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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 18.10.2022, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:45 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Michaela Colletti - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Minh Goertz - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Roman Lack - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Herr Harry Paduch - CDU

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Heiko Blecher - FWG

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Christian Thiel - SPD

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Christoph Käding - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Herr Dieter Kurth - STIMME

Magistrat

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Herr Andreas Kraus -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

entschuldigt

Frau Andrea Overhage - STIMME

entschuldigt

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

entschuldigt

Herr Stadtrat Matthias Kopp - FWG

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 18.10.2022

3.1

"Di@-Lotsen"-Stützpunkt

4

Kleine Anfragen

5

Schwimmbad Rodheim - Einsatz von erneuerbarer Energie im Betrieb

6

Mehrweg in der Gastronomie

7

Antrag der Fraktion FWG vom 05.10.2022

Förderung von Zisternen in Rosbach

8

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FWG und BÜNDNI90/DIE GRÜNEN vom 07.10.2022

Innerstädtische Grün- und Blühflächen

9

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Brunnen in Nieder-Rosbach

10

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Förderung der Anschaffung und Installation von Solaranlagen für Strom und Wärme für Privathaushalte

11

Anfrage der Fraktion STIMME vom 28.09.2022

Personalsituation in Verwaltung und Kindertagesstätten

12

Anfrage der Fraktion STIMME vom 03.10.2022

Energiesparcontracting

13

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Lagerung von Brennholz

Nichtöffentlicher Teil:

14

Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Entwurfsplanung Klarsichtpackung GmbH

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordne-tenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 12.10.2022 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass es beabsichtigt ist bei Beratung des Tagesordnungspunktes 14 die Öffentlichkeit auszuschließen.

2.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 18.10.2022 wird einstimmig angenommen.

3.

Mitteilungen 18.10.2022

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl teilt mit, dass zur Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger eine Bürgerversammlung abgehalten wurde.

Gemäß § 8a HGO fand am 13. Oktober 2022 um 20:00 Uhr in der Adolf-Reichwein-Halle die Bürgerversammlung statt.

Gemeinsam mit Herrn Bürgermeister Maar wurden die folgenden Themen vorgestellt:

  • Glasfaserausbau
  • Schwimmbad Rodheim
  • Gestaltung Bahnhof Rodheim
  • Altes Rathaus

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:

Schwimmbad - Beauftragung Schachtbauwerke

Der Magistrat hat die Beauftragung mit 98.000,00 € brutto für die Lieferung und Montage der Schachtbauwerke beschlossen.

Schwimmbad Rodheim – Beauftragung Wasserrutsche

Der Magistrat hat die Beauftragung der Firma Aquarena GmbH mit 68.000,00 € brutto für die Lieferung und Montage der Wasserrutsche beschlossen.

Schwimmbad Rodheim - Beauftragung Sprunganlage

Der Magistrat hat die Beauftragung mit 49.000,00 € brutto für die Lieferung und Montage der Sprunganlage beschlossen.

Parkplatz Rodheim - Sportallee: Beauftragung Planungsleistungen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung)

Der Magistrat hat die Beauftragung mit den weiteren Planungsleistungen LPH 2 und 3 in Höhe von brutto 33.000,00 € beschlossen.

Verlängerung Jahres LV Straßenbauarbeiten im Stadtgebiet Rosbach v.d.H.

Der Magistrat hat die Verlängerung des bestehenden Vertrags für die Leistungen des Jahres-Leistungsverzeichnis Straßenbauarbeiten im Stadtgebiet von Rosbach v.d.H. bis zum 31.03.2024 beschlossen.

Die vereinbarte Jahresleistung beträgt 166.000,00 € brutto.

Ankauf eines Grundstücks für eine Wegebaumaßnahme Hier: Gem. Ober-Rosbach, "Geiserberg"

Der Magistrat hat den Ankauf des Grünlandgrundstücks Gemarkung Ober-Rosbach, „Geiserberg, mit 425 m², beschlossen.

Der Kaufpreis beträgt 1.200,00 € (2,82 €/m²).

Das Grundstück wird zum Zwecke der Ertüchtigung des angrenzenden Wirtschaftsweges verwendet.

Verkauf von Gewerbegrundstücken im Baugebiet "Südumgehung Ost, 2. Bauabschnitt" Hier: Verkauf eines Grundstücks (GermanSol GmbH)

Die Stadt verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks Gem. Ober-Rosbach, „Siemensstraße“ mit ca. 2.495 m². Der Kaufpreis beträgt 374.250,- € (150,00 €/m²).

Im Kaufpreis sind die Abwasser-, Wasser- und Erschließungsbeiträge enthalten.

