| Sitzungstermin: | Dienstag, 21.11.2023, 20:05 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:20 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Rainer Schaub - FWG
Mitglieder
Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Joachim Höhler - CDU
Frau Katharina Schäfer - CDU
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Jens Christopher Jacobi - FDP
Frau Elke Sommermeyer - FDP
Herr Gerald Harff - FWG
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Christian Lamping - FWG
Frau Claudia Hetjes - SPD
Herr Peter Kopp - SPD
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Walter Horz - STIMME
Herr Christoph Käding - STIMME
Herr Andreas Kunkel - STIMME
Frau Andrea Overhage - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME
Verwaltung
Frau Julia Ziegeler -
Vorsitz
| Frau Katharina Hantl - CDU | entschuldigt |
Mitglieder
| Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | entschuldigt |
| Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | entschuldigt |
| Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU | entschuldigt |
| Herr Roman Lack - CDU | entschuldigt |
| Herr Heiko Müller - CDU | entschuldigt |
| Herr Walter Soff - FWG | entschuldigt |
| Herr Dieter Kurth - STIMME | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen 21.11.2023 |
| 3.1 | Jugendarbeit RosbachJahresbericht 2022 |
| 3.2 | Stürzelheimer Straße 33 - Errichtung Flüchtlingsunterkünfte |
| 4 | Kleine Anfragen 21.11.2023 |
| 5 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der HöheStädtebauliches Entwicklungskonzept Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim-Wiedervorlage- |
| 6 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der HöheEntwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum", Rodheim 1. Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2012 2. Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) 3. Aufstellung des Bebauungsplans RH "Am Belgesbaum" - 1. Bauabschnitt 4. Anordnung der Baulandumlegung 1. Bauabschnitt-Wiedervorlage- |
| 7 | Errichtung Flüchtlingsnotunterkünfte Waldstraße - Grundsatzentscheidungen zur baulichen Umsetzung |
| 8 | Bahnhof Rodheim v. d. Höhe - Sanierung und Umbau / Grundsatzbeschluss für den Haushalt 2024 |
| 9 | Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2024 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung |
| 10 | Terminfestlegung für die Direktwahl des/der Bürgermeister/in 2024 |
| 11 | Antrag der Fraktion FWG vom 12.11.2023 Touristisches Entwicklungskonzept |
| 12 | Antrag der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Bezahlbarer Wohnungsraum: 1. Bauabschnitt "Am Belgesbaum" |
| 13 | Anfrage der Fraktion FDP vom 04.11.2023 Wiederholte Überschwemmungen im Stadtgebiet |
| 14 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 10.11.2023 Stadtentwicklungskonzept - Monitoring |
| 15 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 10.11.2023 Vereinsförderung - Evaluierung |
| 16 | Anfrage der Fraktion CDU vom 12.11.2023 Status Quo Geruchsbelästigung im Bereich Bahnhof, Gewerbegebiet, Nieder-Rosbach |
| 17 | Anfrage der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Errichtung von Willkommensschilder |
| 18 | Anfrage der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Energie-Contracting |
| 19 | Anfrage der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Windpark Winterstein |
| 20 | Anfrage der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.H.: 1. Bauabschnitt "Am Belgesbaum" |
| 21 | Anfrage der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Entlohnung Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen JJ eV |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Schaub (FWG) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Herr Schaub stellt fest, dass mit Ladung vom 16.11.2023 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt der stellvertrende Stadtverordnetenvorsteher fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Das Protokoll der 25. Sitzung wird einstimmig angenommen.
| 3. | Mitteilungen 21.11.2023 |
Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:
Kläranlage Rosbach – Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Berechnung und Immissionsbetrachtung Gewässer "Rosbach"
Die Betriebskommission hat die Beauftragung der Ingenieurleistungen zur Erstellung der SMUSI-Berechnung KA Rosbach und die Immissionsbetrachtung des Gewässers „Rosbach“ in Höhe von 43.000,00 € brutto beschlossen.
Abbruchantrag Grundstück: Im Kleinfeldchen 2, Gemarkung Nieder-Rosbach, Abbruch eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Der Magistrat hat dem Antrag zum Abbruch eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Kleinfeldchen 2 zugestimmt.
Bauantrag Grundstück: Haingraben 23, Gemarkung Nieder-Rosbach, Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Teilabriss Scheune und Neubau der Scheunenwand
Der Magistrat hat dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, dem Teilabriss einer Scheune und dem Neubau der Scheunenwand im Haingraben 23 zugestimmt.
Bauantrag Grundstück: Grüner Weg 8, Gemarkung Ober-Rosbach, Vorhaben: Bauliche Änderung an einem Einfamilienhaus, Errichtung von 4 Wohneinheiten
Dem Bauantrag, bzgl. der baulichen Änderung an einem Einfamilienhaus und der Errichtung von 4 Wohneinheiten, im Grünen Weg 8 wurde zugestimmt.
Der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung, bzgl. der Erweiterung der Zufahrtsbreite auf insgesamt 15,00 m, wurde in diesem begründeten Einzelfall gewährt.
Bauantrag Grundstück: Frankenstraße 24, Gemarkung Nieder-Rosbach, Vorhaben: Nutzungsänderung und Umbau Wohnhaus mit Gaststätte in Mehrfamilienwohnhaus
Der Nutzungsänderung und dem Umbau des Wohnhauses mit Gaststätte in der Frankenstraße 24 in ein Mehrfamilienwohnhaus wurde, vorbehaltlich der Zustimmung durch die untere Denkmalschutzbehörde, zugestimmt.
Schwimmbad Rodheim - Beauftragung Nachtrag Gewerk Malerarbeiten
Der Magistrat hat die Beauftragung des Nachtrages mit 32.000 € brutto für Mehrmassen im Gewerk Maler-, Putz- und Trockenbauarbeiten beschlossen.
Schwimmbad Rodheim - Beauftragung Nachtrag GalaBau Arbeiten
Der Magistrat hat die Beauftragung des Nachtrages mit 61.000,00 € brutto für GalaBauarbeiten der Firma Odenwäller beschlossen.
