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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 46. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 18.11.2025, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:37 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Joachim Höhler - CDU

Herr Roman Lack - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

ab 20:20 Uhr

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Gerd Merkel - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Gerd Bourda - STIMME

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Christoph Käding - STIMME

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Frau Julia Ziegeler -

Nicht Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

entschuldigt

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Frau Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Frau Elke Sommermeyer - FDP

entschuldigt

Herr Andreas Kunkel - STIMME

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 18.11.2025

3.1

Altes Rathaus: Priorisierung des Verkaufs

Sachstand

4

Kleine Anfragen 18.11.2025

5

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe

Bebauungsplan OR/28 "In der Preul" 2. Änderung

Hier: Antrag zur Erhöhung der Festsetzungen GRZ und GFZ

6

Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)

Hier: Frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Entwurf 2025

7

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2026

8

Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung

9

Wahl eines Ortsgerichtsmitglieds im Ortsgerichtsbezirks Rosbach v. d. Höhe II (Rodheim)

10

Antrag der Fraktion FWG vom 09.11.2025, Ausbaupläne von Hessen Mobil bzgl. der B455 zwischen der A5 und dem Knoten Süd

11

Antrag der Fraktion FWG vom 10.11.2025, Situation der Grünschnittanlieferung auf dem Wertstoffhof

12

Anfrage der Fraktion SPD vom 09.11.2025, Zusammenarbeit mit der Bundeswehr/Landeskommando Hessen

13

Anfrage der Fraktion FDP vom 07.11.2025, Unterstützung für Bürger bei dem Abliefern von Grünschnitt, Kunststoff und Metall

14

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 10.11.2025, Fortlaufende Sichtung von Förderprogrammen

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding (STIMME) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Herr Käding stellt fest, dass mit Ladung vom 13. November 2025 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt der stellv. Stadtverordnetenvorsteher fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Der Ältestenrat schlägt vor, dass TOP 5 und 9 ohne Aussprache erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vorschlag zu.

2.

Genehmigung des Protokolls

Einwände gegen das Protokoll vom 21.10.2025 ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig ja

3.

Mitteilungen 18.11.2025

Mietverträge Siemensstr. 8 und Daimlerstr. 5 zur Flüchtlingsunterbringung - Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 28.02.2028

Die Verlängerung der am 06.07.2022 zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung geschlossenen Mietverträge für die Anmietung der Gebäude Siemensstraße 8 und Daimlerstraße 5 in 61191 Rosbach v. d. Höhe bis zum 28.02.2028 wurde beschlossen.

Für den Fall einer Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Baugenehmigung für die Nutzung der beiden Liegenschaften als Flüchtlingsunterkünfte über den 28.02.2028 hinaus, werden zusätzlich für beide Mietverträge jeweils zwei Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils ein Jahr beschlossen.

Bebauungsplan RH/9 "Die Hub III" 2. Änderung

Dauerbefreiung von der festgesetzten Höhe und Materialien der Einfriedung entlang der Holzhäuser Straße (K7)

Der Magistrat hat beschlossen, die dauerhafte Befreiung von der Festsetzung 4.6 im Bebauungsplan RH/9 "Die Hub III" 2. Änderung hinsichtlich der maximalen Höhe von Einfriedungen (max. 1,20 m) und der zulässigen Materialien für die rückwärtigen Bereiche der Grundstücke, die an die Holzhäuser Straße grenzen (Königsbergerstraße 10,16, 18, 20,22, 26a+b, 28a+b, 30a+b, 32a+b, 34a+b, 36 und 25).

Genehmigung eines Kaufvertrages im Umlegungsgebiet "Die Sang"

Gemarkung Ober-Rosbach

Der Magistrat hat als Umlegungsstelle den beurkundeten Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 3, Flurstück 250/12, Die Sang 14, 16, genehmigt.

Ankauf eines Ackergrundstücks

Hier: Gemarkung Nieder-Rosbach

Die Stadt erwirbt das Ackergrundstück Gemarkung Nieder-Rosbach, Flur 6, Flurstück 589, Am Kreuz, mit einer Größe von 1.016 m². Der Kaufpreis beträgt 4.572,00 € (4,50 €/m²).

