| Sitzungstermin: | Dienstag, 17.10.2023, 20:05 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:15 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Frau Katharina Hantl - CDU
Mitglieder
Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU
Herr Joachim Höhler - CDU
Herr Roman Lack - CDU
Herr Heiko Müller - CDU
Frau Katharina Schäfer - CDU
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Frau Elke Sommermeyer - FDP
Herr Gerald Harff - FWG
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Frau Claudia Hetjes - SPD
Herr Peter Kopp - SPD
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Walter Horz - STIMME
Herr Christoph Käding - STIMME
Herr Andreas Kunkel - STIMME
Herr Dieter Kurth - STIMME
Magistrat
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Verwaltung
Frau Julia Ziegeler -
Mitglieder
| Herr Jens Christopher Jacobi - FDP | entschuldigt |
| Frau Andrea Overhage - STIMME | entschuldigt |
Magistrat
| Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | entschuldigt |
| Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG | entschuldigt |
| Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen 17.10.2023 |
| 4 | Kleine Anfragen 17.10.2023 |
| 5 | Errichtung von Notunterkünften in Rodheim - Bauart |
| 6 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.H.Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße" Hier: 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 2. Entwurfsfeststellung gemäß 3 Abs. 2 BauGB |
| 7 | Streuobstwiesen-Förderprogramm der Stadt Rosbach v.d. Höhe |
| 8 | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FWG, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und STIMME vom 09.10.2023, Erweiterung des ÖPNV-Angebots |
| 9 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 01.09.2023, Freibad Rodheim - Verschiebung des Termins zur Wiedereröffnung |
| 10 | Anfrage der Fraktion CDU vom 03.10.2023, inzwischen intensiviert fortgesetzte Geruchsbelästigung im Bereich Bahnhof, Gewerbegebiet, Nieder-Rosbach |
| 11 | Anfrage der Fraktion FDP vom 07.10.2023, Geruchsbelästigung in den Obergärten / Bahnhofsumgebung |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Die Stadtverordnetenvorsteherin Frau Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 13.10.2023 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Das Protokoll der 24. Sitzung wird einstimmig angenommen.
| 3. | Mitteilungen 17.10.2023 |
Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:
Bauantrag, Grundstück: Riedstraße 5, Gemarkung Rodheim, Vorhaben: Errichtung eines Zwerchhauses und Umnutzung eines Spitzbodens in Wohnraum
Dem Bauantrag über die Errichtung eines Zwerchhauses und der Umnutzung des Spitzbodens in Wohnraum in der Riedstraße 5 wurde zugestimmt. Einer Abweichung des erforderlichen Einfügens im Einzelfall wurde auf Grundlage des § 34 Abs. 3a BauGB zugestimmt.
Bauantrag, Grundstück: Ottostraße 18 Gemarkung Ober-Rosbach, Vorhaben: Neubau eines Gewerbe- und Bürogebäudes mit einer Wohnung; veränderte Ausführung
Der Magistrat hat dem Bauantrag zur veränderten Ausführung zum Neubau eines Gewerbe- und Bürogebäudes in der Ottostraße 18 zugestimmt. Dem Ausnahmeantrag zur Einrichtung einer psychotherapeutischen Praxis und dem Abweichungsantrag von der Stellplatzsatzung wurde zugestimmt.
Formloser Antrag, Rodheimer Straße 34, Gemarkung Nieder-Rosbach, Reduzierung öffentliches Straßenbegleitgrün zur Errichtung und Nutzung von zwei Kfz-Stellplätzen
Dem formlosen Antrag über die Reduzierung des öffentlichen Straßenbegleitgrüns vor und der Errichtung zweier offenen Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Rodheimer Straße 34, wurde, vorbehaltlich der Zustimmung durch HessenMobil, zugestimmt. Das Vorhaben ist mit dem Baumanagement der Stadt abzustimmen. Dabei ist mit dem Baumanagement zu prüfen, ob eine Zufahrt durch die Begrünung mit einer Breite von 7,00 m ausreichend ist. Soweit es für die Zufahrt und die Verkehrssicherheit nicht erforderlich ist, soll so viel Begrünung wie möglich erhalten bleiben. Der Antragsteller hat die Kosten der Umbaumaßnahmen zu tragen. Der Antragsteller hat zuvor die Zustimmung durch HessenMobil einzuholen.