Flüchtlingsunterkunft Waldstraße - Beauftragung Herrichten Grundstück
Der Magistrat hat die Beauftragung mit 407.000,00 € brutto für das Herrichten des Grundstücks, Kanalbauarbeiten und Galabauarbeiten beschlossen.
Förderantrag Förderverein Kapersburgschule e.V. – Änderung Projektförderung 2023
Der Änderung des Projektes des Fördervereins Kapersburgschule e.V. im Rahmen der Projektförderung 2023 wurde zugestimmt. Der überschüssige Betrag von 600 € ist von dem Verein zurückzuzahlen.
Finanzwirtschaft: Aufnahme eines Investitionskredites für den Eigenbetrieb Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe
Zur Finanzierung investiver Maßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe ist von der Commerzbank AG ein Ratendarlehen in Höhe von 1.500.000 € zu folgenden Konditionen aufzunehmen:
- Laufzeit: 25 Jahre
- Zinsfestschreibung: 25 Jahre
- Zins: 3,69 %
Finanzwirtschaft: Aufnahme eines Investitionskredites für die Stadt Rosbach v. d. Höhe
Zur Finanzierung investiver Maßnahmen der Stadt ist von der Commerzbank AG ein Ratendarlehen in Höhe von 3.000.000 € zu folgenden Konditionen aufzunehmen:
- Laufzeit: 25 Jahre
- Zinsfestschreibung: 25 Jahre
- Zins: 3,70 %
Mietvertrag KITA "Am Kirschenberg", Verlängerung des Mietvertrages zum 31.08.2025
Das laut Mietvertrag am 30.06.2024 endende Mietverhältnis über die KITA „Am Kirschenberg“ wurde zu den bisherigen Konditionen einvernehmlich bis zum 31.08.2025 verlängert.
Anstelle der vertraglich vereinbarten Rückbauarbeiten der KITA-bedingten Aus- und Umbauten besteht die Möglichkeit mit dem Vermieter auf Verwaltungsebene eine Ausgleichszahlung zu vereinbaren.
Annahme eines neuen Stromangebots für das Jahr 2024
Es wurde beschlossen, das Angebot der OVAG vom 18.09.2023 anzunehmen und den Strom für die RLM-Lieferstellen über den Spotmarkt einzukaufen. Die Entscheidung über die SLP Lieferstellen wurde zurückgestellt.
Diakonie Dienstleistungen Wetterau gGmbH - Antrag auf Betriebskostenzuschuss
Der Antrag auf Betriebskostenzuschuss der Diakonie Dienstleistungen Wetterau gGmbH wurde abgelehnt.
Schließzeiten Kindertageseinrichtungen 2024/2025
Der Magistrat hat für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 folgende Schließungszeiten für die Kinderbetreuungseinrichtungen beschlossen:
Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rosbach schließen in den letzten drei Wochen der Sommerferien vom 05. August 2024 bis 23. August 2024 (Grundsatzbeschluss vom 31.08.2022).
Ein Notdienst, während der Sommerferien-Schließzeit, steht bei ausreichendem Bedarf in dringenden Fällen für 1 bis 6 jährige Kinder zur Verfügung.
Für die Teilnahme der Kinder wird eine Kaution in Höhe von 200 €/pro Familie erhoben.
Es gibt einen Desinfektionstag am 02. August 2024. Alle Einrichtungen haben an diesem Tag geschlossen. Ein Notdienst wird für diesen Tag nicht angeboten.
Jeder Einrichtung stehen im Jahre 2024 zwei Konzeptionstage zur Verfügung. Diese Termine werden einrichtungsintern in Absprache mit dem Elternbeirat festgelegt und rechtzeitig veröffentlicht.
Ebenso gibt es einen einrichtungsübergreifenden pädagogischen Tag am 21.05.2024. Dieser Termin wurde bereits dem Stadtelternbeirat bekannt gegeben. Ein Notdienst wird nicht angeboten.
An dem Tag der Personalversammlung schließen alle Kindertageseinrichtungen um 14:30 Uhr.
Für den Tag des Betriebsausflugs am 05.07.2024 wird kein Notdienst angeboten.
Zum Jahreswechsel 2024 / 2025 bleiben alle Einrichtungen vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 geschlossen. Erster Kita Tag ist der 02.01.2025. Ein Notdienst wird nicht angeboten.
Energie-Contracting
In der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses am 07. November wurden die Ergebnisse des Berichts zur Orientierungsberatung durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) vorgestellt. Grundsätzlich schätzen der Energieberater, welcher den Bericht erstellt hat, die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) sowie die dena zahlreiche Liegenschaften der Stadt Rosbach v. d. Höhe für Contractoren als potentiell interessant ein.
Die Verwaltung erarbeitet nun eine Gremienvorlage, auf Basis derer über den weiteren Prozess entschieden wird.
Schwimmbad - Erweiterung des Nichtraucher-Bereichs
Die Vorlage für die Anpassung der Haus- und Badeordnung für das Freischwimmbad Rodheim bezüglich einer Raucherecke wird am 29.11.2023 für die Magistratssitzung vorbereitet.
Bericht OZG
Der nächste Statusbericht über die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 18.01.2024 vorgestellt.
Derzeit ist die Umsetzung von verschiedenen Leistungen aus dem Modell „Einer für Alle“ (EfA) in Arbeit. Es werden für die Sachgebiete Baumanagement 1 und Bürgerservice (Standesamt) die Leistungen individualisiert, die dann unter anderem bereits bestehende OZG Leistungen ersetzen. Als nächster Schritt erfolgt die Bearbeitung von weiteren OZG Leistungen in den Sachgebieten Bürgerservice und Ordnungsamt.
Bericht Kompass
Die Übertragung der Ergebnisse der Rückmeldebögen mussten manuell in das von der Polizei zur Verfügung gestellten Auswertetool erfolgen. Zudem mussten noch die Daten, die mithilfe eines (anderen) Umfragetools, das auf der städtischen Homepage veröffentlicht war, ebenfalls manuell übertragen werden. Diese Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. In Abstimmung mit dem neuen SvO, Bodo Zeifang, und den übrigen Mitgliedern der AG KOMPASS erfolgt nun die Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse sowie die Planung der 2. Sicherheitskonferenz.
