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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 26. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungstermin:

Donnerstag, 07.09.2023, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:35 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Vertretung für: Herrn Hans-Otto Jacobi

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Christoph Käding - STIMME

Magistrat

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Verwaltung

Herr Denis Grosch -

Herr Anthony Reindler -

Herr Stefan Sommer -

Herr Volker Stuhl -

Gäste

Herr Götz -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

3.1

Kindertagesstättenbericht der Stadt Rosbach v. d. Höhe- Bedarfsplan für 2023/2024- Ausblick für 2024/2025

3.2

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.06.2023

3.3

Erhalt Zuwendungsbescheid - Klimaangepasstes Waldmanagement

4

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2024

5

Flüchtlingsunterbringung

Festlegung des Standortes für die Errichtung einer Notunterkunft im Stadtteil Rodheim

6

Sportzentrum Rosbach

Projektaufruf für 2023 im Bundesförderprogramm:

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Hier: Billigung der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren

7

Festlegung Förderschwerpunkt der Projektförderung für das Jahr 2024

8

Adolf-Reichwein-Halle - Machbarkeitsstudie Lüftungsanlage

Mittelbereitstellung gemäß § 100 HGO

9

Bestattungswald - Änderungen an der Friedhofs- und Entgeltordnung für den Bestattungswald "Am Ketzerborn"

10

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Dr. Rathjens, eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden recht herzlich.

Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist. Die heutige 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet zusammen mit der 24. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses statt.

Für den Tagesordnungspunkt 5 ist zudem der Ortsbeirat Rodheim anwesend.

Unter allgemeiner Zustimmung wird der Tagesordnungspunkt 4 „Forstwirtschaft – Waldwirtschaftsplan 2024“ aufgrund des hierzu anwesenden Herrn Götz von Hessen Forst dem Tagesordnungspunkt 3 vorgezogen.

2.

Genehmigung des Protokolls

Es liegt kein Protokoll zur Genehmigung vor.

3.

Mitteilungen

Bürgermeister Maar teilt mit, dass das Thema Baugebiet „Am Belgesbaum“ am 03.11.2022 in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Umwelt- und Planungsausschusses erörtert wurde. Als Ergebnis wurde die Angelegenheit zurückgestellt und vor einer erneuten Behandlung in den Gremien ein Workshop am 04.02.2023 und 23.02.2023 durchgeführt. Die Ergebnisse des Workshops sollen in das städtebauliche Entwicklungskonzept einfließen und werden im Bauleitplanverfahren berücksichtigt.

Zurzeit befindet sich die Verwaltung noch in der Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt bzgl. des Antrags auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen. Wenn dieses abgeschlossen ist, erfolgt die Gremienbeteiligung.

Mit Schreiben vom 24.08.2021 hatte Norma mitgeteilt, dass der wirtschaftliche Betrieb am Standort In der Laubach 2-6 wegen zu geringer Verkaufsfläche nicht mehr möglich ist und innerhalb der nächsten Jahre ein Neubau errichten werden muss. Andernfalls werde der Standort mittelfristig schließen müssen. Hierfür ist die Aufstellung eines separaten Bebauungsplanes für den Neubau einer Norma-Filiale in den städtischen Gremien zu erörtern. Es fanden mehrere Gespräche mit Norma und einem Investor statt.

Mit Schreiben vom 04.09.2023 teilte Norma mit, dass aufgrund der gestiegenen Zinsen, Baupreisen und der verschärften Baustandards eine kombinierte Wohnbebauung derzeit wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Norma schlägt vor, zunächst nur den Markt zu bauen. Die Wohnbebauung auf dem Gebäude könnte später erfolgen. Ob eine Wohnbebauung für Norma und den Investor später wirtschaftlich darstellbar wird, liegt letztlich in deren Hand.