Der Verkauf ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Käufer hat das Grundstück mind. mit dem Hauptgebäude entsprechend der vorliegenden Planung innerhalb von 4 Jahren ab Bebaubarkeit (Fertigstellung der Erschließung) zur Errichtung des Hauptbetriebssitzes zu bebauen. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der Bauverpflichtung steht der Stadt ein Rückforderungsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zzgl. den vom Käufer bereits aufgewendeten Kosten für das Bauwerk zu. Alternativ dazu kann die Stadt eine Strafzahlung in Höhe von 75,00 €/m² fordern. Die Entscheidung im Einzelfall liegt im Ermessen der Stadt. Der Grundstückseigentümer trägt im Fall der Rückübertragung alle Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer.
  • Weiterhin wird der Stadt ein unbefristetes Vorkaufsrecht eingeräumt.

Die Bedingungen werden entsprechend im Grundbuch gesichert. Sie treten im Rang hinter die Grundschuld der finanzierenden Bank zurück.

Bauantrag Grundstück: Bergstraße 21, Gemarkung Ober-Rosbach,

Vorhaben: Abbruch eines Wohnhauses mit Gartenhütte

Der Magistrat hat dem Abbruch eines Wohnhauses und einer Gartenhütte auf dem Grundstück Bergstraße 21 zugestimmt.

Bauantrag Grundstück: Hopfengartenstraße 11, Gemarkung Ober-Rosbach,

Vorhaben: Teilabbruch und Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus

Der Magistrat hat dem Teilabbruch und Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus in der Hopfengartenstraße 11 zugestimmt.

Bauantrag

Grundstück: Hauptstraße 65, Gemarkung Rodheim,

Vorhaben: Umnutzung Bankzweigstelle zu Wohnnutzung

Der Magistrat hat der Umnutzung einer Bankzweigstelle zu Wohnungen in der Hauptstraße 65 zugestimmt.

Die bestehende Baulast ist zu Gunsten der Nutzung durch die Stadt und die Öffentlichkeit dahingehend zu ändern, dass weiterhin zwei Stellplätze als öffentliche Stellplätze auszuweisen und vorzuhalten sind (Stellplatz 1 und 2 gemäß Freiflächenplan).

Genehmigung eines Kaufvertrages im Umlegungsgebiet "Die Sang" Gemarkung Ober-Rosbach

Der Magistrat hat als Umlegungsstelle des Notars beurkundeten Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Ober-Rosbach, Die Sang 14 und Die Sang 16, genehmigt.

Bearbeitungsstand von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung

Antrag der Fraktion CDU vom 18.08.2022, Kommunales Wasserkonzept

Es wurde Kontakt mit dem Ministerium aufgenommen und folgende Punkte angefragt:

  1. Potentiale der Trinkwassereinsparung und -Substitution (Kommunale Gebäude und Einrichtungen, Großverbraucher, Grün- und Sportanlagen, Landwirtschaft, Haushalte). Technische, rechtliche, administrative und ökonomische Randbedingungen. Integrierte Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Betriebswassernetzes.
  2. Aufbau einer Kommunikationsstrategie. Erstellung von Informationsmaterialien zur Sensibilisierung der Verbraucher.
  3. Entwicklung von Anreizen zur Trinkwassereinsparung und -Substitution (z. B. Zisternennutzungsatzung; Anpassung des Gartenwasserpreises).
  4. Wasserressourcen (Niederschlagswasser, Grundwasser, Oberflächenwasser) Ressourcenpotentiale (Qualität und Quantität) Nichtöffentliche Trinkwasserversorgung (Schematische Übersicht und räumliche Lage).

Eine Antwort seitens des Ministeriums steht derzeit noch aus.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vermarktung von eigenem Streuobst auf den Märkten der Stadt Rosbach, Beschluss STVV vom 23.06.2020: Behandlung des Themas im Rahmen „Grüner Tisch“

Im Rahmen des Grünen Tisches am 22. September 2022 in der Adolf-Reichwein-Halle berichtete Bürgermeister Steffen Maar über die Auszeichnung der Stadt Rosbach v.d. Höhe als Streuobst-kommune 2022, welche sie aufgrund der Erstellung eines Streuobstwiesenkonzept durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain erhielt.

Die Auszeichnung ist mit diversen Preisen verbunden. Hierzu gehört auch, dass eine mobile Kelter-station für einen Tag im Jahr 2023 nach Rosbach kommen wird. Diese kann durch Bürgerinnen und Bürger zur Gewinnung eigener Säfte genutzt werden.

Eine Überlegung der Verwaltung ist es, diese im Rahmen des freitäglichen Bauernmarktes auf dem Dr.-Walter-Lübcke-Platz zu integrieren. Thematisch ließe sich dies mit dem Kontext „Regionalität“ hervorragend verbinden.

Die Idee des Antrags der Fraktion Bündnis90/Die Grünen lässt sich hiermit insofern einbinden, als dass das das Thema „privates“ Obst durch diesen Anlass ohnehin schon bespielt würde und so Synergien entstehen können.

Die Idee stieß im Rahmen des Grünen Tisches auf Zustimmung. Es gilt jedoch auch, die bereits vor-handen lokalen Kelterer zu berücksichtigen und bei Interesse in die Konzeption sowie Durchführung des Aktionstages einzubinden.