Quartalsbericht Finanzen
Aufgrund der derzeitigen Personalsituation in der Finanzverwaltung wird auf die Vorlage des Quartalsberichtes zum 30.09.2023 verzichtet. Der Quartalsbericht zum 31.12.2023 wird Ende Januar 2024/ Anfang Februar 2024 den Gremien vorgelegt. Die Berichtspflicht nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wird dadurch für das Haushaltsjahr 2023 trotzdem erfüllt. Vorgesehen ist die Vorlage von mindestens zwei Berichten im Haushaltsjahr, welche mit den Berichten zum 31.03.2023 und 30.06.2023 bereits erfüllt ist.
Friedhofsgebührensatzung und Friedhofssatzung
Zur ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation mussten zunächst noch die hierfür notwendigen Basisdaten aktualisiert bzw. überhaupt erfasst werden. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Software-Umstellung im Finanzwesen fehlt aktuell noch das Rechnungsergebnis für 2022. Zudem werden aktuell noch die Friedhofsflächen getrennt nach ihrer Funktion (Bestattungsart, Wegefläche, Vorhaltefläche etc.) aufgenommen. Der beauftragte Berater empfiehlt, nunmehr die Daten vom HH-Jahr 2023 in die Gebührenkalkulation mit einfließen zu lassen.
Es ist nun geplant, dass die Daten Anfang 2024 nach Feststellung der Rechnungsergebnisse vorgelegt werden. Im Anschluss daran erfolgt die Erarbeitung der neuen Satzungen in Abstimmung mit den politischen Gremien.
Wasserkonzept
Ursprünglich war angedacht bereits Ende 2023 ein Wasserkonzept für die Stadt Rosbach v.d.H. vorzulegen.
Da die zuständige Sachbearbeiterin aktuell in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit ist, verzögert sich die Erstellung des Konzeptes. Es wird damit gerechnet, dass es im Jahr 2024 vorgelegt werden kann.
Unvermutete Prüfung der Stadtkasse Rosbach v. d. Höhe
Am 23.10.2023 fand durch die Revision des Wetteraukreises eine unvermutete Kassenprüfung in den Räumlichkeiten des Rathauses statt. Der Prüfbericht des Wetteraukreises vom 10.11.2023 ging am 20.November 2023 ein. Die Prüfung hat ergeben, dass die im Tagesabschluss gebuchten Werte mit den Ist-Werten der Kontoauszüge übereinstimmen. Der in der Finanzbuchhaltung ausgewiesene liquide Zahlungsmittelbestand konnte unter Anwendung der direkten Finanzrechnung im Laufe der Kassenprüfung nachgewiesen werden. Die Kassenbestände von Zahlstellen in der Stadtverwaltung wurden in Strichproben kontrolliert. Die Kassen-Istbestände haben dabei mit den Kassen-Sollbeständen übereingestimmt. Der Prüfbericht enthält den Hinweis, die Auflistung der bestehenden Handkassen mit Stand vom 01.12.2022 noch zu aktualisieren. Ferner wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022 zur Kassenprüfung noch nicht aufgestellt war.
Kommunale Wärmeplanung – Fördermittelantrag
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative hat die Verwaltung am 11.08.2023 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Online-Antrag auf Förderung für das Projekt „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Rosbach v.d. Höhe“ gestellt.
Mit Schreiben vom 23.08.2023 wurde der Eingang des Förderantrages bestätigt. Es wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Bearbeitungsdauer sechs Monate betrage. Auf Grund des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes - 2 BvF 1/22 – vom 15.11.2023 betreffend des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 hat die Verwaltung nochmals beim Fördermittelgeber nachgefragt, ob dies Auswirkungen auf den Antrag hat. Der Stadt Rosbach v. d. Höhe wurde mitgeteilt, dass derzeit nicht absehbar sei, wie mit bereits gestellten Anträgen verfahren werde. Es sei derzeit alles noch offen.
Haushalt 2024
Der Bürgermeister berichtet, dass der Haushalt diesesJahr aufgrund von Problemen mit Datev undpersonellen Einschränkungen nicht mehr eingebracht werden könne.
Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 07.11.2023 getagt hat.
Folgende Punkte wurden behandelt:
| - | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Städtebauliches Entwicklungskonzept Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim |
| - | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum", Rodheim 1. Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2012 2. Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) 3. Aufstellung des Bebauungsplans RH "Am Belgesbaum" - 1. Bauabschnitt 4. Anordnung der Baulandumlegung 1. Bauabschnitt – |
| - | Errichtung Flüchtlingsnotunterkünfte Waldstraße - Grundsatzentscheidungen zur baulichen Umsetzung |
| - | Bahnhof Rodheim v. d. Höhe - Sanierung und Umbau / Grundsatzbeschluss für den Haushalt 2024 |
Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 07.11.2023 getagt hat.
Folgende Punkte wurden behandelt:
| - | Mitteilung: Grundhafte Sanierung Feuerwehrhaus Rosbach - Sachstandsbericht |
| - | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Städtebauliches Entwicklungskonzept Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim – |
| - | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum", Rodheim 1. Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2012 2. Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) 3. Aufstellung des Bebauungsplans RH "Am Belgesbaum" - 1. Bauabschnitt 4. Anordnung der Baulandumlegung 1. Bauabschnitt -Wiedervorlage- |
| - | Energie-Contracting: Ergebnisbericht der Orientierungsberatung + weiterer Prozess |
| - | Grundsatzbeschluss Altes Rathaus |
| 3.1. | Jugendarbeit Rosbach Jahresbericht 2022 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/556 wird verwiesen.
Der Jahresbericht 2022 zu den beiden Jugendhäusern in Rosbach und Rodheim des beauftragten Trägers Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. wird hiermit zur Kenntnis gegeben.
| 3.2. | Stürzelheimer Straße 33 - Errichtung Flüchtlingsunterkünfte |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Vorlagenbezeichnung MV/2023/559 wird verwiesen.
Mit Beschluss vom 20.06.2023 STVV (GRV/2023/550) wurde die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf dem Grundstück Stürzelheimer Straße 33 beschlossen.
Im betroffenen Grundstück befindet sich ein MW-Kanal DN 800, ein MW-Kanal DN 400, sowie eine Grabenverrohrung zum Riedgraben DN 250.
