hier: Vollsperrung des Wirtschaftsweges zur Rosenkranzheckenbrücke
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Arbeiten an der Fahrbahn wird es erforderlich, den Wirtschaftsweg zur Rosenkranzheckenbrücke im Einmündungsbereich zum Schlitterweg vom 26.01.2024 bis voraussichtlich16.02.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Der Schlitterweg bleibt bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar. Der Parkplatz an der Rosenkranzheckenbrücke bleibt aus Richtung der Taunusstraße befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 30.01.2024