Im Rahmen des Bauvorhabens in der Baulücke Friedberger Straße wurde im Beteiligungsverfahren unter anderem das artenschutzrechtliche Fachgutachten von den Anwohnern, dem NABU und dem BUND kritisiert. Es seien nicht alle Tierarten kartiert worden, die dort vorkommen. Darauf erfolgte eine Nachuntersuchung. Das Ergebnis wird zunächst mit NABU und BUND erörtert. Danach erfolgt eine juristische Prüfung der Abwägung zu allen vorgebachten Einwänden. Wenn dies abgeschlossen ist, erfolgt die Gremienbeteiligung.

Der Bauträger des geplanten Wohnbauvorhabens „In der Preul“ konnte dieses wegen gestiegenen Baukosten und hohen Zinsen bisher nicht umsetzen. Der Bauträger ist an die Verwaltung mit einem neuen Konzept für Seniorenwohnen herangetreten. Dazu müssten der Bebauungsplan und der städtebauliche Vertrag geändert werden. Das Konzept wird derzeit ausgearbeitet. Die städtischen Gremien werden zu gegebener Zeit beteiligt.

Bezüglich des Bauvorhabens im Ober-Erlenbacher Weg ist der Vertrag zwischen Werner Wohnbau und dem Grundstückseigentümer aufgehoben worden, da er wegen gestiegener Bau- und Finanzierungskosten für den Bauträger nicht mehr umsetzbar war. Das Bauleitplanverfahren wurde nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens gestoppt. Ein neuer Bauträger erstellt derzeit ein Baukonzept und die Kalkulation. Nach Entwurf des Grundstückskaufvertrages wird eine Gremienbeteiligung erfolgen.

Für das Sportzentrum Eisenkrain wurde in Zusammenarbeit mit den Vereinen, einem Fachplaner und einem Lärmgutachter ein Plankonzept erstellt. Die hohen Bau- und Zinskosten wirken sich negativ auf das Projekt aus. Die Verwaltung prüft derzeit, wie Kosten reduziert werden können. Der Sporthallenneubau soll für das neu aufgelegte Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ angemeldet werden.

Die Finanzierung des Ärztezentrums gestaltet sich derzeit für den Träger schwierig. Hierzu

werden neue Gespräch geführt.

Die Landesdenkmalpflege hat das Alte Rathaus als erhaltenswert beurteilt. Damit kommt ein Abbruch derzeit nicht in Frage. Ein Maklerbüro hat mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen und bietet an, Investoren zu suchen. Erste Gespräche mit den Maklern haben stattgefunden und man wartet diesbezüglich nun ab, ob sich Investoren melden. Die Höhe möglicher Förderungen ist derzeit unbekannt bzw. kann aufgrund des Fördersystems für den Denkmalschutz nicht mit festen Fördersätzen gerechnet werden.

3.1.

Kindertagesstättenbericht der Stadt Rosbach v. d. Höhe

- Bedarfsplan für 2023/2024

- Ausblick für 2024/2025

Herr Reindler fasst die Sachdarstellung zusammen. Er weist darauf hin, dass die Platzvorhaltung ausreicht. Auch wenn ein neues Baugebiet entsteht, hat dies nicht gleichzeitig eine gravierende Steigerung der Kinderanzahl zur Folge, sondern nur eine Umschichtung. Die Kinderzahlen sind stabil. Er berichtet, dass Rosbach die „jüngste“ Stadt in der Wetterau ist.

Es ergeben sich noch einige Nachfragen zum vorliegenden Bericht. Herr Dr. Rathjens verweist auf einige Formulierungen bezüglich der zeitlichen Entwicklungen von Baugebieten und hinterfragt diese. Die Nachfragen werden von Herrn Reindler beantwortet.

Bürgermeister Maar ergänzt, dass die Verwaltung versucht den zukünftigen Bedarf zu planen. Diese Einschätzung ist naturgemäß mit hoher Unsicherheit verbunden. Der Umfang des Berichts ist durch den hohen Verwaltungsaufwand und fragwürdigen Nutzen kritisch zu sehen. Er empfiehlt, den Bericht wesentlich zu verschlanken.

3.2.

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.06.2023

Herr Reindler berichtet anhand der Sachdarstellung. Im Anschluss ergeben sich einige Nachfragen.

Herr Schaub regt an, die verschiedenen Formen der Bestattungen im Bericht aufzuzählen.

