt:
| - | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d. Höhe OR/30 Außenbereichssatzung "Harbmühle", Ober-Rosbach hier: 1. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages 2. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
| - | Gestaltungsmöglichkeiten im Altort |
3.1. | Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.06.2025 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/700 wird verwiesen.
3.2. | Haushaltsführung 2025 - Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes für das Jahr 2025 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/704 wird verwiesen.
3.3. | Klimaschutzkonzept: Jahresbericht 2024 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/701 wird verwiesen.
Herr Dr. Rathjens beantragt die Überweisung der Mitteilungsvorlage zusammen mit dem Antrag der Fraktion FWG „Hitzeschutzkonzept“ in den Umwelt- und Planungsausschuss.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
3.4. | Information und Planung zum Neubau des Tierheims Wetterau e.V. in Bad Nauheim |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/696 wird verwiesen.
3.5. |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/708 wird verwiesen.
4. | Kleine Anfragen 09.09.2025 |
Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion SPD zum Thema Haushaltsgenehmigung 2025 vor.
Pauschale Kürzungen Aufwendungen und Auszahlungen
Im Finanzplanungserlass für das Jahr 2025 heißt es:
„Das Erreichen der veranschlagten pauschalen Kürzungen bei den Aufwendungen und Aus-zahlungen ist im Vollzug von Beginn der Rechtskraft an z.B. mithilfe einer Haushaltssperre sicherzustellen.“
Da die behördliche Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes inzwischen vorliegt, fragen wir den Magistrat, wie bzw. bei welchen Einzelpositionen die Umsetzung der pauschalen Kürzungen im Haushaltsverzug erfolgen soll?
Es sind keine Einzelpositionen vorgesehen. Das würde dem Prinzip einer „pauschalen
Kürzung“ widersprechen.
Den budgetverantwortlichen Mitarbeitern wurde der Auftrag erteilt, die Einsparungsziele zu erreichen. Dazu wurde den Kolleginnen und Kollegen eine einfach zu bedienende Budget-steuerung zur Verfügung gestellt. Diese sollte ursprünglich erst 2026 eingeführt werden.
Weiterhin werden in regelmäßigen Abständen für die Teilhaushalte Überwachsungslisten er-stellt. Auch die pauschalen Kürzung finden darin Berücksichtigung. Der Bürgermeister ent-scheidet dann als Kämmerer über den Erlass einer Haushaltssperre.
5. | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d. Höhe OR/30 Außenbereichssatzung "Harbmühle", Ober-Rosbach hier: 1. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages 2. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/018-2 wird verwiesen.
Beschluss:
1. Städtebaulicher Vertrag
Der Magistrat wird ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern der Grundstücke Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 7, Nr. 318/1, 318/3, Flur 8, Nr. 42/1, 42/3, 42/4 und 44 sowie dem Pächter einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 7, Flurstück-Nr. 318/3 im Geltungsbereich der aufzustellenden Außenbereichssatzung OR/30 „Harbmühle“ mit folgendem Inhalt abzuschließen:
Eckpunkte der Satzung gemäß Satzungsentwurf (Anlage 3):
Die Antragsteller übernehmen die Planungs-, Umlegungs-, Verwaltungs- und Erschließungskosten.
Der Ausbau der Einmündungen in die L3352 auf der östlichen Seite erfolgt auf Kosten der Eigentümer.
Der künftige Betreiber des geplanten Zwischenlagers für Böden verpflichtet sich die westlich der L 3352 gelegene Zufahrt (Flur 7, Flurstück 316/1+ Aufweitung) von der Einmündung in die L 3352 bis zur Zufahrt zum geplanten Zwischenlager auf seine Kosten in Abstimmung mit der Stadt auszubauen. Er übernimmt die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für das ausgebaute Teilstück ab Beginn der Bauarbeiten. Der Ausbau ist für Schwerlastverkehr auszulegen.
Nach dem erfolgten Ausbau erfolgt die kostenfreie Übertragung der benötigten Aufweitungsflächen auf die Stadt.
Zahlung eines Infrastrukturbeitrages für die Bereitstellung von KITA-Plätzen gemäß Berechnungsmodell Anlage 6, für zusätzlich errichtete Wohneinheiten, die aufgrund des Erlasses der Satzung ermöglicht werden.
