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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 08.10.2024, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:50 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Joachim Höhler - CDU

Herr Roman Lack - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Gerald Harff - FWG

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Dieter Kurth - STIMME

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Herr Andreas Kraus -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Herr Alexander von Griesheim - CDU

entschuldigt

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

entschuldigt

Herr Christoph Käding - STIMME

entschuldigt

Herr Andreas Kunkel - STIMME

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 08.10.2024

3.1

Stadtentwicklungskonzept: Zwischenbericht 2018-2024

3.2

MV - Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.06.2024

3.3

Jugendarbeit Rosbach

Jahresbericht 2023

3.4

Konzept zur Jugendbeteiligung

3.5

Eigenbetrieb Stadtwerke - Wirtschaftsplan 2024 - Aufsichtsbehördliche Genehmigung

3.6

Haushaltsführung 2024 - Genehmigung des Haushaltsplanes des Jahres 2024

3.7

Evaluierung Vereinsförderung

3.8

Überfliegungen durch das Land Hessen zur Ermittlung von Geologie-Daten

4

Kleine Anfragen 8.10.24

5

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach,Bebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße"

Hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

6

Jahresabschluss 2022 - Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 112 Abs. 9 HGO und Beschluss von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 HGO

7

Geförderte Stellenschaffung "Gemeindepfleger/-in"

8

Festlegung Förderschwerpunkt der Projektförderung für das Jahr 2025

9

Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024

Satzung und Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach

9.1

Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Archivverwaltung

10

Antrag der Fraktion FWG vom 01.09.2024, Online Angebot für ehrenamtliches Engagement und eine Ideenbörse

11

Antrag der Fraktion SPD vom 29.09.2024, Sanierung Altes Rathaus

12

Antrag der Fraktion SPD vom 29.09.2024, Ernteaktion Gelbes Band

13

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.2024, Radweg zwischen Rosbach und Rodheim

14

Anfrage der Fraktion FWG vom 29.09.2024, Radweg entlang der B455

15

Anfrage der Fraktion FDP vom 26.09.2024, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in der Stadt Rosbach v. d. Höhe

16

Anfrage der Fraktion STIMME vom 26.09.2024, Energiespar-Contracting

17

Anfrage der Fraktion STIMME vom 26.09.2024, Überarbeitung der Friedhofssatzung

18

Anfrage der Fraktion STIMME vom 28.09.2024, Sicherheitsinitiative Kompass

19

Anfrage der Fraktion SPD vom 29.09.2024, Umsatzsteuer für Kommunen

20

Anfrage der Fraktion SPD vom 29.09.2024, Jugendarbeit Rodheim

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 02.10.2024 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, TOP 5 „Bauleitplanung Friedberger Straße“, TOP 6 „Jahresabschluss 2022“ sowie TOP 9 „Antrag der Fraktion SPD, Satzung und Benutzungsordnung des Stadtarchivs“ ohne Aussprache zu behandeln.

Weiterhin berichtet sie, dass Tagesordnungspunkt 9.1 „Interkommunale Zusammenarbeit bei der Archivverwaltung“ erledigt ist. Die Umfrage ist abgeschlossen, es gab hierzu keine positiven Rückmeldungen anderer Kommunen.

Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates:

Einstimmig ja

2.

Genehmigung des Protokolls

Einwände gegen das Protokoll vom 10.09.2024 ergeben sich nicht.

3.

Mitteilungen 08.10.2024

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:

Formlose Bauvoranfrage Grundstück: Raiffeisenstraße 22, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Neubau Gewerbehalle, geänderte Planung - Abweichung

Der formlosen Anfrage über eine Ausnahme zur Erweiterung der Zufahrtsbreite auf 9,98 m in der Raiffeisenstraße 22 wurde zugestimmt.

Grundhafte Sanierung Feuerwehrgerätehaus Ober-Rosbach - Vergabe Elektroarbeiten

Der Magistrat hat die Beauftragung für das Gewerk Elektroarbeiten an die Firma TASK GmbH aus Altenstadt für 316.000,00 € brutto, beschlossen.

Open-Air-Kultur an der Wasserburg" 2025

Der bisherige Dienstleister wird ab 2025 nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Ausschreibung für einen neuen Dienstleister hat ergeben, dass das vorgesehene Budget nicht mehr ausreicht.