Tausch von Waldgrundstücken in Ober-Rosbach
Die Stadt hat folgenden Grundstückstauschvertrag abgeschlossen: Die Stadt erhält das Waldgrundstück Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 19, Nr. 5, „Meiselwiese“ mit 879 m². Im Gegenzug erhält der Eigentümer von Flur 19, Nr. 5 die Waldgrundstücke Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 19, Nr. 17, „Meiselwiese“ mit 650 m² und Nr. 20, „Meiselwiese“ mit 302 m² von der Stadt. Ein Geldausgleich erfolgt nicht. Die Notar- und Eintragungskosten trägt die Stadt.
Belegungsrecht beim Wohngebäude Saalburgstraße 6 - Benennung neuer Mieter
Der Magistrat hat beschlossen: Die Wohnung im Wohngebäude der Nassauischen Heimstätte „Saalburgstraße 6“, Erdgeschoss rechts, wird vermietet. Die dadurch frei werdende Wohnung im 1. Obergeschoss der Saalburgstr. 6 wird ebenfalls vermietet.
KiTa Rodheim Neubau - Vergabe Gewerk Fenster
Der Magistrat hat die Vergabe der Fensterarbeiten für 683.000,00 € brutto beschlossen.
KiTa Rodheim Neubau - Vergabe Gewerk Gerüst
Der Magistrat hat die Vergabe der Gerüstarbeiten für 45.000,00 € brutto beschlossen.
Adolf-Reichwein-Halle – Erneuerung Lüftung – Planungsvergabe
Der Magistrat hat beschlossen, die Vergabe der Planung Lüftung Adolf-Reichwein-Halle für 70.000,00 € brutto zu vergeben.
Teich Ober-Rosbach: Ersatzbeschaffung Belüftungsanlage
Der Magistrat hat die Ersatzbeschaffung einer Regenerationsanlage in Höhe von 23.000,00 € brutto beschlossen. Die Mittelbereitstellung erfolgt über §100 HGO.
Verkleinerung der Fläche für die Pflanzung von Hochzeitsbäumen zwischen Parkplatz Sang und Bestattungswald
Der Magistrat hat beschlossen: Die Fläche für die Pflanzung von Hochzeitsbäumen zwischen dem Parkplatz Sang und dem Bestattungswald (Abteilung 137 im Stadtwald) soll von 8.000 m² um ca. 7000 m² auf 1000 m² verkleinert werden.
Ankauf von Grundstücken am Riedgraben
Die Stadt hat die Grundstücke Gem. Rodheim, „Grundlose Wiesen“ mit einer Gesamtgröße von 2.038 m² zum Kaufpreis in Höhe von 8.152,00 € (4,00 €/m²) gekauft.
Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 20 m² der städtischen Wegeparzelle "Ahornplatz" in der Gemarkung Nieder-Rosbach
Der Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 20 m² der städtischen Wegeparzelle in der Gemarkung Nieder-Rosbach, „Ahornplatz“, zum Verkaufspreis von 410,00 €/m², wurde beschlossen.
Aufstockung Hainerweg 10/12 - Vergabe Bodenbelagsarbeiten
Der Magistrat hat die Vergabe der Bodenbelagsarbeiten für 45.000,00 € brutto beschlossen.
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen in Rosbach Maßnahmenpaket 2, Vergabe von Bauleistungen
Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat die Beauftragung der erforderlichen Bauleistungen zur barrierefreien Umgestaltung des zweiten Maßnahmenpakets der Bushaltestellen in Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach und Rodheim, in Höhe von 519.000,00 € brutto beschlossen.
Sportzentrum Eisenkrain
Das Plankonzept für das Sportzentrum wurde in Zusammenarbeit mit den Vereinen, einem Fachplaner und einem Lärmgutachter erstellt.