Gemeinsamer Beschluss vom 05.11.2019 zum Gesetz „Starke Heimat Hessen“

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 05.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass es sich bei dem am 31. Oktober 2019 vom Hessischen Landtag mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedeten Gesetz „Starke Heimat Hessen“ um einen gravierenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung handelt.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung und den Landesgesetzgeber auf, die Gewerbesteuerumlage ab 2020 in vollem Umfang wieder den Kommunen zur Verfügung zu stellen, ohne daran Bedingungen oder Voraussetzungen zu knüpfen.

Der Magistrat wird beauftragt, diesen Entschließungsantrag den Fraktionen des Hessischen Landtags und der Landesregierung zu übersenden.“

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen (StGH) hat sein Urteil in den Verfahren über die kommunalen Grundrechtsklagen gegen das Gesetz über das Programm Starke Heimat Hessen vom 31.10.2019 verkündet.

Der HSGB hatte dazu eine Musterklage für die Städte Büdingen, Schwalbach am Taunus und Stadtallendorf sowie die Gemeinde Biebergemünd betreut. Denn die sog. Heimatumlage sei für alle Städte und Gemeinden nachteilig. Sie alle müssen Teile ihres Gewerbesteueraufkommens abgeben und das Land verteilt das Geld dann nach seinen Vorstellungen, so der HSGB in seiner Pressemitteilung. Empfänger seien in größerem Umfang auch andere als Kommunen, z.B. kirchliche und andere nicht-kommunale Kita- und Krankenhausträger, Verkehrsunternehmen u.a. Damit unterscheide sich die sog. Heimatumlage von der Solidaritätsumlage, die von besonders steuerstarken Städten und Gemeinden erhoben werde und direkt den anderen Städten und Gemeinden zu Gute komme. Die Geschäftsstelle des HSGB werde die Urteilsgründe nun eingehend auswerten und im Eildienst näher informieren.

Die Kommunen sind vor dem Staatsgerichtshof mit ihren Klagen letztlich gescheitert. Das Gericht hat jedoch gleichzeitig einige Regularien für den Gesetzgeber festgelegt. Von daher kann zumindest ein Teilerfolg festgehalten werden.

Das Urteil kann auf der Internetseite des Staatsgerichtshofs heruntergeladen werden:

https://staatsgerichtshof.hessen.de/entscheidungen-des-staatsgerichtshofs

Eine Kurzfassung bringt die Pressemitteilung:

https://staatsgerichtshof.hessen.de/pressemitteilungen

Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 04.10.2022 getagt hat.

In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte „Schwimmbad Rodheim - Einsatz von erneuerbarer Energie im Betrieb“, „Antrag der Fraktion STIMME vom 12.09.2022, Baumschutzverordnung (Baumsatzung) für Rosbach“, „Antrag der Fraktion CDU vom 18.08.2022, Kommunales Wasserkonzept“ und „Mehrweg in der Gastronomie“ beraten.

Herr Egerter berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 06.10.2022 getagt hat.

In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte „Umsetzung Onlinezugangsgesetz, Halbjährlicher Statusbericht“, „Anzeigepflicht gemäß § 26a HGO“, „Herrenlose Anliegerstraße Ringstraße, Gemarkung Rodheim, Flur 1, Flst. 972/25“ und „Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Entwurfsplanung, Klarsichtpackung GmbH“ beraten.

3.1.

"Di@-Lotsen"-Stützpunkt

Die Stadt Rosbach v.d.Höhe bietet seit ca. einem Jahr Handy- und Tabletkurse für Seniorinnen und Senioren an. Mit diesem Angebot soll die digitale Teilhabe im Alter ermöglicht werden. Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, dass sich vieles im Internet abspielt. In dem Kurs wird die alltägliche Nutzung von Mobiltelefon und Tablet leichtverständlich erklärt. Hierzu zählen unter anderem: Sicherheit im Netz, Kommunikationsdienste wie zum Beispiel WhatsApp, Gesundheit im Netz und die Nutzung von YouTube und Videokonferenzanbietern sowie allgemeinen Fragen rund um das Thema Digitalisierung. Der Kurs besteht aus 6 Unterrichtsstunden und ist kostenfrei. Die Schulungen finden in Einzelunterricht oder in Kleinstgruppen statt. Durchgeführt werden die Lehrgänge von geschulten, ehrenamtlichen „Digitalen Helfern“.

Im vergangenen Jahr konnten 30 Ehrenamtliche für das Projekt gefunden werden. Für diese Ehrenamtliche wurde eine Eingangsschulung durchgeführt. Im Anschluss konnten bereits 75 Seniorinnen und Senioren bei sich zu Hause oder an öffentlichen Plätzen mit Wlan-Zugang geschult werden.

Im August 2022 hat sich die Stadt Rosbach v.d.Höhe nun beim Land Hessen für das Projekt „Digital im Alter – Di@-Lotsen“ beworben. Am 14.09. wurde von Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ mitgeteilt, dass unser Konzept überzeugt hat und Rosbach v.d.Höhe ein „Di@-Lotsen“-Stützpunkt wird.

Das Land Hessen bietet nun folgenden unterstützenden Rahmen:

  • Schulung interessierter Ehrenamtlicher zu Di@-Lotsinnen und Di@-Lotsen (durch das Institut für Medienpädagogik und Kommunikation Hessen e.V. / Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
  • Unterstützung, Beratung und Begleitung der Stützpunkte, an denen die Di@-Lotsen verankert sind (durch Landesstiftung Miteinander in Hessen / Hessische Staatskanzlei)
  • Förderung benötigter Technik in der Höhe von bis zu 1.500 € (Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung)

An einem Di@-Lotsen-Stützpunkt sind die Di@-Lotsinnen und -Lotsen verankert, d.h. die Stützpunkte

  • koordinieren die Di@-Lotsinnen und -Lotsen, sie bringen dieses Angebot mit der Nachfrage vor Ort zusammen, um ältere Menschen wohnortnah, niedrigschwellig und flexibel an die Bedürfnisse angepasst in die digitale Welt zu begleiten
  • geben die benötigte Technik an die Di@-Lotsinnen und -Lotsen aus
  • sind erste Anlaufstellen bei Rückfragen der Di@-Lotsinnen und –Lotsen
  • werben potenzielle Di@-Lotsinnen und -Lotsen an, um der Nachfrage vor Ort gerecht werden zu können

Das Projekt fördert zum einen das Ehrenamt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es bietet Menschen jeden Alters einen Raum, sich mit ihrem Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten in unsere Stadt einzubringen. Zum anderen ist das Projekt ein Meilenstein im Bemühen, Rosbachs Seniorinnen und Senioren weiter am Leben und unserer Gesellschaft teilhaben zu lassen, sodass sie sich durch das Digitale Zeitalter nicht abgehängt fühlen. Vereinsamung ist oft die Folge.

4.

Kleine Anfragen

Es liegt eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion STIMME zur hydraulischen Berechnung des Entwässerungsgebiets Rodheim vor.

Wir fragen den Magistrat:

Liegt der Maßnahmenkatalog nun vor und wann ist endlich mit der Vorlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Maßnahmenkatalogs mit Kostenschätzung und Priorisierung“ zu rechnen?

Antwort:

Der Maßnahmenkatalog konnte bislang noch nicht erstellt werden. Die Überarbeitung der Grundlagendaten nimmt nach wie vor mehr Zeit in Anspruch als geplant. Zudem werden die Arbeiten leider immer noch durch Personalausfall seitens des Planungsbüros und auch des städtischen Baumanagements unterbrochen.

In der KW 42 findet ein weiterer Abstimmungstermin mit dem Planungsbüro statt, um die Zeitschiene zu aktualisieren. Es ist aktuell davon auszugehen, dass der Bestand noch in diesem Jahr vorliegt. Prognoserechnungen werden dann folgen. Erst dann kann eine Priorisierung erarbeitet und den Gremien vorgestellt werden.

5.

Schwimmbad Rodheim - Einsatz von erneuerbarer Energie im Betrieb

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2022/382 wird verwiesen.

Die Angelegenheit wurde am 04.10.2022 im Umwelt- und Planungsausschuss beraten. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Beschlussvorschlages.

Beschlussvorschlag:

Die Ausführung der Heizungsanlage als Gasbrennwertgerät in Verbindung mit einer Solarabsorberanlage wird beschlossen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen

(3 SPD, 3 FDP, 6 CDU, 1 STIMME, 5 FWG)

11 Enthaltungen

(5 GRÜNE, 3 CDU, 3 STIMME)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6.

Mehrweg in der Gastronomie

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2022/389 wird verwiesen.

Die Angelegenheit wurde am 04.10.2022 im Umwelt- und Planungsausschuss beraten. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Beschlussvorschlages.

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Einführung eines Mehrweg-Pfandsystems in Rosbach“ vom 23. Mai 2021 wird als erledigt angesehen.

Es wird kein Förderprogramm aufgesetzt.

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

7.

Antrag der Fraktion FWG vom 05.10.2022

Förderung von Zisternen in Rosbach

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.

Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeit einer Zisternenpflicht zur Regenwasserspeicherung für Neubauten zu prüfen und einen Entwurf zur Ergänzung der Entwässerungssatzung vorzulegen. Hierbei ist auch der Punkt der Wiederherstellung einer Pufferkapazität nach Niederschlägen zu berücksichtigen. (Ein Anhalt für eine Satzungsänderung und Berechnung der Zisternengröße könnte § 5 der Entwässerungssatzung der Stadt Maintal sein.)

2.

Die Errichtung von Zisternen bei Bestandsgebäuden soll gefördert werden. Der Magistrat soll eine Förderrichtlinie erarbeiten. Es sollen bis zu 20 Projekte (in 2023 10) je Jahr mit bis zu 500€ gefördert werden. Auch hier ist der Punkt der Wiederherstellung einer Pufferkapazität nach Niederschlägen zu berücksichtigen. (Beispiel für eine Förderung könnte die Regelung der Gemeinde Ober-Mörlen sein.)

3.

Die Verwendung von Regenwasser aus Zisternen soll intensiviert werden. Den Verwendern sollen Möglichkeiten dazu aufgezeigt werden. Der Magistrat soll hierzu Informationsmöglichkeiten und Anreize schaffen. Weiterhin sind Fördernotwendigkeiten für die Realisierung der Regenwassernutzung in Bestandsgebäuden zu ergründen.

4.

Der Magistrat soll die Notwendigkeit von Großspeichern, auch als Oberflächenreservoir, mit den Landwirten erörtern. Sehen die Landwirte eine Notwendigkeit, sind mögliche Standorte zu suchen und Unterstützungsmöglichkeiten zu erkunden.

5.

Umsetzung von 4) im angepassten Maßstab auch für Streuobstbestände und Kleingartengebiete.

6.

Die Stadt Rosbach als Eigentümer und Bauherr sollte durch ihre Maßnahmen ein leuchtendes Vorbild für die Bürger werden.

Herr Lingenau (SPD) beantragt die Überweisung des Antrags an den Umwelt- und Planungsausschuss und die Aufnahme der Angelegenheit in die Haushaltsberatungen.

Beschlussvorschlag zur Überweisung:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Antrag an den Umwelt- und Planungsausschuss zu überweisen.

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über die Überweisung an den Umwelt- und Planungsausschuss abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung überweist den Antrag an den Umwelt- und Planungsausschuss.

8.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FWG und BÜNDNI90/DIE GRÜNEN vom 07.10.2022

Innerstädtische Grün- und Blühflächen

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FWG, BÜNDNIS/DIE GRÜNEN vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen die Pflegeintensität der innerstädtischen Grün- und Blühflächen zu reduzieren. Das Ziel soll sein, mehr und größere „Ökoflächen“ mit nur einmaliger Mahd auszuweisen, sodass die Zeiträume zwischen den einzelnen Pflegmaßnahmen verlängert werden und dadurch weniger gemäht wird. Hierdurch soll in den dann länger stehenbleibenden Grasflächen der Lebensraum für die Tierwelt verbessert werden.

Weiterhin soll mit der gleichen Zielrichtung das Hacken und Unkrautjäten in den Blumenbeeten zurückgefahren werden.

Die dadurch freiwerdenden Kapazitäten des Bauhofes im Bereich der Grünflächenpflege sollen dafür verwendet werden. Dass die externe Vergabe in diesem Bereich reduziert und somit auch eine Kosteneinsparung für den Haushalt erzielt wird.

Die Fraktion FDP legt einen Änderungsantrag vor:

Antragstext:

Als neuer erster Satz des Antrags wird beschlossen:

Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung und dem jeweiligen Ortsbeirat vorzuschlagen, wo in den einzelnen Stadtteilen mit welchen Maßnahmen die Pflegeintensitäten innerstädtischer Grün- und Blühflächen reduziert werden sollen.

Beschlussvorschlag gemäß dem Änderungsantrag der Fraktion FDP:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung und dem jeweiligen Ortsbeirat vorzuschlagen, wo in den einzelnen Stadtteilen mit welchen Maßnahmen die Pflegeintensitäten innerstädtischer Grün- und Blühflächen reduziert werden sollen. Das Ziel soll sein, mehr und größere „Ökoflächen“ mit nur einmaliger Mahd auszuweisen, sodass die Zeiträume zwischen den einzelnen Pflegmaßnahmen verlängert werden und dadurch weniger gemäht wird. Hierdurch soll in den dann länger stehenbleibenden Grasflächen der Lebensraum für die Tierwelt verbessert werden.

Weiterhin soll mit der gleichen Zielrichtung das Hacken und Unkrautjäten in den Blumenbeeten zurückgefahren werden.

Die dadurch freiwerdenden Kapazitäten des Bauhofes im Bereich der Grünflächenpflege sollen dafür verwendet werden. Dass die externe Vergabe in diesem Bereich reduziert und somit auch eine Kosteneinsparung für den Haushalt erzielt wird.

Beschlussvorschlag gemäß dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, FWG, BÜNDNIS/DIE GRÜNEN:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen die Pflegeintensität der innerstädtischen Grün- und Blühflächen zu reduzieren. Das Ziel soll sein, mehr und größere „Ökoflächen“ mit nur einmaliger Mahd auszuweisen, sodass die Zeiträume zwischen den einzelnen Pflegmaßnahmen verlängert werden und dadurch weniger gemäht wird. Hierdurch soll in den dann länger stehenbleibenden Grasflächen der Lebensraum für die Tierwelt verbessert werden.

Weiterhin soll mit der gleichen Zielrichtung das Hacken und Unkrautjäten in den Blumenbeeten zurückgefahren werden.

Die dadurch freiwerdenden Kapazitäten des Bauhofes im Bereich der Grünflächenpflege sollen dafür verwendet werden. Dass die externe Vergabe in diesem Bereich reduziert und somit auch eine Kosteneinsparung für den Haushalt erzielt wird.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktion FDP abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

(3 SPD, 3 FDP)

23 Nein-Stimmen

(5 GRÜNE, 9 CDU, 4 STIMME, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag der Fraktion FDP ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, FWG, BÜNDNIS/DIE GRÜNEN abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen

(3 SPD, 5 GRÜNE, 9 CDU, 5 FWG)

3 Nein-Stimmen

(3 STIMME)

4 Enthaltungen

(3 FDP, 1 STIMME)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, FWG, BÜNDNIS/DIE GRÜNEN zu.

9.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Brunnen in Nieder-Rosbach

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der grundhaften Sanierung der Schulstrasse in Nieder–Rosbach die Installation eines Laufbrunnens auf dem Kreuzplatz Schulstrasse/Frankenstrasse im Bereich der kleinen Grünfläche (ehemaliges Spritzenhaus und Versammlungsraum des Gemeindevorstandes Nieder-Rosbach) zu prüfen und bei Machbarkeit und Eignung des Standorts umzusetzen.

Die Fraktion STIMME legt einen Änderungsantrag vor.

Antragstext:

Der Magistrat wird beauftragt, in Nieder-Rosbach die Installation eines Laufbrunnens auf dem Kreuzplatz Schulstraße/Frankenstraße im Bereich der kleinen Grünfläche (ehemaliges Spritzenhaus und Versammlungsraum des Gemeindevorstandes Nieder-Rosbach) zu prüfen und den Ortsbeirat einzubinden. Das Ergebnis ist mit einer Kostenschätzung den Ausschüssen zur Beratung vorzulegen.

Beschlussvorschlag gemäß dem Änderungsantrag der Fraktion STIMME:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, in Nieder-Rosbach die Installation eines Laufbrunnens auf dem Kreuzplatz Schulstraße/Frankenstraße im Bereich der kleinen Grünfläche (ehemaliges Spritzenhaus und Versammlungsraum des Gemeindevorstandes Nieder-Rosbach) zu prüfen und den Ortsbeirat einzubinden. Das Ergebnis ist mit einer Kostenschätzung den Ausschüssen zur Beratung vorzulegen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktion STIMME abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag der Faktion STIMME zu.

10.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Förderung der Anschaffung und Installation von Solaranlagen für Strom und Wärme für Privathaushalte

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die Anschaffung und Installation von Solaranlagen auf privaten Häusern und Grundstücken – ergänzend zu der bestehenden Förderrichtlinie für Balkon-Photovoltaikanlagen – mit Zuschüssen zu fördern. Der Magistrat wird beauftragt, die Erstellung einer entsprechenden Förderrichtlinie zu prüfen. Als Vorlage kann zum Beispiel die Förderrichtlinie „100 Dächer-Programm“ der Stadt Bad Nauheim dienen. Über die Ergebnisse der Prüfung soll im Haupt- und Finanzausschuss berichtet werden.

Die Fraktion SPD legt einen Änderungsantrag vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird abgelehnt.
  2. Priorität sind die öffentlichen Gebäude der Stadt energetisch – schwerpunktmäßig durch den Einsatz von erneuerbaren Energien – zu sanieren bzw. zu ertüchtigen.
  3. Den städtischen Gremien ist das Einsparpotenzial dieser Maßnahmen aufzuzeigen und ein Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen.

Die Fraktion CDU legt einen Änderungsantrag vor.

Im ersten Halbsatz wird das Wort „grundsätzlich“ eingefügt. Der Beginn des Antrags hat somit dann folgenden Wortlaut:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich dafür aus, …

Die Fraktion SPD zieht ihren Änderungsantrag zurück.

Es besteht Einvernehmen, das Thema in die Haushaltsberatungen aufzunehmen.

Beschlussvorschlag gemäß dem Änderungsantrag der Fraktion CDU:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich dafür aus, die Anschaffung und Installation von Solaranlagen auf privaten Häusern und Grundstücken – ergänzend zu der bestehenden Förderrichtlinie für Balkon-Photovoltaikanlagen – mit Zuschüssen zu fördern. Der Magistrat wird beauftragt, die Erstellung einer entsprechenden Förderrichtlinie zu prüfen. Als Vorlage kann zum Beispiel die Förderrichtlinie „100 Dächer-Programm“ der Stadt Bad Nauheim dienen. Über die Ergebnisse der Prüfung soll im Haupt- und Finanzausschuss berichtet werden.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktion CDU abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

(3 SPD, 5 GRÜNE, 9 CDU, 4 STIMME, 4 FWG)

3 Nein-Stimmen

(2 FDP, 1 FWG)

1 Enthaltung

(1 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag der Faktion CDU zu.

11.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 28.09.2022

Personalsituation in Verwaltung und Kindertagesstätten

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Anfrage der Fraktion STIMME vor.

1.

a)

Wie viele Stellen sind in der allgemeinen Verwaltung (getrennt nach Fachbereichen) unbesetzt (Stichtag 01.10.2022)?

Fachbereich 1 = 1,0 Stellen

Fachbereich 2 = 0,5 Stellen

Fachbereich 4 = 1,0 Stellen

b)

Wie viel in den städtischen Kitas (getrennt nach Einrichtungen) unbesetzt (Stichtag 01.10.2022)?

c)

Wie vielen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entspricht das jeweils?

