| Sitzungstermin: | Dienstag, 21.10.2025, 20:05 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 22:08 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Frau Katharina Hantl - CDU
Mitglieder
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU
Frau Katharina Schäfer - CDU
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Jens Christopher Jacobi - FDP
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Gerd Merkel - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Frau Claudia Hetjes - SPD
Herr Peter Kopp - SPD
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Gerd Bourda - STIMME
Herr Christoph Käding - STIMME
Herr Andreas Kunkel - STIMME
Frau Andrea Overhage - STIMME
Magistrat
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME
Verwaltung
Herr Andreas Kraus -
Mitglieder
| Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | entschuldigt |
| Herr Joachim Höhler - CDU | entschuldigt |
| Herr Roman Lack - CDU | entschuldigt |
| Herr Heiko Müller - CDU | entschuldigt |
| Frau Elke Sommermeyer - FDP | entschuldigt |
| Herr Walter Horz - STIMME | entschuldigt |
Magistrat
| Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen 21.10.2025 |
| 3.1 | Windpark Karben-Petterweil Hier: Informationen zum geplanten Windpark |
| 3.2 | Zukünftige Linienführung der Buslinie FB-33; Antwort des Zweckverbands Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) |
| 3.3 | Baugebiet "Am Belgesbaum", RodheimHier: Sachstand |
| 4 | Kleine Anfragen |
| 5 | Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe - Auftrag aus der Gesetzesänderung § 4c Abs. 3 HGO |
| 6 | Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereine in Rosbach v. d. Höhe |
| 7 | Neue Gebührensatzung für die Vermietung der Bürgerhäuser und Versammlungsräume - Ergebnisse der Projektgruppe "Vermarktung der Versammlungsräume" |
| 7.1 | Änderungsantrag der Fraktion FDP vom 03.10.2025 zum Satzungsentwurf Gebührensatzung für die Vermietung von Bürgerhäusern und Versammlungsräumen |
| 8 | Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern im Ortsgerichtsbezirks Rosbach v. d. Höhe I (Rosbach) |
| 9 | Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" 2025 - Abgabe eines Förderantrags |
| 10 | Antrag der Fraktion STIMME vom 30.09.2025, Antrag zur Prüfung der Machbarkeit zur Aufstellung eines Tauschcontainers am Recyclinghof in Rosbach vor der Höhe |
| 11 | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und STIMME vom 02.10.2025, Katzenschutzverordnung |
| 12 | Antrag der Fraktion FWG vom 03.10.2025, Beginn der Tätigkeit des beauftragten Planers bei der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen des Straßenbauprogramms |
| 13 | Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.10.2025, Zukunftspakt für die hessischen Kommunen |
| 14 | Anfrage der Fraktion SPD vom 11.10.2025, Sprachkompetenz von KiTa-Kindern |
| 15 | Anfrage der Fraktion SPD vom 11.10.2025, Schwimmbad Rodheim |
| 16 | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Negative Auswirkungen beim Bau von Windkraftanlagen im Windpark Winterstein |
| 17 | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Elektrifizieren der Bahnstrecke von Friedberg nach Friedrichsdorf |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 14. Oktober 2025 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
Der Ältestenrat schlägt vor, dass TOP 9 ohne Aussprache erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vorschlag zu.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Einwände gegen das Protokoll vom 09.09.2025 ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ja
| 3. | Mitteilungen 21.10.2025 |
Finanzwirtschaft - Aufnahme eines Investitionskredites für die Stadt Rosbach v. d. Höhe
Zur Finanzierung investiver Maßnahmen wurde ein Ratendarlehen über 3.000.000 € mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einem Zinssatz von 3,435 % aufgenommen.
Beschaffung von akkubetriebenen Rettungsgeräten für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF20) der Freiwilligen Feuerwehr Rosbach
Das Angebot zur Lieferung von akkubetriebenen Rettungsgeräten inklusive Zubehör zum Gesamtpreis von 57.800,00 Euro brutto wurde angenommen.
Neubau Sporthalle Eisenkrain - EU-Weite Planervergabe Festlegung Bewertungskriterien und Bewertungsmatrix
Der Start der EU-weiten Ausschreibung zur Planervergabe wurde mit den vorgestellten Bewertungskriterien, den Wichtungen und der Bewertungsmatrix der Fachplaner beschlossen.