Der Ausbau des Sportzentrums soll in 4 Bauabschnitten erfolgen:
| 1. | Bauabschnitt |
| Sanierung Rasenplatz mit Laufbahn und Leichtathletikanlagen, Bau Multifunktions- und Lagergebäude, Sanierung Tribünen, Abriss Vereinsheim |
| 2. | Bauabschnitt |
| Neubau Sporthalle, Parkplatz im Nordosten und Lagergebäude, Erschließung Gesamtanlage, Ab-riss alte Halle |
| 3. | Bauabschnitt |
| Außenanlagen, Soccerfeld, Grillplatz, Outdoor-Fitnessgeräte |
| 4. | Bauabschnitt |
| Bau Kunstrasenplatz, Lärmschutzwände, Parkplätze im Südosten |
Die derzeit hohen Bau- und Zinskosten wirken sich auch auf dieses Projekt aus. Der Neubau der Sporthalle wurde für das neu aufgelegte Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) angemeldet. Sollte die Sporthalle gefördert werden, müsste der 2. Bauabschnitt vorgezogen werden, da die Baumaß-nahme gemäß Förderrichtlinie bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein muss. Die Entscheidung auf Bundesebene wird Ende 2023 erwartet. Danach wird den städt. Gremien das Konzept mit Kostenkalkulation und Bauzeitenplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Förderprogramm PV-Balkon-Anlagen
Mit Fördermittelbescheid vom 28.09.2023 wurde der 100. Bescheid auf Förderung von Balkon-Photovoltaik-Anlagen ausgestellt. Die verfügbaren Mittel sind damit vollständig aufgebraucht.
Tätigkeitsbericht Jugendberatung und Jugendhilfe
Der Bericht wird diesen Monat fertig und zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 21.11.2023 zugestellt.
Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 10.10.2023 getagt hat.
Folgende Punkte wurden behandelt:
| - | Antrag der Fraktion FWG vom 02.07.2023 Probleme der Bahnanbindung Rosbachs – Abhilfemaßnahmen |
| - | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.H. Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße" Hier: 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 2. Entwurfsfeststellung gemäß 3 Abs. 2 BauGB |
| - | Errichtung von Notunterkünften in Rodheim – Bauart |
| - | Streuobstwiesen-Förderprogramm der Stadt Rosbach v.d. Höhe |
Frau Hantl teilt mit, dass am Donnerstag, 16.11.2023 um 20:00 Uhr eine Bürgerversammlung stattfindet. Über folgende Themen soll informiert werden:
| - | Flüchtlinge |
| - | Kita Rodheim |
| - | Freibad |
| 4. | Kleine Anfragen 17.10.2023 |
Es liegt eine kleine Anfrage vor.
Kleine Anfrage der Fraktion FWG vom 15.10.2023 in der Stadtverordnetenversammlung am 17.10.2023
Die Beantwortung liegt schriftlich vor.
Ampelregelung an der Kreuzung Wirrweg/ Rosbacher Str. während der B455-Sperrung
Vorbemerkung: Die an diesem Wochenende vollzogene Sperrung der B455 lässt für den Berufsverkehr in den nächsten Wochen Schlimmes befürchten. Insbesondere an der Kreuzung
Wirrweg/Rosbacher Str. können durch die unveränderte Ampelschaltung nur sehr wenige Fahrzeuge während der Grünphasen passieren, so dass sich der Verkehr selbst am Samstag bis zum Schwimmbad bzw. zum Friedhof zurückgestaut hat.