Neubau KiTa Rodheim - Objektplanung - Mehrkosten Bauzeitverlängerung

Die Auftragserweiterung in Höhe von 41.000,00 € brutto gemäß vorgelegter Aufstellung aufgrund entstandener Bauzeitverlängerung wurde beschlossen.

Schließzeiten Kindertageseinrichtungen 2026/2027

Der Magistrat hat für das Kindergartenjahr 2026/2027 folgende Schließungszeiten nach §4 Abs. 4 der Kindertagesstättensatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rosbach vor der Höhe beschlossen:

1.

Sommerschließzeit

Die Einrichtungen sind in den letzten drei Wochen der Sommerferien geschlossen, und zwar von Montag, 20. Juli 2026, bis Freitag, 7. August 2026 (Grundsatzbeschluss vom 31.08.2022).

Während dieser Zeit wird bei ausreichendem Bedarf ein Notdienst für Kinder im Alter von 2 bis 7 Jahren in dringenden Fällen angeboten. Für die Teilnahme am Notdienst wird eine Kaution von 200 Euro pro Familie erhoben. Diese Kaution wird auch im Falle einer Absage bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Notbetreuung fällig und wird nicht erstattet.

2.

Desinfektionstag

Am Freitag, 17. Juli 2026, findet ein Desinfektionstag statt. An diesem Tag bleiben alle Einrichtungen geschlossen. Ein Notdienst wird an diesem Tag nicht angeboten.

3.

Konzeptionstage

Jeder Einrichtung stehen im Jahr 2026 zwei Konzeptionstage zu. Diese Termine werden jeweils intern in Absprache mit dem Elternbeirat festgelegt und rechtzeitig veröffentlicht.

4.

Pädagogischer Tag

Ein einrichtungsübergreifender pädagogischer Tag ist für Dienstag, 26. Mai 2026, vorgesehen. Dieser Termin wurde bereits dem Stadtelternbeirat mitgeteilt. Ein Notdienst wird an diesem Tag nicht angeboten.

5.

Personalversammlung

An dem Tag der Personalversammlung schließen alle Kindertageseinrichtungen um 14:30 Uhr.

6.

Betriebsausflug

An dem Tag des Betriebsausflugs bleiben alle Einrichtungen geschlossen. Es wird kein Notdienst angeboten. Der Termin steht noch nicht fest.

7.

Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel 2026/2027 bleiben alle Einrichtungen von Donnerstag, 24. Dezember 2026, bis einschließlich Freitag, 1. Januar 2027, geschlossen. Der erste Öffnungstag nach den Feiertagen ist Montag, 4. Januar 2027. Ein Notdienst wird in diesem Zeitraum nicht angeboten.

Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 04.11.2025 getagt hat.

Folgende Punkte wurden behandelt:

-

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2026

-

4-spuriger Ausbau der B455/ Radweg/ Planungsperspektiven

-

Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) Hier: Frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Entwurf 2025

-

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe Bebauungsplan OR/28 "In der Preul" 2. Änderung Hier: Antrag zur Erhöhung der Festsetzungen GRZ und GFZ

-

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und STIMME vom 02.10.2025, Katzenschutzverordnung

3.1.

Altes Rathaus: Priorisierung des Verkaufs

Sachstand

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/914-1 wird verwiesen.

Bürgermeister Maar ergänzt, dass in der nächsten Magistratssitzung über die Kaufangebote beraten werden soll.

4.

Kleine Anfragen 18.11.2025

Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN vor.

Liegen dem Magistrat Informationen vor, dass die Sperrung des Bahnübergangs wegen der Bauarbeiten über den 14. Dezember 2025 hinaus nötig ist?

Wenn ja, zu welchem Termin ist jetzt mit der Wiedereröffnung zu rechnen?

Sieht der Magistrat bei einer weiteren Verzögerung Möglichkeiten, Erleichterungen für betroffene Rodheimer Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen umzusetzen (Fortlaufende Sicherstellung/Verbesserung der Barrierefreiheit am Behelfsübergang, Sondergenehmigung für die Nutzung von Wirtschaftswegen, Einsatz des Bürgerbusses)?