Bzgl. des im Bericht genannten Bauverzuges der Schwimmbadsanierung durch ein Hauptgewerk hinterfragt Herr Dr. Rathjens die genaueren Gründe. Bürgermeister Maar führt aus, dass ein Bauunternehmer den Termin nicht halten konnte. Es wurde aber versichert, dass die Arbeiten bis Jahresende durchgeführt werden. Herr Dr. Rathjens fragt zudem, ob die Verlängerung der Lärmschutzwand im Rahmen des Straßenbaus im Bereich Sang schon immer geplant war. Herr Stuhl bestätigt dies. Durch einen Fehler im Rahmen der bisherigen Umsetzung wird das betroffene Teilstück erst jetzt errichtet. Es war bereits ursprünglich mit dem Baugebiet geplant.

3.3.

Erhalt Zuwendungsbescheid - Klimaangepasstes Waldmanagement

Bürgermeister Maar berichtet, dass mit Wirkung zum 12.11.2022 die „Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ (kurz „KLAWAM“ genannt) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Kraft getreten ist.

Zweck der Förderung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind.

Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von über die gesetzlichen und derzeit bestehenden Zertifizierungen hinausgehende Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen.

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung, nach Beschluss des Magistrates und in Zusammenarbeit mit Hessen Forst, einen Förderantrag erarbeitet und diesen am 27.03.2023 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. eingereicht.

Mit Zuwendungsbescheid vom 10.07.2023 wurde der Stadt nunmehr eine Förderzusage erteilt und in das Programm aufgenommen.

Für das Haushaltsjahr 2023 wurde eine Zuwendung in Höhe von 78.146,21 EUR gewährt.

Die Förderung wird – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln – prinzipiell für 20 Jahre gewährt. Ein Antrag muss jedoch jährlich gestellt werden, wobei die Antragstellung ab dem 2. Jahr im vereinfachten Verfahren erfolgt. Eine Zuwendung wird dann immer jährlich für das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt und ausgezahlt.

Unter Berücksichtigung des Haushaltsvorbehaltes könnte der Stadt Rosbach v.d. Höhe auf Basis der aktuell gültigen Fassung der Förderrichtlinie im Zeitraum 2023 bis 2043 somit eine Förderung von insgesamt bis zu 1.104.854, -- € bewilligt werden.

Zur Gewährung der Zuwendung muss sich die Stadt Rosbach v. d. Höhe jährlich durch den PEFC einer Förderzertifizierung unterziehen. Diese ist unabhängig von der normalen PEFC-Zertifizierung zu sehen und wird den städtischen Haushalt mit Gebühren in Höhe von ca. 4.500, -- € pro Jahr belasten.

4.

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2024

Herr Dr. Rathjens begrüßt Herrn Götz von Hessen Forst, welcher anhand einer Präsentation den Wandwirtschaftsplan 2024 vorstellt.

Zum Einstieg erläutert Herr Götz einige Bilder, welche das seit 5 Jahren steigende Problem mit Schädlingsbefall durch Fichten- und Borkenkäfer aufzeigen. Auch Buchen weisen seit einiger Zeit Komplexerkrankungen auf. Neuer Problemfall ist inzwischen auch die Eiche, welche mit Käferbefall zu kämpfen hat. Die Wiederbewaldung läuft und kommt langsam voran. Wildtiere müssen hierzu weiterhin bejagt werden.

Weitere Probleme sind der Klimawandel und unzureichender Regen. Einzelne Starkregenereignisse helfen leider nicht, sondern verursachen weitere Probleme. Davon betroffen ist insbesondere die Infrastruktur im Wald, also die Wege und Randlagen, welche durch Fahrzeuge und Maschinen genutzt werden müssen.

Die projizierte Standortwasserbilanz zeigt, dass derzeit ein weitverbreitetes Defizit herrscht. Es wird zunehmend schwieriger, Baumarten zu finden, welche mit dem Klimawandel zurechtkommen. Für nächstes Jahr ist eine aktive Wiederbewaldung für ca. 6 ha mit Esskastanie, Hainbuche, Kirsche und Linde geplant. Entlang der Autobahn müssen wegen der Verkehrssicherheit mehr Bäume gefällt werden. Planungen sind aufgrund des Klimas und der lahmenden Bauwirtschaft extrem schwierig. Weiterhin berichtet Herr Götz, dass Fachpersonal derzeit knapp ist und dies auch noch eine Weile so bleiben wird.