Sportzentrum Rodheim - Zustimmung zur Eintragung einer Buchgrundschuld
Beschlussvorschlag: Der Eintragung einer unverzinslichen Buchgrundschuld in Höhe von 96.200,00 € auf dem Erbbaugrundbuchblatt der SG Rodheim e.V., das städtische Grundstück Gemarkung Rodheim, betreffend, zu Gunsten der Aktion Mensch e.V. mit dem Sitz in Mainz wurde zugestimmt.
Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 02.10.2025 getagt hat:
Folgende Punkte wurden behandelt:
| - | Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe - Auftrag aus der Gesetzesänderung § 4c Abs. 3 HGO |
| - | Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereine in Rosbach v. d. Höhe |
| - | Neue Gebührensatzung für die Vermietung der Bürgerhäuser und Versammlungsräume - Ergebnisse der Projektgruppe "Vermarktung der Versammlungsräume" |
In Vertretung für Herrn Horz berichtet Frau Hantl, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 30.09.2025 getagt hat:
Folgende Punkte wurden behandelt:
| - | Erschließung Windpark Winterstein |
| - | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, STIMME und FWG vom 01.07.2025, Benutzung des Hühnerpfades für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen, Trassenführung Strom |
| - | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Negative Auswirkungen beim Bau von Windkraftanlagen im Windpark Winterstein |
| 3.1. | Windpark Karben-Petterweil Hier: Informationen zum geplanten Windpark |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/707 wird verwiesen.
3.2. | Zukünftige Linienführung der Buslinie FB-33; Antwort des Zweckverbands Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/712 wird verwiesen.
| 3.3. | Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim Hier: Sachstand |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/712 wird verwiesen.
| 4. | Kleine Anfragen |
Es liegen keine kleinen Anfragen vor.
5. | Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe - Auftrag aus der Gesetzesänderung § 4c Abs. 3 HGO |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage
GRV/2025/040 wird verwiesen.
Die Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung der Stadt Rosbach vor der Höhe in der Fassung vom 16.09.2025 wird beschlossen.
Die FraktionSPDlegt einenErgänzungsantrag vor.
| - | § 3 Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung | |
|
| Abs. 1 wird durch einen Punkte) wie folgt ergänzt: | |
|
| e) | Kinder- und Jugendbeirat oder vergleichbares Beteiligungsgremium |
| - | Die Satzung wird durch einen neuen Paragraphen § 8 erweitert: | |
|
| § 8 Kinder- und Jugendbeirat | |
|
| (1) | Die Stadt Rosbach v. d. Höhe kann einen Kinder- und Jugendbeirat oder ein vergleichbares Beteiligungsgremium einrichten. |
|
| (2) | Sie prüft auf Basis der unter § 3 Abs 1 a) bis d) gemachten Erfahrungen, erhaltenen Informationen sowie durch Befragungen regelmäßig – mindestens alle zwei Jahre -, ob und in welcher Form ein Kinder- und Jugendbeirat oder ein vergleichbares Beteiligungsgremium eingerichtet oder fortgeführt werden soll. |
|
| (3) | Sie kann hierzu eine Satzung oder Geschäftsordnung erlassen, die die Zusammensetzung, Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise des Gremiums regelt. |
| 3.) | „§ 8 Datenschutz" wird in „§ 9 Datenschutz" umbenannt. | |
|
| Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Ergänzungsantrag abstimmen. | |
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
(4 SPD, 4 STIMME)
17 Nein-Stimmen
(4 Grüne, 2 FDP, 6 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Ergänzungsantrag ab.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 6. | Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereine in Rosbach v. d. Höhe |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage
GRV/2025/051-1 wird verwiesen.
Beschluss:
Die beigefügte geänderte Fassung der "Richtlinien zur Förderung der Vereine in Rosbach v. d. Höhe" (Anlage 1) wird beschlossen.
Die geänderten Richtlinien treten zum 01.01.2026 in Kraft.
Das Budget für die Projektförderung gemäß § 6.1.1 wird auf 4.500 € festgelegt.
Die Fraktion SPD legt einen Ergänzungsantrag vor.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorschlag des Magistrats, das Budget für Projektförderung von aktuell 5.000 € auf 4.500 € zu kürzen, wird abgelehnt.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Ergänzungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Ergänzungsantrag zu.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
7. | Neue Gebührensatzung für die Vermietung der Bürgerhäuser und Versammlungsräume - Ergebnisse der Projektgruppe "Vermarktung der Versammlungsräume" |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage
GRV/2025/950-2 wird verwiesen.