Die kleine Anfrage wird vom Bürgermeister mündlich beantwortet:

Die ausführende Firma hat mitgeteilt, dass die Bauzeit bis zum 30.01.2026 verlängert werden soll. Die Bauleitung begründet die Verlängerung damit, dass Kanalumbauarbeiten durchgeführt werden müssen. In sechs Metern Tiefe sei man auf Wasser gestoßen, weshalb Bodenverbesserungen notwendig seien. Zu einer weiteren Verzögerung kam es, da die Gasleitung zu nah an der Oberfläche lag. Außerdem wurden Leitungen gefunden, deren Verlauf unklar war.

Der Behelfsübergang ist stufenlos ausgeführt. Hier gibt es keine weiteren Auflagen.

Zum Thema Bürgerbus teilt der Bürgermeister mit, dass den Rodheimer Bürgern montagsmorgens und freitagsnachmittags die Möglichkeit geboten wird, mit dem Bürgerbus zu fahren. Das Angebot soll beworben werden, um die Nachfrage zu ermitteln.

Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion FDP vor.

Für wie viele in Rodheim v. d. Höhe wohnende Bürgerinnen und Bürger wurden wie viele

Strafen in welcher Höhe nach dem Sperren des Bahnübergangs wegen eines nicht erlaubten

Befahrens von Feldwegen mit Fahrzeugen inzwischen verhängt?

Der Bürgermeister beantwortet auch diese Anfrage mündlich:

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass sich die Anfrage an ihn als Ordnungsbehörde richtet. Die Anfrage betrifft Dinge, die nicht der Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung unterliegen. Über Ordnungswidrigkeiten könne keine Auskunft erteilt werden. Trotzdem teilt er kurz mit, dass es Strafen im niedrigen zweistelligen Bereich gab. Pro Strafe wurden 55,00 € erhoben.

5.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe

Bebauungsplan OR/28 "In der Preul" 2. Änderung

Hier: Antrag zur Erhöhung der Festsetzungen GRZ und GFZ

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/048-1 wird verwiesen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

Dem Antrag, zur Erhöhung der mit Aufstellungsbeschluss vom 06.05.2025 beschlossenen Festsetzungen der GRZ I und GFZ für die 2.Änderung des Bebauungsplans „In der Preul“, wird nicht zugestimmt.

Die Eckpunkte des Entwurfs des Durchführungsvertrages (Anlage 4) zwischen der Stadt und dem Investor zur Umsetzung des Vorhabens durch den Vorhabenträger gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan OR/28 2. Änderung werden bestätigt und sollen in dieser Form umgesetzt werden.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6.

Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)

Hier: Frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Entwurf 2025

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/069-1 wird verwiesen.

Beschluss:

Der Entwurf 2025 des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) wird zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird zum vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung genommen:

Karte 1: Bauleitplanerische Inhalte und Regionalplanerische Festlegungen

Priorität

Stadtteil

1

Rodheim

Das Wohnbaugebiet „Am Belgesbaum“ ist komplett als „Wohnbau Planung“ aufzunehmen

2

Ober-Rosbach

Der 3. Bauabschnitt des „Gewerbegebietes Südumgehung Ost“ ist komplett als „Gewerbe Planung“ aufzunehmen

3

Nieder-Rosbach

Das Wohnbaugebiet „Obergärten II/Hartmanns Garten“ ist als „Wohnbau Planung“ aufzunehmen – im Gegenzug werden die Wohnbaugebiete „Hessenring Süd“ und „Kreppensteg“ aufgegeben

4

Rodheim

Die Erweiterung des Gewerbegebietes „Dickmühle“ ist als Gewerbe Planung“ aufzunehmen

5

Rodheim

Eine Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche von 0,8 ha östlich der Erich-Kästner-Schule, KITA Seeweg, Feuerwehr ist als „Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“ aufzunehmen

6

Rodheim

Das Wohnbaugebiet „Uhlandstraße“ ist komplett als „Wohnbau Planung“ aufzunehmen

Gemeinsamer Textteil

Schienenverkehr

-

Die Elektrifizierung der Bahnstrecke Friedrichsdorf – Friedberg zur Realisierung einer S-Bahnverbindung auf dieser Strecke ist als Ziel aufzunehmen.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

7.

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2026

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/058 wird verwiesen.

Beschluss:

Der Waldwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 mit einem zu erwartenden Ertrag in Höhe von 534.298,00 € und zu erwartenden Aufwendungen in Höhe von 502.639,00 € wird beschlossen.

