hier: Vollsperrung im Hessenring
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Bauarbeiten wird es erforderlich im Hessenring den Wendehammer im Bereich der Hausnummern 2 bis 6 vom 18.11.2024 bis voraussichtlich 29.11.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 14.11.2024