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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 22. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Ober-Rosbach

Sitzungstermin:

Dienstag, 26.08.2025, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Wasserburg, Haingraben 17, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

21:30 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Christian Lamping - FWG

Mitglieder

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Walter Horz - STIMME

Magistrat

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Verwaltung

Herr Denis Grosch -

Gäste

Herr Ottmar Lich -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Kadir Boyaci - CDU

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

4

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d. Höhe

OR/30 Außenbereichssatzung "Harbmühle", Ober-Rosbach

hier:

1. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages

2. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

5

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Der Ortsvorsteher, Herr Lamping, eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass das Gremium beschlusssfähig ist. Die Sitzung findet gemeinsam mit der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschuss statt.

2.

Genehmigung des Protokolls

Es liegt kein Protokoll zur Genehmigung vor.

3.

Mitteilungen

4.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d. Höhe

OR/30 Außenbereichssatzung "Harbmühle", Ober-Rosbach

hier:

1. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages

2. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Herr Lich vom Planungsbüro StädtebauLich GmbH stellt den Sachverhalt vor. Anschließend eröffnet Herr Horz die Fragerunde.

Herr Lamping fragt, was mit der von Herr Lich erwähnten interkommunalen Zusammenarbeit gemeint ist.

Herr Maar erläutert, dass keine kommunale Anlage entsteht, sondern ein Bauunternehmen Arbeiten für Friedrichsdorf und Rosbach übernimmt. Böden werden bereits in Rosbach an der Dickmühle gelagert und dort weiterverarbeitet. Er ergänzt, dass die bestehenden Betriebe an der Harbmühle bleiben. Die Fläche Pabst wurde in den letzten Jahren anders genutzt. Das Erdzwischenlager bietet sich dort aufgrund der vorhandenen Nutzungen und verkehrlich günstigen Lage an.

Herr Lamping erkundigt sich nach Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes zur maximalen Lagergröße.

Herr Lich erklärt, dass die Größe am Bedarf von Friedrichsdorf und Rosbach orientiert wird.

Auf die Nachfrage zur Gebäudegröße heißt es, es handele sich um offene Hallen. Zudem gibt die Außenbereichssatzung durch ihre Festsetzungen einen maximalen Versiegelungsgrad vor. Herr Gerlach fragt nach Plänen/Skizzen und ob die Untere Naturschutzbehörde (UNB) beteiligt ist.

Herr Lich bestätigt die Beteiligung der UNB im Offenlageverfahren.

Auf die Frage nach der Trennung von Wohnen und Gewerbe stellt er klar, dass dies über separate Bauanträge läuft. Stellungnahmen erfolgen von Magistrat, Wetteraukreis und UNB. Ein Grünstreifen mit Bachlauf und Bepflanzung bleibt erhalten.

Herr Müller fragt nach der maximalen Hallengröße.

Herr Grosch verweist auf GRZ und GFZ, die in der Außenbereichssatzung festgesetzt sind. Er erklärt, dass dort eine Hausmeisterwohnung zur Überwachung des Betriebsgeländes möglich ist.

Zur Frage nach belasteten Böden stellt Herr Lich klar, dass kontaminierte Böden entsorgt wer-den müssen und nicht zwischengelagert werden dürfen; dafür sei eine Erlaubnis des RP nötig.

Frau Bergmann fragt nach, ob eine getrennte Satzungen für die Wohnhäuser und das geplante Gewerbe möglich ist..

Herr Lich verneint dies und erklärt, dass alle Vorhaben über Baugenehmigungsverfahren laufen und hier nochmal geprüft werden müssen.

Herr Grosch und Herr Lich stellen klar, dass keine zusätzlichen Gebäude entstehen, höchstens ein kleiner Anbau bzw. eine weitere Wohneinheit je bestehendem Wohnhaus.

Frau Sommermeyer fragt nach, ob bestehende Gewächshäuser abgerissen werden und wie eine mögliche Neubebauung aussehen kann. Herr Lich nennt als Folgenutzung etwa Lagerflächen. Auf die Frage nach offenen oder geschlossenen Hallen erläutert er: Lagerung erfolgt offen, Büroflächen geschlossen. Der endgültige Entwurf muss abgewartet werden; die Nutzung muss außenbereichsverträglich sein.

Herr Lingnau fragt, ob die Stadt durch den Wetteraukreis im Baugenehmigungsverfahren überstimmt werden kann.

Herr Lich erklärt, dass dies nur bei rechtswidrigen Entscheidungen der Stadt möglich ist.

Herr Lamping fragt, ob die zu lagernde Erde aus privaten oder öffentlichen Bauvorhaben kommt. Herr Lich erklärt, dass beides möglich ist.

Frau Bergmann erkundigt sich, ob mit erhöhtem Schwerlastverkehr zu rechnen ist.

