Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Anlässlich des Rodheimer Weihnachtsmarktes wird die Neue Straße zwischen Alte Gasse und Neue Straße 24 in der Zeit von Freitag, 28.11.2025, ca. 13.00 Uhr bis Sonntag, 30.11.2025, ca. 12.00 Uhr für den Fahrverkehr voll gesperrt.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 14.11.2025