Für die Veranstaltungsreihe „Open-Air-Kultur an der Wasserburg“ wird der Haushaltsansatz 2025 im Produkt 04.281.10 „Orts- und Stadtfeste, Geschichtsvereine” um 3.750 € erhöht.

Die Kulturbühne wird den Vereinen und Kirchen auch im Jahr 2025 mietfrei zur Verfügung gestellt.

In der Budgetierungsrichtlinie ist der Vermerk aufzunehmen, dass im Produkt Orts- und Stadtfeste zahlungswirksame Mehreinnahmen für Mehrausgaben verwendet werden können.

Willkommensschilder an den Ortseingängen

Der Ortsbeirat Rodheim hat sich in der Sitzung am 30.09.2024 mit dem Thema befasst. Der Ortsbeirat spricht sich nach wie vor für die Aufstellung von Willkommensschildern aus und regt eine gemeinsame Sitzung der Ortsbeiräte an. Das Thema Wappen der Partnerstädte soll nochmals besprochen werden, gegebenenfalls im Rahmen der Haushaltsberatung.

Jagdverpachtung der Städtischen Eigenjagdbezirke

Einer der bisherigen Jagdpächter hat beim Landgericht Gießen eine einstweilige Verfügung beantragt, die der Stadt untersagen soll, das Verpachtungsverfahren für seinen derzeit gepachteten Jagdbezirk fortzusetzen oder einen Zuschlag zu erteilen. Der Antrag wurde an das funktional zuständige Verwaltungsgericht Gießen verwiesen. Die Stadt hat am 02.10.2024 über ihren Rechtsbeistand beantragt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abzulehnen. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 26.09.2024 getagt hat.

Folgende Punkte wurden behandelt:

-

Antrag der Fraktion SPD, Interkommunale Zusammenarbeit bei der Archivverwaltung

-

Antrag der Fraktion SPD, Satzung und Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach

-

Jahresabschluss 2022 - Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 112 Abs. 9 HGO und Beschluss von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 HGO

-

Festlegung Förderschwerpunkt der Projektförderung für das Jahr 2025

-

Geförderte Stellenschaffung "Gemeindepfleger/-in"

-

Antrag der Fraktion FWG, Online Angebot für ehrenamtliches Engagement und eine Ideenbörse

-

Antrag der Fraktion FWG, Erneute Ausschussberatung der Probleme der Bahnanbindung Rosbachs

-

Antrag der Fraktion FWG, Probleme der Bahnanbindung Rosbachs – Abhilfemaßnahmen

Frau Bergmann berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 24.09.2024 getagt hat.

Folgende Punkte wurden behandelt:

-

Sportanlage Nieder-Rosbach Hier: Wunsch eines Tennishallenbaus des Tennisclubs Nieder-Rosbach e.V.

-

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach, Bebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße" Hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

3.1.

Stadtentwicklungskonzept: Zwischenbericht 2018-2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die

Mitteilungsvorlage MV/2024/580 wird verwiesen.

3.2.

MV - Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.06.2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die

Mitteilungsvorlage MV/2024/617 wird verwiesen.

3.3.

Jugendarbeit Rosbach

Jahresbericht 2023

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die

Mitteilungsvorlage MV/2024/619 wird verwiesen.

3.4.

Konzept zur Jugendbeteiligung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die

Mitteilungsvorlage MV/2024/620 wird verwiesen.

3.5.

Eigenbetrieb Stadtwerke - Wirtschaftsplan 2024 - Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die

Mitteilungsvorlage MV/2024/621 wird verwiesen.

3.6.

Haushaltsführung 2024 - Genehmigung des Haushaltsplanes des Jahres 2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die

Mitteilungsvorlage MV/2024/622 wird verwiesen.

3.7.

Evaluierung Vereinsförderung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die

Mitteilungsvorlage MV/2024/625 wird verwiesen.

3.8.

Überfliegungen durch das Land Hessen zur Ermittlung von Geologie-Daten

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die

Mitteilungsvorlage MV/2024/626 wird verwiesen.

4.

Kleine Anfragen 8.10.24

Es liegt eine Kleine Anfrage der Fraktion SPD zum Thema Mobiler Bürgerservice/Bürgerkoffer vor.Der Bürgermeister teilt mit, dass es dazu eine Vorlage in der nächsten Sitzung gibt.

5.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach,

Bebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße"

Hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage

GRV/2024/734 wird verwiesen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

(1)

Die Stadt Rosbach v. d. Höhe beschließt die Umstellung des, mit Aufstellungsbeschluss vom 05.10.2021 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB), eingeleiteten Verfahrens in das Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung und Behandlung der Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB.

(2)

Die in der Anlage 1 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen, werden als Stellungnahmen der Stadt Rosbach v. d. Höhe beschlossen.

(3)

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der gemäß (2) geänderten Fassung gebilligt.

(4)

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die rechtliche Absicherung der vorgesehenen Maßnahmen zum Ausgleich und Artenschutz erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6.

Jahresabschluss 2022 - Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 112 Abs. 9 HGO und Beschluss von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 HGO

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/816-1 wird verwiesen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 HGO in Höhe von insgesamt 262.934,00 €.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

7.

Geförderte Stellenschaffung "Gemeindepfleger/-in"

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/823 wird verwiesen.

Beschluss:

In Rosbach v. d. Höhe soll mit finanzieller Unterstützung des Landes eine Stelle für eine Gemeindepflegerin oder einen Gemeindepfleger geschaffen und zunächst befristet besetzt werden.

Rechtzeitig vor Ablauf des Förderzeitraums ist ein Ergebnisbericht dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Senioren- und Inklusionsbeirat vorzulegen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen

(3 SPD, 3 Grüne, 3 FDP, 5 FWG)

10 Nein-Stimmen

(3 STIMME, 7 CDU)

1 Enthaltung

(CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

8.

Festlegung Förderschwerpunkt der Projektförderung für das Jahr 2025

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage

GRV/2024/831 wird verwiesen.

Beschluss:

Als Förderschwerpunkt der Projektförderung für Veranstaltungen und für längerfristige Vorhaben im Haushaltsjahr 2025 werden Maßnahmen zur Umweltbildung (z. B. Initiativen zur Förderung des Umweltbewusstseins, wie Workshops oder Exkursionen zu ökologischen Themen) festgelegt.

Die Bewerbungsfrist für die Einreichung der Projektanträge für das Haushaltsjahr 2025 endet am 29.11.2024.

Für die Projektförderung im Haushaltsjahr 2025 werden von der Kostenstelle 63 621 0000 auf dem Sachkonto 7127 0000 insgesamt 5.000 € geblockt.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen

(3 SPD, 3 Grüne, 3 FDP, 8 CDU, 5 FWG)

3 Enthaltungen

(Stimme)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

9.

Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024

Satzung und Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert in Anlehnung an die beigefügten Entwürfe eine

a)

Satzung über die Aufgaben und die Organisation des Stadtarchivs der Stadt Rosbach vor der Höhe (Archivsatzung) und eine

b)

Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach vor der Höhe

zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Die Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen legen einen Änderungsantrag vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorgelegten Entwürfe der Archivsatzung und der Benutzungsordnung des Archivs der Stadt Rosbach v. d. Höhe.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

9.1.

Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Archivverwaltung

Der Antrag gilt als erledigt.

10.

Antrag der Fraktion FWG vom 01.09.2024, Online Angebot für ehrenamtliches Engagement und eine Ideenbörse

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, ein vergleichbares Angebot wie https://mein-bad-nauheim.de einzurichten, um verstärktes bürgerschaftliches Engagement wie auch eine Ideenbörse zu ermöglichen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

(3 SPD, 5 FWG)

17 Nein-Stimmen

(3 Grüne, 3 FDP, 3 STIMME, 8 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

11.

Antrag der Fraktion SPD vom 29.09.2024, Sanierung Altes Rathaus

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, für die anstehenden Haushaltsberatungen eine Aktualisierungder Kostenkalkulation des Alten Rathauses gemäß dem von dem Architekturbüro bauart vorgeschlagenem Sanierungskonzept aus dem Jahre 2021 (GRV/2021/075) vorzulegen.

Die Fraktion FDP legt einen Alternativ-Antrag vor:

Die Stadtverordneten mögen als Alternative zu dem vorgelegten SPD-Antrag beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, für die anstehende Haushaltsberatung und beschlossenen finanziellen Betrachtungen zu öffentlich vorgestellten alternativen Nutzungsmöglichkeiten des Alten Rathauses aktualisierte Kostenkalkulation vorzulegen, die die von dem Statistischen Landesamt vorgelegten Informationen einbeziehen.

Da die letzte Kostenkalkulation aus Juni 2023 stammt und somit noch aktuell ist, zieht die antragstellende Fraktion den Antrag zurück.

Aus diesem Grund ist auch der Alternativantrag der Fraktion der FDP hinfällig.

12.

Antrag der Fraktion SPD vom 29.09.2024, Ernteaktion Gelbes Band

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.

Der Magistrat wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Landschaftspflegeverband Naturschutzfonds Wetterau e. V. und dem von ihm initiierten Projekt „Wetterauer Ernte(n)“ Streuobstbäume auf kommunalen Flächen in der Rosbacher Gemarkung mit einer gelben Markierung zu versehen, um die Erntefreigabe zu signalisieren.

2.

Der Magistrat wird aufgefordert, auf nicht-kommunale Eigentümer von Streuobstwiesen zuzugehen mit der Bitte, sich an diesem Projekt zu beteiligen, falls das Obst nicht selbst benötigt wird bzw. geerntet werden soll.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

(SPD)

19 Nein-Stimmen

(3 FDP, 3 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)

3 Enthaltungen

(Grüne)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

13.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.2024, Radweg zwischen Rosbach und Rodheim

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die Machbarkeit eines Ausbaus des Weges an der L3352 zwischen Nieder-Rosbach und Rodheim als zeitgemäß nutzbaren Radweg zu prüfen. Dabei ist im Sinne einer langfristigen Planung zur Förderung der klimaneutralen Mobilität auch ein möglicher Ausbau in Abschnitten zu prüfen.

Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP legen einen Änderungsantrag vor:

Der Magistrat wird erneut beauftragt, die Machbarkeit eines Ausbaus des Weges an der L3352 zwischen Nieder-Rosbach und Rodheim als zeitgemäß nutzbaren Radweg zu prüfen. Dabei ist im Sinne einer langfristigen Planung zur Förderung der klimaneutralen Mobilität auch ein möglicher Ausbau in Abschnitten zu prüfen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

(3 Grüne, 3 FDP, 4 FWG)

15 Nein-Stimmen

(3 SPD, 3 STIMME, 8 CDU, 1 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

14.

Anfrage der Fraktion FWG vom 29.09.2024, Radweg entlang der B455

Laut bisherigem Kenntnisstand der FWG plant Hessen Mobil, den Radweg entlang der B455 auf dem Straßennetz Ober-Rosbachs enden zu lassen.

1. Ist dies zutreffend? Hält der Magistrat dies ggf. für ausreichend?

Ja, da zwischen dem Knoten Süd und Knoten Nord nicht genügend Fläche vorhanden ist, um einen straßenbegleitenden Radweg mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand zur B455 hin errichten zu können.

2. Wie viele Nutzer erwartet Hessen-Mobil für den Radweg bzw. welche zusätzlich Belastung durch den Radverkehr wäre auf den innerörtlichen Straßen Ober-Rosbachs zu verkraften?

Hessen Mobil verfügt über keine Prognosen.

15.

Anfrage der Fraktion FDP vom 26.09.2024, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in der Stadt Rosbach v. d. Höhe

1.Wie hoch sind die monatlichen Ausgaben der Stadt Rosbach im September 2024 für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, aufgeschlüsselt nach:

a) angemieteten Wohnungen für zurzeit wie viele Flüchtlinge?

b) Flüchtlingsunterkunft in Rodheim für momentan wie viele Flüchtlinge sowie die Pacht für das Grundstück?

c) monatlichen Ausgaben zurzeit für Flüchtlingsbetreuung?

Antwort zu 1 a)

Im Monat September waren 185 Flüchtlinge durch die Stadt Rosbach untergebracht. Die monatlichen Ausgaben für Miete und Mietnebenkosten betrugen insgesamt rund 28.500,00 €. Hiervon entfielen ca. 23.500,00 € auf angemietete Unterkünfte und ca. 5.000,00 € auf städtische Wohnungen.

Neben den Miet- bzw. Pachtkosten fallen für die Unterbringung auch Kosten für Innenausstattung, Ersatzbeschaffung, Reparatur o.ä. an. Diese Beträge schwanken pro Monat bzw. Jahr – je nach Notwendigkeit – erheblich. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten auf etwa 6.000 € pro Monat.

