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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 25. öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

Sitzungstermin:

Dienstag, 10.10.2023, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

21:49 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Walter Horz - STIMME

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Walter Soff - FWG

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Magistrat

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Ortsbeirat

Herr Dr. Volker Hoffmann - FDP

Herr Heiko Blecher - parteilos

Herr Karl-Heinz Dachs - SPD

Verwaltung

Frau Nicole Ermel -

Herr Denis Grosch -

Frau Ricarda Gund -

Herr Günter Kruse -

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

4

Antrag der Fraktion FWG vom 02.07.2023

Probleme der Bahnanbindung Rosbachs - Abhilfemaßnahmen

5

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.H.Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße"

Hier: 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2. Entwurfsfeststellung gemäß 3 Abs. 2 BauGB

6

Errichtung von Notunterkünften in Rodheim - Bauart

7

Streuobstwiesen-Förderprogramm der Stadt Rosbach v.d. Höhe

8

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende des Umwelt- und Planungsausschusses, Herr Horz, eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden sowie die Mitglieder des Ortsbeirates Nieder-Rosbach recht herzlich.

Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

2.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der Sitzung 22. Sitzung wird einstimmig beschlossen.

3.

Mitteilungen

Es gibt keine Mitteilungen.

4.

Antrag der Fraktion FWG vom 02.07.2023

Probleme der Bahnanbindung Rosbachs - Abhilfemaßnahmen

Es wird mitgeteilt, dass der eingeladene Vertreter des RMV eine Absage zur Teilnahme an der heutigen Sitzung erteilt hat. Fragen sollen schriftlich an den RMV gestellt werden, woraufhin eine schriftliche Stellungnahme des RMV an die Stadt Rosbach angekündigt wird. Es entsteht eine kurze Diskussion. Herr Maar erklärt, dass der Bau des 2. Gleisabschnitt in Rodheim von 2023 auf 2025 verschoben wurde. Es haben bereits Gespräche mit dem Landrat, RMV und ZOV stattgefunden. Ergebnis hieraus ist, dass sich schriftlich an die Verantwortlichen gewendet werden soll. Herr Maar erklärt zu dem, dass die zu zahlenden Gelder der Stadt Rosbach einen 50 prozentigen Abschlag der Betriebskosten darstellen.

5.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.H.

Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße"

Hier: 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2. Entwurfsfeststellung gemäß 3 Abs. 2 BauGB

Herr Horz begrüßt den Ortsbeirat Nieder-Rosbach zu dem TOP. Herr Grosch stellt den Vorentwurf des Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße" vor.

Anschließend wird die Fragerunde eröffnet.

Für die Benutzung des Jugendplatzes sind keine festen Öffnungszeiten vorgesehen. Die Benutzung ist über die solarbetriebene Beleuchtung regulierbar.

Eine Planung zur Beleuchtung des Feldweges vom Ortsrand bis zum Jugendplatzes besteht bisher nicht.

Der Zugang zum Jugendplatz befindet sich auf der von der K11 abgewandten Seite.

Die genaue Ausgestaltung (Bepflanzung, Einrichtung etc.) des Jugendplatzes erfolgt im Rahmen eines zeitnah stattfindenden Workshops zusammen mit Jugendlichen und dem Planer.

Die Haushaltsmittel für den Jugendplatz wurden bereits beschlossen.

Eine eventuelle Sitzmöglichkeit fällt unter die Zweckbestimmung „Jugendplatz“. WC Anlagen sind nicht geplant.

Herr Lingenau und Herr Soff regen an statt eines Extensivrasens, der zwei Mal im Jahr gemäht wird, das Mähen nach Bedarf festzusetzen. Dies sei deutlich praktikabler. Herr Grosch weist darauf hin, dass bei dieser Änderung eventuell mehr Ökopunkte verbraucht werden, sodass eine negative Auswirkung auf die Ökobilanz entsteht.

Zu den befestigten Flächen zählen bspw. der Skateplatz, Basketballlatz sowie die Zuwegungen. Herr Lingenau schlägt vor die Wege erst nachträglich auf Basis der voraussichtlich entstehenden Trampelpfade zu bauen.

Beschluss:

1.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Nieder-Rosbach, Flur 2, Nr. 630/1 und 631/1.

2.

Der Bebauungsplan wird in der aus der Anlage zu entnehmenden Form als Entwurf zur Offenlage und Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

3.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja mit folgender Änderung:

Die Wiese soll statt zwei Mal im Jahr nach Bedarf gemäht werden.