| 1. | Ist dem Magistrat die Beibehaltung dieser Ampelschaltung bekannt? |
| Die Ampelschaltung wurde bereits am Freitag auf die zulässige maximale Umlaufzeit durch Hessen Mobil angepasst. Weitere Anpassung wären nur zu Lasten des Fußgängerverkehrs möglich gewesen, dessen Querungszeiten bereits deutlich verringert wurden. |
| 2. | Welche Abhilfemöglichkeiten sieht der Magistrat (abknickende Vorfahrt Wirrweg/ Rosbacher Str. bzw. umgekehrt, ggf. zusätzlich unterstützt durch eine veränderte Ampelschaltung oder eine Baustellenampel?) |
| Es gilt die vorhandene Lichtzeichenanlage (LZA) den verschiedenen Verkehrsströmen anzupassen. Diese werden sich in der nächsten Bauphase (ab 17.10.2023) von den Verkehrs-strömen der Umleitung des letzten Wochenendes unterscheiden. Nach Anpassung der Anlage wird es erforderlich 1-2 Tage abzuwarten und die Schaltzeiten dann nochmals anzupassen, da erfahrungsgemäß eine Verdrängung/Verlagerung des Fahrverkehrs ins weitere Um-feld erfolgt. |
| 3. | Beabsichtigt der Magistrat, evt. Abhilfemöglichkeiten an Hessen Mobil zu übermitteln? |
| Welche Realisierungschancen sieht der Magistrat? |
| Hessen Mobil wird während der verschiedenen Bauphasen immer wieder Anpassungen an den Lichtzeichenanlagen vornehmen, um den Verkehrsfluss zu optimieren. |
| 5. | Errichtung von Notunterkünften in Rodheim - Bauart |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/614 wird verwiesen.
Das Thema wurde am 10.10.2023 im Umwelt- und Planungsausschuss behandelt.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt auf dem Grundstück, Gemarkung Rodheim, Flur 20, Flurstück 105, Waldstraße, Notunterkünfte möglichst in Form einer Modulbauweise in Holz (Variante 3 C) zu errichten und entsprechende Angebote zum als Kauf einzuholen. Da die Errichtung möglichst bis Ende 2023 abgeschlossen sein soll, muss ggf. bei der Beschaffung auf kurzfristig lieferbare Varianten zurückgegriffen werden.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.
| Abstimmungsergebnis: | 27 Ja-Stimmen |
| (4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 9 CDU, 5 FWG) |
| 2 Enthaltungen |
| (FDP) |
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 6. | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.H. Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße" Hier: 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 2. Entwurfsfeststellung gemäß 3 Abs. 2 BauGB |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/618 wird verwiesen.
Das Thema wurde am 10.10.2023 im Umwelt- und Planungsausschuss behandelt.
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Beschlussvorschlag:
| 1. | Die Aufstellung des Bebauungsplanes NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Nieder-Rosbach, Flur 2, Nr. 630/1 und 631/1. |
| 2. | Der Bebauungsplan wird in der aus der Anlage zu entnehmenden Form als Entwurf zur Offenlage und Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. |
| 3. | Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB. |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig Ja |
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 7. | Streuobstwiesen-Förderprogramm der Stadt Rosbach v.d. Höhe |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/448 wird verwiesen.
Das Thema wurde am 10.10.2023 im Umwelt- und Planungsausschuss behandelt.
Die Fraktion STIMME beantragt folgende Änderungen:
Im Beschlussvorschlag wird regelmäßig durch zweijährig ersetzt:
Das Programm ist zweijährig hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Ausrichtung zu evaluieren.
In der Richtlinie wird unter §3 Abs. (1) das Wort „einmalige“ hinzugefügt.
1. Gefördert wird die einmalige Durchführung…
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Richtlinie zum Förderprogramm zur Pflege von Streuobstwiesen in Rosbach v.d. Höhe wird beschlossen.
Das Programm ist zweijährig hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Ausrichtung zu evaluieren.
| Abstimmungsergebnis: | 28 Ja-Stimmen |
| (4 SPD, 5 Grüne, 2 FDP, 4 STIMME, 8 CDU, 5 FWG) |
| 1 Enthaltung |
| (CDU) |
| 8. | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FWG, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und STIMME vom 09.10.2023, Erweiterung des ÖPNV-Angebots |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen FWG, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und STIMME vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung der Mobilitätskommission eine Erweiterung des ÖPNV-Angebots in unserer Stadt als Ergänzung der bestehenden Bahn- und Busverbindung zu prüfen.