Beschluss:
| 1. | Die Ergebnisse der Projektgruppe „Vermarktung der Versammlungsräume“ werden zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die in der Anlage befindliche Gebührensatzung für die städtischen Bürgerhäuser und Versammlungsräume (Adolf-Reichwein-Halle, Wasserburg, Bürgerhaus Rodheim, Dorfgemeinschaftsraum Rodheim) wird beschlossen. |
Die neue Gebührensatzung tritt am 01.11.2025 in Kraft und ersetzt die bislang bestehende Gebührensatzung vom 14.07.1998.
Die Fraktion FWG legt einen Änderungsantrag vor:
In § 6 wird Abs. 3 hinzugefügt und es gilt § 2 sinngemäß.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 4 STIMME, 6 CDU, 5 FWG)
2 Enthaltungen
(2 FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag zu.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
23 Ja Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 4 STIMME, 6 CDU, 5 FWG)
2 Enthaltungen
(2 FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
7.1. | Änderungsantrag der Fraktion FDP vom 03.10.2025 zum Satzungsentwurf Gebührensatzung für die Vermietung von Bürgerhäusern und Versammlungsräumen |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Änderungsantrag vor.
Die Stadtverordnetenversammlung möge als Änderungen der von dem Magistrat vorgelegten
Gebührensatzung beschließen:
Bei den Nutzungsgebühren In § 1 betragen die Höhen der Gebühren bei Anmietungen durch
Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen mit Wohnsitz außerhalb Rosbachs jeweils nur
lediglich 50% mehr als bei einem Wohnsitz in Rosbach v. d. Höhe
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
(FDP)
23 Nein-Stimmen
(4 SPD, 4 Grüne, 4 STIMME, 6 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag ab.
8. | Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern im Ortsgerichtsbezirks Rosbach v. d. Höhe I (Rosbach) |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage
GRV/2025/052 wird verwiesen.
Es wird per Akklamation gewählt.
Beschluss:
Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende Personen, um diese dem Amtsgericht für den Ortsgerichtsbezirk I vorzuschlagen:
für das Amt des/r Ortsgerichtsvorstehers/in: Herr Reinhard Zeidler
für das Amt des/r Ortsgerichtsschöffen/in: Frau Jutta Köbel-Käding
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über das Amt des Ortsgerichtsvorstehers abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über das Amt der Ortsgerichtsschöffin abstimmen.
Herr Käding verlässt wegen Befangenheit den Saal.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig Ja
Herr Käding nimmt wieder an der Stadtverordnetenversammlung teil, ihm wird das Ergebnis mitgeteilt.
| 9. | Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" 2025 - Abgabe eines Förderantrags |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/062 wird verwiesen.
Der TOP wird ohne Aussprache behandelt.
Beschluss:
Unter dem Vorbehalt der Zusage von Fördermitteln aus dem Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" wird die Umsetzung des Projekts "Transformation des Marktplatzes zum Wohnzimmer Rodheims" beschlossen.
Die Stärkung der Innenstadt soll mit diesem Projekt angestrebt werden, weshalb bereits ein Förderantrag gestellt wurde.
Die für die Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe des städtischen Eigenanteils werden in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 bereitgestellt.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 10. | Antrag der Fraktion STIMME vom 30.09.2025, Antrag zur Prüfung der Machbarkeit zur Aufstellung eines Tauschcontainers am Recyclinghof in Rosbach vor der Höhe |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion STIMME vor.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die Stadtverwaltung die Machbarkeit zur Aufstellung eines Tauschcontainers auf dem Recyclinghof in Rosbach vor der Höhe prüft.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.
11. | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und STIMME vom 02.10.2025, Katzenschutzverordnung |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und STIMME vor.
Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt, eine Katzenschutzverordnung in Anlehnung an die von der hessischen Landestierschutzbeauftragten veröffentlichten Musterverordnung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die antragstellenden Fraktionen überweisen den Antrag in den Umwelt- und Planungsausschuss.
12. | Antrag der Fraktion FWG vom 03.10.2025, Beginn der Tätigkeit des beauftragten Planers bei der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen des Straßenbauprogramms |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.
