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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Vollsperrung in der Lindenstraße

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund einer Kranstellung wird es erforderlich die Lindenstraße Höhe der Kurt-Schumacher-Straße 67 am 11.12.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Die Lindenstraße bleibt aus Richtung Göllingsweg bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Rosbach v. d. Höhe, den 27.11.2024

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister