Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich den Hainerweg in Höhe der Hausnummer 28 vom 09.12.2025 voraussichtlich bis 23.12.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Der Hainerweg bleibt bis zum Baustellenbereich aus Richtung des Kreuzungsbereichs Kurt-Schumacher-Straße / Jahnstraße als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 08.12.2025