Antwort zu 1 b)

In der Flüchtlingsunterkunft Waldstraße 29 sind derzeit 13 Menschen untergebracht. Die monatliche Pacht für das Grundstück beträgt 1.712,00 € zzgl. Nebenkosten in Höhe von derzeit ca. 2.000,00 €. In den Nebenkosten sind unter anderem die Kosten für die Brandmeldeanlage, Abschläge für Strom und Gas, Versicherungen und den Winterdienst enthalten.

Der Herstellungswert für die Unterkunft belief sich auf insgesamt 1,46 Mio. Die monatlichen Abschreibungen liegen bei 17.400,00 € (bei Nutzungsdauer 7 Jahre entsprechend der Laufzeit des MVs in Verbindung mit den Verlängerungsoptionen). Die monatliche Zinsbelastung beträgt 2.500,00 € bei einer Laufzeit von 30 Jahren.

Antwort zu 1 c)

Die Personalkosten für die sozialarbeiterische Betreuung belaufen sich auf rund 19.270 € im Monat.

Zudem sind Kosten anzurechnen, die durch den Einsatz von städtischem Personal in Verwaltung und Bauhof anfallen. Die interne Leistungsverrechnung beläuft sich – je nach erforderlichen Einsätzen – auf 50.000 bis 70.000 € pro Jahr, d.h. im Mittel und Monat auf ca. 5.000 €.

2.Wie hoch sind und wie berechnen sich die momentanen monatlichen Erstattungen an die Stadt Rosbach für das Unterbringen und Betreuen von Flüchtlingen?

Die Berechnungen sind je nach Zugehörigkeit des Rechtskreis der Geflüchteten unterschiedlich.

Für Personen, die der Stadt zugewiesen wurden und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Unterstützung beziehen (Weltflüchtlinge), erhält die Stadt vom Wetteraukreis für die Bereitstellung, Unterhaltung und Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften 11,70 € je untergebrachter Person pro Tag (pauschal 30 Tage bei Anwesenheit zum jeweiligen Quartalsstichtag).

Für die Personalkosten „sozialarbeiterische Leistungen“ werden seit 1. Juli dieses Jahres für diesen Personenkreis 69,82 € pro Person und Monat (bei Anwesenheit zum jeweiligen Quartalsstichtag) vom Wetteraukreis gezahlt.

Personen, die unter die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie fallen (Geflüchtete aus der Ukraine), werden zwar weiterhin vom Wetteraukreis zur Unterbringung zugewiesen, aber sowohl die Abrechnung für die Unterbringung als auch die Regeln zur Betreuung gestalten sich komplett anders.

Da diese Personen regelmäßig Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) sind, erfolgt hier analog zu den Vorgaben der Vorschriften des SGB die Kostenerstattung für die Unterbringung nach Einzelfall entsprechend des ausgewiesenen Unterkunftsbetrags. Dieser orientiert sich an den festgesetzten Mietobergrenzen im Wetteraukreis und unterscheidet sich je nach Personenanzahl eines Haushalts.

Nachdem anfangs die sozialarbeiterische Betreuung genauso geregelt war wie bei den Weltflüchtlingen, änderte sich dies nach dem Rechtskreiswechsel im Mai/Juni 2021. Danach wurde eine maximal 12-monatige Betreuung nach Ankunft finanziell unterstützt.

Eine Betreuung und damit auch deren Finanzierung durch den Wetteraukreis ist seit 01.07.2024 für diesen Personenkreis nicht mehr vorgesehen. Für die „Altfälle“ erhält die Stadt pro Person 59,99 € pro Monat.

Weiterhin zahlt der Wetteraukreis für alle zugewiesenen Geflüchteten eine monatliche freiwillige Leistung in Höhe von 10,00 € je untergebrachter Person für Sozial- und Gemeinwesen sowie die Förderung und Erhaltung von ehrenamtlichen Strukturen und der Integration von Flüchtlingen.

Die Zahlungen erfolgen nur bei Vorlage entsprechender Nachweise.

Für das Haushaltsjahr 2024 konnten bis Ende September 592.500 € an Einnahmen verbucht werden. Dies macht somit im Durchschnitt pro Monat rund 65.835 €.

16.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 26.09.2024, Energiespar-Contracting

1. Hat die Verwaltung alle erforderlichen Unterlagen der dena zur Verfügung gestellt? (Auf der Website der dena ist Rosbach als Modellkommune nicht aufgeführt – Stand 25.09.2024)

Falls ja, wann?

Falls nein, warum noch nicht?

Alle erforderlichen Unterlagen liegen der dena seit Anfang September vor. Es gab technische Probleme in der Übertragung der Bilder der Liegenschaften, die jedoch auch ausgeräumt wurden. Die Öffentlichkeitsabteilung der dena will zeitnah mit der Stadt in Kontakt treten, um den Steckbrief auf der dena-Homepage einzustellen.

2. Gibt es inzwischen eine Information der dena zum derzeitigen Sachstand?

Im nächsten Schritt wird die dena einen ESC-Beratenden mit der Umsetzungsberatung beauftragen. Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung der Ausschreibung des ESC. Sobald die Beauftragung des ESC-Beratenden durchgeführt wurde, wird ein Auftakttreffen zwischen der Kommune, dem Beratenden sowie der dena organisiert.

17.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 26.09.2024, Überarbeitung der Friedhofssatzung

1. Wann ist nun endlich mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?

Die Friedhofsatzung steht im engen Zusammenhang mit der Friedhofsgebührensatzung. Für die Gebührenkalkulation sind Einnahmen und Kosten aus den vergangenen Jahren heranzuziehen. Das beauftragte Büro hatte zu diesem Zwecke noch die Ergebnisrechnung für den Teilhaushalt Friedhof der Jahre 2022 und 2023 nachgefordert. Nachdem der Jahresabschluss 2022 in der Sitzung des Magistrates vom 28.08.2024 beschlossen und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 26.09.2024 behandelt wurde, konnten die Unterlagen zum Abschluss 2022 sowie die Zahlen 2023 in der KW 40 dem beauftragten Büro übermittelt werden.

Auch konnten die noch fehlenden Daten zur Flächenbeanspruchung erst kürzlich von der Friedhofsverwaltung zusammengestellt werden.

Zielsetzung von Seiten der Verwaltung für die Entwurfsvorlage ist das 1. Quartal 2025.

18.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 28.09.2024, Sicherheitsinitiative Kompass

1. Wann ist mit der Aufbereitung der Ergebnisse der Rückmeldebögen zu rechnen?

2. Für wann ist die 2. Sicherheitskonferenz angedacht?

Antwort zu 1. und 2.:

Von Seiten der Verwaltung wurden die Ergebnisse zusammengetragen und der Polizei am 12. Januar 2024 zur weiteren Auswertung und Aufbereitung übersandt. Eine Rückmeldung kam bis dato nicht. Da es sich bei diesem Präventionsprojekt um eine freiwillige Aufgabe handelt und die Ordnungsverwaltung von Januar bis August personell eng besetzt war, wurde der Prozess von Seiten der Stadt nicht vorangetrieben.

Auf Nachfrage wurde nunmehr von Seiten des Polizeipräsidiums Mittelhessen mitgeteilt, dass sich deren KOMPASS-Team Ende Oktober melden wird, um den weiteren Fortgang im KOMPASS-Prozess zu besprechen. In dem Zusammenhang wird auch der Termin der 2. Sicherheitskonferenz festgelegt. Aus Sicht der Ordnungsverwaltung sollte der Termin im 1. Quartal 2025 erfolgen.

3. Welche Erkenntnisse konnten bisher aus der Fortbildung von Frau Kotzerke in Rosbach konkret umgesetzt werden? Sind Maßnahmen in Vorbereitung?

Bei der KOPASS-Fortbildung geht es nicht ausschließlich um konkrete Maßnahmen und Handlungsanweisungen, die vermittelt werden, sondern um allgemeine Informationen im Präventionsbereich. So wurde diese Veranstaltung genutzt, um zum einen über das Thema „Schutz von Mandatsträgern“ und die Neuausrichtung der Präventionsarbeit in der Polizei Hessen zu informieren, zum anderen wurden die Fachstellen für Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT) sowie der neue KOMPASS-Baustein KOMPASSbahnhof vorgestellt. Zudem dienen diese KOMPASS-Veranstaltungen zum allgemeinen Austausch unter den KOMPASS-Mitgliedern von Seiten Polizei und Kommunen.

Eine konkrete Maßnahme wurde bis dato nicht umgesetzt.