Sollten konkrete Vorschläge entstehen, soll der Magistrat die Kosten und evtl. Fördermöglichkeiten für die Lösungen ermitteln.
Die Fraktion FDP legt einen Alternativantrag vor:
Die Stadtverordneten mögen als Alternative zu dem vorgelegten Antrag beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehen der Mobilitätskommission ein Erweitern des ÖPNV-Angebots in unserer Stadt als Ergänzung bestehender Bahn- und Busverbindungen zu prüfen. Aussagen zu folgenden Fragen sollen dabei vorgelegt werden:
| 1. | Welche nicht-schienengebundene Verkehrsangebote erscheinen besonders sinnvoll? |
| 2. | Von welchem Stellenwert des Busverkehrs ist in der Bürgerschaft auszugehen? |
| 3. | Für welche Busverbindungen gibt es dabei voraussichtlich hohen Bedarf? |
| 4. | Welche Anforderungen sind bei Bahn- und Busverbindungen insbesondere zu erfüllen? |
| 5. | Welche Lösungen sollen vor allem angestrebt werden? |
In die Betrachtungen sollen auch insbesondere bessere ganztägige Bedienungen aller Haltestellen in der Stadt bei den bereits bestehenden Buslinien FB 73 nach Karben und FB 33 von Friedberg nach Friedrichsdorf einbezogen werden. Zu Lösungsvorschlägen sollen auch Kostenschätzungen und eventuelle Fördermöglichkeiten benannt sein.
Die Fraktion FDP beantragt die Überweisung in den Haupt- und Finanzausschuss.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über die Überweisung in den Haupt- und Finanzausschuss abstimmen.
| Abstimmungsergebnis: | 2 Ja-Stimmen |
| (FDP) |
| 27 Nein-Stimmen |
| (4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 9 CDU, 5 FWG) |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Alternativantrag der Fraktion FDP abstimmen.
| Abstimmungsergebnis: | 2 Ja-Stimmen |
| (FDP) |
| 27 Nein-Stimmen |
| (4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 9 CDU, 5 FWG) |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen FWG, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimme abstimmen.
| 27 Ja-Stimmen |
| (4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 9 CDU, 5 FWG) |
| 2 Enthaltungen |
| (FDP) |
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem gemeinsamen Antrag zu.
| 9. | Anfrage der Fraktion STIMME vom 01.09.2023, Freibad Rodheim - Verschiebung des Termins zur Wiedereröffnung |
| 1. | Um welches Gewerk handelt es sich, das nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann? |
| Ein technisches Hauptgewerk. Da zum aktuellen Zeitpunkt die rechtlichen Schritte nicht abgeschlossen sind, kann weder das Gewerk noch die Firma öffentlich benannt werden. |
| 2. | Um welche Firma handelt es sich, die den Zeitplan nicht einhalten kann? |
| s. Punkt 1 |
| 3. | Gab es bei der Ausschreibung des Gewerks außer dieser Firma weitere Angebote, wenn ja, wie viel? |
| Es gab 6 weitere Angebote. |
| 4. | Wurden die Bieter auch auf Solvenz und Zuverlässigkeit geprüft, wen ja, von wem und wie? |
| Ja, entsprechend der anzuwenden Vergabevorschriften vom beauftragten Fachplaner. |
| 5. | Wurden von Nichteinhaltung von Terminen Konventionalstrafen vereinbart? |
| Ja, da der Bauablauf jedoch gestört wurde, konnte die Firma nicht fristgerecht mit der Bauausführung anfangen. Bei jedem Gewerk wurden nach Formblatt 214 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) für die nicht fristgerechte Fertigstellung festgelegt. Der ursprünglich geplante Montagebeginn der o. g. Firma musste aus bauseitigen Gründen verlegt werden. Ursache war die Bauherrenentscheidung den Standort der Schwallwasserspeicher zu ändern. Basis dieser Entscheidung war eine Variantenbetrachtung verschiedener Standorte und die Planungsergebnisse des Fachbüros IFG bezüglich eines Baugrubenverbaus für eine in der Nähe des Filter-Technikgebäudes. Und der damit verbundenen Kosteneinsparung bzw. Vermeidung von Mehrkosten für den Verbau mit Spundwänden (allein ca. 200.000,- €) |
| Aufgrund von bauseitiger Verzögerung wegen Entscheidungsfindung kann die Konventionalstrafe nicht geltend gemacht werden. Die Ziehung der Konventionalstrafe wäre nur möglich gewesen, wenn die Firma die neuen Termine als Vertragsgrundlage akzeptiert hätte. Hier ist eine abschließende rechtliche Betrachtung notwendig. |
| 6. | Wann wurden dem IB Martin und der Verwaltung erstmals die Terminschwierigkeiten der o.b. Firma bewusst? |
| Die Terminschwierigkeiten wurden IB-Martin das erste Mal bei der Baustellenbesprechung vom 18.07.2023 mitgeteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Firma keinerlei Terminschwierigkeiten angedeutet. |
| 7. | Was haben die Verantwortlichen (IB Martin und Verwaltung) konkret unternommen, um die Wiedereröffnung des Freibades in den Sommerferien 2023 noch zu erreichen? |
| Es wurden die gemäß VOB möglichen rechtlichen Schritte eingeleitet. |
| Die Firma wurde mehrmals aufgefordert das Montageteam zu verstärken. |
| Die zwischen IB-Martin und der Firma besprochenen Ausführungstermine wurden bis zum 11.07.2023 nicht dementiert. Aufgrund des fortgeschrittenen Baufortschritt im Gewerk konnten keine für den Baufortschritt positiven Maßnahmen (z.Bsp. Teilkündigung) mehr ergriffen werden. |
| 8. | Haben alle anderen Firmen die im Terminplan festgelegten Termine eingehalten, wenn nein, aus welchen Gründen? |
| Zum Zeitpunkt (11.07.2023) an dem ersichtlich wurde, dass das Bad nicht eröffnen kann, sah es so aus, dass alle Gewerke den Zeitplan einhalten können, es jedoch einige Provisorien gegeben hätte. |
| Bsp. Bautüren, auch die Galabauarbeiten (Vegetationsarbeiten) und Maler- und Putzarbeiten am Technikgebäude wären nicht fertiggestellt gewesen. Ein Schwimmbadbetrieb wäre aber möglich gewesen. |
| 9. | Hat der Kioskpächter möglicherweise Ansprüche aus der Nichteröffnung des Freibads? |
| Wegen der Nichteröffnung des Freibads in 2023 musste der Pächter keine Pacht an die Stadt zahlen. Einen Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls (Kiosk u. Kassiertätigkeit) hat der Pächter nicht, da die Stadt als Verpächter die Situation nicht verschuldet hat. |
| 10. | Was hat die „Überprüfung von rechtlichen Schritten“ gegen die o.b. Firma ergeben? |
| Diese steht noch aus. Bei der Schlussrechnungsprüfung werden die entstandenen Mehrkosten der Folgegewerke, die durch Terminverzug entstanden sind, in Abzug gebracht. Die ggf. rechtliche (juristische) Klärung muss im Nachgang erfolgen. Schadensansprüche der Stadt wurden entsprechend der VOB (Grundlage des Auftrags) geltend gemacht. |
| 11. | Welche Maßnahmen sind geplant, um eine reibungslose Wiedereröffnung zu Beginn der Badesaison 2024 zu gewährleisten – z.B.: Probebetrieb? Wer übernimmt dafür anfallende Mehrkosten? |
| Dazu wird im Zuge der Abnahmen aller Gewerke ein Probebetrieb der technischen Anlagen erfolgen. Dadurch entstehen keine Mehrkosten, sondern Sowieso-Kosten, diese können rechtlich nicht geltend gemacht werden. Z. Bsp. muss das Edelstahlbecken im Winter mit Wasser befüllt sein, damit keine Schäden entstehen. |