Verwaltung

Std./W. (+/-)

VZÄ

Fachbereich 1

-35

0,90

Fachbereich 2

-30

0,77

Fachbereich 4

-39

1,00

Einrichtung

Kinderhaus Bergstraße

-43,8

1,12

Kita Alte Schule

-4,7

0,12

Kita Alte Schule ab 11/2022

-57,2

1,47

2.

Wie lange sind die vakanten unbesetzten Stellen durchschnittlich unbesetzt?

a)

In der Verwaltung

Zwischen zwei bis sechs Monate.

b)

In den Kitas

Eine explizite Aussage wie lange einzelne Stellen unbesetzt sind ist schwierig zu treffen.

Im Bereich der Kinderbetreuung haben wir es schon immer mit einer stetigen Personalfluktuation bzw. -veränderungen zu tun. Dies begründet sich allerdings nicht alleine durch eingehende Kündigungen oder Bitten um Auflösungsverträge, sondern ist insbesondere auch unter folgenden Aspekten zu betrachten:

  • Beschäftigungsverbote aufgrund Schwangerschaft
  • Mutterschutz / Elternzeit

Die vakant werdenden Stellen konnten bisher meist zeitnah und ohne große Übergangszeiten wieder besetzt werden, da es immer Rückkehrerinnen aus Elternzeiten gibt. Darüber hinaus gehende Vakanzen konnten ebenfalls meist relativ zeitnah durch neues externes Personal bedient werden.

Seit Anfang 2022, insbesondere seit dem Sommer 2022, zeichnet sich allerdings ab, dass wir uns mit einer immer schlechter werdenden Bewerberlage auseinandersetzen müssen. Es gehen kaum noch qualifizierte Bewerbungen ein. Es ist zu befürchten, dass es hierdurch zukünftig durchaus auch zu immer längeren Stellenvakanzen kommen kann. Aus diesem Grund sind wir mittlerweile dazu gezwungen im Falle des Eingangs einer adäquaten Bewerbung extrem schnell zu handeln um das evtl. geeignete Personal auch für uns gewinnen zu können.

Aktuell wurde versucht, für die Kita „Am Kirschenberg“ Personal zu finden, um eine dritte U3-Gruppe wieder zu eröffnen. Dies ist bis heute nicht gelungen. Letztlich suchen wir dauerhaft nach Fachkräften, um plötzliche Ausfälle durch Schwangerschaften kompensieren zu können.

3.

a)

Welche Gründe wurden von den Beschäftigten für eine/n Kündigung/ Auflösungsvertrag/Versetzung überwiegend angegeben?

1. Persönliche Gründe: familiäre Veränderungen, Um-/Wegzug

2. Wirtschaftliche Gründe: neuer Arbeitsplatz in Wohnortnähe = Senkung der Fahrtkosten und -dauer à Zugewinn von Freizeit

Gehaltsverbesserung durch Arbeitsplatzwechsel

b)

Gibt es bei den Gründen signifikante Unterschiede zwischen den Beschäftigten der Verwaltung und der Kitas?

Nein.

4.

Wie lange war die Anstellungszeit (kürzeste und längste) bei der Stadt Rosbach vor einer Kündigung etc.?

a)

Bei der Verwaltung?

An dieser Stelle sind neben dem Bereich der Verwaltung auch die Bereiche Bauhof, Freibad berücksichtigt.

Anzahl Kündigungen in den vergangenen drei Jahren = 18

kürzeste Anstellungszeit = 4 Monate

längste Anstellungszeit = 16 Jahre und 9 Monate

b)

In den Kitas?

Anzahl der Kündigungen in den vergangenen drei Jahren = 17

kürzeste Anstellungszeit = 1 Jahr und 10 Monate

längste Anstellungszeit = 15 Jahre und 3 Monate

5.

a)

Wie viele Beschäftigte der Stadt Rosbach (getrennt Verwaltung und Kitas) erhalten zum Stichtag 30.09.2022 oder bereits vertraglich zugesichert zu einem späteren Zeitpunkt, eine außertarifliche Zulage (einmalige, befristete, dauerhafte)?

Verwaltung = 4 befristete Zulagen, 5 unbefristete Zulagen

Kitas = keine

b)

Wie hoch sind die Zulagen (getrennt nach Verwaltung und Kitas – niedrigste, höchste und Gesamtsumme)?

niedrigste = 100,00 €/mtl. brutto

höchste = 350,00 €/mtl. brutto

gesamt = 1.546,89 €/mtl. brutto

6.

Liegen Erkenntnisse über die Wirksamkeit von „Arbeitsmarktzulagen“ im Bereich des Erziehungsdienstes oder anderen Bereichen in Hessen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet vor?

Falls ja, welche?