4. Hat sich nach Meinung des Magistrats die objektive Sicherheitslage in Rosbach seit der Teilnahme an KOMPASS verbessert? Falls ja, woran macht er das fest?

5. Hat sich nach Meinung des Magistrats die subjektive Sicherheit in Rosbach seit der Teilnahme an KOMPASS verändert? Falls ja, woran macht er das fest?

Antwort zu 4. und 5.:

Der Prozess vor Ort ist noch nicht abgeschlossen. Allein aus diesem Grund kann zu diesen beiden Fragen keine Antwort erteilt werden.

19.

Anfrage der Fraktion SPD vom 29.09.2024, Umsatzsteuer für Kommunen

1. Inwieweit ist die Stadt Rosbach bezüglich ihrer kommunalen Leistungen – inklusive Stadtwerke – von der Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht in § 2b UstG, die ab 2025 für alle Kommunen gültig ist, betroffen?

Die Umsetzung betrifft erst Zeiträume ab dem 01.01.2027. Die kommunalen Spitzenverbände haben im April 24 mitgeteilt, dass die Frist bis zum 31.12.2026 verlängert wird.

Die Stadtwerke betrifft dieses Problem nicht, da hier bereits sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe vorliegen, welche schon seit jeher der Umsatzsteuer unterliegen, sofern es sich nicht um den reinen Hoheitsbetrieb (Abwasser) handelt.

Grundsätzlich werden die Kommunen aber durch die Rechtsänderung mehr den Unternehmen der freien Wirtschaft gleichgestellt. So wäre beispielsweise die Personalgestellung der Stadt Rosbach an den Träger Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. zur Durchführung der Grundschulbetreuung davon betroffen. Hier müsste künftig Umsatzsteuer fakturiert werden. Da der Träger JJ mit der Schulbetreuung steuerfreie Umsätze ausführt, wären sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass die Leistung für die Eltern entsprechend teurer wird (Zur Erklärung: Nach dem Übergang der Hort Betreuung auf die Grundschulbetreuung wurden JJ mehrere Mitarbeitende der früheren Hort Betreuung gegen Entgelt gestellt).

Einige Verträge wurden bereits dahingehend verändert, dass die Umsatzsteuer auf das bisher vereinbarte Entgelt dazu gerechnet wird sobald die Rechtsänderung wirksam wird. In neuen Verträgen ist ein solcher Passus ebenfalls enthalten.

Grundsätzlich sind alle Einnahmen der Stadt auf die künftige Umsatzsteuerpflicht zu überprüfen. Die Stadt Rosbach v. d. Höhe erbringt jedoch ganz überwiegend rein hoheitliche Leistungen, welche auch künftig nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind.

2. Welchen kommunalen – bisher nicht besteuerte – Leistungen unterliegen zukünftig einer Besteuerung?

Die Einnahmen wurden noch nicht vollständig untersucht. Beispiele wären der Verkauf von Familienstammbüchern oder die Vermietung der Turnhallen für private Zwecke sowie die Erhebung von Gebühren für Kopien oder die bereits erwähnte Personalgestellung. Der Umfang ist bei der Stadt Rosbach nach derzeitigem Kenntnisstand eingeschränkt. Viele Lieferungen und Leistungen wie das Freibad, der Forst, Abfall (Pappe und Leichtverpackungen), Vermietung von Bürgerhäusern, Verpachtung der Gaststätten und die Wasserversorgung unterliegen bereits der Umsatzsteuer. Die Kinderbetreuung ist ebenfalls

von Umsatzsteuer ebenso befreit wie grundsätzlich die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Grundsätzlich werden jedoch viele freiwillige Leistungen wie Orts- und Stadtfeste steuerpflichtig. Da diese jedoch in der Regel nicht kostendeckend sind, kompensiert der Vorsteuerabzug für geleistete Ausgaben die Steuerlast wieder.

3. Inwieweit sind Pacht- und Mietverträge von dieser Neuregelung betroffen?

Pacht und Mietverträge sind davon in der Regel nicht betroffen, da hier ohnehin eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG gewährt wird.

20.

Anfrage der Fraktion SPD vom 29.09.2024, Jugendarbeit Rodheim

1. Zu welchem Termin ist die Wiedereröffnung des Jugendraums in Rodheim geplant?

Ursprünglich sollte das Jugendzentrum gemeinsam mit der Vinothek Anfang November 2024 eröffnet werden.

