hier: Vollsperrung in der Lindenstraße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Kranstellung wird es erforderlich die Lindenstraße Höhe der Kurt-Schumacher-Straße 67 am 11.12.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Lindenstraße bleibt aus Richtung Göllingsweg bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Rosbach v. d. Höhe, den 27.11.2024