| Sitzungstermin: | Donnerstag, 24.11.2022, 20:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:46 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Mitglieder
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
| Frau Katharina Schäfer - CDU | Vertretung für: Herrn Harry Paduch |
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Christoph Käding - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Stadtverordnete/r
Herr Rainer Schaub - FWG
Verwaltung
Herr Nils Altvater -
Frau Sabrina Kauf -
Frau Jana Pitzek -
Mitglieder
| Herr Harry Paduch - CDU | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen |
| 3.1 | Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.09.2022 |
| 4 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe Bebauungsplan OR/28 "In der Preul" - Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag mit der Werner Wohnbau GmbH & Co. KG - |
| 5 | Arbeitsmarktzulage für Beschäftigte der Stadt Rosbach v.d. Höhe in der Entgeltgruppe S 8a TVöD - Wiedervorlage - |
| 6 | Herrenlose Anliegerstraße Ringstraße - Der TOP wird zurückgestellt, die Angelegenheit ist noch nicht beratungsreif - |
| 7 | Verschiedenes |
Öffentlicher Teil:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Beschluss:
Herr Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Beschluss:
Das Protokoll der 15. Sitzung liegt aufgrund der kurzen Zeit zwischen den Ausschusssitzungen noch nicht zur Abstimmung vor.
| 3. | Mitteilungen |
Sachdarstellung:
Es wird direkt auf TOP 3.1 eingegangen.
| 3.1. | Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.09.2022 |
Sachdarstellung:
Frau Pitzek aus der Finanzverwaltung der Stadt führt kurz zur Vorlage aus.
Das geplante Jahresergebnis wurde deutlich übertroffen, es liegt bei etwa 2,7 Millionen Euro.
Herr Dr. Rathjens merkt positiv an, dass die kurzen Kommentare zu den Kostenstellen im Investitionsbericht sinnvoll seien und aus seiner Sicht zur Einordnung der Kosten beitragen.
| 4. | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe Bebauungsplan OR/28 "In der Preul"- Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag mit der Werner Wohnbau GmbH & Co. KG - |
Sachdarstellung:
Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage aus.
Es gibt keine Nachfragen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat, zum städtebaulichen Vertrag mit der Werner Wohnbau GmbH & Co. KG, Johann-Liesenberger-Straße 11/1, 78078 Niedereschach vom 16.07.2021, einen Nachtrag mit folgendem Inhalt abzuschließen:
Der Errichtung von 14 Wohneinheiten entsprechend dem geänderten Projektplan vom 26.10.2022 wird zugestimmt.
Für den Fall, dass diese Planung zur Ausführung kommt, ist ein zusätzlicher Infrastrukturbeitrag von 30.000,-- € zu zahlen und 1 weiterer Besucherparkplatz einzurichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.
| 5 . | Arbeitsmarktzulage für Beschäftigte der Stadt Rosbach v.d. Höhe in der Entgeltgruppe S 8a TVöD- Wiedervorlage - |
Sachdarstellung:
Bürgermeister Maar führt aus, dass die durch die Fraktionen eingereichten Fragebögen schriftlich beantwortet wurden und dem Ausschuss vorliegen.
Herr Egerter kündigt an, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen und FWG einzureichen und dass sich dieser inhaltliche an der Magistratsvorlage orientiert, jedoch die Zulage erst ab 01.01.2023 vorgesehen ist.
Herr Jacobi kündigt an, dass ein weiterer gemeinsamer Antrag seitens der Fraktionen FDP und STIMME eingereicht wird.
Herr Dr. Rathjens kündigt an, auch einen Antrag seitens der SPD einzureichen. Dieser sieht eine Zulage von pauschal 250 Euro für alle Beschäftigten der Entgeltgruppe S 8a ein.
Herr Käding führt zum gemeinsamen Antrag mit der Fraktion FDP aus. Er sagt, dass der Antrag das Ziel verfolgt, innovative Arbeitsplätze mit einem modernen Konzept zu unterstützen. Er betont die einheitliche Zulage aller Stufen innerhalb der Entgeltgruppe S 8a und führt aus, dass der Umfang einer befristeten Zulage in Höhe von 200,-€ leistbar sei. Zudem bat Herr Käding um die Fortführung des städtischen Kita-Konzepts zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderer Kommunen.
Herr Lingnau führt aus, dass sich die Vergütungsstruktur in der Region nachhaltig ändern wird und dass die Entgeltgruppe S 8b gegenüber der Stufe S 8a auch in direkter kommunaler Nachbarschaft immer dominanter wird.
Herr Lamping führt aus, dass die Ausführungen von Herrn Kurth in der Sitzung vom 03. November inhaltlich grundsätzlich schlüssig waren, er eine Höhergruppierung jedoch einer pauschalen Zulage vorzieht, um die Entwicklung der Gehaltsstruktur zukunftsfähig aufzustellen. Er weist ebenfalls darauf hin, dass das Wettbieten mit anderen Kommunen nicht zielführend sei und hier gegebenenfalls das Land als Gesetzgeber mit einbezogen werden sollte.
Herr Jacobi fragt, wie sich nun wohl Kommunen verhalten, die bereits die Stufe S 8b eingeführt haben. Er hinterfragt zudem die Differenz zwischen den Stufen in den Entgeltgruppen durch die Höhergruppierung. Von einer pauschalen Zulage würden alle betroffenen Beschäftigten gleichermaßen profitieren.
Herr Egerter weist auf die Unterschiede zwischen einer Höhergruppierung und einer befristeten Pauschale hin und führt aus, dass aus seiner Sicht die Höhergruppierung langfristig sinnvoller sei.
Herr Dr. Rathjens führt aus, dass Wertschätzung grundsätzlich gegenüber allen Arbeitnehmern gilt. Er weist zudem darauf hin, dass die Höhergruppierung mit geltenden Tarifverträgen kollidieren würde, dass Tariferhöhungen Sache der Tarifverbände sei und eine Arbeitszulage demnach die bessere Alternative sei. Diese solle fair auf alle Stufen der Entgeltgruppe S 8a verteilt sein und für alle 250 Euro betragen.
Die Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen und FWG reichen, wie auch die Fraktionen FDP und STIMME, die zwei gemeinsamen Anträge im Haupt- und Finanzausschuss ein. Der Antrag der SPD wird in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06. Dezember eingebracht.
Beschlussvorschlag:
| 1. | Die Stadt Rosbach zahlt allen Beschäftigten, die nach der Anlage Entgeltordnung Teil B XXIV. (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) nach Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE eingruppiert sind, eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gemäß dem Präsidiumsbeschluss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) vom Juni 2022. |
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| Die Zulage wird unter folgenden Rahmenbedingungen gewährt: |
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| Die Zulage wird rückwirkend ab 01.10.2022 gewährt. |
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| Die Zulage berechnet sich wie folgt: |
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| Die Höhe der Zulage ergibt sich aus der Differenz des stufengleichen Tabellenentgelts zwischen der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE und der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE. Maßgeblich ist die Entgelttabelle gemäß Anlage C zum TVöD-VKA in der seit 01.04.2022 geltenden Fassung (siehe beigefügte Anlage). Für Beschäftigte, die sich in der Stufe 6 als individuelle Endstufe befinden, ermittelt sich die Höhe der Zulage aus der Differenz zwischen der Entgeltgruppe S 8a/Stufe 6 TVöD-SuE und der Entgeltgruppe S 8b/Stufe 6 TVöD-SuE. |
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| Grundlage ist die individuelle Stufenzuordnung der Beschäftigten der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE am Stichtag 01.10.2022. |
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| Für nach dem 01.10.2022 neu eingestellte Beschäftigte gilt die Stufenzuordnung am Tag der Einstellung als Berechnungsgrundlage. |
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| Stufensteigerungen während der Zeit der Gewährung der Zulage wirken sich auf die Höhe der Zulage aus. In diesem Fall wird die Zulage in gleicher Art und Weise neu berechnet. |
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| Die Zulage berechnet sich ratierlich zur jeweiligen vereinbarten individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im jeweiligen Zahlmonat. |
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| Die Gewährung der Zulage ist nicht als tarifliche Höhergruppierung anzusehen und hat keinen Einfluss auf im Einzelfall ggfs. bestehende Strukturausgleiche, Besitzstände oder Garantiebeträge. |
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| Die Zulage wird mit dem Ziel der unbefristeten Höhergruppierung zunächst befristet bis zum 30.06.2024 gewährt. |
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| Sollte es bis zur unbefristeten Höhergruppierung zu tariflichen Entgeltsteigerungen kommen, ist für die Berechnung der Differenz des Tabellenentgelts zwischen der Entgeltgruppe S 8a und S 8b TVöD-SuE ab diesem Zeitpunkt die dann geltende Entgelttabelle gemäß Anlage C zum TVöD-VKA maßgeblich. |
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| Für die derzeit bereits laufenden Altersteilzeitfälle in der aktiven Phase und künftige Altersteilzeitfälle wird die Zulage -unter Anwendung TVFlexAZ- ebenfalls gewährt. |
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| Um Härtefälle innerhalb des Kindertagesstättenpersonals (betrifft Beschäftigte, die nicht nach S 8a TVöD-SuE bezahlt werden) auszugleichen wird die Verwaltung ermächtigt sachgerechte Zulagen zu vereinbaren. |
| 2. | Mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt eine Höhergruppierung der Beschäftigten der Entgeltgruppe S 8a in die Gruppe S 8b TVöD-SuE. Mit der Höhergruppierung, frühestens nach Genehmigung des Haushaltes 2023, entfällt die Arbeitsmarktzulage. |
Änderungsantrag CDU, Bündnis90/Die Grünen, FWG:
Der Beschlussvorschlag zu 1 wird wie folgt geändert:
Die Zulage wird ab dem 01.01.2023 gewährt.
Änderungsantrag FDP + STIMME:
1. Die Stadt zahlt allen Beschäftigten, die nach der Anlage Entgeltordnung Teil B XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVÖD_KAV) nach Entgeltgruppe S 8a TVÖD-SuE eingruppiert sind, eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gemäß dem Präsidiumsbeschluss des Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV) vom Juni 2022.
Die Zulage wird am dem 01. Januar 2023 gewährt.
Die Zulage wird in Form eines Festbetrags in Höhe von monatlich 200,--€ gewährt.
Die Zulage berechnet sich ratierlich zur jeweiligen vereinbarten individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im jeweiligen Zahlmonat.
Die Zulage wird für eine Dauer von mindestens fünf Jahren (31. Dezember 2027) gewährt.
Die Verwaltung evaluiert zum jeweiligen Jahresende die Maßnahme und legt das Ergebnis den Gremien vor.
In den Haushalten sind die erforderlichen Mittel einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Änderungsantrag CDU, Bündnis90/Die Grünen, FWG:
4x ja; 3x nein – angenommen.
Änderungsantrag FDP + STIMME:
2x ja; 4x nein; 1 Enthaltung – abgelehnt.
| 6. | Herrenlose Anliegerstraße Ringstraße- Der TOP wird zurückgestellt, die Angelegenheit ist noch nicht beratungsreif - |
Beschluss:
Der TOP wird zurückgestellt, die Angelegenheit ist noch nicht beratungsreif.
| 7. | Verschiedenes |
Sachdarstellung:
Keine Ausführungen.
Herr Dr. Rathjens schließt die Sitzung um 20:46 Uhr.
Rosbach v. d. Höhe, den 01.12.2022
Dr. Hans-Peter Rathjens Nils Altvater
Vorsitz Schriftführung