Nach der Präsentation werden Fragen durch Herrn Götz beantwortet.

So erkundigt sich Herr Lingenau, was die Grundlage für die Standortwasserbilanz ist. Des Weiteren fragt er bzgl. der natürlichen Verjüngung nach dem Status des Wildverbisses im Bereich Rosbach.

Herr Götz erläutert, dass die Standortwasserbilanz von Faktoren wie Bodenstruktur, Hanglage, Höhenlage, usw. abhängig ist. Die Daten werden durch die Nordwestdeutsche Versuchsanstalt erarbeitet und stehen jedem zur Verfügung. Der Wildverbiss muss beobachtet werden, aber durch Hessen Forst wird keine konkrete Überwachung durchgeführt.

Herr Lamping betont, dass das Wetter von Extremlagen geprägt ist. Er hinterfragt, welchen Einfluss dies hat.

Herr Götz schildert, dass das letzte stärkere Regenereignis notwendige Arbeiten entlang der Autobahn erzeugt hat. Durch solche Ereignisse werden Erträge, Maßnahmen oder Arbeiten auf den Kopf gestellt. Bei solchen schädlichen Regenmengen, wie sie derzeit auch in Griechenland zu beobachten sind, kann nichts mehr gesichert geplant bzw. zugesichert werden.

Beschluss:

Der Waldwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit einem zu erwartenden Ertrag in Höhe von 434.938, -- € und erwarteten Aufwendungen in Höhe von 409.809, -- € wird beschlossen.

Der Waldwirtschaftsplan 2024 weist einen Überschuss in Höhe von 25.128, -- € aus.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

5.

Flüchtlingsunterbringung

Festlegung des Standortes für die Errichtung einer Notunterkunft im Stadtteil Rodheim

Herr Grosch berichtet den letzten Sachstand der bisherigen Beschlüsse über Anmietung von Räumlichkeiten, bzgl. des Ausbaus in der Stürzelheimer Straße und der Prüfung einer Unterkunft in Rodheim, Ober-Rosbach und Nieder-Rosbach im Rahmen einer gerechten Aufteilung auf die Ortsteile.

Die Stadt mietet weiterhin Räumlichkeiten an, aber das derzeitige Angebot ist nicht mehr so hoch wie vor einem Jahr zu Beginn des Krieges in der Ukraine.

Bei der Grundstückssuche wurde sich gemäß den Vorgaben auf die Ortsrandlage Rodheims konzentriert. Es wurde darauf geachtet, dass eine Erschließung möglich ist und bereits mit Eigentümern Kontakt aufgenommen.

Herr Stuhl führt weiter aus, dass zum Stichtag 22.08.2023 eine konstante Zahle von Geflüchteten besteht und bisher keine weiteren Zuweisungen erfolgt sind. Die Aufnahmelager füllen sich jedoch weiter und von zuständigen Stellen besteht die Ankündigung, dass eine Zuweisung erfolgen wird. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Stadt Rosbach derzeit ein Defizit von 32 Plätzen im Vergleich zu anderen Kommunen im Wetteraukreis aufweist. Demnach muss mit einer weiteren Zuweisung für die Stadt Rosbach in nächster Zeit gerechnet werden.

Damit verbunden ist auch, weitere Räumlichkeiten zur Unterbringung zu schaffen. Da ein Bauvorhaben jedoch Vorlaufzeit benötigt, hat die Verwaltung frühzeitig die Vorlage zur Entscheidung vorgebracht. Somit sollen Unterkünfte in Sporthallen und anderen öffentlichen Einrichtung vermieden werden.

Nach Betrachtung infrage kommender Grundstücke und ersten Gesprächen sind fünf mögliche Flächen übrig geblieben: Nördlich der Feuerwehr bzw. der Sporthalle gibt es bzgl. des Kanals Probleme. Die vorhandene Leitung hat nicht die erforderliche Kapazität und würde eine Hebeanlage sowie Druckleitung erfordern. Darum wird von diesem Grundstück Abstand genommen.

Das mit der Nr. 13 genannten Grundstück am Ortsrand, südlich der Stürzelheimer Straße, wurde der Stadt angeboten. Diese liegt jedoch in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Unterkunft in der Stürzelheimer Straße, weshalb sich eine ungewollte Konzentration an einem Ort ergeben würde. Zudem würde auch hierfür eine Hebeanlage benötigt werden. Somit hat man von diesem Grundstück Abstand genommen.

Auch von zwei Grundstücken entlang der Rosbacher Straße wurde Abstand genommen, da diese im Bereich des zweiten Bauabschnitts des angestrebten Baugebiets „Am Belgesbaum“ liegen und die Entwicklung eingeschränkt wird.

Somit sind die privaten Grundstücke an der Waldstraße in die engere Auswahl genommen worden. Das als Nr. 10 aufgeführte Grundstück wurde im Jahr 2016 angestrebt, privat zu bebauen. Dies scheiterte am Widerspruch durch Hessen Mobil. Das Grundstück ist völlig zugewuchert, weshalb eine Bebauung bzgl. des Naturschutzes problematisch werden könnte. Trotzdem erscheint es gut geeignet. Ein Vorteil liegt in der vergleichsweisen einfachen Erschließung und diese ggf. belassen zu können.

Bei dem als Nr. 9 aufgeführten Grundstück handelt es sich um eine Ackerfläche. Erforderliche Anschlüsse müssten gebaut werden. Dennoch erscheint dieses Grundstück ebenfalls gut geeignet.

Anhand der zur Auswahl stehenden Grundstücke wird Nr. 10 mit der Priorität 1 bewertet. Es sollte zügig ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt werden, um eine rasche Errichtung einer Notunterkunft voranzutreiben.

Herr von Griesheim hinterfragt, ob damit einem privaten Eigentümer geholfen wird, später ein Haus bauen zu können. Herr Stuhl verneint dies, da dann wieder die Aussage Hessen Mobil zählt. Weiter fragt Herr von Griesheim, ob die Stadt in Vorleistung tritt. Dies wird von Herrn Stuhl bestätigt. Bürgermeister Maar führt weiter aus, dass die Kosten noch kalkuliert werden müssen.

Frau Sommermeyer bittet um Bestätigung, dass gemäß der Ausführung zur Sachdarstellung von 50 Personen die Rede war. Bürgermeister Maar bestätigt dies und weist darauf hin, das aktuelle Defizit zu beachten. Zudem sind die möglichen Zuweisungen zu bedenken, welche bereits unverbindlich angekündigt wurden. Daher muss im größeren Rahmen geplant werden. Hinzu kommt die Zeit, welche Untersuchungen und Genehmigungen benötigen. Um keine Sporthallen oder Bürgerhäuser nutzen zu müssen, sollte sich frühzeitig um alles gekümmert werden. Bezüglich der Menge und der Zeit stellt Frau Sommermeyer die Frage, ob nicht etwas Hochwertigeres bzw. Besseres, statt Container, genutzt werden sollte. Herr Stuhl bestätigt, dass die Verwaltung dies genauso einschätzt. Es ist jedoch die Frage, wie die Bedingungen der Genehmigungen sind – z.B. Dauer der Genehmigung. Die Gesetzeslage kann sich allerdings wieder ändern bzw. den erforderlichen Umständen anpassen, um Genehmigungszeiträume zu verlängern.

Herr Schaub schließt sich Frau Sommermeyers Auffassung an, etwas Besseres für eine längere Zeit bzw. für die Zukunft zu planen. Die Erfahrungen in der Stürzelheimer Straße und die Rückmeldung der dortigen Anwohner zeigen ein durchaus positives Bild.