Beschluss:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Tätigkeit des jeweils beauftragten Planers erst nach Abhaltung der vorgesehenen Bürgerbeteiligung vorzusehen.
Die antragstellende Fraktion stellt den Antrag zurück.
13. | Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.10.2025, Zukunftspakt für die hessischen Kommunen |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN vor.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die hessischen Kommunen finanziell zunehmend an ihre Grenzen stoßen. Vor Ort sind immer mehr Aufgaben zu erfüllen, ohne dass eine ausreichende Finanzierung durch Bund und Land erfolgt. Für notwendige Investitionen sind so immer weniger Mittel verfügbar. | |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass die Hessische Landesregierung Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über einen „Zukunftspakt Kommunen“ aufgenommen hat. | |
| 3. | Sie stellt zugleich fest, dass die bisherigen Ergebnisse dieser Gespräche, insbesondere im Hinblick auf den Kommunalen Finanzausgleich (KFA), aus kommunaler Sicht unzureichend sind. 4. Für eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung der hessischen Kommunen fordert die Stadtverordnetenversammlung: | |
|
| a. | einen deutlich stärkeren Anstieg der Festbeträge im KFA für die kommenden Jahre, |
|
| b. | die unmittelbare Weitergabe von mindestens 80 Prozent der auf Hessen entfallenden Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes an die Kommunen, |
|
| c. | die Weitergabe der zusätzlichen 300 Millionen Euro, die Hessen aufgrund der Bund-Länder-Einigung für Investitionen in Bildung erhält, |
|
| d. | eine finanzielle Entlastung bei den laufenden Kosten für Kitas und Schulen, insbesondere durch eine Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse des Landes für Kitas sowie durch eine Beteiligung des Landes an Organisation und Finanzierung der digitalen Ausstattung der Schulen. |
| 5. | Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden sowie der Hessischen Landesregierung im Sinne der vorgenannten Punkte einzusetzen und entsprechende Initiativen zu unterstützen | |
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
(4 Grüne, 2 FDP, 5 FWG)
3 Nein-Stimmen
(SPD)
11 Enthaltungen
(1 SPD, 4 STIMME, 6 CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.
| 14. | Anfrage der Fraktion SPD vom 11.10.2025, Sprachkompetenz von KiTa-Kindern |
1. Wird die Sprachkompetenz der Kinder in der Kindertagesstätte systematisch erfasst und welche Instrumente oder Verfahren kommen dabei zum Einsatz?
Ja, die Sprachkompetenz von Kindern wird in Kindertagesstätten zunehmend systematisch erfasst, um die Sprachentwicklung frühzeitig zu fördern und gezielte Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten.
1. Gesetzliche Grundlage:
Das Hessische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (HKJGB) sowie der hessische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) betonen die Bedeutung der Sprachförderung und regen an, den Sprachstand der Kinder zu beobachten und zu dokumentieren.
2. Verfahren und Instrumente:
- Beobachtungsverfahren: Unsere Fachkräfte in den Kitas nutzen in der Regel standardisierte Beobachtungsverfahren (Entwicklungsschnecke), um die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder im Alltag zu dokumentieren. Dies erfolgt häufig über eine kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation im pädagogischen Alltag.
Die Mitarbeiter in einer Kindertageseinrichtungen beobachten in ihrer täglichen Arbeit die Kinder und erleben hautnah deren sprachliche Entwicklung. Sie beobachten im Kita-Alltag, wie Kinder neue Wörter lernen, immer komplexere Sätze verstehen und selbst nach und nach Fragen und Aufforderungen formulieren können.
Portfolioarbeit: Die Kitas verwenden auch Portfolios, in denen die sprachliche Entwicklung der Kinder über einen längeren Zeitraum für das Kind in einem für das Kind speziell angefertigten Ordner dokumentiert wird. Das Kind kann sich diesen Ordner täglich anschauen.
Sprachförderung als alltagsintegrierte Sprachbildung
Sprachförderung findet jeden Tag in allen Aktivitäten des Alltags in der Kita statt. Die Fachkräfte fragen die Kinder z.B. so, dass sie längere Antworten geben können (offene Fragen). Die Mitarbeiter begleiten die Kinder sprachlich. Sie suchen nach Situationen die spannend genug sind, Kinder zum Sprechen anzuregen. Und die Mitarbeiter wiederholen vollständig das was die Kinder ihnen auf ihre Art erzählen. Dadurch erhalten alle Kinder in der Kita sprachliche Bildung und Förderung, so wie sie es brauchen.
Auch wenn sich Sprachbildung, Sprachförderung und Sprachtherapie hinsichtlich der Methoden und Ansätze zum Teil überschneiden, sollte doch zwischen allen drei Bereichen unterschieden werden.
Sprachbildung
| - | Sprachbildung richtet sich an alle Kinder. | |
| - | Sprachbildung findet jeden Tag zu (fast) jedem Zeitpunkt statt. | |
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Sprachförderung
Sprachtherapie (logopädische Therapie)
Die Unterscheidung zwischen Sprachbildung und Sprachförderung auf der einen Seite und Sprachtherapie auf der anderen Seite ist besonders wichtig. Sprachbildung und Sprachförderung sind Ansätze, die im Bildungsbereich - also in der Kita, in Kindergärten und auch in Schulen - zum Tragen kommen.
Für die Sprachtherapie bedarf es speziell ausgebildeter therapeutischer Fachkräfte, also Logopäden und Logopädinnen. Das kann eine Kita nicht anbieten.
Die Sprachförderung wird manchmal der (alltagsintegrierten) Sprachbildung gegenübergestellt. Sie ist aber nicht als Gegensatz, sondern als Ergänzung zu verstehen.
Kita, Kindergärten und auch Schulen sind Bildungsinstitutionen und keine Therapie-/Sprachheilinstitution.
Es ist nicht die Aufgabe von pädagogischen Fachkräften, sprachtherapeutische Maßnahmen in irgendeiner Form einzusetzen.
Diagnostische Sprachstandserhebungen:
Wir setzen verschiedene Instrumente zur Sprachstandserhebung ein. Dazu gehören beispielsweise:
KISS steht für Kindersprachscreening. Das KiSS wird in hessischen Kindertageseinrichtungen von geschulten KiSS-Erzieherinnen und Kiss-Erziehern wöchentlich durchgeführt. Einmal im Jahr werden die Beobachtungen zusammengetragen und von KiSS-Sprachexpertinnen und KiSS-Sprachexperten ausgewertet. Hier besteht die Kooperation mit dem Goethe Universitätsklinikum Frankfurt (Medizin).
Die Sprachstandserfassung wie das Hessische Kindersprachscreening (KiSS) ist wichtig, um frühzeitig Förderbedarf im Bereich der sprachlichen Entwicklung zu erkennen und eine effektive Unterstützung anbieten zu können – unabhängig davon, ob das Kind ein- oder mehrsprachig ist.
Das KiSS ist ein Verfahren zur Überprüfung und Beobachtung der sprachlichen Fähigkeiten sowie des Kommunikationsverhaltens von ein- oder mehrsprachigen Kindern. Der Fokus liegt bei diesem Programm auf den vierjährigen Kindern. Es wird ermittelt, ob:
Des Weiteren haben wir PEKiP (Prager-Eltern-Kind-Programm) und andere präventive Programme: Diese fördern die frühe Sprachentwicklung und begleiten Beobachtungen.
Des Weiteren liegt der besondere Fokus auf der Vorschularbeit, um die Kinder auch sprachlich schulreif zu machen. Dabei besteht eine enge Kooperation mit den Grundschulen. Angebote durch Lehrkräfte, wie beispielsweise Frau Fritzkowski von der Kapersburgschule, finden direkt in den jeweiligen Kindertagesstätten statt.
3. Ziele der Erfassung:
Die systematische Erfassung dient dazu, Entwicklungsstände frühzeitig zu erkennen, gezielte Förderangebote zu planen und gegebenenfalls Frühförderungen und logopädische Unterstützung einzuleiten.
2. Konnten generelle Veränderungen der Sprachkompetenz im Verlauf der letzten Jahre festgestellt werden und wenn ja, worin zeigen sie sich?
Im letzten Bedarfsplan sind wir bereits auf die Kinder mit Migrationshintergrund eingegangen. In den Kitas liegt der prozentuale Wert je nach Kita zwischen 25 – 42%. Entsprechend kann die Stadt auch Fördergelder über das Land Hessen nach §32 Abs. 4 HKJGB beantragen.