Der Neubau ist mit ausreichendem Abstand zum vorhandenen Kanal DN 800 zu errichten, eine Überbauung ist nicht zulässig.
Die Kanäle DN 400 und DN 250 sind außerhalb des Grundstückes zu verlegen.
Für die Verlegung der Kanäle sind, bei einem Kostenansatz von rund 1.800 € netto pro Meter zuzüglich Planungskosten, Mittel in Höhe von rund 520.000 € brutto bereitzustellen.
Eine Übersicht, sowie Kostenschätzung sind beigefügt.
(Anlagen)
Die Zuwegung zum Grundstück Stürzelheimer Straße 33 hat lediglich eine Breite von 2,70 m – 2,90 m. Die Verwaltung hat versucht, einen Grundstücksstreifen vom angrenzenden Grundstück Riedstraße 24 für die Verbreiterung der Zufahrt zu erwerben, das ist leider nicht gelungen.
Fazit:
Aufgrund der zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von rund 520.000 € ist eine wirtschaftliche Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf dem Grundstück Stürzelheimer Straße 33 nicht zu erzielen, ein alternatives Baugrundstück wird seitens der Verwaltung ermittelt und den Gremien zur Beschlussänderung vorgelegt.
| 4. | Kleine Anfragen 21.11.2023 |
Es liegt eine kleine Anfrage bezüglich des Ärzte- und Gesundheitszentrum in Ober-Rosbach vor.
Kleine Anfrage der Fraktion SPD vom 21.11.2023 in der Stadtverordnetenversammlung am 21.11.2023
Die Beantwortung liegt schriftlich vor.
Welche Auswirkungen hat die Insolvenz der IWG-Gruppe auf die Realisierung des geplanten Ärzte- und Gesundheitszentrums in Ober-Rosbach und welches weitere Vorgehen favorisiert der Magistrat? Wie hoch sind die bisher aufgelaufenen Kosten für die Stadt?
Bereits am 19.09. teilte der Magistrat in der Stadtverordnetenversammlung mit, dass das Ärzte- und Gesundheitszentrum in Ober-Rosbach und Rodheim nicht durch die IWG-Gruppe realisiert werden kann. Am 05.09. wurde die Stadtverwaltung unterrichtet, dass die IWG-Gruppe nicht in der Lage ist, das Vorhaben durch eine seitens der IWG Medical Real Estate AG zu kapitalisierenden Objektgesellschaft zu verwirklichen.
Bereits in der Beantwortung der Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09. hatte der Magistrat mitgeteilt, dass nun ein neuer Partner gesucht wird, der das Projekt übernimmt und realisiert. Die Stadtverwaltung befindet sich in Gesprächen mit potenziellen Investoren. Sobald hier ein Ergebnis vorliegt, werden die politischen Gremien informiert.
An die IWG-Gruppe wurde 14.875 € für die Machbarkeitsstudie eines Ärzte- und Gesundheitszentrums in Ober-Rosbach und Rodheim ausgezahlt. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Fortführung des Projektes.
| 5. | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Städtebauliches Entwicklungskonzept Baugebiet "Am Belgesbaum", Rodheim -Wiedervorlage- |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/646 wird verwiesen.
Das Thema wurde am 07.11.2023 in den Ausschüssen behandelt.
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Schaub, Herr Hans-Otto Jacobi, Frau Nöchel-Jacobi sowie Jens Jacobi verlassen wegen Befangenheit den Saal.
Die Sitzungsleitung übernimmt der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Käding.
Beschluss:
| 1. | Das städtebauliche Entwicklungskonzept in der Fassung vom April 2023 einschließlich der zugehörigen Anlagen ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Geltungsbereich des Konzeptes zu berücksichtigen. |
| 2. | Das städtebauliche Entwicklungskonzept vom April 2023 bildet die Grundlage für die Entwicklung des rd. 6,4 ha umfassenden 1. Bauabschnitts und die weitergehende Konkretisierung der Planung. |
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Käding lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.
Abstimmungsergebnis Punkt 1:
19 Ja-Stimmen
(4 SPD, 3 Grüne, 1 FDP, 4 STIMME, 4 CDU, 3 FWG)
1 Nein-Stimme
(CDU)
Abstimmungsergebnis Punkt 2:
19 Ja-Stimmen
(4 SPD, 3 Grüne, 1 FDP, 4 STIMME, 4 CDU, 3 FWG)
1 Nein-Stimme
(CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 6. | Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum", Rodheim 1. Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2012 2. Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) 3. Aufstellung des Bebauungsplans RH "Am Belgesbaum" - 1. Bauabschnitt 4. Anordnung der Baulandumlegung 1. Bauabschnitt -Wiedervorlage- |
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Schaub, Herr Hans-Otto Jacobi sowie Jens Jacobi sind weiterhin wegen Befangenheit nicht im Saal, Herr Käding behält weiterhin die Sitzungsleitung.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/645 wird verwiesen.
Das Thema wurde am 07.11.2023 in den Ausschüssen behandelt.
Beschluss:
Es wird beschlossen:
| 1. | Beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 HLPG2012 für die Ausweisung eines Wohngebiets sowie eines Sondergebiets „Am Belgesbaum“ zu stellen, um im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens ein Wohngebiet i. S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie ein Sonstiges Sondergebiet i. S. § 11 Abs. 2 und 3 BauNVO „Einzelhandel + Ärzte- und Gesundheitszentrum + Wohnen“ ausweisen zu dürfen. |
| 2. | Beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf entsprechende Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) 2010 analog zum Zielabweichungsverfahren zu stellen. Für den Bereich des geplanten Sondergebietes „Einzelhandel + Ärzte- und Gesundheitszentrum + Wohnen“ soll auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (RegFNP) eine „Gemischte Baufläche, Planung“ und für die übrigen Bereiche „Wohnbaufläche, Planung“ ausgewiesen werden. |
| 3. | Den Bebauungsplan „Am Belgesbaum“ - 1. Bauabschnitt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i. S. § 4 BauNVO sowie eines Sondergebiets i. S. § 11 Abs. 3 BauNVO „Einzelhandel + Ärzte- und Gesundheitszentrum + Wohnen“. |
| 4. | Die Baulandumlegung für die geplante Entwicklung „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt, in der Gemarkung Rodheim v. d. Höhe, Flur 9, zum Zwecke der Erschließung von neuem Bauland wird nach § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) angeordnet. |
Der Baulandumlegung liegt der sich in Aufstellung befindende Bebauungsplanentwurf „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt zugrunde.