Im Frühjahr 2024 wurde vom Magistrat die Erweiterung der Maßnahme beschlossen.

Aufgrund der Maßnahmenerweiterung hat sich der Terminplan verschoben und die Rohbaumaßnahmen konnten erst im April 2024 starten. Im Zuge der Rohbauarbeiten sind weitere Klärungspunkte (Ausführung Innere Trennwand, Außenbereich Sockel und Fachwerkwand) mit dem Denkmalschutz aufgetreten, deshalb ruht die Baumaßnahme aktuell.

Zur Ausführungsdetaillierung muss ein Abstimmungstermin mit der unteren Denkmalschutzbehörde stattfinden. Der frühestmögliche Termin mit der Behörde konnte auf KW 40 terminiert werden. Die vom Denkmalschutz zu treffende Entscheidung zur Ausführung hat Auswirkung auf die Bauzeit.

Als grobes Ziel ist eine Fertigstellung im Juni 2025 geplant.

2.Wird bis dahin ein Alternativangebot in Rodheim angeboten?

Der Dorfgemeinschaftsraum des Bürgerhauses sollte genutzt werden als Alternativangebot. 2-3 Jugendliche kamen und sind dann direkt wieder gegangen, da ihnen der Raum mit dem eingeschränkten Angebot an Spielen etc. nicht gefallen hat. Insofern wurde das Angebot nicht angenommen und beendet. Teilweise kommt die Rodheimer Jugend zwischenzeitlich auch ins JUZ zur Adolf-Reichwein-Halle nach Ober-Rosbach.

3.Wurde zwischenzeitlich vom JUZ-Team die Situation vor dem Bürgerhaus oder im Jubiläumspark überprüft?

Am Bürgerhaus besteht noch immer ein Treffpunkt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese möchten aber nicht in die Räumlichkeit, sondern sich auf den Außengelände aufhalten.

Hier wurde durch die Mitarbeiter von JJ mit den Jugendlichen gelegentlich gesprochen und um einen respektvollen Umgang gebeten.

Die Beschwerden, die beim Ordnungsamt eingegangen waren, sind aus der Zeit Ende 2023/Anfang 2024. Der von der Stadt Rosbach vor der Höhe seit Mai 2024 beauftragte private Streifendienst bestreift den Bereich und auch den Jubiläumspark in den Abend- und Nachtstunden.

Der Beschwerdelage nach zu urteilen, sind die Gruppen am Bürgerhaus scheinbar leiser geworden. Am kleinen Park wurden dem Ordnungsamt gar keine Auffälligkeiten gemeldet.

4.Wurde die Möglichkeit eines Konzepts der „aufsuchenden Sozialarbeit“ in Erwägung gezogen?

Sowohl in der Konzeption des Trägers Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. „Kommunale Jugendarbeit für die Stadt Rosbach in den Jugendtreffs in der Adolf-Reichwein-Halle und dem Rodheimer Bahnhof sowie die Durchführung der Mobilen Jugendarbeit im öffentlichen Raum der Stadt Rosbach“ vom 10.11.2014 als auch im Kooperationsvertrag vom 04.10.2010 ist die aufsuchende Sozialarbeit als Aufgabe von JJ benannt.

Am 11.09.2024 fand ein Gespräch mit Herrn Reindler (Fachbereichsleiter), Frau Kauf (Sachgebietsleitung Kita-Büro) und Frau Dvorak (Sozialarbeiterin von JJ – Zuständigkeit Jugendarbeit) statt.

Hier wurden die aktuellen Sachstände besprochen. Frau Dvorak benannte, dass die mobile/aufsuchende Sozialarbeit in der letzten Zeit durch die Priorisierungen Flüchtlingsarbeit und dem normalen Alltagsgeschäft zu kurz kam.

Auch jetzt sind die Planungen für Herbstferienprogramm, Mädchentage etc. mehr im Fokus gewesen. Es wird jedoch darauf hingearbeitet, die aufsuchende Sozialarbeit bzw. mobile Jugendarbeit zu vertiefen, um mehr Jugendliche zu erreichen.

Rosbach v. d. Höhe, den 11.11.2024

Katharina Hantl

Julia Ziegeler

Vorsitz

Schriftführung