Herr Schaub ruft die Mitglieder des Ortsbeirates Rodheim zur Abstimmung auf, ob der Ortsbeirat gehört wurde. Es erfolgt die Abstimmung. Herr Schaub teilt mit, dass der Ortsbeirat einstimmig bestätigt, gehört worden zu sein.

Herr Dr. Rathjens ruft zur Abstimmung des Haupt- und Finanzausschusses auf.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass auf dem Grundstück, Gemarkung Rodheim, Flur 20, Flurstück 105, Waldstraße, eine temporäre Notunterkunft für ca. 50 Flüchtlinge errichtet wird.

Alternativ ist die Notunterkunft auf dem Grundstück Gemarkung Rodheim, Flur 20, Flurstück 87, zu errichten.

Es wird eine befristete Dauer beantragt. Die Nutzungsdauer ist von der unterzubringenden Anzahl an Geflüchteten abhängig. Es wird von einer Dauer von 3 Jahren ausgegangen.

Das entsprechende Grundstück muss gepachtet werden, der Pachtzins beträgt 0,50 € /m² monatlich.

In den abzuschließenden Pachtvertrag sind Verlängerungsoptionen aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

6.

Sportzentrum Rosbach

Projektaufruf für 2023 im Bundesförderprogramm:

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Hier: Billigung der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren

Bürgermeister Maar berichtet, dass es sich hierbei um den gleichen Antrag zu dem Thema handelt. Dieser wurde lediglich aktualisiert, um eine Förderung zu beantragen.

Es bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur“ in diesem Jahr. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Projektskizze einzureichen.

Nach erfolgreicher Bewerbung beim Bundesprogramm sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Ersatz-Neubau einer 3-Feld-Sporthalle Eisenkrain
  • Sanierung und Entsiegelung des Parkplatzes der Sporthalle
  • Erschließung (Baufreiheit schaffen, barrierefreie Zuwegung, Ver- und Entsorgung, Wasserrückhaltung)
  • Abbruch der alten Sporthalle

Die Schätzkosten für diese Maßnahmen betrugen bei der Interessensbekundung 2022 insgesamt 13.600.000 €. Der Ausgabenplan für das Projekt wird zurzeit überarbeitet. Der Bund fördert bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

7.

Festlegung Förderschwerpunkt der Projektförderung für das Jahr 2024

Bürgermeister Maar berichtet anhand der Sachdarstellung.

Es bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss:

Als Förderschwerpunkt der Projektförderung für Veranstaltungen und für längerfristige Vorhaben im Haushaltsjahr 2024 werden Angebote für Menschen mit Behinderung festgelegt.

Die Bewerbungsfrist für die Einreichung der Projektanträge für das Haushaltsjahr 2024 endet am 17.11.2023.

Für die Projektförderung im Haushaltsjahr 2024 werden von der Kostenstelle 63 621 0000 auf dem Sachkonto 7127 0000 insgesamt 5.000 € geblockt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

8.

Adolf-Reichwein-Halle - Machbarkeitsstudie Lüftungsanlage

Mittelbereitstellung gemäß § 100 HGO

Bürgermeister Maar berichtet anhand der Sachdarstellung.

Es bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss:

Der Stadtverordnetenversammlung beschließt, die erforderlichen Mittel für die Sanierung der Lüftungsanlage in der Adolf-Reichwein-Halle in Höhe von 131.000€ gemäß §100 HGO zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

9.

Bestattungswald - Änderungen an der Friedhofs- und Entgeltordnung für den Bestattungswald "Am Ketzerborn"

Bürgermeister Maar berichtet anhand der Sachdarstellung.

Es bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss:

Die vorgesehenen Änderungen der Friedhofs- sowie der Entgeltordnung für den Bestattungswald „Am Ketzerborn“ werden wie in Anlage 1 und 2 dargestellt (Stand: 25.08.2023) beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

10.

Verschiedenes

Es bestehen keine Wortmeldungen.

Der Vorsitzende Herr Dr. Rathjens schließt die Sitzung um 22:35 Uhr.

Rosbach v. d. Höhe, den 02.11.2023

Dr. Hans-Peter Rathjens

Stefan Sommer

Vorsitz

Schriftführung