Als Umlegungsstelle wird der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe eingesetzt.
Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Werte der eingeworfenen Grundstücke. Die Werte der eingeworfenen Grundstücke sowie der zuzuteilenden Grundstücke werden von der Umlegungsstelle festgesetzt (§ 57 BauGB).
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
| Im Norden: | Durch die nördlichen Wegeseiten der Flurstücke Nr. 289 und Nr. 282/1 |
| Im Osten: | Durch den Verlauf der Rosbacher Straße |
| Im Süden: | Durch den Kreuzweg und die Straße Wirrweg |
| Im Westen: | Durch den Verlauf der Bahntrasse |
Das Umlegungsgebiet ist in dem beigefügten Lageplan schwarz umrandet dargestellt, dieser Lageplan ist Bestandteil des Anordnungsbeschlusses.
Die Fraktion BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN legt einen Änderungsantrag vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
4. Der Magistrat wird aufgefordert vor einem Beschluss über die Anordnung eines Umlegeverfahrens nach §46 Baugesetzbuch mögliche alternative Vorgehensweisen zu prüfen. Das Ziel ist, dass beim Beginn der Entwicklung des Baugebietes ein möglichst großer Anteil der Fläche in städtischem Eigentum ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in einem Ausschuss beraten werden.
Herr Dr. Rathjens weist auf Unstimmigkeiten in der Vorlage hin. Der bereits bebaute Abschnitt sollte ursprünglich überplant werden. Die Eigentümer hatten sich jedoch dagegen entschieden, somit muss der bebaute Bereich aus der Baulandumlegung raus. Der Umlegungsplan soll dahingehend überarbeitet werden, dass die Abgrenzung richtig dargestellt werden. Über Punkt 4 wird in dieser Sitzung nicht abgestimmt. Die Vorlage sowie der Änderungsantrag der Grünen werden zurückgestellt und in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Käding lässt, wie im Ältestenrat vereinbart, über die einzelnen Punkte abstimmen.
Abstimmungsergebnis Punkt 1:
19 Ja-Stimmen
(4 SPD, 3 Grüne, 1 FDP, 4 STIMME, 4 CDU, 3 FWG)
1 Nein-Stimme
(CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis Punkt 2:
19 Ja-Stimmen
(4 SPD, 3 Grüne, 1 FDP, 4 STIMME, 4 CDU, 3 FWG)
1 Nein-Stimme
(CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis Punkt 3:
19 Ja-Stimmen
(4 SPD, 3 Grüne, 1 FDP, 4 STIMME, 4 CDU, 3 FWG)
1 Nein-Stimme
(CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Herr Schaub, Herr Hans-Otto Jacobi, Frau Nöchel-Jacobi sowie Jens Jacobi nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Schaub übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Das Ergebnis von TOP 5 und 6 werden mitgeteilt-
| 7. | Errichtung Flüchtlingsnotunterkünfte Waldstraße - Grundsatzentscheidungen zur baulichen Umsetzung |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/641 wird verwiesen.
Das Thema wurde am 07.11.2023 im Haupt- und Finanzausschuss behandelt.
Beschluss:
Die Projektumsetzung auf Basis der aktuell vorliegenden Kostenschätzungen wird beschlossen.
Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 600.000 € sind in den Haushalt2024 einzustellen.
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Schaub lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
(4 SPD, 3 Grüne, 4 STIMME, 5 CDU, 4 FWG)
2 Nein-Stimmen
(FDP)
1 Enthaltung
(FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 8. | Bahnhof Rodheim v. d. Höhe - Sanierung und Umbau / Grundsatzbeschluss für den Haushalt 2024 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/631 wird verwiesen.
Das Thema wurde am 07.11.2023 im Haupt- und Finanzausschuss behandelt.
Beschluss:
Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 500.000 € für die Sanierung und den Umbau des Bahnhofs Rodheim v. d. Höhe werden beschlossen und mit dem Haushalt 2024 bereitgestellt.
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Schaub lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 9. | Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2024 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage
GRV/2023/635 wird verwiesen.
Beschluss:
Stadtverordnetenversammlung
5. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachfolgend genannten Abwasser- und Wassergebührensätze, gültig jeweils ab 01.01.2024:
| Schmutzwassergebühr | 2,84 € pro m³ |
| Niederschlagswassergebühr | 0,33 € pro m² |
| Wassergebühr | 2,45 € pro m3 (netto) |
Die Gebühr für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben beträgt pro angefangenem m³ 21,00 EUR (wie zuvor), mindestens jedoch 250,00 EUR (zuvor 82,00 €) pro Entleerung einer Grundstückskläreinrichtung.
6. Die Neufassung der Entwässerungssatzung (EWS) sowie der Wasserversorgungssatzung (WVS) werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt und in der Betriebskommission erneut beraten. Danach wird die Vorlage in der nächsten Stadtverordnetenversammlung noch einmal zur Beschlussfassung vorgelegt.
| 10. | Terminfestlegung für die Direktwahl des/der Bürgermeister/in 2024 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/652 wird verwiesen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz als Termin für die Direktwahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin den 22. September 2024. Der Termin für eine mögliche Stichwahl wird auf den 6. Oktober 2024 festgelegt.
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Schaub lässt über den Beschlussvorschlag des Magistrats abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 11. | Antrag der Fraktion FWG vom 12.11.2023 Touristisches Entwicklungskonzept |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Bemühungen zur touristischen Entwicklung Rosbachs deutlich zu stärken. Dazu sollen zunächst vorhandene Gedanken und Ideen verdichtet und dann, spätestens 2025, ein Tourismuskonzept entwickelt werden. Sollte die Personalkapazität dafür nicht ausreichen, ist entsprechendes Potential zu schaffen.
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Schaub lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
(4 FWG)
17 Nein-Stimmen
(4 SPD, 1 Grüne, 3 FDP, 4 STIMME, 5 CDU)
2 Enthaltung
(Grüne)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Beschlussvorschlag ab.
| 12. | Antrag der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Bezahlbarer Wohnungsraum: 1. Bauabschnitt "Am Belgesbaum" |
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Schaub, Herr Hans-Otto Jacobi, Frau Nöchel-Jacobi sowie Jens Jacobi verlassen wegen Befangenheit den Saal.
Die Sitzungsleitung übernimmt der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Käding.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Friedberger Bauverein „Eigener Herd ist Goldes wert eG“ Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, dass der Bauverein im 1. Bauabschnitt „Am Belgesbaum“ bezahlbaren Wohnraum errichtet.
Die Fraktion FDP legt einen Änderungsantrag vor:
Der Magistrat wird aufgefordert, für den geplanten 1. Bauabschnitt des Neubaugebiets „Am Belgesbaum“ Gespräche mit Anbietern für bezahlbaren Wohnraum mit dem Ziel aufzunehmen, dort bezahlbaren Wohnraum zu errichten.
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Käding lässt über den Änderungsantrag der FDP abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
1 Ja-Stimme
(1 FDP)
19 Nein-Stimmen
(4 SPD, 3 Grüne, 4 STIMME, 5 CDU, 3 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag der FDP ab.
Herr Dr. Rathjens erklärt daraufhin, dass die Fraktion SPD den Antrag zurückzieht.
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Herr Schaub, Herr Hans-Otto Jacobi, Frau Nöchel-Jacobi sowie Jens Jacobi nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Schaub übernimmt die Sitzungsleitung.
Das Ergebnis des Tagesordnungspunktes wird mitgeteilt.
| 13. | Anfrage der Fraktion FDP vom 04.11.2023 Wiederholte Überschwemmungen im Stadtgebiet |
1. Welche Ursachen bewirkten nach Meinung des Magistrats die Überschwemmungen von Kellern bei Starkregen?
Überfluten die Keller bei auftretenden Starkregenereignissen, kann dies unterschiedliche Ursachen haben.
Ursache 1: das Gebäude ist nicht gegen Rückstau im Kanal abgesichert.
Ursache 2: das Gebäude ist nicht ausreichend gegen Eindringen von Oberflächenwasser gesichert (tiefliegende Kellerfenster, tieferliegende Garagenzufahrten, tiefliegende Gebäudezugänge)
Ursache 3: die Kellerwände sind nicht oder nicht ausreichend gegen anstehendes Grundwasser abgedichtet
2. Inwieweit ist nach Einschätzung des Magistrats erforderlich, aufgrund der festgestellten Überschwemmungen und entstandenen Schäden die bei dem Vorstellen des Generalentwässerungsplans getroffenen positiven Aussagen zu Zustand und Fassungsvermögen des Kanalnetzes kritisch zu überprüfen?
Das gesamte vorhandene Kanalnetz wurde im Zuge der Überarbeitung des Generalentwässerungsplans (GEP) auf die hydraulische Auslastung überprüft. Die Überprüfung ergab, dass das bestehende Kanalnetz für die gesetzlichen Anforderungen ausreichend dimensioniert ist. Es gibt lediglich in kleineren Bereichen Optimierungsbedarf, was mittelfristig umgesetzt wird.
Anmerkung: ein Entwässerungssystem dient dazu, anfallendes Schmutzwassergezielt zur Kläranlage zu führen, damit es dort gereinigt werden kann. Ein Mischwassersystem dient dazu, zusätzlich zum Schmutzwasser auch kleinere Regenereignisse über das Kanalnetz abzufangen.
3. Welche Maßnahmen sollten nach Meinung des Magistrats von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ergriffen werden, um künftig Überschwemmungen und hierdurch entstehende Schäden bei Starkregen möglichst zu vermeiden?
Die Gebäude sollten möglichst durch Einbau einer Rückstauklappe gegen den Rückstau des Kanalnetzes in das Gebäude gesichert werden.
Die Eigentümer sollten überprüfen, ob das vorhandene Kellergeschoß ausreichend gegen eindringendes Wasser geschützt ist, ggf. ist dies nachzuholen bzw. zu erneuern.
Tiefliegende Zugänge, Fenster, Türen sind entsprechend zu schützen, das Gelände ist möglichst nicht (!) zum Gebäude zu führen, sondern vom Gebäude weg.
4. Durch welche Maßnahmen kann die Stadt dazu beitragen, dass bei Starkregen künftig Überschwemmungen und hierdurch entstehende Schäden möglichst vermieden werden?
Die Möglichkeiten der Stadt sind leider begrenzt.
Es besteht lediglich die Möglichkeit, die Reinigung der Straßeneinläufe zu optimierten sowie die Anordnung und Optimierung von direkten Zuleitungen des Oberflächenwassers in die Gewässer (Riedgraben) sind zu prüfen.
Diese Maßnahmen werden aber fehlende Rückstauklappen oder Kellerabdichtungen nicht ersetzen können, sondern nur Oberflächenwasser abführen.
| 14. | Anfrage der Fraktion STIMME vom 10.11.2023 Stadtentwicklungskonzept - Monitoring |
| 1. | Wann ist mit der Vorlage des „umfassenden Zwischenberichts“ zu rechnen? |
| 2. | Wer führt wann das Monitoring durch? |
Die Stabsstelle des Bürgermeisters befindet sich bereits in Vorbereitung und Aufstellung eines Monitoringberichts. Dieser wird der Stadtverordnetenversammlung zu Beginn des nächsten Jahres vorgelegt. Bereits in der Sitzung am 18.02.2021 wurde ein Sachstandsbericht zum Stadtentwicklungskonzept vorgelegt (MV/2020/304).
| 15. | Anfrage der Fraktion STIMME vom 10.11.2023 Vereinsförderung - Evaluierung |
1. Hat der Magistrat die Evaluierung bereits durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, wann gedenkt der Magistrat die Evaluierung vorzunehmen und
werden die Vereine dabei eingebunden?