Der Ortsbeirat Nieder-Rosbach stellt fest, dass er ordentlich gehört wurde. Er wird eine Empfehlung bezüglich der Beleuchtung des Weges und des Platzes abgeben.

6.

Errichtung von Notunterkünften in Rodheim - Bauart

Frau Ermel und Herr Kruse stellen die verschiedenen Bauweisen für die geplante Notunterkunft vor und erklären weshalb die Modulbauweise in Holz empfohlen wird.

Anschließend wird eine Fragerunde eröffnet.

Küche und Sanitäranlagen sind in der Holzmodulbauweise im Gebäude integriert.

Die Bauweise ermöglicht es, dass Wände leicht zu versetzen sind, sodass die Raumgrößen individuell an die verschiedenen Bedürfnisse der Geflüchteten (Familie, Einzelpersonen etc.) anpassbar sind. Auch Zwischentüren sind geplant. Eine Aufstockung ist schwer realisierbar aufgrund der hiermit verbundenen hohen Kosten. Eher ist ein Anbau denkbar.

Das zunächst für drei Jahre gepachtete Grundstück befindet sich im Außenbereich. Es gibt kein dauerhaftes Baurecht. Es ist nur eine befristete Errichtung der Notunterkunft möglich. Eventuell kann dies zukünftig verlängert werden. Es finden Gespräche mit den Grundstückseigentümern über einen eventuellen Kauf statt, sodass möglicherweise dauerhaftes Baurecht geschaffen werden kann. Die Pacht beginnt ab dem Moment der Baugenehmigung ca. in sechs Monaten. Bis dahin soll eine Einigung bzgl. der Baurechtsschaffung stattgefunden haben, sodass das Grundstück zeitnah gekauft werden kann.

Neben der geplanten Notunterkunft werden unter anderem die Aufnahmekapazitäten in der Unterkunft der Stürtzelheimer Straße erweitert. Bis nächstes Jahr sind voraussichtlich genügend Plätze vorhanden. Anschließend müssen die unvorhersehbare Situation und die dann vorhandenen Kapazitäten erneut überprüft werden.

Nach Beauftragung der Architektin und während dem laufenden Bauantragsverfahren werden Angebote für die Baubeauftragung sowie die Materialbesorgung eingeholt und eventuell beauftragt. Zudem muss eine naturschutzrechtliche Genehmigung eingeholt werden.

Beschluss:

Der Magistrat beschließt auf dem Grundstück, Gemarkung Rodheim, Flur 20, Flurstück 105, Waldstraße, Notunterkünfte möglichst in Form einer Modulbauweise in Holz (Variante 3 C) zu errichten und entsprechende Angebote zum als Kauf einzuholen. Da die Errichtung möglichst bis Ende 2023 abgeschlossen sein soll, muss ggf. bei der Beschaffung auf kurzfristig lieferbare Varianten zurückgegriffen werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

7.

Streuobstwiesen-Förderprogramm der Stadt Rosbach v.d. Höhe

Sachdarstellung:

Herr Maar erklärt kurz den Inhalt des TOP. Anschließend wird eine Fragerunde eröffnet.

Das Streuobstwiesen-Förderprogramm ermöglicht den Bürgern einen einfachen Zugang zu Fördermitteln zur Pflege der Streuobstwiesen. Auf Grundlage der Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde de Wetteraukreises wurde ein Antrag entworfen, der von Interessenten auszufüllen und abzugeben ist. Weitere Abstimmungen durch die Bürger sind nicht durchzuführen.

Es können auch Pflegemaßnahmen für Teilflächen (bis 600 m²) von Grundstücken gefördert werden. Im Haushalt stehen hierfür 6000 € zur Verfügung. Diese Mittel müssen jedes Jahr erneut für den Haushalt beschlossen werden. Hintergrundgedanke ist die regelmäßige Pflege der Grundstücke.

Beschluss:

Die beigefügte Richtlinie zum Förderprogramm zur Pflege von Streuobstwiesen in Rosbach v.d. Höhe wird beschlossen.

Das Programm ist regelmäßig hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Ausrichtung zu evaluieren.

Abstimmungsergebnis:

6 ja

1 nein

8.

Verschiedenes

Herr Horz weist auf die durch Baumaßnahmen entstandenen Schäden im Grünen Weg hin. Herr Maar kündigt an, dass dies geprüft wird.

Rosbach v. d. Höhe, den 02.11.2023

Walter Horz

Ricarda Gund

Vorsitz

Schriftführung