Der Waldwirtschaftsplan 2026 weist einen Überschuss in Höhe von 31.659,00 € aus.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimmen

(4 SPD, 3 Grüne, 4 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)

2 Nein-Stimmen

(FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

8.

Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/070 wird verwiesen.

Die Fraktion SPD legt einen Änderungsantrag vor:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.

Aufgrund der fehlerbehafteten Berechnung des Anlagevermögens der Stadtwerke und damit der kalkulatorischen Anlagekapitalzinsen wird der Magistrat aufgefordert, den städtischen Gremien eine Neukalkulation der Abwasser- und Wassergebühren vorzulegen.

2.

Der kalkulatorische Zinssatz ist so festzulegen, dass er den für die Kalkulationsperiode erwarteten durchschnittlichen Zinssatz der Fremdkapitalfinanzierung nicht überschreitet.

Aufgrund eines festgestellten Rechenfehlers des Anlagevermögens in der Kalkulation des beauftragten Wirtschaftsprüfers, zieht Bürgermeister Maar die Vorlage zurück.

Die antragstellende Fraktion überweist den Änderungsantrag in den Haupt- und Finanzausschuss.

9.

Wahl eines Ortsgerichtsmitglieds im Ortsgerichtsbezirks Rosbach v. d. Höhe II (Rodheim)

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/082 wird verwiesen.

Es wird per Akklamation gewählt.

Beschluss:

Stadtverordnetenversammlung:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende Person, um diese dem Amtsgericht für das Amt des/r Ortsgerichtsschöffen/in im Ortsgerichtsbezirk II vorzuschlagen:

Herrn Mathias Hirndorf

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

10.

Antrag der Fraktion FWG vom 09.11.2025, Ausbaupläne von Hessen Mobil bzgl. der B455 zwischen der A5 und dem Knoten Süd

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, sich intensiv gegen die aktuellen Ausbaupläne von Hessen Mobil bezüglich des Ausbaus der B455 zwischen der A5 und dem Knoten Süd zu wenden. Mindestens eine Rückkehr zur Variante von 2013/2014 (städtebauliche Gestaltung Sang) und die Prüfung von Alternativen soll erreicht werden.

Abstimmungsergebnis:

Die antragstellende Fraktion überweist den Antrag in den Umwelt- und Planungsausschuss.

11.

Antrag der Fraktion FWG vom 10.11.2025, Situation der Grünschnittanlieferung auf dem Wertstoffhof

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Grünschnittanlieferung auf dem Wertstoffhof zur bewährten bisherigen Regelung zurückzukehren.

Die Fraktion FDP legt einen Erweiterungsantrag vor:

Der Magistrat wird aufgefordert, kostenfrei oder gegen eine kostendeckende Gebühr eine Hilfe zur Verfügung zu stellen, wenn sich bei dem neuen und erschwerten Ablieferungsverfahren Bürgerinnen oder Bürger überfordert fühlen. Bei einem geplanten Anbieten von Hilfen auf dem Wertstoffhof wird der Magistrat aufgefordert kurzfristig zu prüfen, ob bei in Rosbach wohnenden und dafür geeigneten Geflüchteten das Interesse einer diesbezüglichen Beschäftigung nach einer Einarbeitung besteht.

Der Bürgermeister erklärt, dass der Antrag der FWG unzulässig ist, da dies nicht in den Aufgabenbereich der Stadtverordnetenversammlung fällt. Falls der Antrag genehmigt werden würde, müsste er Einspruch einlegen. Herr Lamping zieht daraufhin seinen Antrag zurück.

Herr Jacobi erklärt den Erweiterungsantrag der FDP als Antrag in dem aufgerufenen Tagesordnungspunkt.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Antrag der FDP abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimmen

(FDP)

22 Nein-Stimmen

(4 SPD, 3 Grüne, 4 Stimme, 8 CDU, 3 FWG)

2 Enthaltungen

(FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

12.

Anfrage der Fraktion SPD vom 09.11.2025, Zusammenarbeit mit der Bundeswehr/Landeskommando Hessen

1. Was beinhaltet diese Partnerschaft?

Siehe Punkt 3 der Antwort zu 2.

2. Wie ist der Wortlaut der in der Pressemitteilung erwähnten Vereinbarung zwischen Bundeswehr/Landeskommando Hessen und der Stadt Rosbach v. d. Höhe?