| 10. | Anfrage der Fraktion CDU vom 03.10.2023, inzwischen intensiviert fortgesetzte Geruchsbelästigung im Bereich Bahnhof, Gewerbegebiet, Nieder-Rosbach |
| 1. | Welche Maßnahmen hat die Umweltabteilung des RP Darmstadt seit Mitte September unternommen und was ist das Ergebnis? |
| Der Stadt ist nicht bekannt, welche Maßnahmen seitens des RP bislang unternommen wurden. Alle vorhandenen Unterlagen wurden seitens der Stadt übergeben (Kanalpläne, Auflistung der Geruchsmeldungen u.s.w.) |
| 2. | Welche Maßnahmen hat der Wetteraukreis / die untere Wasserschutzbehörde seit Mitte September unternommen und was ist das Ergebnis? |
| Der Stadt liegen keine neuen Ergebnisse seitens des Wetteraukreises vor. |
| 3. | Welche Maßnahmen hat die Stadt seit Mitte September unternommen und was ist das Ergebnis? |
| Es wurden weiterhin Laborproben entnommen, die Ergebnisse waren weitestgehend gleichbleibend. |
| Es wurde ein Labor beauftragt spezielle Untersuchungen durchzuführen, mit dem Ziel, diese zu verifizieren. Aktuell liegt das Ergebnis vor, so dass eine weitere Untersuchung mit weiteren Spezialisierungen durchgeführt wird. Dies wird so lange in enger Abstimmung mit dem Labor durchgeführt, bis der genaue eingeleitete Stoff vorliegt. |
| Das Kanalnetz wurde mittels Sichtproben auf illegale Einleitungen und ggf. Fehlanschlüsse untersucht. Es ist weiterhin beabsichtigt, die Anschlüsse an den Kanal zu überprüfen, dies ist bislang noch nicht abgeschlossen. |
| Es wurde ein Planungsbüro angefragt, diesen Vorgang zu begleiten. |
| Der Zulauf im RRB wurde umgebaut, so dass ein Umpumpen in das SW-Netz erfolgen kann. Hierzu wurde auf dem Gelände des RRB ein Übergabeschacht errichtet und ein direkter Stromanschluss, so dass kurzfristig auf die Stromversorgung per Notstromaggregat verzichtet werden kann. |
| 4. | Zu welchem Ergebnis kamen die Gespräche mit der Staatsanwaltschaft zur Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens? |
| Das Polizeipräsidium Mittelhessen hat die Unterlagen von der Stadt erhalten und zur Klärung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, ist der Stadt nicht bekannt. |
| 5. | Was sind die Ergebnisse des eingeschalteten Labors (siehe Beantwortung der Anfrage vom 19.09.). Inwiefern kann eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden? |
| Siehe Punkt 3 |
| 6. | Was sind die Ergebnisse der Begehung des Einleiters mit der unteren Wasserbehörde? |
| Welche Frist wurde dem Einleiter für das vorzulegende Gutachten gesetzt (siehe Beantwortung der Anfrage vom 19.09.)? |
| Der Einleiter wurde aufgefordert das eigene Netz auf Fehlanschlüsse und Einleitfläche zu untersuchen und dies umgehend mit den Stadtwerken bezüglich der Einleitgenehmigung abzustimmen. Die Untersuchungen laufen noch. |
| 7. | Welche Maßnahmen sind als nächstes geplant, um die Ursache zu finden und zu beseitigen? |
| Das Netz wird weiterhin auf Fehlanschlüsse untersucht. |
| Das anfallende RW soll auch an weiteren Punkten in das SW-Netz übergeleitet werden, so dass hier ggf. der Verursacher ausgeschlossen bzw. gefunden werden kann. |
| Es finden weiterhin Laboruntersuchungen statt. |
| 11. | Anfrage der Fraktion FDP vom 07.10.2023, Geruchsbelästigung in den Obergärten / Bahnhofsumgebung |