Die Neufassung der Vereinsförderrichtlinie wurde zum 01.01.2022 wirksam. Sie ist daher noch keine 2 Jahre alt. Daher wurde auch noch keine Evaluierung durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vereinsförderung erst einmal komplett über die neue Richtline abgerechnet wurde (2023). 2022 war ein Übergangsjahr, in dem zum Teil noch über die alten Richtlinien abgerechnet werden musste.
Es ist geplant, dass die Evaluierung der neuen Vereinsförderrichtlinie im ersten Halbjahr 2024 durchzuführen. Eine Einbindung der Vereine ist hierbei vorgesehen. Auf dem Abend der Vereine am 06.09.2023 wurden die anwesenden Vereine bereits zur Vereinsförderung befragt. Die Vereine schätzen die städtische Vereinsförderung, größere Kritikpunkte wurden nicht geäußert. 2024 sollen die Anträge als ausfüllbare pdf-Formulare auf der Internetseite zur Verfügung gestellt werden.
Zudem wird zurzeit eine Ergänzung der Richtlinie vorbereitet (Miete Spielstätten, Förderung Investitionen). Dies wird der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.
| 16. | Anfrage der Fraktion CDU vom 12.11.2023 Status Quo Geruchsbelästigung im Bereich Bahnhof, Gewerbegebiet, Nieder-Rosbach |
Seit der letzten Stadtverordnetenversammlung sind Maßnahmen eingeleitet worden, die zumindest die Belästigung der Anwohner mit intensiven, langanhaltenden Gerüchen deutlich gemindert haben. Gleichwohl scheint die Ursache noch nicht behoben zu sein.
Wir fragen:
1. Welche Maßnahmen wurden seit der letzten Stadtverordnetenversammlung unternommen, und was ist das Ergebnis?
Es wurde im Bereich des RRB eine dauerhafte Möglichkeit zur Umleitung von zulaufendem Wasser bei Trockenwetter in das Schmutzwassernetz geschaffen. Das Grundstück wurde provisorisch mit Strom versorgt, eine dauerhafte Stromzuleitung wird noch errichtet.
Es wurde eine weitere Probe durch ein Labor analysiert.
Es wurden erneut alle Schächte im Regenwasserkanal gesichtet und nachverfolgt aus welchen Haltungen ggf. bei Trockenwetter ein Wasserzulauf zu verzeichnen ist.
Es wurde zudem das Planungsbüro des Gewerbegebietes beauftragt, mögliche Fehlanschlüsse im Netz zu überprüfen und dies entsprechend zu dokumentieren. Erste Abstimmungsgespräche haben stattgefunden.
2. Zu welchem Ergebnis kamen die Gespräche mit der Staatsanwaltschaft zur Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens?
Es haben bislang keine Gespräche mit der Staatsanwaltschaft stattgefunden.
3. Was sind die Ergebnisse der zweiten Laboranalyse und wie lassen sie sich bewerten?
Die Laborergebnisse lassen auf Einleitung von u.a. Reinigungsmitteln schließen. Die Verursacher stehen noch nicht fest.
4. Welche Maßnahmen sind als nächstes geplant, um die Ursache zu finden und zu beseitigen?
Alle Zuläufe werden im Bereich der Übergabeschächte per Farbversuch auf Fehlanschlüsse überprüft. Die Eigentümer werden entsprechend informiert, die genauer Vorgehensweise wird noch abgestimmt.
| 17. | Anfrage der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Errichtung von Willkommensschilder |
1. Wie ist der Stand bezüglich der Errichtung von Willkommensschildern?
Dem Magistrat wurde in der Sitzung vom 05. Juli eine Mitteilungsvorlage zum Thema vorge-legt. Der Verwaltung lag zu diesem Zeitpunkt ein überarbeitetes Angebot der Firma vor, für welche sich die Stadtverordnetenversammlung im Prozess entschieden hatte. Die Kosten waren jedoch stark gestiegen.
Der Verwaltung wurde daraufhin die Aufgabe übertrage, noch einmal auf die Suche nach ge-eigneten Unternehmen zu gehen, vergleichbare Angebote einzuholen und dem Magistrat die Erkenntnisse dann erneut vorzulegen.
Die beiden Firmen, welche ihre Unterstützung für das Projekt im Rahmen eines Sponsorings zugesagt hatten, haben auf Anfrage der Verwaltung bestätigt, dass diese weiterhin aufrecht-erhalten wird.
| 18. | Anfrage der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Energie-Contracting |
1. Wie bewertet der Magistrat den Ergebnisbericht der Orientierungsberatung zum
Energie-Contracting und welchen Weg schlägt er für das weitere Vorgehen bezüglich einer möglichen Umsetzung vor?
Der Orientierungsbericht wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss in der gemeinsamen Sitzung vom 07. November durch die Deutsche Ener-gie-Agentur (dena) vorgestellt (s. auch Mitteilungen der heutigen Stadtverordnetenversamm-lung).
Die Verwaltung erarbeitet nun eine Gremienvorlage, mit welcher sich der Magistrat auseinan-dersetzt.
| 19. | Anfrage der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Windpark Winterstein |
1. Ist der Vertrag mit ABO Wind bezüglich der Errichtung des Windparks Winterstein
inzwischen erstellt und unterschrieben?
Der Vertrag wurde gemeinsam mit der Gemeinde Wehrheim erstellt und abgestimmt. Vorlage ist der Mustervertrag von HessenForst. Anschließend wurde eine Terminanfrage bei ABO Wind gestellt. Der genaue Abstimmungstermin steht noch aus. Unterschrieben sind die Verträ-ge noch nicht.
2. Falls nein: Welche Gründe gibt es hierfür? Wann wäre mit einer Unterzeichnung zu
rechnen?
Der Projektverantwortliche von ABO Wind war zunächst längere Zeit abwesend. Gleichzeitig hat man noch abgewartet, ob Friedberg eine Entscheidung trifft. Weil eine zeitnahe Entschei-dung der Stadt Friedberg derzeit ungewiss ist, möchten die Kommunen Wehrheim und Ros-bach v. d. Höhe die Vertragsverhandlungen ggf. auch ohne die Stadt Friedberg abschließen. Ziel ist es den Vertrag möglichst im Jahr 2023 noch zu unterzeichnen.