Die Antragsteller verpflichten sich, über die Festsetzungen der Außenbereichssatzung hinaus, bei Neubauten durch den städtebaulichen Vertrag zu folgenden Vorgaben:
Flach geneigte Dächer bis einschließlich 7° Neigung sind in extensiver Form fachgerecht und dauerhaft zu begrünen.
Auf mindestens 30% der Dachflächen von Gebäuden sind Photovoltaikanlagen zu errichten. Wenn die Möglichkeit besteht ist der Strom in das Stromnetz einzuspeisen.
Befestigte Flächen sind in versickerungsfähiger Bauweise und mit hellen Materialien herzustellen.
Anfallendes Niederschlagswasser ist zu sammeln und als Brauchwasser z.B. für die Gartenbewässerung oder Toilettenspülung zu verwenden.
Die Außenbeleuchtung ist so zu installieren, dass die Beeinträchtigung insbesondere nachtaktiver Insekten vermieden wird.
2. Aufstellungsbeschluss
Es wird die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung OR/30 Außenbereichssatzung “Harbmühle“ in der Gemarkung Ober-Rosbach beschlossen. Der Geltungsbereich ist der im Anhang beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.
Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung sollen im Wesentlichen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Folgenutzung bzw. Umwidmung im Bereich der ehemaligen Gartenbaubetriebe Harbmühle geschaffen werden. Planziel ist es weiterhin das Baurecht für die Errichtung eines Zwischenlagers für Böden und Betriebsgebäude für ein ortsansässiges Tiefbauunternehmen zu schaffen.
Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 35 Abs 6 BauGB im Verfahren gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.
Herr Jacobi beantragt die Absetzung und Zurückstellung des Tagesordnungspunktes. Er beruft sich dabei auf die Rechtsdarstellung von Frau Roth und die damit verbundenen offenen Fragen.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
(4 Grüne, 2 FDP)
20 Nein-Stimmen
(3 SPD, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
3 Enthaltungen
(1 SPD, 2 CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
6 Nein-Stimmen
(4 Grüne, 2 FDP)
2 Enthaltungen
(CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
6. | Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2023 einschließlich der Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/999 wird verwiesen.
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Beschluss:
Betriebskommission und Stadtverordnetenversammlung
Der Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 36.223.581,54 € sowie einem Jahresgewinn i. H. v. 350.737,13 € wird festgestellt.
Die Ergebnisse der einzelnen Betriebszweige werden wie folgt festgestellt:
Abwasserbeseitigung: Gewinn: 309.616,94 €
Wasserversorgung: Gewinn: 41.120,19 €
Mit dem Gewinnvortrag aus den Vorjahren i. H. v. 2.876.660,17 € ergibt sich somit über beide Betriebszweige ein Gesamtgewinn zum 31.12.23 i. H. v. 3.227.397,30 €.
Der Betriebsleitung/Betriebskommission wird Entlastung erteilt.
Der Jahresgewinn aus der Abwasserbeseitigung i. H. v. 309.616,94 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und damit zur Verlustabdeckung in 2024 ff. herangezogen.
Der Jahresgewinn aus der Wasserversorgung i. H. v. 41.120,19 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und damit zur Verlustabdeckung in 2024 ff. herangezogen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WBS PartGmbB vom 28.05.2025, einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht der Betriebsleitung vom 13.05.2025 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Magistrat
Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe nimmt den vorstehenden Beschluss der Betriebskommission zustimmend zur Kenntnis und reicht die Vorlage zur abschließenden Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 5 STIMME, 9 CDU, 5 FWG)
2 Enthaltungen
(FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
7. | Gebührenkalkulation Friedhofsgebühren - Neufassung Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/996-1 wird verwiesen.
Die Redezeit wird auf 10 Minuten erhöht.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Friedhofsordnung sowie die Friedhofsgebührensatzung in der jeweiligen Entwurfsfassung vom 29.08.2025.
Die Fraktion FDP legt einen Änderungsantrag vor.
1. Der erste Satz in Absatz 2 des § 19 beginnt mit: „Die Reihengrabstätten mit der Möglichkeit der nachträglichen Beisetzung von bis zu zwei Urnen haben folgende Maße:…
2. Der erste Satz in Absatz 2 des § 24 beginnt mit: „Die Urnenreihengrabstätten mit Möglichkeit der nachträglichen Beisetzung von bis zu zwei weiteren Urnen haben folgende Maße:…
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
(FDP)
27 Nein-Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 5 Stimme, 9 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag ab.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 5 Stimme, 9 CDU, 5 FWG)
2 Nein-Stimmen
(FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
7.1. | Antrag der Fraktion FDP vom 22.06.2025, Antrag zu dem TOP "Satzung und Gebühren für die städtischen Friedhöfe" |
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, da die Fraktion FDP einen aktualisierten Änderungsantrag vorgelegt hat. (s. Punkt 7)
8. | Erlass einer Satzung zur Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie sonstigen Ausländern |
Herr Jens Jacobi nimmt an der Sitzung teil.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/006 wird verwiesen.
Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie sonstigen Ausländern mit dem Entwurfsstand 24.06.2025 wird beschlossen.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
(3 SPD, 4 Grüne, 3 FDP, 5 STIMME, 9 CDU, 5 FWG)
1 Nein-Stimme
(SPD)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
9. | Antrag der Fraktion FWG vom 31.08.2025, Erstellung eines Hitzeschutzkonzeptes |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.
Die antragstellende Fraktion überweist den Antrag (zusammen mit der Mitteilungsvorlage 3.3. „Klimaschutzkonzept“) in den Umwelt- und Planungsausschuss.
10. | Anfrage der Fraktion STIMME vom 21.08.2025, Containerstellplatz in der Preulgasse |
Die Anfrage wird vom Bürgermeister mündlich beantwortet:
1. Herr Bürgermeister Maar wollte den Bauhof kurzfristig beauftragen die Container mit dem eigenen Stapler umzusetzen. Warum ist dies noch nicht geschehen?
2. Herr Bürgermeister Maar wollte alternativ die Entsorgungsfirma informieren, dass bei einer der nächsten Leerung die Container umzusetzen seien. Warum wurde auch diese Möglichkeit noch nicht genutzt?
3. Wann denkt der Bürgermeister könnte diese einfache Maßnahme zur Reduzierung oder sogar zur Beendigung der illegalen Müllentsorgung in der Preulgasse erledigt sein?
Herr Bürgermeister Maar erläutert, dass das Umsetzen der Container auf die andere Seite des Platzes nach Rücksprache mit den Arbeitern vor Ort als sinnlos erachtet wurde, da sich das Problem dadurch nur verlagern würde.
In der letzten Sitzung hatte der Ortsbeirat beschlossen, die beiden Glascontainer an einen neuen Standort, entweder Eisenkrain oder die Totaltankstelle, zu versetzen. Die Firma Meinhardt hat den Auftrag erhalten, dies bei der nächsten Leerung zu erledigen.
Der Bürgermeister führt weiter aus, dass ein zweites Problem bestehe, nämlich die Kleidercontainer der Firma VWS. Diese ist eine Tochter der Malteser Hilfsdienste. Die Container werden nicht rechtzeitig geleert. Im gesamten Stadtgebiet gab es auch zwei Container, für die keine Zuständigkeit geklärt war. Der Bauhof hat diese mittlerweile schon eingezogen und man wartet ab, ob sich jemand meldet.
Den Standort Preulgasse würde man gerne komplett räumen und diesen Standort dort dann als Parkplatz für die katholische Kirchengemeinde oder für Anwohner nutzen. Es wurde vorher überprüft, ob dort ein Zaun gebaut werden kann, um zeitlich begrenzte Einlasszeiten zu schaffen. Das wäre neben den Kosten für den Zaun mit einem enormen Aufwand verbunden, was das Auf- und Zuschließen angeht. Es wurde bereits ein Bewegungsmelder installiert, damit sich die Leute, wenn sie illegal Müll abladen, vielleicht beobachtet fühlen. Aber das hat offensichtlich auch zu keinem Erfolg geführt.
11. | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Negative Auswirkungen beim Bau von Windkraftanlagen im Windpark Winterstein |
1. Wie viele Kubikmeter Aushub (Erde oder Steinmaterial) mit welchem geschätzten Gesamtgewicht fallen voraussichtlich bei den Vorbereitungen für das Errichten des Fundaments für das Windrad auf dem Gebiet der Stadt Rosbach v. d. Höhe in dem „Windpark Winterstein“ an?
2. Was soll nach Information des Magistrats mit dem Aushub geschehen (z. B. Transport an welchen Ort zur endgültigen Lagerung oder für ein erneutes Auffüllen nach 20 Jahren bei dem beabsichtigten vollständigen Wiederherstellen des jetzigen Zustands)?
3. Ist dem Magistrat bekannt, ob wegen der einseitigen Belastungen auf Gebiet der Stadt Rosbach durch Transporte bei dem Bau der anderen 16 Windräder von erheblichen Abweichungen dieser Einschätzungen auszugehen ist? Falls ja, welche sind dies?
4. Von welcher Fläche an Waldrodung und wo auf Gebiet der Stadt Rosbach geht der Magistrat ohne die unmittelbare Möglichkeit von Wiederaufforstung oder Waldverjüngung aus nach dem Windradbau und bei den Transporten u. a. auch wie langer Rotorblätter?
Antwort:
Aufgrund der derzeit vorliegenden Informationen zum geplanten Bau des Windparks Winterstein, kann der Magistrat diese Fragen nicht beantworten. Wenn diese zum jetzigen Planungsstand beantwortet werden können, dann nur durch die Bauherren.
Vertreter der Windparkbetreiber von ABO Energy und Alterric werden, wie bereits angekündigt, in der kommenden Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 30.09.2025 den aktuellen Planungsstand und insbesondere die vorgesehene Erschließung des Windparks vorstellen und Fragen dazu beantworten. Die Verwaltung wird die vorgenannten Fragen der FDP-Fraktion beiden Betreibern vorab zusenden, damit diese in der Sitzung ebenfalls beantwortet werden können.
12. | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Geruchsbelästigung aus dem Gewerbegebiet |
1. Gibt es neue Erkenntnisse über die Ursache der erheblichen Geruchsbelästigungen aus dem Gewerbegebiet in den letzten Jahren?
Wenn ja, bitten wir darum, uns diese mitzuteilen.
Wenn nein, bitten wir darum, uns mitzuteilen, welche Schritte bislang unternommen wurden, um die Ursache zu klären.
Was wurde getan:
Zur Ursachenforschung wurden alle Anlieger des Einzugsgebietes angeschrieben, auf den Sachstand der Geruchsbelästigung hingewiesen und gebeten, Bestandsunterlagen der Entwässerungssituation den Stadtwerken zukommen zu lassen.
Der zulaufende Regenwasserkanal wurde per TV-Kamera auf mögliche schadhafte Einleitungen untersucht.
Die Einleitsituation angeschlossener Grundstücke wurden in Örtlichkeit überprüft.
Fehlanschlüsse wurden dabei nicht festgestellt.
Die Einleitsituation eines Anliegers wurde auf Eigeninitiative verändert, Außenflächen vom Regenwasserkanal entkoppelt und an das Mischwasser-, bzw. Schmutzwassernetz angeschlossen.
Auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens wurde seitens der Stadtwerke ein Übergabeschacht errichtet, so dass im Havariefall zulaufendes Oberflächenwasser in das Schmutzwassernetz geführt werden kann.
Im Becken selbst wurde ein vorgelagertes Absetzbecken errichtet, was eine bessere Sichtkontrolle des Zulaufs ermöglicht.
Aktuelle Situation:
Aktuell sind keine weiteren Geruchsbelästigungen festzustellen.
Der Zulaufbereich des Beckens sowie deren Bewuchs, hat sich sichtbar erholt.
Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, es wird aber weiter regelmäßig beobachtet.
13. | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Elektrifizieren der Bahnstrecke von Friedberg nach Friedrichsdorf |
Die Anfrage wird vom Bürgermeister mündlich beantwortet.
1. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat, wie sich nach dessen Einschätzung ein solches Nutzen der weitgehend eingleisigen Verbindung von Friedrichsdorf nach Friedberg während der auf rund sechs Jahre veranschlagten Bauzeit des S 6-Ausbaus auf das schienengebundene Nahverkehrsangebot in der Stadt Rosbach auswirken würde. Ist aus Sicht des Magistrats zu befürchten, dass es in diesem Zeitraum zu Einschränkungen oder Kürzungen in dem regulären Zugangebot für Rosbach und Rodheim kommt?
Der Bürgermeister führt aus, dass der Magistrat keine Kenntnisse hat, wie dieser Zugverkehr funktionieren kann und welche Einschränkungen da gegebenenfalls entstehen oder nicht. Dazu wurde bei der DB nachgefragt. Sobald eine Antwort vorliegt, wird berichtet werden.
14. | Anfrage der Fraktion SPD vom 31.08.2025, Lage Sozialstation |
Die Anfrage wird vom Bürgermeister mündlich beantwortet.
1. Wie hat sich die wirtschaftliche Lage der Sozialstation seit Jahresanfang entwickelt?
2. Haben die bisher eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen Erfolg gezeigt oder müssen noch weitere ergriffen werden?
3. Wie hoch ist aktuell das Risiko einzuschätzen, dass die Verbandsgemeinden in 2025 erneut einer Nachschusspflicht nachkommen müssen?
4. Wie hat sich die personelle Lage der Sozialstation seit Jahresanfang entwickelt?
5. Besteht derzeit ein Personaldefizit und, falls ja, wie hoch ist dieses Defizit?
Der Bürgermeister erklärt, dass er diese Frage in der Stadtvorratenversammlung nicht beantworten kann, da die Sozialstation eine gemeinsame Einrichtung der Städte Niddatal, Wöllstadt und Rosbach ist und auch ein eigenes Kontrollgremium, die Verbandsversammlung, hat.
Herr Maar führt dennoch aus, dass es nicht zu befürchten ist, dass sie in diesem Jahr einen Zuführungsbetrag in die Sozialstation hineinschieben müssen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind seiner Meinung nach so, dass dies nicht erforderlich sein wird.
15. | Anfrage der Fraktion SPD vom 31.08.2025, Pflege städtische Grünflächen |
1. Wie groß sind die städtischen Grünflächen und welcher Anteil davon wird von externen Dienstleistern/Firmen gepflegt?
Die innerstädtischen Grünflächen umfassen rund 420.000 m². Aktuell ist eine Fläche von rund 65.000 m² an externe Dienstleister zur intensiven Pflege von Rasen- und Beetflächen vergeben.
Diese Flächen setzen sich zusammen aus Straßenbegleitgrün, Rasen- und Pflanzflächen, Hecken, Spielplätzen und Friedhöfen.
2. Welcher zeitlicher Pflegerhythmus besteht bei den Flächen, die von Externen gepflegt werden?
Der Pflegeturnus ist abhängig von der zu pflegenden Liegenschaft/ Fläche und der Pflegeart (z. Bsp. mähen, mulchen, Laubkehren usw.). In der Ausschreibung ist dies jeweils entsprechend vereinbart und beschrieben.
z. Bsp.:
Mähen: 9 bzw. 10 x im Jahr
Mulchen: 2 bzw. 6 bzw. 9 bzw. 10 x im Jahr
Hacken: 5 bzw. 6 x im Jahr
Formschnitt: 1 bzw. 2 x im Jahr
Laubbeseitigung: 4 x im Jahr
Pflege wassergebundene Decke: 1 x im Jahr
3. Wie wird überprüft, ob die Pflege durch Externe vertrags- und durch entsprechende Fachkräfte sachgemäß erfolgt?
Die beauftragten Firmen übergeben die Arbeitsnachweise, nach denen abgerechnet wird. Darin sind die einzelnen Arbeiten an den Liegenschaften/ Flächen beschrieben. Diese werden nach Erhalt der Arbeitsnachweise durch Mitarbeiter der Grünkolonne überprüft.
4. Hat es diesbezüglich schon Beanstandungen gegeben und wie wird in diesem Falle verfahren?
Bei Beanstandungen werden die Firmen aufgefordert diese zu korrigieren, nachzuarbeiten und ggf. erfolgt eine Kürzung der eingereichten Rechnung entsprechend der nicht erfüllten Leistung.
5. In welchem zeitlichen Rhythmus wird die Pflege neu ausgeschrieben und nach welchen Kriterien wird entschieden, welcher Anbieter zum Zuge kommt?
Aufgrund der gesetzlich geregelten Wertgrenzen für öffentliche Ausschreibungen von Dienstleistungen werden die Leistungen jährlich ausgeschrieben. Das günstigste Angebot erhält den Zuschlag.
6. Besteht aus Sicht des Magistrats noch Verbesserungspotenzial bei der Pflege städtischer Grünflächen?
Bei der Planung und Durchführung der Pflegearbeiten ist immer abzuwägen, zwischen Kosten und dem Mehrwert intensiver gepflegte Grünflächen.
Rosbach v. d. Höhe, den 07.10.2025
| Katharina Hantl | Julia Ziegeler |
| Vorsitz | Schriftführung |