Die Stadt Bad Nauheim hat zum 01.08.2022 alle nach TVöD SuE 8a bewerteten Stellen nach TVöD SuE 8b angehoben. Die Stadt Rosbach v.d. Höhe hatte mit den Kita-Verantwortlichen der Stadt Bad Nauheim erst kürzlich ein Vernetzungstreffen. Dort wurde von den gleichen Problemen berichtet, wie sie hier ebenfalls aufgezeigt werden. Die Bewerberlage sei sehr schlecht gewesen. Nach der Stellenanhebung habe sich dies sehr schnell grundlegend geändert, sodass derzeit genügend Bewerbungen vorliegen würden. Zu beachten ist jedoch, dass die Stadt Bad Nauheim keine befristete Zulage gewährt, sondern eine unbefristete Stellenanhebung durchgeführt hat.

7.

Wie wirkt sich der Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 18. Mai 2022 (Zulage) auf den städtischen Haushalt aus?

Durch die tariflich vereinbarte SuE-Zulage entstehen im Haushalt Mehrkosten in Höhe von jährlich ca. 102.000,00 €.

8.

Wird in der Verwaltung und/oder den Kitas Supervision angeboten?

Ja, wird in beiden Bereichen angeboten.

12.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 03.10.2022

Energiesparcontracting

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Anfrage der Fraktion STIMME vor.

1. Gibt es inzwischen ein Ergebnis?

Bislang liegt kein abschließendes Ergebnis zu einer energetischen Beurteilung der Liegenschaften durch den Projektentwickler vor.

2. Falls nein, welche Maßnahmen wurden seitens der Stadt in der Zwischenzeit ergriffen und welche Reaktionen sind darauf erfolgt?

Einstieg nach letztem Sachstands-Update aus der StVV vom 26. April.

Ende April teilte die LEA der Verwaltung mit, dass erste Gespräche mit dem nun gefundenen Projektentwickler ab Juni stattfinden könnten.

Am 11. Juli hakte die Verwaltung, nachdem wiederholt nichts seitens der LEA zu vernehmen war, nach. Daraufhin lies die LEA am 15. Juli verlauten, dass das Erstgespräch zeitnah angesetzt werden könne. Aufgrund von diversen Urlauben auf beiden Seiten einigte man sich auf den 18. August 2022. In Vorbereitung des Termins ließ die Verwaltung dem Projektentwickler die Verbrauchszahlen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) der vergangenen drei Jahre zukommen. Am Termin im Rathaus nahmen, neben zwei Vertretern der LEA, der Projektentwickler, Herr Stuhl, Frau Föh-Warzecha sowie Herr Altvater teil. Der Projektentwickler übernimmt, auf Basis eines Leistungsverzeichnisses der LEA und auf deren Kosten die Beratung zu baulichen, technischen und Digitalisierungs-Maßnahmen an und in den Liegenschaften der Stadt Rosbach v.d. Höhe. Die verschiedenen Gebäudepools, die sich der Projektentwickler konkret anschauen wird (Bürgerhäuser, KiTas, Kläranlage, Wasserversorgung + ggfs. zusätzlich Bauhof und Rathaus) wurden ebenso besprochen, wie das weitere Vorgehen. Hierzu gehört unter anderem die Bereitstellung diverser Dokumente zu den Gebäuden durch die Verwaltung an den Projektentwickler. Auch wurde ausgemacht, dass die jeweiligen Bauakten am Verwaltungsstandort Dieselstraße eingesehen werden können. Diese Einsicht fand am 05. Oktober statt. Im Nachgang kommunizierte der Projektentwickler am 10. Oktober einige Nachforderungen, um die Gebäude umfänglich bewerten zu können, welche die Stadt umgehend nachreicht. Im nächsten Schritt wird eine Begehung aller o.g. Liegenschaften stattfinden. Auf Basis der zuvor erhobenen Daten und der Eindrücke vor Ort erarbeitet der Projektentwickler eine Auswertung, die dann mit der Stadt abgestimmt wird. Ein Abschlussbericht ist das Endprodukt der Leistung.

13.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Lagerung von Brennholz

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

1. Gibt es von Seiten der Stadt Rosbach Möglichkeiten, einem Missbrauch entgegenzuwirken und nicht regelgerechte Lagerungen zu unterbinden?

Die Frage, ob dem Missbrauch von Streuobstwiesen zur Lagerung von Brennholz von Seiten der Stadt Rosbach entgegengewirkt werden kann, wird wie folgt beantwortet:

Der Wetteraukreis ist entsprechend der Regelungen des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (§ 3 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) i.V.m. § 2 des Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) als untere Naturschutzbehörde zuständig für den Vollzug des Naturschutzrechts (Weisungsaufgabe).

Somit ist er sowohl für evtl. Genehmigungen von Brennholz-Lagerungen als auch für die Ahndung möglicher Vergehen zuständig.

Ein rechtliches Eingreifen der Stadt Rosbach ist daher nicht möglich, da sie als unzuständige Behörde nicht tätig werden darf bzw. ihr Handeln keine Rechtswirkung hätte.

14.

Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Entwurfsplanung Klarsichtpackung GmbH

Nichtöffentlicher Teil

Rosbach v. d. Höhe, den 17.11.2022

Katharina Hantl

Andreas Kraus

Vorsitz

Schriftführung