„Partnerschaft Heimatschutz und Gesamtverteidigung zwischen Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe vertreten durch Bürgermeister Steffen Maar und Landeskommando Hessen vertreten durch den Kommandeur Herrn Brigadegeneral Holger Radmann

1. Vorbemerkungen

Die Reserve der Bundeswehr ist für die Landes- und Bündnisverteidigung, für den Heimatschutz sowie die Gesamtverteidigung im Rahmen des internationalen Krisenmanagements ein unverzichtbarer Bestandteil der Bundeswehr. Eine breite gesellschaftliche Akzeptanz bildet die Grundlage für eine starke Reserve.

Sicherheitsvorsorge für komplexe Krisenlagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Sinne einer integrierten Sicherheit, die Mitwirkung von Bevölkerung und Wirtschaft erfordert. Das Landeskommando Hessen und seine Partner unterstützen aktiv den strukturierten Sicherheitsdialog privater und öffentlicher Akteure.

Die Strategie der Reserve adressiert auch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Reservistinnen und Reservisten. Diese sollen motiviert werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Reserve möglichst regelmäßig für Reservedienst frei zu stellen. Der Erfolg der Gestaltung der Reserve wird in entscheidendem Maße von der Akzeptanz und der Mitarbeit der Reservistinnen und Reservisten in der Öffentlichkeit und bei Wirtschaft und Arbeitgebern abhängen.

Aufgaben und Auftrag der Bundeswehr können nur in einem bundeswehrgemeinsamen und vernetzten Ansatz mit der Zivilgesellschaft, öffentlichem Dienst, Wirtschaft und Arbeitgebern erfolgreich erfüllt werden. Die Bundeswehr hat einen wesentlichen Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge in Deutschland und im Rahmen multinationaler kollektiver Verteidigung zu leisten, für den sie absehbar allein mit ihren aktiven Kräften nicht durchhaltefähig ausgestattet ist. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund eines zunehmend instabilen internationalen sicherheitspolitischen Umfeldes.

Landes- und Bündnisverteidigung sowie die nationale Krisenvorsorge stellen anspruchsvollste und aufwändigste Aufgaben in den Mittelpunkt des Handlungs- und Leistungsvermögens der Bundeswehr. Reservistinnen und Reservisten erbringen dazu unabhängig vom Dienstort ihren Beitrag.

Aktive Truppe, Reserve und eine integrierte Sicherheitsvorsorge sind gleichermaßen für die Aufgabenerfüllung der Bundeswehr unverzichtbar. Eine einsatzbereite Bundeswehr erfordert eine einsatzbereite Reserve. Die Reserve bildet das personelle Potenzial, das zur mittelbaren und unmittelbaren Unterstützung der Streitkräfte und ihrem Aufwuchs nötig ist. Auf diese Weise aufgestellt und eingebunden, ist die Reserve eine wesentliche Säule der Landes- und Bündnisverteidigung.

Auch für den Heimatschutz und die Fortsetzung der Aufgaben im Spannungs- oder Verteidigungsfall und der Aufgaben im Rahmen eines des Host Nation Support, d.h. zivile und militärische Unterstützung von NATO-Kräften in Deutschland, ist die Bundeswehr mit ihrer Reserve zum Aufwuchs zu befähigen, um die aktiven Kräfte ergänzen, unterstützen und entlasten zu können. Die Aufgabenvielfalt erfordert eine flexible Reserve, die teils im Frieden, teils in der Krise rasch verfügbar gemacht werden kann. Das setzt eine entsprechende Einsatzbefähigung voraus. Im Rahmen des Heimatschutzes steht die Reserve aktiven Truppenteilen und Dienststellen u.a. im Fall von Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zur Seite. Im Spannungs- und Verteidigungsfall unterstützt sie beim Schutz verteidigungswichtiger Infrastruktur und Host Nation Support und erhöht die Durchhaltefähigkeit der aktiven Truppe.

2. Gemeinsame Absicht

Dies vorausgestellt, erklären beide Parteien ihre jeweilige Bereitschaft bei der Ermöglichung des Reservedienstes in Hessen und dem Aufbau einer integrierten Sicherheitsvorsorge zusammenzuarbeiten.

3. Maßnahmen

a. Seitens des Magistrats der Stadt Rosbach v. d. Höhe besteht eine grundsätzliche Bereitschaft, freiwillig übende Reservisten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und operativen Anforderungen für Reservedienste freizustellen.

b. Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe wird diese Bereitschaft intern gegenüber den eigenen Mitarbeitern kommunizieren und weiteres Leitungspersonal über diese grundlegende Bereitschaft des Unternehmens unterrichten.

c. Das Landeskommando Hessen wird den Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe in der Vermittlung des Reservedienstes durch eigene Regionalbeauftrage unterstützen, die vor Ort Vermittlungs- und Erklärungsarbeit leisten und ggf. zusammen mit Leitungspositionen Informationsveranstaltungen durchführen.

d. Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe erklärt seine Bereitschaft zu einem strukturierten Sicherheitsdialog in Hessen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten beizutragen.

e. Das Landeskommando wird über die eigenen Medienkanäle über das Engagement des Magistrats der Stadt Rosbach v. d. Höhe für den Reservedienst und die Gesamtverteidigung berichten und dies im eigenen öffentlichen Umfeld entsprechend, namentlich würdigen (z. B. Jahresempfang, Vereidigungen Heimatschutz).

4. Offenlegung

Beide Parteien haben ein gemeinsames Interesse daran, Inhalt und Wortlaut der Erklärung im jeweils eigenen nachrichtlichen Umfeld zu verbreiten und gestehen einander die Möglichkeit zu, dies pro-aktiv über alle eigenen Kommunikationskanäle zu unternehmen.

5. Schlussbestimmungen

Verbindliche Rechte und Pflichten aus dieser gemeinsamen Erklärung ergeben sich nicht.

Wiesbaden den 12.03.2025“

3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Vereinbarung?

Eine solche Vereinbarung ist rechtlich zulässig, jedoch rein politisch-programmatisch und begründet keinerlei rechtlich bindende Verpflichtungen. Eine „Rechtsgrundlage“ im Sinne eines Gesetzes, das genau diese Form vorschreibt, gibt es nicht. Sie bedarf aber auch keiner besonderen gesetzlichen Grundlage, da sie keinen Eingriff, keine Bindung und keine hoheitlichen Wirkungen entfaltet.

4. Wie groß ist der Kreis von Mitarbeitenden der Stadt, die für Aus- und Fortbildung im Reservedienst sowie im Bedarfsfall für Einsätze freigestellt werden?

Diesbezüglich gibt es keine Aufzeichnungen / Listen.

5. Wie oft und über welchen Zeitraum finden diese Freistellungen für Aus- und Fortbildung pro Jahr statt?

Seit Jahren gab es diesbezüglich keine Fälle.

13.

Anfrage der Fraktion FDP vom 07.11.2025, Unterstützung für Bürger bei dem Abliefern von Grünschnitt, Kunststoff und Metall

1. Welche Möglichkeiten einer unterstützenden Hilfe sollen außer dem Begründen des neuen Verfahrens nach Auffassung des Magistrats Bürgerinnen und Bürgern auf dem Recyclinghof zur Verfügung gestellt sein, wenn diese sich bei dem Abliefern z. B. wegen des Alters oder Materialgewichts überfordert fühlen?

Das bisherige Verfahren zur Einlieferung von Grünschnitt wurde im Rahmen einer Arbeitssicherheitsbegehung deutlich kritisiert; eine sofortige Anpassung war erforderlich. Besonders bemängelt wurde der gleichzeitige Einsatz des Radladers während der Öffnungszeiten. Da der Radlader benötigt wird, um den Grünschnitt im Container zu verdichten, wurde die parallele Nutzung durch Besucher untersagt. Eine Nutzung ist nur noch nach vorheriger vollständiger Absperrung des Personenverkehrs zulässig. Frühere Versuche, mobile Absperrungen im laufenden Betrieb einzusetzen, wurden bereits vor einigen Jahren aus praktischen Gründen verworfen.

Das derzeitige Personal unterstützt die Bürgerinnen und Bürger beim Entladen im Rahmen des laufenden Betriebs und soweit dies nach Ablauf und persönlichen Befugnissen möglich ist. Zudem untersucht die Verwaltung aktuell weitere Optimierungsmöglichkeiten des Beladungsprozesses.

Denkbare Ansätze sind unter anderem:

-

Einsatz kleinerer Container mit geringerer Höhe zur komfortableren Befüllung; dies würde jedoch einen deutlich häufigeren Leerungsturnus durch den AWB erfordern.

-

Teilweise Absenkung der Container ins Erdreich; hierfür wären umfangreiche Tiefbauarbeiten, neue Zufahrtswege und möglicherweise Leitungsverlegungen notwendig.

-

Aufstockung des Personals, um eine intensivere Unterstützung beim Entladen zu ermöglichen.

-

Überarbeitung des gesamten Recyclinghofkonzeptes, um Platz für andere Containergrößen zu schaffen. Dies wäre jedoch nur durch eine Reduzierung der angenommenen Stoffarten realisierbar. Die Bürgerinnen und Bürger müssten in diesem Fall zusätzliche Wertstoffhöfe anfahren.

2. Kann eine kostenlose Unterstützung durch Mitarbeitende des Recyclinghofs angeboten werden oder sieht der Magistrat die Möglichkeit, gegen eine kostendeckende Gebühr eine Hilfe zur Verfügung zu stellen? Ist in diesem Fall der Magistrat bereit, nach Einarbeitung in Rosbach wohnenden und hieran interessierten und dafür geeigneten Geflüchteten eine diesbezügliche Beschäftigung anzubieten, die zudem auch deren Integration fördern kann?

Eine kostenlose Unterstützung erfolgt – wie bereits beschrieben – bereits heute durch das Personal des Recyclinghofs, soweit dies im laufenden Betrieb gewährleistet werden kann.

Die Einrichtung einer darüberhinausgehenden, kostenpflichtigen Serviceleistung durch zusätzliches Personal ist im aktuellen Haushaltsplan nicht vorgesehen; hierfür stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung.

Der Magistrat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst gelten jedoch uneingeschränkt die tarifvertraglichen Vorgaben des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Eine hiervon abweichende, kostengünstigere Beschäftigung – etwa in Form eines einfachen Hinzuverdienstes – ist rechtlich nicht zulässig. Entsprechend ergeben sich durch die Beschäftigung von Geflüchteten keine finanziellen Einsparpotenziale.

14.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 10.11.2025, Fortlaufende Sichtung von Förderprogrammen

1. Deshalb fragen wir den Magistrat, wie in der Verwaltung sichergestellt ist, dass bestehende und zukünftige Fördermöglichkeiten fortlaufend gesichtet werden, um attraktive und aussichtsreiche Ausschreibungen für die städtischen Projekte zu identifizieren? Wie verläuft der Entscheidungsprozess, ob eine Bewerbung in Erwägung gezogen und vorbereitet wird?

Die Verwaltung hat bereits vor Jahren Prozesse implementiert, um sicherzustellen, dass relevante Förderprogramme fortlaufend identifiziert werden. Dieser Prozess stützt sich auf mehrere Säulen:

-

Zentrale Informationskanäle: Eine wesentliche Grundlage bildet die kontinuierliche Information durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) sowie den Hessischen Städtetag. Diese Verbände informieren ihre Mitglieder proaktiv und zuverlässig über neue, geänderte oder neu aufgelegte Förderprogramme. Auch informiert die WI Bank regelmäßig über Fördermöglichkeiten.

-

Ergänzende Hinweise: Darüber hinaus erreichen die Verwaltung regelmäßig Hinweise auf aktuelle Fördermöglichkeiten direkt von den Ministerien sowie von politischen Akteuren auf Landes- und Bundesebene.

-

Projektbezogene Verantwortung: Zusätzlich zu diesen zentralen Informationsflüssen obliegt jedem Projektleiter die Pflicht, für sein spezifisches Projekt aktiv nach passgenauen Förderprogrammen zu suchen. Diese dezentrale Verantwortung stellt sicher, dass auch sehr spezifische oder thematisch eng gefasste Fördertöpfe identifiziert werden, die für einzelne städtische Vorhaben von großer Bedeutung sein können.

Angesichts der Fülle und der sich stetig verändernden Förderlandschaft kann jedoch nicht zu 100 % sichergestellt werden, dass jede einzelne Fördermöglichkeit identifiziert wird.

Rosbach v. d. Höhe, den 03.12.2025

Christoph Käding

Julia Ziegeler

Vorsitz

Schriftführung