| 1. | Welches ist der aktuelle Sachstand zu den angekündigten Untersuchungen seitens der Stadt und der eingeschalteten Behörden? |
| Es fanden mehrere Ortstermine, davon 2 gemeinsam mit der Unteren Wasserschutzbehörde des Wetteraukreises statt, um sich ein Bild vor Ort zu machen. |
| Es werden regelmäßig Proben im Zu- und Ablauf des Regenrückhaltebeckens genommen, sowie an diversen Zulaufschächten des Regenwasserkanals, um eine illegale Einleitung zu kontrollieren. Alle Eigentümer der in das Entwässerungsnetz einleitenden Grundstücke wurden angeschrieben und auf die Situation aufmerksam gemacht und gebeten, die Entwässerungsunterlagen zukommen zu lassen und die Betriebsabläufe zu prüfen. |
| Im Zulauf des Regenrückhaltebeckens wurden erhöhte CSB-Werte festgestellt, so dass die Beprobung auf weitere Schächte erweitert wurde. Das Kanalnetz wird weiterhin beobachtet, Zuläufe werden nach und nach überprüft, um ggf. falsche Anschlüsse festzustellen. |
| Aktuell wird der Zulauf vom Regenüberlaufbecken in das Schmutzwassernetz umgepumpt, um eine mögliche Schädigung des Gewässers zu vermeiden. Alle Zuläufe werden auf die Richtigkeit der Anschlüsse überprüft. |
| Erste Ergebnisse einer weiteren Laboruntersuchung liegen zwischenzeitlich vor. Es handelt sich um eine Einleitung, welche nicht in ein Regenwasserkanal eingeleitet werden darf. Die Untersuchung wird aufgrund der Messergebnisse nach und nach spezialisiert, dies geschieht in enger Abstimmung mit dem Labor. |
| Ziel: Eingrenzung der einleitenden Substanz, damit der Verursacher gefunden werden kann. |
| 2. | Kann die Stadt ausschließen, dass für die Geruchsbelästigung eine mikrobiologische Problematik der Wasserqualität des Rückhaltebeckens aufgrund von Wärme und wenig Regenniederschlag ursächlich ist? Dies wurde schon vor einiger Zeit als Verursacher vonGeruchsbelästigung in den Obergärten vermutet. |
| Die Ursache der Geruchsbelästigung konnte bislang nicht gefunden werden, daher kann bislang nichts ausgeschlossen werden. |
| 3. | Wie lange gedenkt die Stadt betroffene Bürger weiterhin mit derartigen Geruchsbelästigung zu konfrontieren und im Unklaren zu lassen? Beißender, säuerlicher Geruch tritt in den letzten Wochen täglich in abendlichen Stunden ab 18:00 Uhr bis in die Nacht und auch in den frühen Morgenstunden auf. Schlafen mit offenem Fenster ist derzeit unmöglich. |
| Die Stadt arbeitet auf Hochtouren um die Ursache festzustellen. Sobald dies gefunden wurde wird dies umgehend beseitigt. |
| Am 5. Oktober 2023 wurde eine Information zur Geruchsproblematik am Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet auf der städtischen Internetseite und in den sozialen Medien (städtische Facebook- und Instagram-Seite) veröffentlicht. Zudem wurde in der Ausgabe der Rosbacher Nachrichten vom 13. Oktober 2023 darüber berichtet. Neue Erkenntnisse werden über die gleichen Kanäle an die Bürgerinnen und Bürger kommuniziert. |
| 4. | Einzelne Anwohner klagen über Atembeschwerden und Husten. Kann die Stadt ausschließen, dass die beißenden Gerüche gesundheitsschädigend sind? |
| Zwischenzeitlich wurden Gasmessungen durchgeführt, es konnte keine Gefährdung festgestellt werden. Auch die Laboruntersuchung gab bislang keinen Anhalt auf gesundheitsschädliche Auswirkungen. |
Rosbach v. d. Höhe, den 16.11.2023
| Katharina Hantl | Julia Ziegeler |
| Vorsitz | Schriftführung |