Herr Grosch und Herr Maar bestätigen, dass es mehr Verkehr geben kann, abhängig von der Größe des Vorhabens. Fahrbewegungen finden aber schon jetzt in den Ortsgebieten statt zur Dickmühle.

Frau Sommermeyer fragt nach baurechtlichen Problemen auf der östlichen Seite des

Geltungsbereiches.

Herr Grosch berichtet, dass ein Gartenbaubetrieb noch nicht in den Abriss und Neubau von Gewächshäusern investiert, da das Baurecht fehlt. Außerdem kann die durch die Außenbe-reichssatzung ein Wohnhaus legalisiert werden.

Herr Müller fragt warum dieser Standort von dem Tiefbauunternehmen gewählt wurde.

Herr Maar verweist auf fehlende Erweiterungsmöglichkeiten im Gebiet Dickmühle, daher die Erweiterung an der Harbmühle.

Herr Lingenau fragt, ob alle betroffenen Eigentümer beteiligt sind.

Herr Grosch erklärt, dass alle Eigentümer den Antrag für die Aufstellung der Satzung gestellt haben

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1. Städtebaulicher Vertrag

Der Magistrat wird ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern der Grundstücke Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 7, Nr. 318/1, 318/3, Flur 8, Nr. 42/1, 42/3, 42/4 und 44 sowie dem Pächter einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 7, Flurstück-Nr. 318/3 im Geltungsbereich der aufzustellenden Außenbereichssatzung OR/30 „Harbmühle“ mit folgendem Inhalt abzuschließen:

Eckpunkte der Satzung gemäß Satzungsentwurf (Anlage 3):

Die Antragsteller übernehmen die Planungs-, Umlegungs-, Verwaltungs- und Erschließungskosten.

Der Ausbau der Einmündungen in die L3352 auf der östlichen Seite erfolgt auf Kosten der Eigentümer.

Der künftige Betreiber des geplanten Zwischenlagers für Böden verpflichtet sich die westlich der L 3352 gelegene Zufahrt (Flur 7, Flurstück 316/1+ Aufweitung) von der Einmündung in die L 3352 bis zur Zufahrt zum geplanten Zwischenlager auf seine Kosten in Abstimmung mit der Stadt auszubauen. Er übernimmt die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für das ausgebaute Teilstück ab Beginn der Bauarbeiten. Der Ausbau ist für Schwerlastverkehr auszulegen.

Nach dem erfolgten Ausbau erfolgt die kostenfreie Übertragung der benötigten Aufweitungsflächen auf die Stadt.

Zahlung eines Infrastrukturbeitrages für die Bereitstellung von KITA-Plätzen gemäß Berechnungsmodell Anlage 6, für zusätzlich errichtete Wohneinheiten, die aufgrund des Erlasses der Satzung ermöglicht werden.

Die Antragsteller verpflichten sich, über die Festsetzungen der Außenbereichssatzung hinaus, bei Neubauten durch den städtebaulichen Vertrag zu folgenden Vorgaben:

Flach geneigte Dächer bis einschließlich 7° Neigung sind in extensiver Form fachgerecht und dauerhaft zu begrünen.

Auf mindestens 30% der Dachflächen von Gebäuden sind Photovoltaikanlagen zu errichten. Wenn die Möglichkeit besteht ist der Strom in das Stromnetz einzuspeisen.

Befestigte Flächen sind in versickerungsfähiger Bauweise und mit hellen Materialien herzustellen.

Anfallendes Niederschlagswasser ist zu sammeln und als Brauchwasser z.B. für die Gartenbewässerung oder Toilettenspülung zu verwenden.

Die Außenbeleuchtung ist so zu installieren, dass die Beeinträchtigung insbesondere nachtaktiver Insekten vermieden wird.

2. Aufstellungsbeschluss

Es wird die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung OR/30 Außenbereichssatzung “Harbmühle“ in der Gemarkung Ober-Rosbach beschlossen. Der Geltungsbereich ist der im Anhang beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.

Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung sollen im Wesentlichen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Folgenutzung bzw. Umwidmung im Bereich der ehemaligen Gartenbaubetriebe Harbmühle geschaffen werden. Planziel ist es weiterhin das Baurecht für die Errichtung eines Zwischenlagers für Böden und Betriebsgebäude für ein ortsansässiges Tiefbauunternehmen zu schaffen.

Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 35 Abs 6 BauGB im Verfahren gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Der Ortsbeirat wurde zum TOP 4 der Sitzung ordnungsgemäß angehört.

5.

Verschiedenes

Herr Maar spricht das Thema der Container Stellplätze an der Kath. Kirche an. Es wird sich darauf geeinigt, dass diese an die Eisenkrain bzw. Total umgestellt werden sollen. Die Fläche an der katholischen Kirche soll als Parkplatz genutzt werden.

Herr Lamping schließt die Sitzung um 21:30 Uhr.

Rosbach v. d. Höhe, den 02.09.2025

Christian Lamping

Ricarda Gund

Vorsitz

Schriftführung