Mindestens eines der beiden Fördermerkmale muss erfüllt sein. Dabei muss der Mindestwert an allen betreuten Kindern 22 % betragen.
Die beiden Fördermerkmale sind: Das Kind stammt:
a) aus einer Familie, in der vorwiegend nicht deutsch gesprochen wird oder
b) aus einer Familie, für die einkommensabhängige Leistungen Dritter an den Träger der Tageseinrichtung erbracht werden oder bis zum Beginn der Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag nach § 32c HKJGB erbracht wurden.
Es gibt aber auch generelle Veränderungen der Sprachkompetenz von Kindern in Kindertagesstätten die in den letzten Jahren durch unsere Fachkräfte beobachtet wurden.
1. Zunahme sprachlicher Defizite und Förderbedarf:
Beobachtungen deuten darauf hin, dass immer mehr Kinder mit Unterstützungsbedarf in der Sprachentwicklung in Kitas aufgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund oder aus bildungsbenachteiligten Familien.
Die Rückmeldungen aus den Kindertagesstätten zeigen insbesondere bei Familien mit Migrationshintergrund, dass die Kinder ohne oder mit nur sehr geringen Deutschkenntnissen in die Einrichtung kommen. Dementsprechend besteht insbesondere bei der Alltagsbegleitung ein erhöhter Bedarf an vereinfachter Übersetzung und sprachlicher Unterstützung. Dies ist bereits bei den Grundbedürfnissen wie Toilettengang, Essen und Spielen deutlich spürbar. Die Begleitung erfolgt in diesen Bereichen sehr intensiv und engmaschig.
2. Vielfältigere Sprachbiografien:
Die sprachliche Vielfalt in den Einrichtungen hat zugenommen. Immer mehr Kinder wachsen mehrsprachig auf, was zwar eine Bereicherung darstellt, aber auch besondere Herausforderungen für die sprachliche Förderung mit sich bringt.
3. Frühere Förderung und höherer Fokus auf Sprache:
Aufgrund der zunehmenden Sprachentwicklungsdefizite hat sich der Fokus in Kitas stärker auf die frühe und intensive Sprachförderung verlagert.
4. Veränderungen in der Kommunikations- und Mediennutzung:
Die vermehrte Nutzung digitaler Medien und veränderte Kommunikationsgewohnheiten können Auswirkungen auf den Sprachgebrauch und die Sprachentwicklung der Kinder haben – sowohl positiv als auch negativ.
5. Qualitätsentwicklung in der Sprachförderung:
Insgesamt zeigt sich auch eine Verbesserung der Qualitätsstandards und Professionalisierung in der sprachlichen Bildung und Förderung in Kitas, wodurch Förderangebote zielgerichteter und wirksamer geworden sind.
Unser Eindruck: Die Entwicklung der Sprachkompetenz wird verstärkt auf die Kindertagesstätte übertragen, da die Kinder, abzüglich der Schlafzeiten, mehr Zeit in der Kita verbringen als zu Hause.
3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Sprachkompetenz der Kita-Kinder zu fördern und zu stärken?
Der Magistrat sieht verschiedene Möglichkeiten, die Sprachkompetenz der Kinder in Kindertagesstätten weiter zu fördern und zu stärken (wie wir es bereits anbieten):
1. Höhere Personalausstattung für mehr Qualität
Derzeit bietet die Stadt Rosbach zusätzlich zu den vom Land Hessen bereitgestellten Personalstunden eine ergänzende Förderung von 10 Stunden an. Das bedeutet, dass jede Kindertagesstätte zusätzliche 10 Personalstunden speziell für die Sprachförderung erhält. Bezogen auf jedes einzelne Kind erscheint der Umfang zwar gering, jedoch wird dieses Kontingent als Zusatzangebot für besondere Aktionen innerhalb der Woche genutzt, da die alltagsintegrierte Sprachförderung bereits kontinuierlich als Basisförderung erfolgt.
2. Frühzeitige und systematische Sprachstandserhebung:
Durch regelmäßige und strukturierte Beobachtungen sowie Tests kann der Sprachstand der Kinder frühzeitig erfasst werden, um gezielte Fördermaßnahmen einzuleiten.
3. Qualifizierte Fachkräfte und Fortbildungen:
Die stetige Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte im Bereich Sprachförderung und interkulturelle Kompetenz ist ein wichtiger Baustein.
4. Kooperation mit Grundschulen und Sprachfachkräften:
Enge Zusammenarbeit mit Grundschulen, Sprachtherapeuten und weiteren Experten, um Übergänge zu erleichtern und passende Förderangebote bereitzustellen.
5. Sprachreiche Umgebung schaffen:
Gestaltung einer anregenden und sprachfördernden Atmosphäre in der Kita, z. B. durch Vorlesen, Erzählkreise, sprachliche Spiele und altersgerechte Materialien.
6. Digitale Medien gezielt nutzen:
Einsatz von altersgerechten digitalen Angeboten zur Sprachförderung, wobei der Fokus auf interaktives und kommunikatives Lernen gelegt wird.
4. Wie werden Eltern/Erziehungsberechtigte in diesen Prozess eingebunden?
Eltern werden in den Prozess der Sprachstandserfassung oft einbezogen, um ein umfassendes Bild der sprachlichen Fähigkeiten zu erhalten. Zudem arbeiten pädagogische Fachkräfte eng mit Sprachfachkräften (z. B. Logopäden) zusammen.
Derzeit sind wir darauf angewiesen, bei Elterngesprächen auf Fachkräfte zurückzugreifen, die über Kenntnisse weiterer Sprachen verfügen (entweder als Muttersprache oder durch entsprechende Schulung), um als Dolmetscher oder Übersetzer zu unterstützen. Die Gespräche werden in vereinfachter und leicht verständlicher Form geführt.
- Tür- und Angelgespräche,
- Entwicklungsgespräche,
- Gespräche mit Eltern nach Bedarf und Beobachtung,
- Elternbeirat,
- Elternbriefe zur Sensibilisierung und Dokumentation
| 15. | Anfrage der Fraktion SPD vom 11.10.2025, Schwimmbad Rodheim |
1. Haben die Anpassungen der Gebührenordnung zu einem messbar veränderten Nachfrageverhalten geführt?
Nein, die Besucherzahlen (in 2024: ca. 35.000 Besucher; in 2025: knapp 38.000 Besucher) lassen keine Rückschlüsse auf eine veränderte Nachfrage zu.
2. Liegen belastbare Zahlen vor, wie stark das Rodheimer Schwimmbad von Jugendlichen aus anderen Gemeinden frequentiert wird?
Nein, da keine entsprechende Abfrage erfolgte, kann hierüber keine Aussage getroffen werden.
3. Konnten hier – auch wenn nicht quantifizierbar – Veränderungen gegenüber dem Vorjahr beobachtet werden?
Da keinerlei explizite Abfragen erfolgten, können entsprechende Veränderungen nicht belastbar bestätigt werden.
4. Haben sich die Änderungen bei den Eingangskontrollen bewährt?
Eingangskontrollen im eigentlichen Sinn wurden nicht durchgeführt. An Tagen mit hoher Besucherfrequenz wurde aufgrund der Anfangsschwierigkeiten mit dem neuen EC-Automat und dem Einlasssystem eine zusätzliche Arbeitskraft am Eingang eingesetzt, die gleichzeitig eine Kontrollfunktion ausübte. Dies hat sich absolut bewährt, da hierdurch weniger Betrug durch z. B. Übersteigen des Drehkreuzes oder Kauf von günstigeren Jugendlichentickets durch Erwachsene möglich war.
5. Zeigen sich weiterhin Versäumnisse bei der Badeaufsichtspflicht durch Erziehungs- bzw. Aufsichtspersonen?
Durch die Eingangskontrollen konnte die Problematik schon im Vorfeld stark begrenzt werden. So wurde tatsächlich keine nennenswerte Anzahl an Pflichtverletzungen während des Badebetriebs wahrgenommen.
16. | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Negative Auswirkungen beim Bau von Windkraftanlagen im Windpark Winterstein |
| - | Wie viele Kubikmeter Aushub (Erde oder Steinmaterial) mit welchem geschätzten Gesamtgewicht fallen voraussichtlich bei den Vorbereitungen für das Errichten des Fundaments für das Windrad auf dem Gebiet der Stadt Rosbach v. d. Höhe in dem „Windpark Winterstein“ an? |
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| Bei der Herstellung der Flächen für die Windkraftanlage auf dem Gebiet der Stadt Rosbach fallen etwa 11.000 m³ Erdreich. Neben dem Fundamentaushub ist hier auch die Herstellung des Planums für Kran-, Lager und Montageflächen beinhaltet. Gleichzeitig werden etwa 3.000 m³ Erdreich an der Windkraftanlage eingebaut. |
| - | Was soll nach Information des Magistrats mit dem Aushub geschehen |
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| (z. B. Transport an welchen Ort zur endgültigen Lagerung oder für ein erneutes Auffüllen nach 20 Jahren bei dem beabsichtigten vollständigen Wiederherstellen des jetzigen Zustands)? |
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| Erdreich wird teilweise am gleichen Standort, andernfalls an den übrigen Standorten und für die Zuwegung verwendet. Windparkübergreifend wird eine neutrale Massenbilanz angestrebt. Darauf ist die Planung bereits ausgerichtet. Es soll kein vor Ort gewonnenes Erdreich in nennenswertem Umfang entsorgt werden. |
| - | Ist dem Magistrat bekannt, ob wegen der einseitigen Belastungen auf Gebiet der Stadt Rosbach durch Transporte bei dem Bau der anderen 16 Windräder von erheblichen Abweichungen dieser Einschätzungen auszugehen ist? Falls ja, welche sind dies? |
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| Für die externe Zuwegung über den Hühnerpfad wird eine eigenständige, neutrale Massenbilanz angefertigt, da die Zuwegung vor der Herstellung der WEA-Standorte hergestellt werden soll. Auch hierfür soll kein Boden in nennenswertem Umfang entsorgt werden. |
| - | Von welcher Fläche an Waldrodung und wo auf Gebiet der Stadt Rosbach geht der Magistrat ohne die unmittelbare Möglichkeit von Wiederaufforstung oder Waldverjüngung aus nach dem Windradbau und bei den Transporten u. a. auch wie langer Rotorblätter? |
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| Zusätzlich zu den eigentlichen Windradstandorten im Bereich Saukopf beträgt die Eingriffsfläche entlang der Zuwegung ca. 3 ha. In dieser Fläche sind auch die bereits bestehenden Wege und Böschungen enthalten. |
| 17. | Anfrage der Fraktion FDP vom 29.08.2025, Elektrifizieren der Bahnstrecke von Friedberg nach Friedrichsdorf |
Die Deutsche Bahn hat uns am 19.09. folgende Rückmeldung gegeben:
Die Deutsche Bahn (DB) prüft derzeit in technischer wie wirtschaftlicher Hinsicht die Elektrifizierung der Strecke Friedberg–Friedrichsdorf. Ziel dabei ist, die Resilienz und betriebliche Flexibilität des Netzes für unsere Fahrgäste zu erhöhen. Vor dem Hintergrund verstärkter Bautätigkeiten, insbesondere bei einer Realisierung des viergleisigen Ausbaus der S6 zwischen Bad-Vilbel und Friedberg, wäre eine zusätzliche, umleitungsfähige Verbindung zwischen Friedberg und Frankfurt nützlich. Eine Entscheidung über die Umsetzung der Elektrifizierung ist bislang nicht getroffen.
Sofern die Strecke elektrifiziert wird, wird die DB vor dem Hintergrund der anstehenden Bauarbeiten zum viergleisigen Ausbau zwischen Bad Vilbel und Friedberg das Betriebskonzept im Umleitungsfall frühzeitig mit dem zuständigen Aufgabenträger Rhein-Main-Verkehrsverbund abstimmen.
Beachten Sie bitte, dass Umleitungsmöglichkeiten zwar in einzelnen Bauphasen, nicht aber während der gesamten veranschlagten Bauzeit notwendig sein werden. Den Bürgern und Gemeinden entlang der Strecke wird auch während des Umleitungsverkehrs ein SPNV-Angebot zur Verfügung stehen.
Wie Ihnen bekannt, steigert sich in Kürze die Kapazität der Strecke durch den neuen Kreuzungsbahnhof Rodheim vor der Höhe. Ein leistungsfähiger ÖPNV in der Region wird damit unterstützt
Rosbach v. d. Höhe, den 25.11.2025
| Katharina Hantl | Julia Ziegeler |
| Vorsitz | Schriftführung |