3. Laut Zeitungsmeldung – FAZ vom 22.10.2023: „Alle warten auf eine Stadt“ – liegt das von
der Stadt Friedberg angeforderte Gutachten zum Angebotsvergleich für den Windpark Winter-stein vor. Hat der Rosbacher Magistrat Zugang zu dem Gutachten und kennt er – bzw. was sind – die Kernaussagen?
Die Stadt Rosbach v. d. Höhe hat Kontakt mit der Stadt Friedberg aufgenommen. Friedberg hat in Aussicht gestellt, dass die Stadt Rosbach v. d. Höhe das Gutachten ebenfalls erhalten kann. Voraussetzung ist jedoch, dass zunächst die Mandatsträger der Stadt Friedberg das Gutachten bekommen haben. Dies sei ebenfalls noch nicht erfolgt, hat die Stadt Friedberg mitgeteilt.
| 20. | Anfrage der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.H.: 1. Bauabschnitt "Am Belgesbaum" |
1. Von welchem Zeitraum geht der Magistrat für die Bearbeitung des Antrags auf
Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen (2010) gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landes-planungsgesetz (HLPG) 2012 aus?
Es muss mit einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten ab Vorlage des vollständigen Antrages gerechnet werden.
2. Von welchem Zeitraum geht der Magistrat für die Bearbeitung des Antrags auf
Änderungdes Regionalen Flächennutzungsplans aus?
Der Regionalverband gibt eine Bearbeitungszeit von 18 Monaten an.
3. Wird der Bebauungsplan RH „Am Belgesbaum“ – 1. Bauabschnitt parallel zu den oben
aufgeführten Anträgen entwickelt und für wann ist mit der Vorlage des Bebauungsplanes zu rechnen?
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Antrag auf RegFNP-Änderung wird parallel zum Zielabweichungsverfahrens entwickelt. Unmittelbar nach Vorlage des positiven Beschlusses zum Zielabweichungsverfahren wird der Antrag auf RegFNP-Änderung gestellt. (siehe GRV/2023/646 und 645). Danach wird die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durch-geführt. Die Abwägung dieser Beteiligung und die Feststellung des Bebauungsplanentwurfes könnte dann im Frühjahr 2025 erfolgen. Danach ist die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Abwägung dieser Beteiligungsrunde und der Satzungsbeschluss könnte dann Ende 2025 erfolgen, wenn die RegFNP-Änderung bis zu diesem Zeitpunkt abge-schlossen ist.
4. Für wann ist der Beginn der Baulandumlegung geplant und wie lange dürfte die Umlegung dauern?
Die Anhörung der Umlegungsbeteiligten gemäß § 47 Abs. 1 BauGB (Informationsveranstal-tung zum Ablauf des Umlegungsverfahrens) soll während der Bearbeitungszeit des Zielabwei-chungsverfahrens im 1. Halbjahr 2024 erfolgen. Das Umlegungsverfahren wird parallel zum Bauleitplanverfahren durchgeführt. Bauleitplan- und Umlegungsverfahren müssen zum glei-chen Zeitpunkt zur Rechtskraft gebracht werden (voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026).
5. Wann dürfte nach derzeitigem Planungsstand die Erschließung des 1. Bauabschnitts
beginnen und wann dürfte diese abgeschlossen sein?
Aktuell ist davon auszugehen, dass Ende 2026 Planungsleistungen vorliegen, so dass die Gremienbeschlüsse und Vergabeverfahren 2027 stattfinden können. Baustart für die Er-schliessung wäre 2028.
6. Wann kann nach derzeitigem Planungsstand mit der Errichtung von Gebäuden im 1.
Bauabschnitt begonnen werden?
Es ist von einem Baustart 2029/2030 auszugehen.
| 21. | Anfrage der Fraktion SPD vom 12.11.2023 Entlohnung Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen JJ eV |
1. Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Abweichungen bzw. kann diese bestätigen?
Dem Magistrat ist grundsätzlich bekannt, dass JJ eV einen Tarifvertrag hat. Die einzelnen Ein-gruppierungsmerkmale und Details sind jedoch nicht bekannt. Ein Vergleich wurde nie durch-geführt. Dies hat auch den Hintergrund, dass die vertraglich festgelegte Tätigkeit eine andere ist. Es werden durch JJ eV Grundschüler, Jugendliche und Flüchtlinge in unterschiedlichen Formen betreut und unterstützt.
2. Wie ist das allgemeine Vertragsverhältnis von JJ eV und der Stadt Rosbach bezügliche
der an JJ eV übertragende Aufgaben?
Das Vertragsverhältnis zwischen JJ eV und der Stadt Rosbach v. d. Höhe sieht vor, dass JJ eV die Mitarbeiter nach deren Tarifvertrag entlohnt.
3. Gibt es spezifische Vereinbarungen zwischen JJ eV und der Stadt Rosbach bezüglich
der Entlohnung von Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von VzF und JJ eV?
Spezifische Vereinbarungen gibt es mit JJ eV, dass nach JOS (Tarifvertrag von JJ eV) entlohnt wird. Mit VzF ist vertraglich durch die erfolgte Ausschreibung geregelt, dass die Eingruppie-rung des gesamten Personals sich am TVöD ausrichten muss. Tarifabweichungen sind jedoch zulässig.
4. Inwieweit liegt eine Ungleichbehandlung bzw. Unterschied bei der Entlohnung von
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von VzF und JJ eV im Vertragsverhältnis zur Stadt vor?
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da der Tarifvertrag inklusive der Eingruppierungs-merkmale von JJ eV der Stadt nicht bekannt ist.
5. Falls es Unterschiede bei der Entlohnung gibt, sieht der Magistrat die Notwendigkeit
einer Korrektur?
Der Magistrat hat über diese Frage nicht beraten. Auch liegt kein Antrag dahingehend von JJ eV oder dem VZF vor.
6. Falls die Notwendigkeit verneint wird, was wären die Gründe hierfür?
Entfällt
Rosbach v. d. Höhe, den 08.12.2023
| Rainer Schaub | Julia Ziegeler |
| Vorsitz | Schriftführung |