hier: Vollsperrung eines Teilstücks der Bäckergasse
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Arbeiten an der Versorgungsleitung wird es erforderlich die Bäckergasse Höhe Hausnummer 10 vom 07.12.2022 bis voraussichtlich 12.12.2022 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Bäckergasse bleibt aus der Richtung „Taunusblick“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 02.12.2022