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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen hier: Vollsperrung in der Metzgergasse Höhe der Hausnummer 1

hier: Vollsperrung in der Metzgergasse Höhe der Hausnummer 1

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund von Arbeiten an der Versorgungsleitung wird es erforderlich die Metzgergasse Höhe der Hausnummer 1 vom 13.12.2023 bis zum 22.12.2023 für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Die Nutzung für den Fußgängerverkehr wird ermöglicht.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 12.12.2023

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister