Aufgrund des § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe in ihrer Sitzung am 27.01.2026 die Jahresrechnung 2017 der Stadt Rosbach vor der Höhe für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen hat.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
| 1. | dem Magistrat die Entlastung gem. § 114 HGO für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 zu erteilen. |
| 2. | die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 100 HGO in Höhe von insgesamt 3.229,48 € zu genehmigen. |
Gemäß § 114 Abs. 2 HGO ist die Jahresrechnung 2017 inklusive Rechenschaftsbericht ab sofort für mindestens 1 Jahr im Internet auf der städtischen Homepage (https://www.rosbach-hessen.de/stadt-politik/uebersicht/haushalt-finanzen/) einsehbar.
Rosbach v.d. Höhe, den 28.01.2026